Beiträge von Berny

    Desmo:

    "Die 50 Euro sind monatlich in den Nebenkosten.Ich wohne schon seit einem halben jahr hier,anfangs habe ich meinen Vermieter darauf angesprochen,er meinte wir verrechnen es später mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung."
    Kann so akzeptiert werde, denn letztendlich werden die vereinbarten NK abgerechnet gegen die erfolgten Vorauszalungen. Du wirst sicherlich nachhalten, welche Leistungen tatsächlich erbracht wurden.

    "ich zu allem Überfluss auch schon seit 6 Monaten auf die neue Schließanlage warte!"
    Würde ich schriftlich nachweislich anmahnen.

    Hallo Tom,

    musst Du alleine für den HM mtl. 50€ zahlen?
    Davon abgesehen, ich würde dies "Allerdings gibt es leider keinen Hausmeister,dass heisst ich muss Treppenhaus kehren und feucht wischen,Mülltonnen raus stellen und auswaschen,schnee schippen und und und." dem VM schriftlich mitteilen und um schriftliche Stellungnahme bitten.

    cms:

    "Also es sind keine Angaben zum Tankinhalt zwecks Verbrauchsermittlung anzugeben?"
    Auf der HK-Abrechnung nicht, sondern auf Verlangen des Mieters muss die Berechung schon nachvollziehbar offengelegt werden.

    "Kann der Vermieter den 12monatigen Abrechnungszeitraum nun frei [im Jahr] festlegen?
    Yes.

    "Hat er freie Wahl da er noch nie ordentlich abgerechnet hat?"
    Oui.

    Nein, es wurde noch nicht durchgekaut welche Form (welche Angaben) eine ordentliche Heizkostenabrechnung haben muss. Ich möchte herausfinden ob mein baldiger Exvermieter überhaupt in der Lage ist rückwirkend ordentlich Heizkosten abrechnen zu können. Daher mein Interesse bzgl. der Angaben, die so eine Abrechnung enthalten muss.


    Aufstellung aller Kosten aus dem Abrechnungszeitraum: Brennstoffbezug, Schorni, Wartung, Betriebsraumreinigung, Anlagenreinigung, Betriebsstrom.

    cms:

    "Er ist geschlossen zwischen Vermieter (Herr u. Frau X) und Mieter (mir). Unterschrieben von Herrn X und mir. Ist Frau X nun gar nicht mein Ansprechpartner?"
    Deine Ansprech- bzw. ehem. Vertragspartner sind immer beide.
    Lt. Gesetz hat der VM (bzw. die VM) die Kaution getrennt vom Privateigentum zu verwahren.

    "Das Spielchen läuft nämlich etwa folgendermaßen ab: Ich habe eine Frage ... Frau X sagt, ich muss Herrn X fragen....Herr X sagt, ich muss Frau X fragen und umgekehrt...."
    Papperlapapp. Sowas nennt man Abwimmelungstaktik...

    Hi Karlimero,

    "Kann ich eine Reparatur wirklich in Auftrag geben und von der Miete abziehen?"
    Wenn Mängeln an/in der Mietsache sind, kannste, wenn der VM nachweislich vergeblich mit Fristsetzung zur Behebung aufgefordert wurde, die Kosten von der (Netto)miete abziehen. Auch noch vorher mitteilen, dass Du das dann machen würdest. Der VM müsste dann den Beleg bekommen.

    "Bei der angesprochenen Abrechnung ist das Kalt- und Warmwasser für 15 Monate abgerechnet."
    Wie gesagt, nicht statthaft, würde ich nicht zahlen.

    "Dies zieht natürlich nach sich das auch die Werte der Heizung nicht stimmen, da ja die Heizung nach Heizkostenverordnung abgerechnet wird.
    So sind ja auch die Beträge für die Heizung nicht korrekt, auch wenn die Messgeräte an den Heizkörpern den Wert von 12 Monaten speichern.
    Sehe ich das so richtig?"
    Ja, zumindest bzgl. der Wassererwärmungskosten.

    "Ist dann überhaupt der Rest der Abrechnung fällig ( wenn ich den mal Rechnungseinsicht bekäme)?"
    Unstreitiges würde ich zahlen.

    Mieter88:

    "es gibt oder soll eingeführt werden, ein Gesetzt, wo der Vermieter verpflichtet ist, die Wasserqualität zu prüfen."
    Ähem, richtig ist, dass die seit dem 01.11.2011 geltende Trinkwasserverordnung Überprüfungen in bestimmten Objekten vorschreibt. Abschnitt 1: DVGW

    "die Kosten für den Aufwand können auf Mieter abgewälzt werden,"
    im Rahmen der Betriebskostenabrechnung.

    "falls zb. neue Rohre nötig sind."
    treffen die Kosten hierfür einzig und allein den Vermieter.

    Hallo supermaus,

    dieser nicht gegliederte Text ist nicht leicht zu verstehen..:( , wenn überhaupt. Sowas ist gegenüber Leuten, von denen man sich Hilfe erhofft, rücksichtslos.

    Habe nochmals gelesen - tut mir leid, Du schreibst innerhalb eines Satzes von ZWEI Wohnungen. So'n Durcheinander muss ich nicht verstehen.
    Von Gross- und Kleinschreibung und Satzzeichen und Absätze einfügen hältst Du wohl auch nichts. Kein Wunder...

    Hallo TinyWoman,

    dass die Verstopfung durch Haare und eines Lappens von Euch stammt, müsste die HV beweisen können.
    Biete ihr doch an, auf deren Kosten an den Haaren einen DNA-Test zu machen.

    "Einzige Erklärung ist für uns, dass die Firma während unserer Abwesenheit von außerhalb an einer Hauptleitung rumgeschraubt hatte, also die durch welche auch das Abwasser unseres Nachbarn abfließt."
    Dazu kann ich mangels Kenntnis der Örtlichkeiten nichts sagen.

    "Dürfen solche Rechnungen überhaupt prinzipiell auf den Mieter umgelegt werden. Wenn nein, gibt es Ausnahmen wie unser Fall in welchem einfach behauptet wird der Mieter trägt die Schuld?"
    Nöö, es gilt nach wie vor das Verursacherprinzip.
    Und (die elegante Art...) die Kosten auf die Betriebskostenabrechnung umlegen gilt auch nicht.

    haftpflichtversicherung
    ps. den schaden habe mehr oder weniger ich verursacht (sohn der mieter) ich war nie dort gemeldet
    kann man damit vll etwas anfangen da sie (meine eltern) es ja nicht selbst verursacht haben


    Privathaftpflichtversicherung.
    Du hast also am Vermietereigentum einen Schaden verursacht.
    Warst jedoch als Erfüllungsgehilfe für Deine Eltern tätig.
    Solltest mal mit Deinem Versicherungsvertreter sprechen.
    Viel Glück!
    Und der Schaden sollte bis zum Ende der Mietzeit behoben sein...:eek:

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