Besonders lustich finde ich die Androhung des VM, mit Handwerkern die Wohnung des Mieters zu stürmen um den Kühli instandzusetzen...:eek:
Beiträge von Berny
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Und auf Seite 1:
Verteilung der Gesamtkosten:
Steht jeweils eine Berechnung vom 01.01.10 - 31.12.10, wo ich mir die Frage stelle, ob Sie das nicht hätten Splitten müssen, da ich ja erst zum 01.08. eingezogen bin.
Kann ich nicht finden, sondern nur Berechnungszeitraum 01.08.-31.12.10. -
Hallo Angela,
"erstmal danke für deine Hilfe."
Gerne - ich lerne ja auch noch dabei..."Ist Seite 3.
In der Alten NK haben Sie alle Verbrauchseinheiten angegeben"
Ja, die VE ab 01.01."und diese dann wie Folgt errechnet. Ich nehme mal nur die Heizung als Beispiel.
Verbrauch:
Heizung: 9259,6 kwH
30% Grundkosten
Rechnung: (403 Gradtage x 9259,6 kwk (verbrauch)/1000 Gradtage) = 3731,619 kwH
Mit diesen 3731,619 KwH x den Einheitspreis von 0,05776€ kommen die Auf eine Summe von 215,55€"
Richtig... ähem: Du hast gemogelt (abgeschrieben), aber es womöglich nicht richtig verstanden: Es wurde der Verbrauch des ganzen Jahres genommen und auf 1.8.-31.12. (= 403/1000) umgerechnet, da die Zählerstände vom 1.8. nicht zur Berechnung dem Provider mitgeteilt wurden."Wenn ich mir dagegen die NEUE NK angucke wurde wie folgt gerechnet.
Verbrauch:
Heizung: 4635,00 kwH
Mit diesen 4635,00 kwh x den Einheitspreis von 0,05776€ kommen die auf die Summe von 267,73€."
Hier wurden schlicht und einfach die nachträglichen Zählerstände vom 1.8. in die Rechnung einbezogen.
Wenn Du die beiden Bl. 3 vergleichst, wirste feststellen, dass bei alt in der 4. Zeile v.o. die gradzahltage aufgeführt sind, in der neuen jedoch nicht, dafür als Anfangszählerstand 59244, bei alt 54619.
Dein und Deines Vorgängers Heizverhalten sind von der DIN stark abgewichen, sodass diese Diskrepanz entstand (Dein persönliches Pech...)
Bei der Wasserberechnung wird es im Prinzip ebenso berechnet worden sein, siehe Blätter 1: alt 71 und 77€, neu 88 und 89€."Warum wird in der neuen NK nicht ebenfalls nach Tagen aufgeschlüsselt und warum wird die Heizung & Warmwasser nicht nach Gradtage abgerechnet"
Grundsätzlich gilt: Sind (geeichte) Zähler vorhanden, sind diese zur Berechnung heranzuziehen. Falls nicht, dann (jenachdem worum es sich handelt) Gradzahltage oder m² Nutzfläche. -
In dem Text stehen Sachen drin die sehr beleidigend sind und überhaupt nix mit der Wahrheit zu tun haben.
Kann ich wegen dem Brief Anzeige wegen Rufmord machen?
Nein, denn den Inhalt des Briefes kenen ja nur Absender und Empfänger.
Meinst Du, dass der VM die Abmahnung geschrieben hat, weil er Langeweile hatte?
Denke mal nach und führe ein Gespräch mit ihm. -
Hallo Angela,
hast Du einmal selbst alte und neue Abrechnung Blatt für Blatt miteinander verglichen? Falls ja, was ist Dir aufgefallen?
Ich bin noch am Basteln auf einem Bildschirm und zwei Browserfenstern.
Erst mal bitte Deine Antwort, ich melde mich dann später. -
Hallo Matze,
"heute habe Kündigung meines Mietvertrages erhalten aufgrund fehlender Zahlungen."
