Beiträge von Berny

    ja haben noch die schlüssel
    und ja meinte den 02.01.12

    unser gedankengang war wenn die leitung undicht werden würde, würden wir dem verwalter bescheid geben
    da er es ja bemerkt hat hatte sich dieser punkt für uns erledigt

    danke für die schnelle antwort

    Dann, leider, wird es eng 4U.
    Habt Ihr Versicherungen, noch auf alte Adresse laufend? Welcher Art?

    bengalo:

    "folgendes problem sind aus einer mietwohnung ausgezogen 1.01.12"
    Hattet Ihr die Mietsache incl. sämtlicher Schlüssel auch an diesem Termin an den Vermieter zurückgegeben mit Übergabeprotokoll?

    "wohnen nun seit dem 2.02.12"
    Meinst Du den 02.01.2012?

    "nun kam vor einer woche der hausverwalter/wohnungsverwalter der alten mietwohnung und meinte der wasseranschluss küche tropft, er macht das er stellt einen eimer drunter"
    Das war nett.

    "heute 19.01.12 bekamen wir noch einen anruf von ihm der boden sei durchnässt und bei den nachbarn darunter sei wasser getropft
    ps mietvertrag gilt noch für januar"
    Also habt Ihr anscheinend doch noch die Schlüssel?

    Entschuldige, Jan87, aber Du machst mir einen recht weltfremden Eindruck:

    Du verbrauchst also pro Tag gut 10kWh.
    In meinem Haus (keine el. DEs) verbraucht jede Wohnung durchschnittlich 3,21kWh täglich.
    Dein DE braucht also tgl. rund 7kWh. Es dürfte wohl ein 24kW-Gerät sein. Das heisst, dass es tgl. 7/24 von 1h läuft, also 17,5 Minuten.
    Du machst also keinerlei Waschorgien. Das Gerät ist i.O., Strom hat nun mal seinen Preis.

    Wenn's Dir nicht passt, ziehe um in ein Haus mit Gasversorgung...

    Hallo Tiffi37,

    Ich würde schriftlich per Einwurfeinschreiben der Abrechnung widersprechen mit der von Dir bereits genannten Begründung.
    Ausserdem würde ich schreiben, dass ich von meinem Recht der Einsichtnahme in die der Abrechnung zugrunde liegenden Originalbelege Gebrauch mache und sie bitten, mit mir telefonisch unter Nr. xy einen Termin abzustimmen.

    Aus meiner (sicher amateurhaften) Sicht ist es deshalb unzulässig, eine Klage einzureichen mit der Begründung, dass ich der ersten Erhöhung nicht innerhalb der Überlegungsfrist zugestimmt habe.


    Nöö. Was vorher war, interessiert nicht. Ich kann doch eine Klage einreichen, und ob die (erforderliche) Begründung haltbar ist, entscheidet das Gericht.
    Und das alles für 4€55 monatlich...?:eek:

    Kann es sein, das ein Jahr später noch der gleiche Wert angezeigt wird? Dann dürfte ich ja nichts verbraucht haben. Oder?


    Das kann durchaus sein. War bei zwei Heizkörpern in meinem Mietshaus auch der Fall. Die Thermostatventile waren geschlossen, da blockiert.
    Die HKVs zählen i.d.R. erst, wenn die HK >5° wärmer sind als die ungebene Raumtemperatur.

    Schäden am Haus und seinen Einrichtungen durch Fremdeinwirkung können den Mietern in keiner Weise angelastet werden.
    Das ist nur dann möglich, wenn diese auch die Schadensversacher sind.
    Ich würde solche Forderungen zurückweisen.


    Ein gekipptes Fenster, was fast jeder öffnen kann, ist m.E. grob fahrlässig...:mad:
    Allerdings überlege ich jetzt mal, ob ein gekipptes Fenster nicht eigentlich ohne Beschädigung der Beschläge zu öffnen ist...:eek:

    Eigentlich ist seit einzug (vor 4 Monaten) das Abflussrohr in der Küche nicht wirklich das was man sich unter einem Abflussrohr vorstellt


    Aber offensichtlich habt Ihr es so akzeptiert. Also bringt es mal bitteschön selbst i.O. oder lasst es durch engagierte Handwerker auf Eure Kosten machen.

