Hallo marizebaer,
leider "muss" ich meinen Vorrednern zustimmen...:
"Die Wohnung ist überwiegend mit Parkett ausgelegt, welches allerdings in sehr schlechtem Zustand ist und eigentlich mal abgeschliffen und neu versiegelt werden müsste. Dies habe ich der Vermieterin zu Beginn bzw. vor Antritt des Mietverhältnisses gesagt,"
Gesagt... heisst garnichts. Ihr habt die Mietsache SO übernommen, ohne im Übergabeprotokoll eine diesbezügliche Vereinbarung zu treffen.
"Frage ob sie solche Arbeiten übernehmen muss,"
Eben nicht, es sei denn, s.o.
"Des weiteren haben wir nun im Winter festgestellt, dass es durch die Balkontüren zieht
Vorallem im Kinderzimmer sieht man, wie die Gardinen im Luftzug schwingen."
Ihr wisst, wie alt das Haus ist... Und niemand hält Euch davon ab, im 1€-Geschäft eine ode mehrere Schaumstoff-Dichtungsrollen zu kaufen.
"älteren Herrn mit handwerklicher Begabung vorbei geschickt, der die Silikonfugen an den Fenstern und auch die Dichtungen erneuert hat."
Antwort wie vor.
"Leider sind die Fenster, zumindest aus Sicht eines Laien, nämlich mir, nur einfach verglast (auch wenn der ältere Herr sagt, dass sie doppelt verglast sind, die Luftraum zwischen den einzelnen Scheiben jedoch so klein"
Egal, ob Ihr Euch auf Einscheiben- oder Isolierglas einigt: Ihr habt die Wohnung SO angemietet.
"Unser Sohn ist mittlerweile zu groß für die Babybadewanne weswegen wir ihn zukünftig in unserer großen Badewanne baden wollen. Da wir zusätzlich eine Duschkabine haben und der Abflussschlauch der Waschmaschine bis vor ein paar Tagen in die Badewanne geführt war, haben wie die Wanne noch nie benutzt. Dementsprechend ist uns auch erst beim reinigen der Wanne am letzen Wochenende aufgefallen, dass der Regler zum hin- und herschalten zwischen Duschkopf und Hahn festge- (ich vermute mal) kalkt ist."
Kein Reklamationsgrund, m.E.
"Selbst mit roher Gewalt lässt er sich nicht mehr bewegen. Dieses Problem haben wir unserer Vermieterin geschildert, woraufhin sie darauf beharrt, dass dies unter die Kleinreparaturenregelung in unserem Mietvertrag fällt."
Richtig.
"Hier ist angegeben, dass Kleinraparaturen einzeln bis 150€,, übers Jahr bis 300€ vom Mieter zu tragen sind. Wenn dem so ist, dann OK..."
Wenn im MV so vereinbart ist, OK - aber auch für 75€ bekommste im Baumarkt eine entsprechende Armatur.
"Was mich hierbei allerdings am meisten ärgert ist, dass dieser Schaden schon bei unseren Vormietern bestanden hat, die ja nun ebenfalls dazu verpflichtet gewesen wären die Schaden zu beheben. Dies haben sie allerdings ebensowenig getan wie die Gastherme einmal jährlich warten zu lassen,"
Mit Euren Vormietern habt Ihr nichts zu tun.
"Meine Frage ist nun, welche rechtlichen Möglichkeiten wir haben, insbesondere unter Ermangelung eines Übergabeprotokolls"
Sehr wenig, meine ich. Jedoch kann Euch hier niemand eine Beratung durch einen Fachanwalt ersetzen. Also...