Beiträge von Berny

    Hallo coolmachine_23,

    Du vermengst zuviel miteinander. Die Probleme sollten einzeln behandelt werden.

    "Mein Vermieter hat mir jahrelang eine zu hohe NK Abrechnung gestellt. Irgendwann bin ich darauf gekommen und habe sie dann nur so beglichen, wie es im Vertrag stand"
    Und die vorherigen überhöhten hast Du so stillschweigend akzeptiert?

    "Küche u. Stellplatz sind im Mietvertrag enthalten und nicht mehr über die NK abzurechnen, laut Anwalt"
    Richtig. Sind ja keine NEBENkosten. Gab es noch andere Überhöhungen?

    "Die zuvielbezahlten NK hat er mir nie zurückbezahlt,"
    Hattest Du sie denn nachweislich zurückgefordert?

    "stattdessen bekam ich viele Briefe und viele Mahnungen, Kündigungen,..."
    Und Deine Reaktion...?

    "Nun hat er mir wegen Eigenbedarf gekündigt (das ist bestimmt ein vorgeschobener Grund)zum 31.01.2012"
    Wann genau? Seit wann wohnst Du dort? Grund des Eigenbedarfs?

    "Für den Monat Februar habe ich die Miete noch nicht überwiesen."
    Musst Du aber.

    "Denke dass ich auch für den nächsten Monat das Geld einzubehalten werd, um die neuen Kosten damit zu decken."
    Darfst Du nicht.

    "Jetzt habe ich den Verdacht, dass er mir die Kaution nicht mehr zuückzahlen würde (wg Nebenkosten) und ich dann zahlungsunfähig für die neue Miete wäre."
    Damit musst Du rechnen und hast die A-Karte...

    "Ich hoffe das ist nicht alles zu kompliziert(zum lesen und verstehen)"
    Nein, ist es nicht.

    "Was könnte auf mich zukommen, wenn ich so weiterfahre...???"
    Zahlungsklage/n.

    Hallo crion,

    die Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich drei Monate, da bildet Ihr keine Ausnahme (§ 573 BGB).

    "Leider muss die neue Wohnung schon zum 01.04. bezogen werden."
    Könnt Ihr doch..., jedoch die alte müsst Ihr noch bis zum 31.05. bezahlen.
    Ihr könnt natürlich versuchen, mit dem jetzigen Vermieter einen Aufhebungsvertrag zu einem früheren Termin abzuschliessen.

    Hallo, d.h. in fordere Sie nochmals, diesmal schriftlich, auf, mir die Einsicht in den Original-Grundsteuerbescheid zu gestatten mit einer Frist von 3-5 Tagen.
    Nach Terminverstreichung werde ich dann einen Fachanwalt aufsuchen.
    Ist das so ok?


    Joo, kommt hin, ich würde 10 Tage einräumen und das Jahr des Bescheids angeben.

    Und ich habe nichts davon gelesen, dass der Vermieter der Meinung ist, dass dieser Zustand der Tür vertragsgerecht ist. Man sollte doch zuerst abwarten, was der Vermieter zu der "Reparatur" der Tür sagt.


    Richtig.
    Ich habe gerade noch mal im Startposting nachgelesen, dass das Mietverhältnis wohl erst am 15.03. beginnen soll. Dann sollte sich der TO sputen, dass die Mietsache ordnungsgemäss übergeben wird.

    jojojo:

    "Ich werde nochmals den VM *) auffordern, mir den Original-Grundsteuerbescheid mit der Angabe der Gesamt-QM vorzulegen."

    Oder Dir Einsicht zu gewähren.
    *) schriftlich nachweislich

    " Wenn er dieses nicht macht, kann ich dann einen Fachanwalt aufsuchen."
    Ratsam.

    Wenn Du nachweislich den VM vergebens aufgefordert hast, Dir Auskunft zu geben, bleibt Dir nur der Rechtsweg übrig.
    Ich würde mich an einen Fach-Anwalt wenden.
    Aus dem Vermieterforum weiss ich, dass die Ergüsse von Mietervereinen nicht immer zielführend sind.

