Hallo Michael,
"Ich hatte zwar ein Semester Recht an der Uni, leider ist das für mich trotzdem etwas zu heikel das Thema."
Tja, man merkt's... Du solltest eigentlich wissen, dass das A und O der Mietvertrag ist. Dein VM hat ihn ja mit beider Parteien Unterschriften.
"die Vermieterin hat wohl das Recht, die Nebenkosten zu erhöhen, wenn die gestiegenen Preise das so verlangen, richtig?"
Jein. Die monatlichen à Konto-Zahlungen können wirksam gem. § 560 BGB und § 4 MHG nur nach einer Betriebskostenabrechnung neu festgesetzt werden: Jahresbetrag / 12 und dann leicht aufgerundet.
"Es geht in meinem Beispiel um einen Anstieg von "nur" 20 Euro, allerdings sollte ich das dann schriftlich bekommen haben, oder gilt das als mündlicher Vertrag?"
Nein.
"Denn ich überweise seitdem die 20 Euro mehr an Miete, ohne etwas schriftlich bekommen zu haben."
Macht nichts, zählt ja sowieso zu Deinen geleisteten Vorauszahlunge, welche vom Gesamt-BK-Betrag abzuziehen sind.
"... ich in meinen drei Jahren keine einzige Nebenkosten-Abrechnung bekommen habe."
Nun kommt der Knackpunkt: Haste schon mal im MV nachgeschaut, ob Du überhaupt NK zu zahlen hast?
"auf meinem Mietvertrag ist keine Unterschrift des Vermieters. Der Mietvertrag, der sich beim Vermieter befindet, ist beidseitig unterschrieben."
Wie gesagt, Hauptsache für ihn bei einer Gerichtlichen Auseinandersetzung, dass er beider U. hat. Soweit meine ausschliessliche Meinung zum Bürgerlichen Recht.
", wenn er von mir verlangt Reparaturen durchzuführen, muss ich dieser Forderung dann nachgehen, oder ist diese Forsderung nichtig?"
Im MV nachlesen!
"Oder ist dann der komplette Mietvertrag nichtig?"
Nöö.