Tiffi37:
"Ich bewohne eine 72 qm Wohnung mit 3 Personen, das Haus hat 402qm insgesamt 6 Mietparteien."
Brauchbare/verwertbare Angabe. 
"Kosten für Entw./ Regenwasser 315,95
Winterdienst Arbeitslohn 600,00
Kosten Gartenpflege und Spielplatz 1050,00
Kosten Beleuchtung 154,20
Schornsteinfeger 47,36
Sach- und Haftpflichversicherung 1319,28
Grundsteuer 767,15
Hauswart Teilzeit 560,00
Kosten Hausreinigung 1010,83
Mülltonne 239,80
Heizkosten 787,95
Kaltwasserkosten 1035,11
Betriebskosten 20,99
Umlageausfallwagnis 36,88"
So kann man mit diesen Angaben nichts anfangen, weil Aufteilungsschlüssel fehlen.
"Die Nachbarn und ich gehen generell gegen die Nebenkostenabrechnung an, da definitiv kein Winterdienst erfolgte, da der Hausmeister weder einen Schneeschieber, noch Salz oder Sonstiges zur Verfügung hatte um irgendwie den Schnee zuräumen."
Die Kosten muss der VM auf Verlangen nachweisen können, UND sie müssen im MV als umlegbar erwähnt sein.
"Der Spielplatz ist eine Katastrophe, die Geräte rosten und fallen auseinander, der Sandkasten wird als Katzenklo mißbraucht und der Sand ist seid 2009 mindestens nicht ausgewechselt worden."
Wurde der VM schriftlich nachweisbar über die Mängel in Kenntnis gesetzt mit der Aufforderung innerhalb bestimmter Frist sie zu beseitigen?
"Es wurde mir gesagt, das ich eine Extrem hohe Wasserechnung hätte.
Tatsächlich ist es so, das eine Nachbarin bei gleicher Personenzahl wie bei mir für 6 Monate nur 185 Euro zahlen muß, 2andere 475 Euro auch bei gleicher Personenzahl wie bei mir. Die anderen beiden zwischen 3- und 400 Euro. Ist mir etwas unverständlich.Wir verschwenden kein Wasser, wir duschen einmal am Tag, Wäsche waschen usw.. Wie die anderen Nachbarn auch, mit denen ich auch gesprochen hatte."
Sind so keine verwertbaren Angaben.
"Es existieren Wasseruhren in fast jeder Wohnung, auch bei mir."
Sie sollten in jeder Wohnung existieren, und zwar geeichte.