Beiträge von Berny

    Lieber Berny, da habe ich etwas Bauchweh.
    Da lese ich im Mietrechtslexikon folgendes:
    Eine Baumaßnahme ist dann eine "Modernisierung" im mietrechtlichen Sinn, wenn sich der Gebrauchswert einer Wohnung für einen Durchschnittsmieter durch die Baumaßnahme objektiv verbessert...


    Ist mir schon klar... und so wird der clevere Vermieter den Austausch der Schrottanlage dies dem Mieter elegant aufdrücken...

    Der alte Kessel könnte schon so alt gewesen sein wie das Haus selbst(ca. 40 Jahre) Bin mir da aber im Moment nicht sicher.


    Sollte die Heizungsanlage auszutauschen gewesen sein wegen Überalterung oder Reparaturanfälligkeit oder zu hoher Imissionswerte, liegt keine Modernisierung vor, und die Kosten können nicht auf die Mieter umgelegt werden.

    Grob geschätzt dürfte die Wohnung, die bislang mit 118m² im Mietvertrag angegeben ist, tatsächlich ca. 140m² haben.
    Die Mieterin bewohnt die Wohnung seit über 40 Jahren und zahlt etwa nur 50% der ortsüblichen Vergleichsmiete.(letzter Mietspiegel von 2002) Was ist zu tun?


    Ganz einfach: Jetziger Mietpreis x 2 / 118 x 140.

    Ich habe für den Januar an meine Mitbewohner Miete gezahlt.


    Da Du demzufolge einen mdl. MV hast, gelten für Dich alle Rechte und Pflichten (nachzulesen im BGB) eines Mieters mit schriftl. MV, bspw. bzgl. Kündigungsfristen, erforderlicher Form der Kündigung.

    pauli1887:

    "Bei der Durchsicht der Stände auf dem Protokoll fiel mr ein besonders hoher Wert auf, der Anschluss in der Waschküche."
    Allgemeiner oder ein für ausschliesslich Dich vorgesehener Anschluss?

    "Dort können bei Bedarf Waschmaschinen angeschlossen weden. Da ich meine Wäsche in meiner Zweitwohnung wasche, wird dieser Anschluss von mir nicht genutzt."
    Also doch wohl ein allgemeiner Anschluss, der den Mietern zur Verfügung steht?

    "Zu meiner Überraschung musste ich jetzt feststellen dass ein anderer Mieter meinen Anschluss nutzt."
    Also doch "Deiner"?

    "Ich habe jetzt einen Zettel auf die Waschmaschine mit meinen Kontaktdaten geklebt. Falls der Mieter sich nicht meldet werde ich die Polizei einschalten."
    Dein Freund und Helfer ist nur für die öffentliche Sicherheit zuständig. Dein Anbrechpartner ist Dein Vermieter.

    "Morgen werde ich mich an die Mietverwaltung wenden"
    Richtig.

    "Weg dürfen darfst du schon....." ABER?????????
    Gut dann werde ich mal schauen was ich erreiche - kenne leider nur den Bruder :-/ weiß zwar das es da noch mehr Geschwister geben soll aber leider ohne Namen usw........ :( War halt ein Eigenbrödler ;)


    Dan frage ihn doch, ob er jemanden kennt, der jemanden kennt, der ...

    FaStra:

    "Da es NOCH keine Erben gibt muss ich wohl mich ans Gericht wenden!"
    Ich würde bei der Rechtsantragsstelle des AG nachfragen, ob man dort am "Schwarzen Brett" ein Schreiben öffentlich zustellen kann.
    Eine Möglichkeit wäre auch, allen mir bekannten Familienangehörigen und möglichen Erben eine Kündigung zukommen zu lassen.

    Kann man die infach so anschreiben oder anrufen?

    "Denn die neue Vermietung meiner neuen Wohnung wird mir EVTL demnächst den neuen Vertrag schicken und ich muss ja dann wissen kann ich umziehen oder nicht??????? Nicht das ich hier nicht weg darf!?"
    Weg dürfen darfst Du schon...

    Berny du glaubst garnicht wie oft ich das schon beim Hausmeister, Architekten und und und angesprochen habe. Es kommt wenn überhaupt nur eine freche Antwort zurück das ich mich nicht um deren Arbeit zu kümmern habe.


    Da hilft nur noch Polemik: Schreib' dem Hauseigentümer doch einfach, dass Du genüsslich verfolgst, wie die Bausubstanz unaufhaltsam langsam aber sicher kaputtgeht.:D
    (ähem...: Schwarzarbeit...?:rolleyes:)

    Heute bei dem Wetter war mal richtig schön ersichtlich das bei der Sanierung wohl etwas mechtig schiefgelaufen sein muss. Das sieht so aus als wenn es Flüssigkeit nach außen herausdrücken würde. Was sagt ihr dazu??


    Ich würde das mal dem Hauseigentümer zeigen - ob ihm das gefällt?
    Noch gilt Gewährleistung.

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