Fehlen in der Summe mehr als zwei Monatsbruttomieten?"den § 543 BGB Abs. 2 und 3 verstehe ich so, dass die Kündigung erst wirksam wird wenn der Vermieter vor Ablauf der Kündigungsfrist befriedigt wurde."
Es ist genau andersrum: Dann würde die Fristlose "geheilt" werden (also unwirksam). -
Hallo Angela,
falls Zählerstände zur Verfügung stehen, sind diese zu verwenden, ansonsten Gradzahltage (01.08.-31.12. sind 405 von den 1000 eines Jahres nach DIN 4713 Teil 5).
Dass Dein Ansprechpartner die HV bzw. Dein VM ist, ist richtig.
Widersprechen schriftlich mit den nachvollziehbaren Argumenten.
Wir können hier nur etwas dazu sagen, wenn wir hier die beiden Abrechnungen einsehen könnten. -
Hallo toasti47,
ich würde per Einwurfeinschreiben dem Mietvertragspartner den Mangel mitteilen und um Abhilfe binnen zwei Wochen auffordern. Ausserdem auf den § 535 BGB verweisen und ferner, dass ihm dieser Mangel bereits seit - Datum - (nachweisbar?) bekannt ist. Falls er seiner Pflicht nicht nachkäme, würde ich dann die Miete mindern.
Die Prozente sind im Moment noch nicht aktuell, sondern der VM muss erst mal nachweisbar in Verzug gesetzt werden.
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kann man sein Erbe zu Lebzeiten des zu Beerbenden schon ablehnen?
Tut mir leid; das ist Erbrecht, kein Mietrecht. -
Ich als Mieter würde sofort per Einwurfeinschreiben das Mietverhältnis gem. § 573 BGB zum 31.03.2012 fristgerecht kündigen und anbieten, falls der Vermieter es wünscht, mich mit ihm für einen früheren Zeitpunkt zu einigen.
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OK, sei es drum, dass für den Stellplatz eben 35€ mtl. zu zahlen sind.
Ich kann ansonsten nirgendwo lesen, dass ÜBERHAUPT NK gem. BKVO zu zahlen sind (abgesehen von HeizK). Ein Betrag ist ja (un)geschickterweise auch nicht eingetragen.
Apropos Techem-Abrechnung: Die 5,64€ Kaltwasser(zähler)kosten haben eigentlich in der HKAbr. nichts zu suchen; Techem will die Mietgebühren hier nur irgendwo unterbringen, um bloss nicht auf ihnen sitzen zu bleiben, die Ärmsten....

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Achso, da hab ich nichts offizielles bekommen...
Nur einen handschriftlichen Zettel (PC defekt) in der Art:Jahresnebenkosten + Heizung 1486,70
+ Grundabgaben (70,84 x 4) 283,20
= Summe 1769,90
Vorrauszahlung (120 x 12) 1440,00
= Nachzahlung 329,90Dh Nebenkosten Nachzahlung ca 46,70 + 283,20 Grundabgaben.
Und das Ganze für 2009 und 2010...
Ist nicht rechtsgültig, sowas nach Gutsherrenart.
Erforderlich sind die Angaben so, wie sie auf der BK-Abrechnung auch stehen, also sechs Spalten.
Bei der Techem-Abrechnung interessierte mich, ob sie vorschriftsmässig eine 30/70er Aufteilung hat: Ist OK.
Bei der BK-Abrechnung bin ich mir nach wie vor nicht sicher, ob die BK nach § 2 BKVO überhaupt rechtswirksam als auf den Mieter umlegbar vereinbart wurden... (Auch, wenn Herr Mainschwimmer es so meint, aber, den Text genau gelesen, meine ich, gibt er das nicht her.)
Vielleicht gibt es hier oder beim Mieterverein oder bei einem spezialisierten RA noch andere Meinungen...? -
habe ich keine 300/600er Nachforderung (was ist das?)
