Beiträge von Berny

    Die Antwort habe ich nicht so richtig definiert
    a)alles renov. richtig so
    b)oder nur Bad und Küche renov. richtig so ?


    Da beim Einzug nicht renoviert wurde, brauchste beim Auszug auch nicht zu renovieren, sondern die Wohnung nur besenrein und ohne Beschädigungen und übermässige Abnutzungsspuren zu übergeben.

    habe auf einen rat gehofft, entschuldigt wenn ich hier falsch bin....


    Wahrscheinlich bist Du hier eher "halbfalsch".
    Lies' mal mal den § 535 BGB durch.
    (Auch) ich würde versuchen, am Mi/Do eine Klärung herbeizuführen und, falls unbefriedigend, mit Protokoll und Photos einen Rechtsanwalt aufsuchen.

    Muss ich dann komplettes abreißen plus neune Boden mit verlegung bezahlen oder nur den Zeitwert und zwar den von mir verursachten Schaden/ also restwert vom alten Boden?


    Der Vermieter kann von Dir Rückgabe des Bodenbelags im Übergabezustand abzüglich durch vertragsgemässe Nutzung entstandene Abnutzungen verlangen. Dieser Zustand ist jedoch nicht mehr herstellbar.
    Also, meine Meinung, die Wiederherstellungkosten (Arbeitslohn, Material) zu eben soundsoviel Prozent.

    Habe totale Angst das der Vermieter am Mittwoch sagen kann, weil der Boden noch Kaputt ist kann er die Wohnung nicht weitervermieten, und klagt vieleicht Mietverlust ein bis er den Schaden behebt?
    MFG
    Jouner


    Nein, es ist allgemein üblich, dass zunächst der Mieter 1/2 Monat Zeit bekommt (er muss dafür Nutzungsentgelt in gleicher Höhe wie die Miete zahlen), Schäden i.O. zu bringen. Du solltest also vorher mit dem VM sprechen um eine für beide Seiten akzeptable Lösung herbeizuführen.
    Als Vermieter habe ich (gottseidank noch nicht) ein ähnliches Problem: Wenn die Mieterin ausziehen wird, werde ich mich mit ihr auf einen Betrag einigen und das Appartement dann fliesen.

    Habe nochmal bei den Urteilen nachgeschaut das die Rechtssprechung einen PVC 10 Jahre gibt.
    Das würde also bedeuten das 10% in einem Jahr durch die Miete abgegolten werden?

    Wenn ich nun schon 4 Jahre in der Wohnung bin
    und der Boden vom Vermieter Laut Rechnung ein Jahr vor Einzug Beispiel für 1000 Euro installiert wurde, wären 70 % abgegolten und ich hätte einen schaden / Restwert von 30 % also 300 Euro verursacht.

    Oder kämen dann noch abrisskosten vom alten PVC dazu usw.


    Das könnte alles zutreffen. Ich habe keine diesbzgl. Erfahrungen.
    Schau mal hier: http://www.google.de/search?um=1&hl=de&q=airbus%20wingtips&gs_sm=s&gs_upl=4578l20390l0l23578l20l18l0l6l6l1l234l1670l0.7.3l12l0&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.,cf.osb&biw=1170&bih=581&wrapid=tlif132234966197011&ie=UTF-8&sa=N&tab=iw#sclient=psy-ab&hl=de&source=hp&q=abnutzung+pvc+bodenbelag&pbx=1&oq=abnutzung+pvc&aq=2v&aqi=g1g-v2&aql=&gs_sm=c&gs_upl=0l0l1l78l0l0l0l0l0l0l0l0ll0l0&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.,cf.osb&fp=1e998a83a13b5ae8&biw=1170&bih=581


    ...Die Kündigung erfolgt wegen Eigenbedarfs genäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB.
    Ich benötige die Wohnung von 60 qm für mich selber, da sich meine persönlichen Lebensumstände grundlegend verändert haben. Der derzeit von mir genutzte Wohnraum steht mir spätestens ab dem 01.03.2012 nicht mehr zur verfügung,


    Wenn er die Wohnung nicht selbst beziehen sollte, macht er sich schadenersatzpflichtig und riskiert eine Strafanzeige wegen Betrugs, § 263 StGB.

