Beiträge von Berny

    Ich hoffe nun, dass dies kleine Missverständnis geklärt ist, und die Diskussion, so noch Bedarf besteht, sich dem eigentlichen Thema zuwendet, nähmlich der nach §556 BGB zu spät und zu Ungunsten des Mieters erfolgte Korrektur/Nachberechnung.


    Jau, ist soweit geklärt, und somit kann ich nur nochmals auf mein Posting #15 verweisen.

    fred21k:

    "Nein, habe nur ein Übergabedatum."
    Ist wertlos. Meine Frage lautete: hast Du vom alten VM schriftlich, an wen er mit Wirkung von welchen Datum verkauft hat? - Sonst könnte ja jeder kommen.

    "Könnte das aber sicherlich bekommen, da ich ein gutes Verhältnis zu meinem alten VM habe."
    Dass Dir das rechtssicher mitgeteilt wird, ist eine Bringschuld des alten VM. Der neue VM hat Dir dann schriftlich seine Bankverbindung mitzuteilen.

    "Was würde mir das bringen?"
    Rechtssicherheit und evtl. erhebliche Kostenersparnisse. Es gab schon Porozesse, wo der Mieter an beide gezahlt hat... bzw. sogar musste, da er nicht aufgepasst hatte.

    "Ist es nicht so, dass man erst kündigen darf wenn man im Grundbuch als Eigentümer steht?"
    Nein, GBEinträge gehen den Mieter nichts an. Nur das Schriftliche vom Alt-VM zählt.

    "Genauso eine Mieterhöhung?
    Gibt es keine Fristen ..."
    Erst muss er nachweislich Dein neuer VM sein.

    "wie eine Mieterhöhung angekündigt werden muss oder nach Verkauf eine Ruhefrist oder sowas ähnliches?"
    M.W. nein. Das Prozedere nennt sich übrigens Mieterhöhungsbegehren.

    In welcher Klasse mit diesen Zahlen gearbeitet wird, kann ich nicht sagen, aber vielleicht bist du ja der 2. Klasse näher als ich ;)


    Ich schrieb:
    "Wenn man den Gesamtbetrag der Jahresbetriebkosten durch zwölf teilt und auf volle fünf oder zehn Euronen aufrundet, ergibt sich automatisch der neue monatliche Vorauszahlungsbetrag.
    - (Zweites oder drittes Schuljahr?) "

    Wir haben unser Guthaben aus der Abrechnung 27.12. schon bekommen und sollen jetzt 640 Euro nachzahlen. Zudem wurden gleich die 640 Euro in eine Nebenkostenerhöhung von 50 Euro umgelegt, dabei beträgt die Differenz aus Guthaben und Nachzahlung ca. 200 Euro, und dies macht wohl eher so 15 Euro monatlich aus.


    Hallo Berit,
    solche Rechnerei mag verstehen wer will..
    Wenn man den Gesamtbetrag der Jahresbetriebkosten durch zwölf teilt und auf volle fünf oder zehn Euronen aufrundet, ergibt sich automatisch der neue monatliche Vorauszahlungsbetrag.
    - (Zweites oder drittes Schuljahr?)

    Spriddi:

    "ich ziehe am 1.04 in eine neue Wohnung,"
    Für einen Umzug würde ich mir immer zwei Mieten einen Monat lang gönnen.

    "die Wohnug ist nichts gestrichen, überall Löscher in den Wänden wo noch die Dübel noch drin. An der Wohnzimmerwand zum Balkon ist Schimmel."
    Und solch eine Bruchbude mietest Du an? *kopfschüttel*:eek:

    "Im Mietrvertrag steht " Der Mieter zieht in eine frisch renovierte Mängelfreie Wohnung""
    Diese Lüge würde ich nicht unterschreiben.

    "Denke mal rechtlich sollte die Lage ja klar sein, dass er das machen muss."
    Joo, VOR Übergabe der Mietsache.

    "Er meinte heute das ichas machen soll, dann muss ich nichts beim Auszug machen."
    Worte..., lies' mal hier im Forum nach! Wenn Du dort ausziehst, kannste Dich hier ja wieder ratsuchend melden...:cool: Und dann sagt der VM: Was kümmert mich mein Gerede von damals? Hast Du das schriftlich?

    "Ich habe daraud bestanden, dass er dass macht wie es vetraglich vereinbart wurde."
    Und was sagte der VM??

    "Als Termin für die Wohnungsübergabe steht nun der 29.03,wie Verhalte ich mich dann wenn bis dahin immer noch nichts gemacht ist ?"
    Zeugen und Kamera mitnehmen und das Übergabeprotokoll haargenau ausfüllen, 3-fach, und von allen unterschreiben lassen.

