Beiträge von Berny

    Zitat: ist doch nicht ihr Problem (sie hat kein Geld für sowas, da sie ja das Haus abbezahlen muss. und der Boden währe ja schließlich Mietersache) .


    Da irrt sie. Ein Blick in den § 535 BGB erleuchtet die Sicht: Der VM hat die Mietsache i.O. zu halten, der Mieter ist für Schönheitsreparaturen zu ständig. Will heissen: Löcher, die der M nicht verursacht hat, sind VM-Sache. Abnutzungsspuren (Laufwege bapw.) sind Mietersache, jedoch auch hier durch bestimmungsgemässen Gebrauch der Mietsache bereits mit der Grundmiete abgegolten. Die Löcher hier wurden ja vom VM durch Umbauarbeiten innerhalb der Mietsache verursacht.
    Ob ein VM finanziell leistungsfähig ist oder nicht, ist unerheblich.
    Alles meine unmassgebliche Meinung.

    Für den Vermieter, nicht für den Mieter, sind daher folgende Kündigungsfristen maßgebend:
    bei einer Mietzeit bis zu 5 Jahren 3 Monate
    bei einer Mietzeit von 5 Jahren bis zu 8 Jahren 6 Monate
    bei einer Mietzeit ab 8 Jahren 9 Monate


    nachzulesen für Willi im BGB. Sein Freund aus Oregon hilft da weiter.

    Ich verstehe nicht genau, wieso die Wohnung von IHREN Kosten renoviert wird? Also benutz er dafür die Kaution oder meinen sie nur die Miete? Sie müssen diese doch sowieso noch zahlen?


    Oh Herr, lass' auch hier Hirn für Willi regnen...: Wenn man die Zitatfunktion ( <zitieren> ) benutzt, kann der geneigte Leser direkt und ohne zu suchen erkennen, worauf sich (D)eine Aussage oder Frage bezieht.:eek:

    Kann man eigentlich eine Mietminderung auch mit Grund EINSEITIG durchführen, d.h. einfach weniger Zahlen oder ist das illegal, d.h. man begleicht halt seine Miete nicht?


    Latürnich "kann" man das... Kannste Dir auch einen Knopf an die Backe nähen... - Oh Herr, lass' Hirn regnen!

    Hallo Michael,

    "Ich hatte zwar ein Semester Recht an der Uni, leider ist das für mich trotzdem etwas zu heikel das Thema."
    Tja, man merkt's... Du solltest eigentlich wissen, dass das A und O der Mietvertrag ist. Dein VM hat ihn ja mit beider Parteien Unterschriften.

    "die Vermieterin hat wohl das Recht, die Nebenkosten zu erhöhen, wenn die gestiegenen Preise das so verlangen, richtig?"
    Jein. Die monatlichen à Konto-Zahlungen können wirksam gem. § 560 BGB und § 4 MHG nur nach einer Betriebskostenabrechnung neu festgesetzt werden: Jahresbetrag / 12 und dann leicht aufgerundet.

    "Es geht in meinem Beispiel um einen Anstieg von "nur" 20 Euro, allerdings sollte ich das dann schriftlich bekommen haben, oder gilt das als mündlicher Vertrag?"
    Nein.

    "Denn ich überweise seitdem die 20 Euro mehr an Miete, ohne etwas schriftlich bekommen zu haben."
    Macht nichts, zählt ja sowieso zu Deinen geleisteten Vorauszahlunge, welche vom Gesamt-BK-Betrag abzuziehen sind.

    "... ich in meinen drei Jahren keine einzige Nebenkosten-Abrechnung bekommen habe."
    Nun kommt der Knackpunkt: Haste schon mal im MV nachgeschaut, ob Du überhaupt NK zu zahlen hast?

    "auf meinem Mietvertrag ist keine Unterschrift des Vermieters. Der Mietvertrag, der sich beim Vermieter befindet, ist beidseitig unterschrieben."
    Wie gesagt, Hauptsache für ihn bei einer Gerichtlichen Auseinandersetzung, dass er beider U. hat. Soweit meine ausschliessliche Meinung zum Bürgerlichen Recht.

    ", wenn er von mir verlangt Reparaturen durchzuführen, muss ich dieser Forderung dann nachgehen, oder ist diese Forsderung nichtig?"
    Im MV nachlesen!

    "Oder ist dann der komplette Mietvertrag nichtig?"
    Nöö.

    ranyana:

    "es wird noch vor 8uhr morgends angefangen zu bohren,"
    Ist nicht zu beanstanden. Üblicherweise beginnen Handwerker gegen 07:30 bei den Kunden.

    "meiner meinung nach wurde der Mietvertrag unter falschen vorraussetzungen geschlossen!"
    Denke ich nicht. Welche Voraussetzungen meinste denn bspw.?