    Hallo Dean,

    "nun haben wir letzten Freitag (17.02.2012) schon mal einen Schlüssel um Renovierungsarbeiten durchführen zu können.
    Schlüsselübergabe ist für kommenden Mittwoch [22.02.2012] geplant."
    *kopfkratz*

    "Nun das Problem:...Mitte Januar ... und dann auch den Mietvertrag unterschrieben..."
    Ihr habt also den Mietvertrag für diese Bruchbude(!) unterschrieben.
    Und Ihr habt vom VM KEINE schriftliche Zusage (bspw. im Rahmen eines Übergabeprotokolls), dass er noch nötige Reparaturen innerhalb einer angemessenen Frist durchführen wird. Hurraa...:mad:

    "2. In dem neuen Badezimmer befindet sich eine Badewanne und eine Dusche, weder die Badewanne, noch die Dusche hat eine Kabine/Vorhang.
    Meine Frage, muss der Vermieter einen Vorhang oder eine Kabine stellen ? Oder ist man als Mieter in der Pflicht das selbst zu besorgen."
    Letzteres.

    "3. Und das ist mit Sicherheit der größte Mangel, die Wohnungstür wurde wohl in der Zwischenzeit von der Besichtigung und Unterschrift bis zum letzten Freitag aufgebrochen."
    Also nach der Unterschrift unter den MV: Eure Angelegenheit, der Vermieter ist "'raus".

    "Als wir uns am Freitag den Schlüssel abgeholt haben und dann ein paar Sachen in die Wohnung tragen wollten hat uns der Schlag getroffen... Die Tür wurde notdürftig repariert, bietet aber aus unserer Sicht keine Sicherheit.
    Es lässt sich nur einmal abschließen und das zusätzliche Schloss lässt sich von außen nicht abschließen.
    Desweiteren steht der Zylinder nach aussen vor und das Türblech ist auch abschraubbar."
    Auch Eure Angelegenheit...

    "Meine Frage, ist das Versicherungstechnisch überhaupt inordnung ? Würde bei einem Einbruch die Versicherung überhaupt haften ? Und ist der Vermieter nicht verpflichtet eine bestimme Wohnungseingangstür zu stellen ?"
    Wenn die Wohnung bereits hausratversichert ist, empfehle Rücksprache und Schadenmeldung beim Versicherer.
    Übrigens, off topic: Plenk ? Wikipedia

    "Nun die Schlüsselübergabe war noch nicht,"
    Doch, vergangenen Freitag, 17.02.

    "der Mietvertrag besteht doch aus zwei teilen oder ?
    1. Der eigentliche Mietvertrag und 2. die Schlüsselübergabe mit Protokoll."
    Naja, zum MV gehören die Hausordnung und das Übergabeprotokoll.

    "Habe ich denn noch die Möglichkeit das Mietverhältnis nicht einzugehen ?"
    Seid Ihr doch schon eingegangen! Kündigungsfrist beträgt drei Monate, lt. BGB.

    "Ich hoffe ihr könnt mir kurzfristig Auskunft geben."
    Auskunft nicht, sondern nur Meinungen äussern, auch wenn sie Dir nicht gefallen sollten, damit Ihr zukünftig nicht mehr blauäugig Fehler machen werdet.

    Von den Damen und Herren vom Mieterschutzbund werden Sie auch nicht die m² Zahl der Gesamtwohnfläche erfahren.
    Das ist rausgeschmissenes Geld.
    Sie können nur, wie ich bereits weiter oben erwähnte, beim Vermieter die Unterlagen einsehen.
    Im Falle einer Weigerung halten Sie den Betrag der Grundsteuer solange zurück bis er geneigt ist, einzulenken.


    Schliesse mich an.
    Da ich den Eindruck habe, dass Jojo noch Infos bräuchte...:
    1. Der VM hat dem M auf Verlangen den Grundsteuerbescheid im Original vorzuzeigen.
    2. Der VM hat dem M mitzuteilen, wv. Gesamtmietfläche das im Grundsteuerbescheid benannte Objekt hat. Unter Vorbehalt: Der VM hat dem M die Grössen der anderen Mietobjekte (ohne Namen der Mieter) zu nennen (damit der M zur Kontrolle addieren kann).
    Mit einem simplen Dreisatz kann dan diese Mammutaufgabe gelöst werden.
    Der seriöse VM wird doch wohl nichts zu verbergen haben....?:confused:

    jojojo:

    "Bei der Stadtverwaltung werde ich mich bezüglich der Grundsteuer erkundigen."
    Falsch. Der VM hat Dir den Bescheid vorzulegen, aus dem die Grundsteuer hervorgeht.
    Ausserdem hat er Dir mitzuteilen, wieviel m² Mietfläche das Haus hat.
    Wv. m² Du hast, weisst Du ja.
    Solltest Dich erstmal hierum bemühen.
    So würde ich es machen, eines nach dem andern.