Dein Posting #3. -
.. eine Frage hätte ich noch.
Da meine Mutter nicht über die finanziellen Mittel verfügen würde, dies alles wieder in stand zu setzen also "rückzubauen" wären wir Kinder dann dafür verantwortlich?
Die Erben... ja. -
Beim "Garagenstellplatz handelt es sich um den Platz in der Tiefgarage.
OK, und beim TG-Stellplatz kommen mir schon einige Gedanken. Darüber später mehr.
Jetzt bräuchte ich nur noch die Techem-Abrechnung und die Abrechnung über die 300/600er Nachforderung. -
Hab heute (frohe Weihnachten) die Abrechnung für 01.01.2009 - 31.12.2009 und 01.01.2010 - 31.12.2010 bekommen wobei er für jedes Jahr ca 300 für die Grundsteuer verlangt.
2009 sollte ja nicht mehr angerechnet werden dürfen...
Richtig, für 2009 ist nicht mehr nachforderbar.
Interessant, dass im MV für den "Garagenstellplatz" (was ist das?) 35€ Betriebskosten mtl. gefordert sind...
Du solltest mal die Betriebskostenabrechnung hier einstellen.:) -
Hallo Pepper84,
Du hast also eine Zahlung geleistet.
Verwendungszweck, Datum und Unterschrift des VM reichen aus. Der Rest ergibt sich (bei Wohnraum-Mietverträgen) aus dem Gesetz. -
ma_ra:
"Er hat am 6.12. von seinem Vermieter die fristlose Kündigung zum 23.12. und hilfesweise die ordentliche Kündigung zum Sep. 2012 bekommen.
Als Begründung wird angeführt dass er sich der Mietsache gegenüber schädlich benimmt und trotz Abmahnung nichts dran geändert hat. Die Wohnung war so sehr vermüllt und verdreckt, dass sich die Nachbarn wegen des Gestanks beschwert haben und der Verwalter die Wohnung besichtigt hat und ihm die Abmahung im Sep. gab bis mitte Oktober das zu ändern."
Vom mietrechtlichen Standpunkt her halte ich das für korrekt."Im November haben der Sozialdienst und das Sozialamt - von der Bekannten alarmiert - die Wohnung komplett räumen lassen und allen Müll entfernt, andere Möbel besorgt und Hilfen zur Pflege und einen Schwerbehindertenausweis beantragt, weil er seinen einen Arm wenig bewegen kann und nicht mehr gut gehen kann - die Anträge dauern aber noch.
Auch wurde beantragt einen Betreuer zu bekommen, ..."
Dann würde ich doch erstmal abwarten, wie es weiter geht.
Der Fristlosen würde ich widersprechen und auf den beantragten Betreuer verweisen."Aber jetzt wird es ansich besser und das wurde dem Vermieter auch von der Bekannten mitgeteilt, ..."
Bitte schriftlich."Meine Frage an Euch ist, was passiert da er ja nicht der fristlosen Kündigung gefolgt ist und immer noch da wohnt und auch weiter da wohnen bleiben will, da er schon über 12 Jahre dort wohnt und hier keine bezahlbaren Wohnungen frei sind?
Der Vermieter schreibt ausdrücklich, dass er ihn nicht mehr haben will und entweder fristlos und hilfsweise fristgerecht kündigt."
Abwarten. Falls er bis Sept. 2012 nicht ausgezogen ist, wird der VM wohl eine Räumumgsklage anstrengen. Ob das Gericht ihr stattgibt unter Erwägung aller Fakten, ist noch längst nicht klar. -
In meinem Mietvertrag heißt es Betriebskostenpauschale
Dann sind darin alle genannten Leistungen ohne noch erforderlicher Einzelberechnung enthalten. -
Ich kann den VM mit seiner Argumentation schon verstehen.
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