Beiträge von Berny

    Ratsuchender:

    "Dein Schuss ging ja völlig nach hinten los!"
    Wer zuletzt schiesst, schiesst am besten.

    "Ich sag nur, dumm gelaufen!"
    Das wirst Du Dir nach der ersten Nebenkostenabrechnung selbst sagen müssen.

    "Des Weiteren, wer lesen und denken kann, ist klar im Vorteil!"
    Können wir.

    "Im Exposé steht Heizkosten in Nebenkosten enthalten!"
    Richtig. Und darauf wird man Dich festnageln. Da die 60€ ja nur eine monatliche Abschlagszahlung darstellen, darfste Dich schon warm anziehen - nicht, weil nicht geheizt werden wird, sondern vonwegen der auf Dich zukommenden Nachzahlung.

    "Und wenn im Mietvertrag außer Betriebskosten keine anderen Nebenkosten vorkommen, dann sind Nebenkosten = Betriebskosten!"
    Um es einmal klar zu stellen: Neben- und Heizkosten sind ein Teil der Betriebskosten (Oberbegriff).

    Haste schon gemerkt, dass ich ohne "!" auskomme? Du hingegen hast es wohl nötig..., bleibt aber wirkungslos.

    "Und da laut § 2 Betriebskostenverordnung, die Betriebskosten auch die Kosten für die Heizungsanlage und Warmwasser mit enthalten, können somit rein rechtlich auch keine gesonderten Heizkosten von mir verlangt werden!"
    Doch. Lediglich die 60€ mtl. sind etwas wenig.

    für 2 Häuser, eben auch das Haus, indem meine Wohnungen sind, konnte ich keinen Energieausweis erstellen.
    Warum nicht??? Ganz einfach weil 2 Eigentümer sich geweigert die notwendigen Daten zur Verfügung zu stellen.


    Hallo,
    Du sprichst wohl von verbrauchsorientierten Ausweisen?
    Die scheinen wohl hauptsächlich die 80% auszumachen...:eek:

    Ratsuchender:
    "Ihr beide seid ja richtige Experten! Man, man, man!"
    Danke, das baut auf! Bei den letzten drei Wörtern fehlen jeweils die letzten Buchstaben (abba das nur btw).

    "Ich weiß, welche Ausstattung (Öl-Zentralheizung) die gemietete Wohnung hat"
    Schön, dass DU das weisst, also brauchste von Ahnungslosen keine Antwort zu erwarten.

    "Wenn aber die Maklerin im Exposé, die ja rechtlich verbindlich ist,"
    Ha ha.

    "...und diese Fehler sich im Vertrag fortsetzen, dann ist das doch deren Dummheit!"
    Diesbezüglich haben in unserer Republik die Gerichte die letzten Worte. Versuch' es doch mal herauszufinden!

    "Mein Mietvertrag ist rechtlich gültig und da kommen keine Heizkosten vor!"
    Studiere doch mal die HKVO.

    "D.h. ich werde auch keine Heizkosten zahlen müssen! Ich wollte nur sichergehen, ob ich richtig liege!"
    Wie schon gesagt, Gerichte...

    "Eure voreingenommenen Kommentare waren echt.."
    Dem kann abgehelft werden: Schreibe doch bei Deiner Frage einfach dabei, welche Antwort Du haben möchtest.

    ypsilon: "Schlüssel für diese Abstellräume wurden von der damaligen Hausverwalterin übergeben."
    Damit sind sie Teil der Mietsache.

    "Nun ließ der Hausverwalter ohne Ankündigung und Wissen die Abstellkammern der einen Mieterin ausräumen und entsorgen."
    Halte ich für Hausfriedensbruch § 123 StGB Hausfriedensbruch und Diebstahl § 242 StGB Diebstahl .

    "Grund: die Abstellräume gehören nicht zum Mietvertrag und gehören zum Treppenhaus."
    Für ein Treppenhaus bekommt ein Mieter i.d.R. keine Schlüssel.

    "Das Abstellen von Gegenständen, wie z.B. Waschpulver ist verboten, da sonst Brandgefahr herrscht."
    *kopfkratz*

    "Die Eigentümerin und die ehemalige Hausverwalterin duldeten, dass die Mieterin ihre Waschmaschine dort nutzt. Ein Handwerker schloss auf Anweisung der ehemaligen Verwalterin die Waschmaschine dort an."
    Das ist ja wohl eindeutig.


    Man kann 50% oder 70% der Heiz- und Warmwasserkosten nach Verbrauch abrechnen und die restlichen 50% - 30% im Regelfall nach der Wohnflaeche.


