Da jetzt erst die Rückmeldung, kam ...
Hoppla, der VM hat bereits bestätigt, dass er beide Kündigungen bekommen hat? Dann notieren, wann er hat wie bestätigt, wer kann das bezeugen.
Da jetzt erst die Rückmeldung, kam ...
Hoppla, der VM hat bereits bestätigt, dass er beide Kündigungen bekommen hat? Dann notieren, wann er hat wie bestätigt, wer kann das bezeugen.
Ich würde da gar nicht so einen großen aufriss drum machen. lass deine mutter einfach ein schreiben aufsetzten indem steht das beide partein die wohnung fristgerecht kündigen, dies unterschreiben und dann einfach an den vater deines mitbewohners schicken, der es unterschreiben und dann dan den vm weiterleiten.
Das wäre die bessere Lösung Mitte Feb. gewesen, aber nicht jetzt, wo in zwei Tagen die KdgFrist zum 31.05. sein wird.
Übrigens bin ich der Meinung, wenn beide Mieter nachweislich rechtzeitig zum gleichen Termin kündigen, dass da so i.O. ist. Habe noch nie gelesen, dass das auf einem Blatt (rosa:o) Papier stehen muss.
Pumuckel:
"Es geht um ein 2 Familienhaus ,die zweite Wohnung ist noch nicht
ganz bezugsfertig ( Neubau )"
Ist völlig egal. Leerstand ist so zu bewerten, als ob eine Person drinnen ist, und zwar trägt der Vermieter die Kosten. Der Mieter kann ja nichts dafür.
"darf der Vermieter die gesamten Betriebskostenkosten auf den einen Mieter legen ??"
Latürnich nicht.
"Oder müssen die Betriebskosten durch zwei geteilt werden ??"
Jein, sondern nach gesetzlichem Schlüssel, d.h. grundsätzlich nach Mietflächenanteilen, wenn nicht Messgeräte zur Verfügung stehen. Kabelanschluss nach Mieteinheiten, Heizkosten nach HKVO berechnet.
Ich würde jedoch gerne schon ab dem 01.04. ausziehen und die Wohnung weitervermieten
Du kannst ausziehen, wann Du möchtest, nur zahlen musst Du bis zum 31.05.
Und weitervermieten wirst DU ganz bestimmt nicht...![]()
Hallo dani*,
Du solltest wissen, dass ein RA die VM nicht verpflichten kann, ihm die Unterlagen (Kopien) auch gegen Kostenerstattung zuzuschicken.
Du jedoch hast das Recht, die der Abrechnung zugrunde liegenden Originalbelege beim VM einzusehen.
Dass Du den Prozess verlieren würdest, hätte ich Dir vorher sagen können, denn es drehte sich hierbei (meiner Meinung nach) schon garnicht mehr um die Korrektheit der Betriebskostenberechnung, sondern nur noch um die Rechtmässigkeit der Forderung, die wohl noch nicht verjährt war.
Wenn Du Dich weiterhin bockig anstellst, wirste von Deiner Rente noch mehr vom Mund absparen müssen.
Dankeschön Berny für die schnelle Antwort.
Ich hatte häufiger Stress mit ihm, weil ich mir schon ein bisschen verarscht vorkomme. Deswegen glaube ich, dass er einiges von der Kaution für "Renovierungsarbeiten" in meinem Mietraum einbehalten wird. Schon allein aus Rache (hat er bei anderen auch schon früher gemacht). Gibt es da spezielle Auflagen für die Kautionssache?
Die "Sache" ist die sog. Mietsicherheit, also ein Geldbetrag von max. drei Nettomonatsmieten, den der Vermieter verzinslich (gesetzliche Zs.) von seinem Vermögen getrennt anzulegen hat.
Hallo Chris,
Du hast einen normalen MV geschlossen. Die Kündigungsfrist/en ergeben sich aus § 573 BGB: Für Dich bis zum Monatsdritten Werktag zum Ende des übernächsten Monats, also jetzt noch zum 31.05. Für den VM je nach Dauer des MV 6 bzw. 9 Monate.
Ich sollte dazu sagen, dass wir das Mängelprotokoll nicht von dem Vermieter direkt bekommen haben sondern von unserere Nachbarin (Hausbesitzerin). Den Vertrag unterschrieben haben wir aber nicht mit ihr sondern mit einem Mietpoolverein.
Ich weiss zwar nicht, wie eine solche Konstellation einzuordnen ist (Rechtsanwälte können das treffender), aber dennoch sollte hier mal überprüft werden, ob nicht der Tatbestand des Betrugs ( § 263 StGB) vorliegen könnte.
Hallo.
Ich hab ja gesagt, ich halte euch auf dem Laufenden...