    "Ich kann ja nicht einfach verweigern, bei meiner jetzigen Wohnung stehn zum 03,04 die neuen Mieter vor der Tür"
    Da muss ich ganz kaltschnäuzig antworten: Dein Problem...:o

    Super wäre es, wenn mir noch jemand den Terminus der „förmlichen Mieterhöhung“ erklären könnte – sofern das überhaupt ein feststehender Begriff ist!?


    Nee, aber ohne "förmliche" doch schon. Google hilft: "Mieterhöhungsverlangen" :)

    GFrank300:

    "Vermieter meinte nur die Sache liese sich nicht reparieren"
    Sowas kann es eigentlich nicht geben, der erforderliche Aufwand dürfte keine Rolle spielen.

    "Eingeschalteter Anwalt meinte ..."
    sollte Dich mal beraten, ob...

    "... ob es etwas bringt die Vermieter anzuzeigen wegen Körperverletzung sowie wegen § 117 OWIG bei dem Ordnungsamt?"
    ... wobei zu beachten wäre, dass keine Retourkutsche entstehen mag wegen wissentlich falscher Verdächtigung...

    "Installateur sagte mir das das mit der Pumpe normaler Verschleiss sei das diese irgendwann laut wird (Lager defekt)"
    Ja und? Kann man auswechseln.

    Hallo MedicalDuckling,

    "Die Heizkostenabrechnung ist uns heute zugegangen. Sie wurde nicht per Post befördert, sondern vom Hausmeister eingeworfen. Wir haben ihn gesehen,
    Die Heizkostenabrechnung wurde am 27.01.2012 erstellt und ist heute erst angekommen."
    Da kann man doch dran fühlen, dass da was nicht stimmt.

    "Die Abrechnung wurde von ISTA am 28.12.2011 erstellt!"
    Da dürfte si wohl am 30.12. angekommen sein und der VM hätte sie Euch m.E. bis zum 31.12. zustellen können.

    "Jedenfalls geht es in die nächste Runde, für Tipps bin ich dankbar und ich halte euch auf dem Laufenden"
    Bei DEM Durcheinander wird Euch wohl ein Fachanwalt helfen müssen...

    Hallo Betze,

    "nach dem Gespräch mit den jetzt neuen Besitzern des Hauses,"
    Zunächst eine Korrektur: Es sind die neuen Eigentümer, bzw. für Euch die neuen Vermieter.

    "Jetzt hatten wir letzte Woche wieder ein Gespräch in dem wir ihnen sagten, dass der 01.07.12 für uns unmöglich ist. Darauf hin hieß es, dass sie ihre Wohnung schon gekündigt haben und sie bzw. ihr Vermieter die Kündigung nicht zurück zieht. Sie wollen/müssen am 01.07.12 einziehen."
    Das ist deren Problem.

    "... wenn wir jetzt mit unserer gesetzlichen Kündigungsfrist kommen."
    1. Darüber müsst Ihr die VM nicht aufklären.
    2. Haben die neuen Eigentümer sich Euch ggü. bis jetzt überhaupt rechtssicher als die Neuen identifiziert (mit Bescheinigung des alten VM's? Oder des alte VM hat Euch schriftlich über den neuen VM informiert?
    3. Hat der neue VM Eich bereits schriftlich gekündigt? Wenn ja, wann und zu welchem Termin?

    "...eine kleine 1-Zi-Wohnung in einem teilsanierten Haus in Ostberlin. Hinzu kommt, dass die erwähnten BK nur kalte BK sind. Heizung und Warmwasser zahle ich extra."
    OK, diese Erklärung hätte gerne im 1. Posting dabei sein sollen.
    Ich würde dem Vorschlag folgen, allein auch um Stress zu vermeiden.

    Hallo MedicalDuckling,

    die Nummer mit der verspäteten Abrechnung sollte man mal weiter zurückverfolgen, wie es Kolinum bereits andeutete:
    VM bekommt Abrechnung vom Provider zu spät.
    Provider konnte nicht schneller liefern, weil er vom VM die Daten nicht früher bekam. (Unser früherer Provider brauchte i.d.R. immer ca. 6 Wochen.)
    VM konnte die Daten nicht schneller liefern, da er die EVU-Abrechnung nicht früher bekam.
    Also würde ich mich mal beim EVU erkundigen, wann die die Abrechnung dem VM geschickt hatten.

    "Die angegebenen Betriebskosten-Vorauszahlungen (BetriebskostenVZ) werden mit dem 1,75 fachen Betrag angegeben, als wir tatsächlich gezahlt haben,"
    Dies mag verstehen wer will, der dumme Berny jedenfalls nicht.

    "Habt ihr sonst irgendwelche Tipps die nicht gleich einen Anwalt beinhalten?"
    Hmm, wart's ab...

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