    Hi, da das Haus sicherlich nicht der Wärmeschutzverordnung entspricht bzw. ein Niedrigstenergiehaus ist, zwingend 70 zu 30, seit 1.1.09.

    marapale:
    "im Mietvertrag steht dass sie nur den Vorhandenen Kabelanschluss der Firma Gelsennet nutzen dürfen und zu keinen anderen Anbieter wechseln dürfen."
    Eine klare und gültige freiwillige Vereinbarung.

    "ob die Wohnunggesellschaft dies den Mietern verbieten und vorschreiben kann."
    Diese Frage stellt sich also garnicht mehr.

    Heili83:
    "Nebenkosten explizit Heizkosten dürfen doch nur zu 50-70% per Pauschale berechnet werden oder sehe ich das falsch?"
    Ja, ist falsch.

    "Ist dieser Absatz dann so rechtens?
    "Derzeit wird für die Abgeltung der Heiz- sowie der übrigen Betriebskosten eine Pauschale vom Mieter entrichtet. Eine verbrauchs- und anteilsgerechte Abrechnung dieser Kosten entfällt vereinbarungsgemäß. Die Pauschale wird für eine Person angesetzt. Wenn eine weitere Person in die Wohnung einzieht, so muss dies dem Vermieter vorher mitgeteilt werden."
    Finde ich bis hier i.O.

    "Die Pauschale auf die Heiz- und Betriebskosten kann vom Vermieter aus diesem Grund, sowie nach billigem Ermessen angepasst werden."
    Könnte auch noch i.O. sein.

    "Der Vermieter hat jedoch das Recht,eine Umstellung mit genauer Kostenverteilung mittels jährlicher Heiz- und Betriebskostenabrechnung vorzunehmen. Dies wird dem Mieter mindestens 4 Wochen vorher mitgeteilt."
    Vier Wochen VOR Beginn der nächsten Abrechnungsperiode muss das sein. *)

    "Die Kosten dafür werden ebenfalls in der Heiz- und Betriebskostenabrechnung umgelegt."
    Logisch.

    "Nun hat er mir die Nebenkosten um 50Euro erhöht aber dies nur mit "stark gestiegenen Energiekosten und hohem Wasserverbrauch" begründet...."
    Hierzu gehört jedenfalls eine Aufstellung UND die o.a. Ankündigung *).

    "Muss er dies nicht iwie nachweisen? Oder mir die gestiegenen Heizkosten [mit den m²] belegen?"
    Ja.

    Hallo Hans86,

    niemand kann gegen Deinen Willen einen "Nachmieter" in Eure Wohnung setzen.
    Sollte das der Fall sein: Polizei rufen und ihn entfernen lassen und Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
    Wie Du schon richtig schriebst, müsste eine Kündigung von Euch beiden unterschrieben werden, um wirksam zu sein. Du kannst also solange wohnen bleiben wie Du möchtest.
    Info: Jeder von Euch beiden schuldet die Miete b.a.w. zu 100%.
    Tipp: Mietvertrag gut gesichert verwahren!

    sascha10028:

    "habe ich es so unklar geschrieben !?"
    Ja, hast Du, v.a. unvollständig.

    "Es ist im Keller eine GasZentralheizung die für die Heizungen im Haus zuständig ist."
    Offensichtlich auch WW-Bereitung? Das würde sich dann "Verbundene Zentralheizungsanlage" nennen.

    "Jede Partei hat einen Wärmemengenzähler!!"
    OK, auch ohne "!!". Somit kann man ja die Wohnungs-Heizkosten gerecht verteilen (wenn man wüsste, wie diese anteilmässig unter Berücksichtigung des Verhältnisses Heizungskosten zu WW-Bereitungskosten errechnet werden. Siehe unten.

    "Zudem hat jede Partei eine eigene Wasseruhr für warmes Wasser."
    Sinnvoll.

    "Wie berechne ich den Verbrauch / Partei in kwh!? (Heizung + Gas für warmes Wasser)."
    Wie ich schon sagte: Frage ein Abrechnungsunternehmen.

    Ich denke aber eher, dass Dich die Frage der (gerechten) Gesamtkostenverteilung interessiert:

    Es werden dafür noch zwei weitere Wärmemengenzähler benötigt, und anhand deren Messwerte genau festgestellt werden kann, wv. % der Heizenergie in die Heizung bzw. die WW-Bereitung geht, bspw. 75% zu 25%.
    Jetzt müssteste Du eigentlich selbst weiterkommen.

    da könnte ich doch sagen:
    Da ich beim Einzug streichen sollte, ...

    Im Erstposting schreibst Du aber: "Im Vertrag steht unter sonstige Vereinbarungen: Wohnung ist bei Einzug vom Vermieter zu renovieren."

    Das passt doch nicht zusammen!!:mad:

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