Beiträge von Berny

    Nun ich gehe davon aus, dass der Vermieter sichergehen möchte, dass er euch los wird ..


    Falls mein VM meine Kündigung hat und auch mir gekündigt hat und auch noch zusätzlich eine Räumungsklage eingereicht hat (die er ja auch vorfinanzieren musste), käme mir das doch recht gelegen, denn die Kosten blieben an ihm hängen.

    Fips:

    "seit mehr als 2 Jahre kürtzen wir die Miete wegen erhebliche gravierende Mängel, nun hat mein VM uns fristlos gekündigt und gleichzeitig eine Räumungsklage eingereicht."
    Ungewöhnlich...

    "Wir haben zeitgleich unser Mietverhältnis über ein Anwalt bis zum 30.04.2012 auf unzumutbahrkeit gekündigt und werden die Wohnung verlassen."
    Na, schön.

    "Hat die Räumungsklage noch einen Sin:confused: da wir ohne hin gehen,unser Rechtsbeistand meint wir sollen uns und vor Gericht äußern? für mich bzw uns hat das doch kein Sinn mehr oder?"
    Meine ich auch - aber Euer Anwalt wird Euch sicherlich gerne weiter beraten.

    Hallo Mietwohnung44,

    Deine Argumente sind für mich gut nachvollziehbar, aber juristisch werdet Ihr das Nachsehen haben, meine Meinung.
    Wenn es Euch das wert ist, gönnt Ihr Euch mal bei einem Fachanwalt eine Erstberatung (ist preislich günstiger).
    Hier im Forum sind's alle Laien, die ihre Meinung äussern. Teilweise sind wir Mieter oder Vermieter oder auch nur Interessierte.

    Seid mir bitte nicht böse, aber ich klammere mich an jeden Strohalm... unsere Nerven liegen blank... und ich hoffe natürlich das unsere Chancen gut stehen... :(


    Das Hickhack wird Euch nicht weiterhelfen.
    Wie Kolinum schon deutlich schreibt, hätte die Vollmacht des Ehepartners bzw. Mitmieters für die Kündigung seinerseits Deiner Kdg beigefügt sein müssen (stattdessen hätte er ja dann auch selbst kündigen können, oder?).
    Der VM hat m.E. recht, Euer Mietverhältnis endet zum 31.05.

    Hallo marizebaer,

    leider "muss" ich meinen Vorrednern zustimmen...:

    "Die Wohnung ist überwiegend mit Parkett ausgelegt, welches allerdings in sehr schlechtem Zustand ist und eigentlich mal abgeschliffen und neu versiegelt werden müsste. Dies habe ich der Vermieterin zu Beginn bzw. vor Antritt des Mietverhältnisses gesagt,"
    Gesagt... heisst garnichts. Ihr habt die Mietsache SO übernommen, ohne im Übergabeprotokoll eine diesbezügliche Vereinbarung zu treffen.

    "Frage ob sie solche Arbeiten übernehmen muss,"
    Eben nicht, es sei denn, s.o.

    "Des weiteren haben wir nun im Winter festgestellt, dass es durch die Balkontüren zieht
    Vorallem im Kinderzimmer sieht man, wie die Gardinen im Luftzug schwingen."
    Ihr wisst, wie alt das Haus ist... Und niemand hält Euch davon ab, im 1€-Geschäft eine ode mehrere Schaumstoff-Dichtungsrollen zu kaufen.

    "älteren Herrn mit handwerklicher Begabung vorbei geschickt, der die Silikonfugen an den Fenstern und auch die Dichtungen erneuert hat."
    Antwort wie vor.

    "Leider sind die Fenster, zumindest aus Sicht eines Laien, nämlich mir, nur einfach verglast (auch wenn der ältere Herr sagt, dass sie doppelt verglast sind, die Luftraum zwischen den einzelnen Scheiben jedoch so klein"
    Egal, ob Ihr Euch auf Einscheiben- oder Isolierglas einigt: Ihr habt die Wohnung SO angemietet.

    "Unser Sohn ist mittlerweile zu groß für die Babybadewanne weswegen wir ihn zukünftig in unserer großen Badewanne baden wollen. Da wir zusätzlich eine Duschkabine haben und der Abflussschlauch der Waschmaschine bis vor ein paar Tagen in die Badewanne geführt war, haben wie die Wanne noch nie benutzt. Dementsprechend ist uns auch erst beim reinigen der Wanne am letzen Wochenende aufgefallen, dass der Regler zum hin- und herschalten zwischen Duschkopf und Hahn festge- (ich vermute mal) kalkt ist."
    Kein Reklamationsgrund, m.E.

    "Selbst mit roher Gewalt lässt er sich nicht mehr bewegen. Dieses Problem haben wir unserer Vermieterin geschildert, woraufhin sie darauf beharrt, dass dies unter die Kleinreparaturenregelung in unserem Mietvertrag fällt."
    Richtig.

    "Hier ist angegeben, dass Kleinraparaturen einzeln bis 150€,, übers Jahr bis 300€ vom Mieter zu tragen sind. Wenn dem so ist, dann OK..."
    Wenn im MV so vereinbart ist, OK - aber auch für 75€ bekommste im Baumarkt eine entsprechende Armatur.

