Beiträge von Berny

    Hallo petra-62,

    bei der gelinkten PDF lassen sich allenfalls Tendenzen erkennen, jedoch nicht, wie die Einzelwerte errechnet wurden, Das ist auch nicht Aufgabe eines Forums.

    "Ich wohne seit 2009 in meiner Wohnung und jedes Jahr kommen neue Punkte hinzu die er und in Rechnung stellt?"
    - Du solltest diese vergleichen mit dem MV bzw. mit der BetrkVO, falls auf diese im MV Bezug genommen wurde.

    mirage2:

    "soll heißen mein Mitbewohner kann nur ausziehen, wenn ich auch einverstanden bin?"
    - Falsch, er kann jederzeit ausziehen, nur entbindet es ihn nicht von den mietvertraglichen Pflichten.

    "Wenn ich ihn 'gehen lasse' laufe ich Gefahr dass ..."
    - Du alleine die Miete weiterzuzahlen hast, denn Ihr beide haftet gesamtschuldnerisch.

    "Oder könnte ich einen neuen unterschreiben (mit neuem Mitbewohner),"
    - Dann hättest Du zwei MVs an der Backe...:mad:

    "bevor ich die Kündigung unterschreibe?"
    - Der bestehende MV kann NUR von Euch beiden zusammen gekündigt werden.

    Der VM rechnet wahrscheinlich nach dem Abflussprinzip ab, also nach den von ihm geleisteten (abgeflossenen) Abschlagszahlungen, worüber der Versorger ggü dem VM in der Jahresabrechnung abzurechnen hat, Der VM kann erst dann mit Dir abrechnen.

    "Nur für den Fall, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe: Mein Vermieter hat von seinem Lieferanten (noch) keine Abrechnung/Rechnung erhalten und berechnet in der Betriebskostenabrechnung seine eigenen Abschlagszahlungen an die Versorger als Kosten ab."
    - siehe oben.

    "Was ist hier zu meinen Gunsten zu werten?"
    - Die bereits von Dir geleisteten Vorauszahlungen.

    Neospin:

    "Mein Ex Vermieter ist noch immer der Meinung, dass die Wasserkosten korrekt nach Heizkostenverordnung ermitteln und abgerechnet wurden."
    - Du kannst ihm helfen mit dem Ausdruck "Warmwasserbereitungskosten".

    "Das Frischwasser nichts mit Heizkosten zu tun hat will er einfach nicht verstehen."
    - Dann bitte das Schulkind von nebenan, ihm das zu erklären.

    "Es liegt nur die Jahresendrechnung 2015 bei. Ohne die Abrechnung für 2016 kann ich aber die veranschlagten Beträge überhaupt nicht nachvollziehen."
    - Dann wäre das noch abzuwarten.

    "Es liegen auch Sachkontoauszüge der Verwaltung bei. Aus denen ist ersichtlich, dass mir als Wasserkosten die gezahlten Abschläge an den Versorger berechnet wurden."
    - Diese wären in der Betriebskostenabrechnung als geleistete Vorauszahlungen zu berücksichtigen.

    "Mein Vermieter hat sich nicht nur falsch abgerechnet (Wasserzähler vorgeschrieben und vorhanden) sondern auch noch ohne eine Rechnung zu haben Abschläge gegen mich geltend gemacht. Gibt es nun eine Rückzahlung, geht diese zu 100% in die Tasche meines Vermieters."
    - Dann wäre Deine Initiative gefragt...

    "Ähnlich verhält es sich bei anderen verbrauchsabhängigen Rechnungen. Überall wurden die Abschläge geltend gemacht. Ist das okay?"
    - Ja, aber zu Deinem Gunsten als geleistete Vz.

    "Dann gibt es noch Rechnungen zu Versicherungen die sich nur auf 2016 belaufen. Diese sind für den vollen Abrechnungszeitraum als Berechnungsgrundlage herangezogen worden. Von einer Rechnung 2015 oder gar einem Umbrauch von Versciherungs- zu Abrechnungszeitraum ist keine Spur."
    - Dann wäre das zu korrigieren. Dir können nur die im (oder dafür hochgerechneten) Abrechnungszeitraum geleisteten Beträge berechnet werden.

    "Darf er einfach die Abschläge als Berechnungsgrundlage nehmen, - oder muss er auch die eigentliche Rechnung warten, bevor er meine Betriebskosten abrechnet?"
    - Nein, - ja.

    infiltrierte Komponente erkannt.
    Verdacht auf Hijacking.
    Die Komponente wird abgetrennt..

    An die Foren-Moderation:
    Ich möchte Sie bitten, Unsinns-User in zukunft zu löschen.
    Bitte löschen Sie meinen Account und all meine Personenbezogenen Daten bei Ihnen. Ihre "Hilfe" ist bei mir nicht länger erwünscht.


    Gratuliere zur Selbsterkenntnis.:rolleyes:

    Hallo,

    Der Mieter leugnet ...


    Welcher Mieter?

    Wenn das Gesundheitsamt die Wohnung für unbewohnbar erklärt, kann die Mieterin sofort ausziehen und evtl. übergezahlte Miete zurück verlangen.
    Ansonsten bleibt ihr nur die fristgerechte Kündigung. Wenn sie sich beeilt, jetzt noch möglich zum 31.03.2017.

    Habe vergessen zu erwähnen das alle Wohnungen in dem Haus einem Besitzer gehören und von einer Wohnungsverwahltung verwalten werden.


    Deshalb solltest Du mal über die (rechtlichen) Bedeutungen von Eigentümer, Besitzer, Verwalter nachdenken.

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