    Tiffi37:

    "Ich bewohne eine 72 qm Wohnung mit 3 Personen, das Haus hat 402qm insgesamt 6 Mietparteien."
    Brauchbare/verwertbare Angabe. :)

    "Kosten für Entw./ Regenwasser 315,95
    Winterdienst Arbeitslohn 600,00
    Kosten Gartenpflege und Spielplatz 1050,00
    Kosten Beleuchtung 154,20
    Schornsteinfeger 47,36
    Sach- und Haftpflichversicherung 1319,28
    Grundsteuer 767,15
    Hauswart Teilzeit 560,00
    Kosten Hausreinigung 1010,83
    Mülltonne 239,80
    Heizkosten 787,95
    Kaltwasserkosten 1035,11
    Betriebskosten 20,99
    Umlageausfallwagnis 36,88"
    So kann man mit diesen Angaben nichts anfangen, weil Aufteilungsschlüssel fehlen.

    "Die Nachbarn und ich gehen generell gegen die Nebenkostenabrechnung an, da definitiv kein Winterdienst erfolgte, da der Hausmeister weder einen Schneeschieber, noch Salz oder Sonstiges zur Verfügung hatte um irgendwie den Schnee zuräumen."
    Die Kosten muss der VM auf Verlangen nachweisen können, UND sie müssen im MV als umlegbar erwähnt sein.

    "Der Spielplatz ist eine Katastrophe, die Geräte rosten und fallen auseinander, der Sandkasten wird als Katzenklo mißbraucht und der Sand ist seid 2009 mindestens nicht ausgewechselt worden."
    Wurde der VM schriftlich nachweisbar über die Mängel in Kenntnis gesetzt mit der Aufforderung innerhalb bestimmter Frist sie zu beseitigen?

    "Es wurde mir gesagt, das ich eine Extrem hohe Wasserechnung hätte.
    Tatsächlich ist es so, das eine Nachbarin bei gleicher Personenzahl wie bei mir für 6 Monate nur 185 Euro zahlen muß, 2andere 475 Euro auch bei gleicher Personenzahl wie bei mir. Die anderen beiden zwischen 3- und 400 Euro. Ist mir etwas unverständlich.Wir verschwenden kein Wasser, wir duschen einmal am Tag, Wäsche waschen usw.. Wie die anderen Nachbarn auch, mit denen ich auch gesprochen hatte."
    Sind so keine verwertbaren Angaben.

    "Es existieren Wasseruhren in fast jeder Wohnung, auch bei mir."
    Sie sollten in jeder Wohnung existieren, und zwar geeichte.

    annekatrin81:

    "bei mir wurde Anfang Oktober eingebrochen durch mein Schlafzimmerfenster, ich weiss nicht mehr ob es auf kipp stand oder zu war, keine Ahnung."
    Falls es nur gekippt war, trifft Dich die "Schuld" bzw. Schadenbehebungspflicht.

    "Dieser schickte mir nun heute ein Kostenvoranschlag von der Fensterbaufirma"
    Das kann er, hat aber für Dich keine rechtliche Bedeutung.

    "weil die Beschläge wohl kaputt sind u man die nicht nachliefern kann,muss das ganze Fenster getauscht werden."
    Ich würde mehrere Firmen ansprechen, Ortsbesichtigungen durchführen und mir schriftliche Angebote zuschicken lassen.
    Hast Du eine Privathaftpflichtversicherung?

    "die Polizei war auch hier u hat alles aufgenommen aber es konnte kein Täter ermittelt werden!"
    Würde ich mir für alle Fälle schriftlich geben lassen.

    Hi Berny,
    mal angenommen, Du würdest eine solche Abrechnung erhalten, was davon würdest Du dann beanstanden? Wie würdest Du zur weiteren Klärung vorgehen?


    Ich würde anhand des Mietvertrags, zusätzlicher evtl. Vereinbarungen, der Rechtsprechung, der Gesetze und Verordnungen und anhand hilfreicher Hinweise aus Foren die BKAbrechnung überprüfen. Ich weiss, leichter gesagt als getan... Bin selbst Mieter und Vermieter.:)

    kann mir einer eine vorlage schreiben wie ich den vermieter eine frist setzen kann wegen der kaution die ich noch von ihm zurück bekomme.


    Nicht zurück bekomme, sondern noch zurückzubekommen hast. Ich würde es sinngemäss mit Fristangabe so schreiben.

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