Ein Versäumnis der VM darf er nicht auf die M umlegen. Wo kämen wir denn da hin?!
Beiträge von Berny
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Hi,
wie heisst genau das Kind in Deinem MV: Betriebskostenpauschale ode BK-Vorauszahlung oder...? -
und vorher komm ich gar nicht raus ?
Google ist Dein Freund: Fristlose Kündigung des Mietvertrags -
An der Abrechnung sind weitere Mängel. Ich schaue derzeit in alle Richtungen. Es werden zB. noch Schadenseratz Ansprüche mitberechnet sowie andere aus der Luft gegriffene Kosten.
Dass ich meinen Anteil bezahlen muss, steht ausser Frage...
Letzteres ist also soweit verstanden.
Andere "Posten" gehören eigentlich in die Kautionsabrechnung. -
ohman ich weiß einfach nicht.. was könnte ich nun machen?
Die Miete bis zum 31.01.2013 zahlen.
Am 01.11.2012 per Einwurfeinschreiben oder gegen Empfangsbescheinigung oder mit Zeugen schriftlich zum Termin kündigen. -
haben wir eine Überprüfung beauftrag.
Bei wem denn? -
Kissyk:
"Der Vermieter verzichtet auf den vereinbarten Ausschluss des Kündigungsrechts und ist mit einer Beendigung des Mietverhältnisses vor Ablauf des 31.01.2013 unter Einhaltung der in §2 des Mietvertrages (dort steht das mit dem Kündigungsausschluss) vorgesehenen dreimonatigen Kündigungsfrist einverstanden,"
Soweit mir klar."... sofern der Mieter zur Abgeltung des erhöhten Verwaltungs- und Abrechnungsaufwands und als Ausgleich für die sonstigen Nachteile kurzfristiger Mietverhältnisse ein Betrag von 180,00 € zahlt, der von der Kaution einbehalten wird."
Ob das rechtlich haltbar ist, weiss ich nicht. Aber, Du hast es ja so unterschrieben, und die Formulierung lässt auf fachkundigen (juristischen?) Hintergrund schliessen."Mietaufhebungsverträge zum 31.7, 31.8, 30.11 und 31.12. eines Jahres werden nur geschlossen, wenn ein Nachfolgemieter bereit steht oder gestellt wird. Wird der Mietaufhebungsvertrag für einen Zeitpunkt vor dem 31.01.2012 erbeten, so gilt Ziffer 2 ergänzed."
Halte ich hier für unerheblich."So und Ziffer 2 ist dann..
" Für einen Zeitpunkt vor dem 31.01.2012 wird der Mietaufhebungsvertrag nur beim Vorliegen besonderer Gründe gegen Stellung eines Nachfolgemieters zugestanden."
... welcher vom VM auch nicht unbedingt akzeptiert werden muss. -
ja, so steht es bei mir im Mietvertrag.
Kündigungsausschlussvereinbarungen sind bis zu vier Jahre möglich...:eek: -
Hallo NoUser,
welche Meinung hat denn der Vermieter? -
...bekam ich dann auf mein Kündigungsschreiben im März 2011 eine Absage mit der Begründung, dass es einen Kündigungsausschluss bis zum 01.11.2012 gibt. Das habe ich dann auch im Vertrag nachlesen können.
Nun weiß ich nicht mehr was ich machen soll .. ich möchte da unbedingt komplett raus ... aber irgendwie.. keine Ahnung...Bitte helft mir
Hallo, bist Du sicher mit dem 01.11.2012, also nicht 01.11.2011? -
Da in dem Haus hier aber echt viel kaputt ist würde ich gern einen Gutachter kommen lassen.
Kann ich das? und wer zahlt das nachher ?
Kannste natürlich.
Wer die Musik bestellt, der ...
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Wie einklagen?!:O ich hab doch das geld nicht?! auch wenn er es dann einklagt! wovon soll ich es denn dann bezahlen?!?!
Meinem Vorredner schliesse ich mich an.
Ob Du zahlungsfähig oder -willig bist, interessiert bei einer berechtigten Klage zunächst mal garnicht. Der Kläger bekommt dann einen Titel und kann daraus DREISSIG Jahre lang vollstrecken.
Du darfst Kaution mit Mängeln an der Mietsache oder evtl. Mietkürzung nicht miteinander vermischen.
Wenn Du einen Vertrag unterschreibst, wohl wissend, dass Du bspw. die vereinbarte Kaution nicht wirst zahlen können, halte ich dies für einen Eingehungsbetrug.
§ 263 StGB besagt:
"1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar." -
Da ich mich momentan mit dem Thema Hausbau auseinandersetze, ...
Da Du hier bereits 6x gepostet hattest, müsstest Du doch wohl ausreichend begriffen haben, dass diesbezüglich hier für Dich sprichwörtlich die falsche Baustelle ist.:eek: -
Wie wärs denn mit Kabel Deutschland? Sofern ein Kabelanschluss vorhanden ist, ...
Mann/Frau möge das Eingangsposting lesen...:) -
Was kann ich da machen?
Zusätzlich zu meinem Vorredner: Beweise sichern, bspw. seit wann der VM dies nachweislich weis. Ihn dann nachweislich schriftlich auffordern, diesen Zustand binnen zehn Tagen zu beheben, andernfalls rechtlich geprüft wird, inwieweit die Miete gemindert werden kann. -
es geht einzig und allein darum ob dieser vermieter berechtigt ist sich informationen über den besuch seines mieters zu holen und ob gesetlich ist was er da tut...denn in dem moment wo der vermieter diese infos nutzt um seinem mieter dann mit kündigung droht kann ich mir denken das es nicht rechtens ist...
Niemand hält Dich davon ab, mit seinem Dienstvorgesetzten ein Gespräch zu führen. -
Lösung könnte sein:
Eine Zwangszuweisung der Wohnung über einen Eilantrag beim Amtsgericht. Einfach mal beim örtlichen Amtsgericht anrufen und nachfragen! Aber schnell!
Wer sollte warum sowas machen? -
..., hat sie sich in Ihre Wohnung verpisst
Verstehe nicht. Gibt es keine Toiletten in dem Haus? -
Sie hat sich in Ihre Wohnung verpisst!!!!!!
Verstehe ich nicht.
Kannst Du das mal anschaulich erklären? -
Hallo baby222,
bevor Ihr weiter bohrt (also (un-?)zulässige Ersatzvornahmen macht), würde ich mich rechtlich beraten lassen, denn das, was bisher gemacht wurde, ist rechtlich schon durchaus kritisch zu sehen.
Wie hoch ist denn die Mietkürzung? Wurde sie schriftlich angekündigt und auch anerkannt?
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