Wohnungskündigung

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich hoffe Sie können mir bei meinem Problem helfen.
    ICh und meine Freundin haben unsere gemeinsame Wohnung gekündigt. Es besteht eine Kündigungsfrist zum 30.04.2012. Die Wohnung haben wir bereits leer geräumt. Unsere Vermieterin wird von einer Hausverwaltung vertreten, da sie nicht in Deutschland wohnt. Wir haben der Hasverwaltung einen unserer Schlüssel übergeben, das diese den Schlüssel für Wohnungsbesichtigungen benötigt, denn uns wurde gesagt, dass versucht wird einen Nachmieter zu finden, damit wir die Miete vielleicht nicht bis zum 30.04 zahlen müssen.
    Allerdings ist uns aufgefallen, dass die Wohnung nirgends im Internet zu finden ist. Auf Anfrage bei der Hausverwaltung hieß es, dass die Wohnung noch renoviert wird. Das Problem ist, die Vermieterin renoviert jetzt die Wohnung, wir bezahlen aber noch Miete und Nebenkosten. Ist es rechtens, dass die Vermieterin auf unsere Kosten die Wohnung renoviert?
    Für baldige Hilfe wäre ich sehr verbunden!

  • Da das Mietverhältnis noch besteht, entscheiden Sie alleine wer in welchem Umfang die Wohnung betreten darf.
    Wenn Sie der Hausverwaltung einen Schlüssel für Besichtigungen gegeben haben, dann darf er auch nur dafür genutzt werden.
    Die Hausverwaltung ist nicht befugt - ohne Ihre Zustimmung - in Ihrer Wohnung zu renovieren.
    Dies dürfte sie erst nach Rückgabe der Wohnung (wenn Sie auch keine Miete mehr zahlen).

    Ansonsten haben Sie natürlich keinen Einfluss oder Anspruch darauf, ob und wie die Wohnung wieder am Markt angeboten wird.

    Einmal editiert, zuletzt von der-Mieter (23. Februar 2012 um 15:22)

  • Ich schliesse mich meinem Vorredner an.
    Wenn trotz (beweisbarer, mit Zeugen) Rücksprache mit dem VM (per Handy ist sie auch sicher im Ausland erreichbar) und der HV weiter renoviert wird, wüsste ich, was ich am Wochenende machen würde. Schliesszylinder kosten ca. 10€.

  • Ich verstehe nicht genau, wieso die Wohnung von IHREN Kosten renoviert wird? Also benutz er dafür die Kaution oder meinen sie nur die Miete? Sie müssen diese doch sowieso noch zahlen?

  • Ich verstehe nicht genau, wieso die Wohnung von IHREN Kosten renoviert wird? Also benutz er dafür die Kaution oder meinen sie nur die Miete? Sie müssen diese doch sowieso noch zahlen?

    Er meinte natürlich nicht die Kosten der eigentlichen Renovierungsmaßnahme, sondern die dafür benötigte Nutzung des Wohnraumes für welche er noch Miete zahlt.

  • Ich verstehe nicht genau, wieso die Wohnung von IHREN Kosten renoviert wird? Also benutz er dafür die Kaution oder meinen sie nur die Miete? Sie müssen diese doch sowieso noch zahlen?


    Oh Herr, lass' auch hier Hirn für Willi regnen...: Wenn man die Zitatfunktion ( <zitieren> ) benutzt, kann der geneigte Leser direkt und ohne zu suchen erkennen, worauf sich (D)eine Aussage oder Frage bezieht.:eek:

  • Zitat

    .... denn uns wurde gesagt, dass versucht wird einen Nachmieter zu finden, damit wir die Miete vielleicht nicht bis zum 30.04 zahlen müssen.

    Grundsätzlich ist kein Vermieter verpflichtet, einen Nachmieter zu aktzeptieren, geschweige denn zu suchen, wenn ein Mieter das Mietverhältnis vorzeitig beenden möchte. (Es sei denn im Mietvertrag ist etwas gegenteiliges vereinbart).

    Nun kann man sich sicherlich vortrefflich darüber streiten, welche Wohnung einfacher neu zu vermieten ist - Eine renovierte oder eine unrenovierte. Auch kann man hier darüber streiten, was sinnvoller ist. Auf die Nutzung der Wohnung bis zum Vertagsablauf zu pochen oder zu hoffen, dass durch die Renovierung eine vorzeitige Vermietung ermöglicht wird...

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