    Was kann ich jetzt ohne Rechtsanwalt oder Mietervereinmitgliedschaft erreichen, dass ich an die QM komme?


    Wenn Du die Bezahlung der fraglichen Posten vorerst verweigerst mit Hinweis auf die fehlenden erforderlichen Angaben, wird sich der VM schon an Dich wenden...

    Auf meine Frage hin, wieviel QM sich hinter 1000 verbergen, wird mir die Antwort verweigert.


    (Warum? Was hat er zu verbergen? Ich werde meine Vermutung mal für mich behalten.)
    Dann schliesse ich mich @Mainschwimmer's letztem Posting an.

    ChristianK:

    "In erster line würde ich wissen wollen um wieviel ich die Miete Kürzen kann"
    [url=http://www.google.de/#hl=de&sa=X&ei…iw=1170&bih=581]Google[/url]

    "und was ich bei den nebenkosten tun kann denn die müssten jetzt auch nähsten monat kommen da ja bereits abgelesen wurde. was klar ist gleich wiederspruch einlegen.
    ich hab erfahren das man die Miete auch rückwirkend Kürzen kann und das will ich machen denn wie gesagt die Mengel besten nun seit 1 Jahr und das hat ja auch auswirkungen auf die Nebenkosten."
    Ich empfehle Dir eine anwaltliche Beratung, denn es dürften hier evtl. auch Gutachten erforderlich sein. Vor dem Kostenrisiko möchte ich Dich jedoch warnen.
    Hier bekommst Du lediglich Meinungen von interessierten Mietern oder Vermietern, jedoch keine fundierte Rechtsberatung.

    Doch, jetzt schon. Lag heute im Briefkasten.
    Es steht aber auch nicht viel mehr drin, als auch in der Auswertung vom Labor (die ich eigentlich damit vorhin meinte).
    Es steht drin, was das Gesundheitsamt hier gesehen hat. Also beginnender Schimmelbefall an den Fensterfaschen im Kinderzimmer, Schimmelbefall an den Fensterfaschen im Wohnzimmer, feuchte Tapete an den Fenstern im Arbeitszimmer, feuchte Dachschräge und muffiger Geruch.
    Drunter steht, dass Feuchtigkeit zu Schimmelbildung beiträgt. Dann kommen die Schimmelarten aufgezählt und dass diese in der Lage sind durch gewisse Stoffe die sie absondern, Krankheiten zu verursachen.
    In den Abschlusssätzen steht dass das halt inakzeptabel ist und der Schaden nachhaltig beseitigt werden muss, um die Gesundheit nicht zu gefährden.


    Der entscheidende Satz, dass die Wohnung unbewohnbar ist, fehlt offensichtich. Also ist das mit der legalen fristlosen Kündigung wohl nichts.

    Bokiwi:

    "Und die Hoechstgrenze innerhalb eines Jahres kann so bei ca.10% der Jahresbrutto - Kaltmiete liegen."
    Hallo, Letzteres gibbet nicht. Es handelt sich um 8% der Jahresmiete (das ist brutto:rolleyes:) Siehe Mietrecht: Kleinreparaturklausel oder Bagatellschadensklausel in Mietverträgen.

    "Wenn die Heizung aufgrund des Defekt bzw. ausstausch des Ventil laengere Zeit ( mehrere Tage ) nicht im benutzt werden konnte, so ist das bei der Heizkostenabrechung zuberuecksichtigen !!"
    Hmm, wie soll das gehen??

    Hallo Berny,
    Was findest du schon Mietminderung oder das es hier nicht hergehört?? :confused::)


    Wir diskutieren hier alle Probleme, die mit Mieten und Vemieten zusammenhängen.

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