Kündigen trotz Kündigungsauschluss? HILFE!

  • Halli Hallo..
    ich erzähl dann mal die Situation:
    ich habe ein Mietverhältnis seit dem 01.10.2010, da ich noch Auszubildende bin, bürgt meine Mutter für mich.
    Nun ja, ich wollte dann eigentlich schon seit Anfang 2011 kündigen, weil mir das alles zu viel wurde. Ich kam mit meinem Ausbildungslohn nicht mehr über die Runde, wegen der ganzen Rechnungen (GEZ, Kabel Deutschland, Telefon, Internet, Lebensmittel usw..), zudem habe ich mich in dieser Gegend total unwohl gefühlt, kann im dunkeln da nicht alleine rumlaufen, weil draußen immer irgendwelche betrunkenen Anwohner sitzen und gaffen und blöde sprüche bringen.
    Leider bekam ich dann auf mein Kündigungsschreiben im März 2011 eine Absage mit der Begründung, dass es einen Kündigungsausschluss bis zum 01.11.2012 gibt. Das habe ich dann auch im Vertrag nachlesen können. Leider wie ich so bin, immer alles schnell über die Bühne bringen, habe ich das damals im Vertrag nicht gesehen und könnte mich auch nich erinnern, dass ich darauf hingewiesen wurden bin (meine Mutter auch nicht, sie war dabei.).
    Alles klar soweit, hab die Absage akzeptiert und im August 2011 per Telefon nachgefragt, ob ich einen Nachmieter stellen darf, weil mich das alles schon psychisch belastet und ich mir das nicht mehr finanziell leisten kann ? Darauf bekam ich dann kurz und knapp "ich hab da jetzt keine lust drauf, ist nicht meine sache & Tschüss".
    Sooo im letzte Woche (Dezember 2011) bekam ich einen Anruf !auf der ARBEIT! von meinem Vermieter, das sich jemand beschwert habe, dass ich die Wohnung an dritte weiter gebe.. ich wurde dann als Betrügerin abgestempelt und gefragt ob ich noch ganz dicht bin, das Wort Lügnerin fiel auch mindestens 10 mal. Nun ja.. der Vermieter grüllte irgendwas ins Telefon von er erteilt mir eine einstweilige Verfügung (wovon ich bis heute nichts bekommen habe).. und naja.. er redet mit mir sowieso so, als wenn ich auf gut deutsch ein Stück Sch.... bin. Sorry für den Ausdruck. Achja, gedroht hat er mir auch mit der Polizei.. das er die vorbei schickt um die Personalien zu kontrollieren. Kam aber niemand. Ich halte mich auch seit September 2011 nicht mehr in der Wohnung auf... komme nur zum Post holen und um nach den rechten zu schauen.. weil ich das dort nicht mehr aushalte.
    Nun weiß ich nicht mehr was ich machen soll .. ich möchte da unbedingt komplett raus ... aber irgendwie.. keine Ahnung...
    Bitte helft mir :(

  • ...bekam ich dann auf mein Kündigungsschreiben im März 2011 eine Absage mit der Begründung, dass es einen Kündigungsausschluss bis zum 01.11.2012 gibt. Das habe ich dann auch im Vertrag nachlesen können.
    Nun weiß ich nicht mehr was ich machen soll .. ich möchte da unbedingt komplett raus ... aber irgendwie.. keine Ahnung...Bitte helft mir :(


    Hallo, bist Du sicher mit dem 01.11.2012, also nicht 01.11.2011?

  • Ja, das habe ich auch schon gehört.
    Aber ist zum Glück bis 2012.. im Mietvertrag gibt es dazu noch eine Anlage.. dort steht

    "Der Vermieter verzichtet auf den vereinbarten Ausschluss des Kündigungsrechts und ist mit einer Beendigung des Mietverhältnisses vor Ablauf des 31.01.2013 unter Einhaltung der in §2 des Mietvertrages (dort steht das mit dem Kündigungsausschluss) vorgesehenen dreimonatigen Kündigungsfrist einverstanden, sofern der Mieter zur Abgeltung des erhöhten Verwaltungs- und Abrechnungsaufwands und als Ausgleich für die sonstigen Nachteile kurzfristiger Mietverhältnisse ein Betrag von 180,00 € zahlt, der von der Kaution einbehalten wird. Mietaufhebungsverträge zum 31.7, 31.8, 30.11 und 31.12. eines Jahres werden nur geschlossen, wenn ein Nachfolgemieter bereit steht oder gestellt wird. Wird der Mietaufhebungsvertrag für einen Zeitpunkt vor dem 31.01.2012 erbeten, so gilt Ziffer 2 ergänzed."

    So und Ziffer 2 ist dann..
    " Für einen Zeitpunkt vor dem 31.01.2012 wird der Mietaufhebungsvertrag nur beim Vorliegen besonderer Gründe gegen Stellung eines Nachfolgemieters zugestanden."

  • Kissyk:

    "Der Vermieter verzichtet auf den vereinbarten Ausschluss des Kündigungsrechts und ist mit einer Beendigung des Mietverhältnisses vor Ablauf des 31.01.2013 unter Einhaltung der in §2 des Mietvertrages (dort steht das mit dem Kündigungsausschluss) vorgesehenen dreimonatigen Kündigungsfrist einverstanden,"
    Soweit mir klar.

    "... sofern der Mieter zur Abgeltung des erhöhten Verwaltungs- und Abrechnungsaufwands und als Ausgleich für die sonstigen Nachteile kurzfristiger Mietverhältnisse ein Betrag von 180,00 € zahlt, der von der Kaution einbehalten wird."
    Ob das rechtlich haltbar ist, weiss ich nicht. Aber, Du hast es ja so unterschrieben, und die Formulierung lässt auf fachkundigen (juristischen?) Hintergrund schliessen.

    "Mietaufhebungsverträge zum 31.7, 31.8, 30.11 und 31.12. eines Jahres werden nur geschlossen, wenn ein Nachfolgemieter bereit steht oder gestellt wird. Wird der Mietaufhebungsvertrag für einen Zeitpunkt vor dem 31.01.2012 erbeten, so gilt Ziffer 2 ergänzed."
    Halte ich hier für unerheblich.

    "So und Ziffer 2 ist dann..
    " Für einen Zeitpunkt vor dem 31.01.2012 wird der Mietaufhebungsvertrag nur beim Vorliegen besonderer Gründe gegen Stellung eines Nachfolgemieters zugestanden."
    ... welcher vom VM auch nicht unbedingt akzeptiert werden muss.

  • ohman ich weiß einfach nicht.. was könnte ich nun machen?


    Die Miete bis zum 31.01.2013 zahlen.
    Am 01.11.2012 per Einwurfeinschreiben oder gegen Empfangsbescheinigung oder mit Zeugen schriftlich zum Termin kündigen.

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