Nur habe ich bisher noch nichts gehört. Wie soll ich mich nun verhalten? Soll ich abwarten, oder mal nachfragen?
Nachfragen, latürnich.
da kann man doch an einen Anbieterwechsel denken
Die Gedanken sind frei...:D
Ähh hatten wir so etwas nicht erst vor kurzem?
Jooo, und wir werden es auch weitwerhin haben, denn was wäre die Welt ohne den täglichen Irrsinn...?
sorry, dass das so viele Fragen sind ![]()
Rückwirkende MM ist nicht möglich.
Du kannst DEINE Mieträume während der Mietzeit mit einem eigenen Schloss versehen, beim Auszug musste jedoch wieder zurückbauen.
Zu den anderen speziellen Fragen sollteste Dich (evtl. Ihr) bei einem spezialisierten Anwalt beraten lassen.
Hallo Markus,
Euer Fehler war, dass Ihr Euch das von beiden Seiten unterzeichnete Übergabeprotokoll nicht habt aushändigen lassen.
Hattest Ihr es denn (quasi blanco) unterschrieben?
Abgesehen davon: Nur bei der Rückgabe der Mietsache VERSTECKTE Mängel können noch sechs Monate nach Rückgabedatum vom VM reklamiert werden.
Was Du da aber genannt hast, können wohl keine versteckten Mängel gewesen sein, oder?
Ist die Wohnung denn inzwischen wieder neu vermietet?
"bei der Übergabe wurde ein Protokoll erstellt, uns aber nicht ausgehändigt (der Vermieter wollte noch etwas ändern)."
Ich lach' mich doch kaputt...
Durch die Preiserhöhung um 15 % ist der jetzige Versorger um 37 % teurer als ein guter und preisgünstiger Lieferant.
Ein Lieferant wird besonders dann gut und preisgünstig, wenn er insolvent wird nachdem die geleisteten Vorauszahlungen auf einem Konto in Timbuktu gelandet sind.
"Die Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsabschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen. §538 Abs.1 BGB findet insoweit keine Anwendung"
(Ich hab auch ein Urteil gefunden das bestätigt, dass dieser Haftungsausschluss rechtmäßig ist, weil diesbezüglich doch anscheinend die Meinungen auseinander gehen)
Meine Frage ist jetzt: was bedeutet das für mich?
Hallo,
hier ist typische Rechtsberatung angesagt. Ein Forum kann und darf nur Tipps und Hilfestellungen geben, jedoch keine Rechtsberatung.
Deshalb solltest Du Dich von einem spezialisierten RA beraten lassen.
welche sich dafür einen feuchten Kehricht interessieren wird.
Insgeheim vielleicht schon, vordergründig aber mit Sicherheit nicht. Habe diesbzgl. Erfahrung. Mach' doch einen anderen (mglw. besseren) Vorschlag...!
Wie ungerecht ist das denn bitte?
Fragen/Klagen solcher Art richtet man sinnvollerweise (besonders vor Wahlen) an die politische Opposition...:o
nun bekomme ich in einem posten Heizungsreparatur mit 400 € in Rechnung gestellt.
Reparaturen hat der VM zu tragen, siehe § 535 BGB.
(Wartung hat der Mieter zu tragen.)
Hallo Carolinchen,
meinem Vorredner schliesse ich mich an.
Das A und O ist der Mietvertrag. Die Eingriffe Dritter scheinen ja recht massiv zu sein.
Ich empfehle Dir, mit Mietvertrag, Notizen und evtl. Photos einen Fachanwalt bzgl. einer Anfangsberatung aufzusuchen.
Auron84:
"Hab mich jetzt im friedlichen mit meinem Vermieter geeinigt."
In beiderseitigen Einvernehmen kann man sich auf jeden Termin einigen.
"Er stellt mir eine neue Kündigung zum 31.08. aus und sichert mir zudem schriftlich zu, dass ich bei einem früheren Auszug keine finanziellen Mehraufwand betreiben muss (also nicht bis 31.08 auf Mietzahlung bestanden wird), sofern dies überhaupt gesetzlich möglich ist."
OK, latürnich ist eine solche Übereinkunft möglich.
"..., da ich bisher selbst immer eine Kündigung zum 31.06 bzw. 30.07 im Hinterkopf hatte."
Etwas Kalenderstudiom wäre Dir anzuraten.
"Aber auf jeden Fall vielen Dank."
Gerne.;)
Noch'n privater Tipp für Dich: Man kann eigentlich jeden Vertrag "zum nächstmöglichen Termin" OHNE Angabe eines Termins kündigen, denn die Fristen ergeben sich grundsätzlich aus dem BGB oder den Vertragsbedingungen, falls welche existieren. ![]()
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