    Nibbler1984:

    "Richtig, es natürlich ein Ofen."
    Aha...

    "ich erwarte natürlich nicht das hier jemand vorbeikommt und den Ofen abbaut, was für ein Blödsinn."
    Da wirst Du mglw. (ich stecke ja nicht IN Deinem Vermieter) bis zum St. Nimmerleinstag warten können bzw. müssen.
    Der Schorni kann nicht anordnen, dass der Ofen entfernt wird, er kann nur den Betrieb untersagen (evtl. auch, dass die Kaminöffnung verschlossen werden muss).

    "Ist eine Mietminderung möglich wenn der Kamin entfernt werden muss?"
    Muss er ja m.E. nicht.

    "Ich wäre zwar froh wenn er weg wäre, aber es muss ja irgend ein Vorteil für mich dabei rausspringen."
    Ja, richtig, Deine Wohnung würde einen halben m² mehr Nutzfläche haben.

    "Was mache ich wenn mein Vermieter den Kamin nicht entfernen will?"
    Nichts.

    "Wäre er durch den Schornsteinfeger gezwungen?"
    Wie ich bereits meinte: Njet.

    Ich schliesse mich meinem Vorredner an.
    Wenn trotz (beweisbarer, mit Zeugen) Rücksprache mit dem VM (per Handy ist sie auch sicher im Ausland erreichbar) und der HV weiter renoviert wird, wüsste ich, was ich am Wochenende machen würde. Schliesszylinder kosten ca. 10€.

    nuernberg:

    "Aber was kann man jetzt auf die schnelle machen den mit dem Vermieter ist nicht zu reden er will mich nur gegen das Geld reinlassen."
    Hier wäre Beratung eines Fachanwalts angesagt.

    "Kann man evtl.die Polizei einschalten"
    Die interessiert sich nicht für Privatangelegenheiten.

    "bzw.Einstweilige Verfügung oö.?
    Er könnte ja in der Zwischenzeit in aller Ruhe die Wohnung leerräumen,und dann behaubten dies und das war nie in der Wohnung :mad: (Wer weiß was er in der Zwischenzeit alles in der Wohnung gemacht hat??"
    Auch hier wäre Beratung durch einen Fachanwalt angesagt.

    Gibt es hier nicht ein Urteil das besagt das wenn man einen Schlüssel als Vermieter annimmt die Wohnung als übergeben angesehen wird.


    Nee, hier gibt es eher (gesunden) Menschenverstand...
    Wenn bei der Rückgabe der Mietsache der VM auch sämtliche Schlüssel annimmt (Schlüsselaufzählung explizit im MV und/oder Übergabeprotokoll vom Mietbeginn nachzulesen), kann von Dir eigentlich schlechthin noch etwas zu erledigendes innerhalb der Mietsache erwartet werden, oder?

    ancirosi:

    "wir haben ... keinen konkludenten Mietvertrag."
    Aha, das ist besonders wichtig zu wissen, was Ihr nicht habt...

    "... wir seit Wochen per Anruf,persönlich und seit Neustem auch per Brief auf unsere Pflichten (die niemals vorher irgendwie/wo zur Diskussion standen)aufmerksam gemacht werden. Dabei geht es meist um die Reinigung des Innenhofes und der Gehwege um das Haus,so wie den Winterdienst."
    Wurden dies Tätigkeiten bei Abschluss des mündlichen MV's als von Euch zu erledigen vereinbart?

    "mir gehts eigentlich mehr um die Frage, hat denn nicht der Vermieter auch Pflichten???"
    Wie bereits erwähnt: -> § 535 BGB. Dies sollteste ihm nachweislich mitteilen.

    "Zum Beispiel ist unsere eingebaute Whirlwanne seit September defekt"
    § 535 BGB.

    "-wollen wir mal gar nicht von dem bereits einbautem Geschirrspüler reden,der ... lecker seifig schmecken lässt."
    OK, dann wollen wir auch nicht...

    Hallo mastert19,

    was für eine Wand ist das, also, was ist auf der anderen Seite?
    Tipp: Wand frei machen (Möbel 0,5m weg) und Schimmel mehrmals mit DanKlorix wegwischen.
    Die Ansprüche am Mietminderungen (wird noch Unwort des Jahres) sind recht hoch und m.E. hier noch nicht berechtigt.
    Dass Du morgens um 05.00 schon heisses Duschwasser möchtest, ist Dein persönliches "Problem", denn es ist doch eher unüblich. 06.00 würde ich äusserstenfalls gelten lassen. Rechtlich gefestigte Nachweise kenne ich nicht; der Jurist würde dann vorschlagen: gerichtliche Einzelentscheidung... (Geld lacht, aber wahrscheinlich nicht für Dich).

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