    "Was mich hierbei allerdings am meisten ärgert ist, dass dieser Schaden schon bei unseren Vormietern bestanden hat, die ja nun ebenfalls dazu verpflichtet gewesen wären die Schaden zu beheben. Dies haben sie allerdings ebensowenig getan wie die Gastherme einmal jährlich warten zu lassen,"
    Mit Euren Vormietern habt Ihr nichts zu tun.

    "Meine Frage ist nun, welche rechtlichen Möglichkeiten wir haben, insbesondere unter Ermangelung eines Übergabeprotokolls"
    Sehr wenig, meine ich. Jedoch kann Euch hier niemand eine Beratung durch einen Fachanwalt ersetzen. Also...

    Hallo Cola;

    "mein Vermieter mir 8 Monate lang zu wenig gezahlte Abschläge angerechnet hat,"
    Schon ein Grund, der Betriebskostenabrechnung (schriftlich, nachweisbar!) zu widersprechen.

    "1. Wir haben eine 240 Liter Tonne und eine 60 Liter Tonne die 14tägig geleert werden. Lt. der Internetseite des Landkreises in dem wir wohnen liegt der Preis für die 240Liter Tonne bei 270Euro und für die 60 Liter Tonne bei 108 Euro. Die Komposttonne liegt bei 81 Euro. Auf der Abrechnung steht ein Betrag von 598Euro, bei mir gibt das aber zusammen nur 459 Euro."
    Ich würde mir die Originalbelege vom VM zeigen lassen, steht mir zu.

    "2. Die Gebäudeversicherung lag im Jahr 2010 bei 947,96 Euro und liegt jetzt bei 1052,75 Euro."
    Originalbelege ...

    "3. Der Schornsteinfeger hat im Jahr 2010 bei 194,71 Euro gelegen und liegt nun bei ... 413,28 Euro."
    Originalbelege...

    "4. Wo kann man so eine Abrechnung überprüfen lassen?"
    Beim Mieterschutzbund, vorherige Abrechnung auch mitnehmen.

    "Eine alleinstehende Frau 130 Euro, eine Partei ist im November eingezgen und muss 35 Euro nachzahlen eine andere Partei wohnte drei monate hier und die müssen auch 60 Euro nachzahlen."
    Das hat garnichts zu sagen, da die Vorauszahlungen und individuellen Parameter ja nicht bei allen Mieter gleich sind.

    Hallo yaxar,
    m.E. sind die Fenster "fertig".
    Ich würde mal mit dem VM einen Ortstermin machen und ihn um Vorschläge bitten.
    Ich vermiete selbst ein Altbau-MFH und würde sowas meinen Mietern nicht zumuten.
    Es ist nämlich garkein Problem, durch eine Ausschreibung mehrere Angebote von Fachfirmen zu bekommen.

    Also wenn meine Wohnung gekündigt ist und ich zahle Komplett sofort den Offenen Mietbetrag nach wird die Kündigung wieder zurück gezogen bzw. nicht aktiv ?


    Nein, die Kündigung wird nicht zwangsweise zurückzuziehen sein, aber, wenn dies ein einmaliger Vorgang ist und bleibt, wird die Kündigung durch die zeitnahe Komplettzahlung "repariert".
    Alles Gute!!;)

    Hallo Simone,
    es ist mir unverständlich, dass Euer VM die Heizung ständig abdreht, wohl wissend, dass er die Heizkosten doch garnicht selbst bezahlt.
    Ich vermiete selbst, und in meinem MFH beträgt die Nachtabsenkung lediglich 2°C. Es gab noch nie eine Beschwerde.
    Wenn die üblichen Raumtemperaturen permanent nicht erreicht werden, besteht - so wie ich mal irgendwo gelesen habe - die Möglichkeit (nach erfolgter nachweisbarer Abmahnung des VM), die Miete erheblich zu senken.
    Tipp: Nutze Google und das Mietrecht: Heizung, Raumtemperatur, Hitze

    Hallo Adriana,

    Kaltwasseruhren haben 6 Jahre, Warmwasseruhren 5 Jahre Laufzeit bis zum nächsten Eichtausch. Eichtausche sind auf die Mieter umlegbar.

    "in einem 5 Parteienhaus, davon standen im Jahr 2011 zwei Wohnungen leer(das gesamte Jahr 2011),dazu haben wir noch einen kleinen Laden (auch Leerstand seit 2010) im Parterre im Haus.
    Frage : Darf der Laden mit in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden?? Ist ja meiner Meinung nach eine gewerbliche Fläche."
    Macht doch nichts. Leerstände sind mit einer fiktiven Person zu verrechnen und gehen voll zulasten des VM.

    "Was sollen wir nun machen?"
    Möchte ich nicht sagen, da das unzulässige Rechtsberatung sein könnte.
    Ich würde die Kaltwasserabrechnung und die mit ihr berechneten verbundenen Abwasserkosten mit dem VM mal besprechen. Wirst ja hören, was er dazu meint.

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