    MartinStade:

    "Meine Vermieterin hat im mietvertrag geschrieben dass die Heizkosten nach "Kaloriemeter" abgerechnet werden. Sowie die Kosten für Wasser nach auch nach "Kaloriemeter"."
    Nicht nach, sondern von, denn das ist ein Abrechnungsunternehmen.
    Lies' mal hier; erst das Fettgeschriebene, un dann den § 7.
    Wenn Du nicht in einem ausgesprochen Niedrigstenergiehaus wohnst, sind bei HK-Abrechnungen ab dem 1.1.09 beginnenden Zeiträumen zwingend nach 30% für Wohnungsgrösse und 70% nach Verbrauch abzurechnen. MV-Vereinbarungen (oder auch solche von WEGs) sind gegenstandslos.
    Die Abrechnungsunternehmen stellen von sich aus NICHT um, sondern warten darauf, dass deren Auftraggeber, also Vermieter oder Hausverwalter, ihnen den Auftrag erteilen.

    "Ist der Mietvertrag bindend?"
    Hier also nicht.

    "der Vermietrer muss die Heiz- und Warmwasserkosten nur 100% nach verbrauch abrechnen?"
    Nein, darf er nicht.

    "Oder darf er in der Nebenkostenabrechnung das Verhältnis der Kostenumlage frei wählen?"
    Njet.

    weitere antworten bitte....


    Joo, bitteschön:
    Die Verrechnung der fehlenden Mieten mit der Kaution kannst Du nicht bewirken, der VM schon (wenn er denn will).
    Also dürfte es zwei Gerichtsverfahren geben: 1. die fehlenden 2 MM, welches Du verlieren wirst; 2. die Kaution, wo Dein ex-VM alles dran setzen wird, den zurückzuzahlenden Betrag so gering wie möglich zu halten, Prozessausgang offen.

    Hallo schimmelOPFER,

    ist links von der Gipsplatte die Aussenwand?
    Ich vermute, dass diese von Dir geschilderten Auswikungen unterstützt werden, weil es sich hier um eine Innendämmung handelt, wo der Taupunkt dann wohl nicht mehr in der Mauer ist, sondern schon (fast) an der Maueroberfläche zum Zimmer hin.
    Warme (Atem-)Luft kondensiert an kalten Oberflächen aus.
    Das grau-schwarze Zeugs, was immer es auch (gewesen)sein mag, kann auch dadurch so entstanden sein, wenn es sich mglw. um mit Farbe überstrichenes verschimmeltes Material gehandelt hat.

    Chris_Ahnungslos (Nomen est Omen):

    "Ein Tag später Stand die Vermieterin vor meiner Frau und hat ihr eine Nummer von einem Installateur gegeben, der das ja machen könnte."
    Das ist nicht als Kostenübernahme zu interpretieren.

    "1. Ich beauftrage einen Installateur der die Heizung wartet und mir eine Rechnung ausstellt in der aufgeschlüsselt ist: a. Wartung b. ggfs. Reperatur / Installation."
    Kannst Du machen nach dem Motto: Wer die Musik bestellt, der ...

    "2. Teil a. der Rechnung zahle ich zu 8/12 (da wir am 01.05. eingezogen sind) selber. Die restlichen 4/12 sowie den Teil b. der Rechnung stelle ich unseren Vermietern in Rechnung."
    Und schon reiben sich Rechtsanwälte, Gutachter, Zeugen, Richter und Gerichtskassen die Hände...

    Hallo Duisburger,

    "Bisher hatte ich Jährlich 720 Euro Heizkosten (+/- 70 Euro Nachzahlung).
    Heute ist die Nachzahlungsforderung für 2010 gekommen. Anegblich soll ich 1032,65 Nachzahlen !!!!"
    Diese Angaben incl. der vielen "!" helfen nicht weiter. Du solltest besser die Heizkosten in den vergangenen Jahren bzw. Abrechnungszeiträumen tabellarisch angeben.

    "Der Gesamtverbrauch des ganzen Hauses ist genau der gleiche wie die letzten 5 Jahre."
    Nämlich wieviel?

    "(Dieses Jahr 200 Euro weniger als letztes Jahr)"
    Also doch nicht...

    "Gibt es eine möglichkeit gegen so eine Nachzahlungsforderung Einspruch zu erheben ?"
    Ja, Du kannst der Heizkostenabrechnung zeitnah widersprechen.

    "Lt. Aussage der Ablesefirma ISTA sind alle Angaben korrekt."
    Logisch...

    "Komischerweise ist bei der Ablesefirma auch nicht vermerkt worden, dass ein Ableseröhrchen ausgetauscht werden musste, welches der Ableser kaputt gemacht hat."
    Warum sollte der Ableser einen Arbeitsfehler zugeben? Gibt es noch Zeugen? I.d.R. werden defekte HKVs geschätzt anhand der vergangenen Durchschnittsverbräuche.
    Es gibt hier auch die Möglichkeit, die Abrechnungen hochzuladen.

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