Neospin:
"Mein Ex Vermieter ist noch immer der Meinung, dass die Wasserkosten korrekt nach Heizkostenverordnung ermitteln und abgerechnet wurden."
- Du kannst ihm helfen mit dem Ausdruck "Warmwasserbereitungskosten".
"Das Frischwasser nichts mit Heizkosten zu tun hat will er einfach nicht verstehen."
- Dann bitte das Schulkind von nebenan, ihm das zu erklären.
"Es liegt nur die Jahresendrechnung 2015 bei. Ohne die Abrechnung für 2016 kann ich aber die veranschlagten Beträge überhaupt nicht nachvollziehen."
- Dann wäre das noch abzuwarten.
"Es liegen auch Sachkontoauszüge der Verwaltung bei. Aus denen ist ersichtlich, dass mir als Wasserkosten die gezahlten Abschläge an den Versorger berechnet wurden."
- Diese wären in der Betriebskostenabrechnung als geleistete Vorauszahlungen zu berücksichtigen.
"Mein Vermieter hat sich nicht nur falsch abgerechnet (Wasserzähler vorgeschrieben und vorhanden) sondern auch noch ohne eine Rechnung zu haben Abschläge gegen mich geltend gemacht. Gibt es nun eine Rückzahlung, geht diese zu 100% in die Tasche meines Vermieters."
- Dann wäre Deine Initiative gefragt...
"Ähnlich verhält es sich bei anderen verbrauchsabhängigen Rechnungen. Überall wurden die Abschläge geltend gemacht. Ist das okay?"
- Ja, aber zu Deinem Gunsten als geleistete Vz.
"Dann gibt es noch Rechnungen zu Versicherungen die sich nur auf 2016 belaufen. Diese sind für den vollen Abrechnungszeitraum als Berechnungsgrundlage herangezogen worden. Von einer Rechnung 2015 oder gar einem Umbrauch von Versciherungs- zu Abrechnungszeitraum ist keine Spur."
- Dann wäre das zu korrigieren. Dir können nur die im (oder dafür hochgerechneten) Abrechnungszeitraum geleisteten Beträge berechnet werden.
"Darf er einfach die Abschläge als Berechnungsgrundlage nehmen, - oder muss er auch die eigentliche Rechnung warten, bevor er meine Betriebskosten abrechnet?"
- Nein, - ja.