Schaden an der Kellertür nach Einbruch

  • Hallo Forenbenutzer,
    wer könnte mir eventuell helfen? Hatten im Haus einen Kellereinbruch.Mehrere Keller wurden aufgebrochen,darunter auch meiner.Habe den Einbruch der Polizei gemeldet.Bei mir fehlte nichts aber die Kellertür war verbogen.Anfang dieses Jahr wurde eine neue Kellertür eingesetzt.Ich bin von der Genossenschaft aufgefordert worden die Tür und den Einbau zu bezahlen.Bei den anderen Mietern würde das die Hausratversicherung übernehmen.Ich habe zwar eine Haftpflicht aber keine Hausratversicherung.Es ist mir schleierhaft warum ich den Schaden den Andere verursacht haben bezahlen muß.Immerhin über 200€.Geht so was nicht auch über die Gebäudeversicherung des Vermieters?
    Wäre dankbar wen sich jemand auskennt und mir einen brauchbaren Tip geben könnte.
    Lg ::confused:

  • Hallo pentina,

    "Bei den anderen Mietern würde das die Hausratversicherung übernehmen."
    Damit hast Du nichts zu tun. Ich vermute hier auch eher den Versuch, Dich zu beeinflussen.
    Ich würde der Hausverwaltung anheimstellen, sich unter Verweis auf § 823 BGB an den Schadenverursacher zu wenden.

  • Guten Morgen Berny,
    Danke für deine schnelle Nachricht.Ich informiere mich jetzt mal über diesen §im BGB und dann werde ich es versuchen.Melde mich wie's gelaufen ist, schönen Tag auch wenn es arg grau ist, LG

  • Hallo liebe Mitglieder,

    bei mir wurde Anfang Oktober eingebrochen durch mein Schlafzimmerfenster, ich weiss nicht mehr ob es auf kipp stand oder zu war, keine Ahnung.Als ich nach Hause kam stand es offen!!!! Dummerweise habe ich den Schaden meinem Vermieter gemeldet obwohl ich keine Hausrat habe.Wohne erst 8 Wochen in der Wohnung. Dieser schickte mir nun heute ein Kostenvoranschlag von der Fensterbaufirma (über 1000Euro) weil die Beschläge wohl kaputt sind u man die nicht nachliefern kann,muss das ganze Fenster getauscht werden. Ich hab ihn angerufen u ihm das Fehler der Hausrat mitgeteilt.Er meinte das ist meine Schuld u mein Pech,dann bleibe ich jetzt auf den Kosten sitzen.Seine Vesicherung übernimmt das auch nicht.ich soll mir bis in 2 Tagen noch andere Angebote einholen u ihm dann mitteilen wie ich das erledige. Ich bin echt verzweifelt! Ich habe nicht soviel Geld.Was tu ich nun????Achja die Polizei war auch hier u hat alles aufgenommen aber es konnte kein Täter ermittelt werden!

    Einmal editiert, zuletzt von annekatrin81 (17. Januar 2012 um 15:04)

  • annekatrin81:

    "bei mir wurde Anfang Oktober eingebrochen durch mein Schlafzimmerfenster, ich weiss nicht mehr ob es auf kipp stand oder zu war, keine Ahnung."
    Falls es nur gekippt war, trifft Dich die "Schuld" bzw. Schadenbehebungspflicht.

    "Dieser schickte mir nun heute ein Kostenvoranschlag von der Fensterbaufirma"
    Das kann er, hat aber für Dich keine rechtliche Bedeutung.

    "weil die Beschläge wohl kaputt sind u man die nicht nachliefern kann,muss das ganze Fenster getauscht werden."
    Ich würde mehrere Firmen ansprechen, Ortsbesichtigungen durchführen und mir schriftliche Angebote zuschicken lassen.
    Hast Du eine Privathaftpflichtversicherung?

    "die Polizei war auch hier u hat alles aufgenommen aber es konnte kein Täter ermittelt werden!"
    Würde ich mir für alle Fälle schriftlich geben lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (17. Januar 2012 um 21:29)

  • Schäden am Haus und seinen Einrichtungen durch Fremdeinwirkung können den Mietern in keiner Weise angelastet werden.
    Das ist nur dann möglich, wenn diese auch die Schadensversacher sind.
    Ich würde solche Forderungen zurückweisen.

  • Schäden am Haus und seinen Einrichtungen durch Fremdeinwirkung können den Mietern in keiner Weise angelastet werden.
    Das ist nur dann möglich, wenn diese auch die Schadensversacher sind.
    Ich würde solche Forderungen zurückweisen.


    Ein gekipptes Fenster, was fast jeder öffnen kann, ist m.E. grob fahrlässig...:mad:
    Allerdings überlege ich jetzt mal, ob ein gekipptes Fenster nicht eigentlich ohne Beschädigung der Beschläge zu öffnen ist...:eek:

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