Beiträge von Berny

    Ist es Rechtens vom Vermieter das Heizöl in Vorkasse bezahlen zu lassen und/oder kann ich dagegen vorgehen?


    Einzig und allein sind die diesbezüglichen mietvertraglichen Vereinbarungen zu den Betriebskosten.
    Du solltest sie hier mal wortwörtlich wiedergeben.

    Teardrop2112:

    "Meine Ex-Freundin und ich bezogen am 01.10.2011 eine gemeinsame Wohnung. Wir sind beide als Mieter eingetragen und haben auch beide den MV unterschrieben."
    Mit allen Rechten und Pflichten, das ist der Knackpunkt.

    "nun versucht sie hinter meinem Rücken sich aus dem MV streichen zu lassen,"
    Das kann sie: Sie müsste den VM bitten, sie aus dem MV zu entlassen.

    "Zudem hat man mir gesagt, dass ich als Untermieter angesehen werden könnte, da SIE die Miete jeden Monat bezahlt hat und ich keinen Anteil beigesteuert habe."
    Quatsch! Ihr beide seid Mieter.

    "2) meinen Auszug aus der Wohnung mit so wenig wie möglich "Altlasten" beenden kann, d.h. die zu leistenden 3 Monatsmieten aufgeteilt werden bzw. für mich komplett entfallen?
    Da sie im 3. Lehrjahr ihrer Ausbildung ist und ich momentan arbeitslos, müsste es doch einen Weg geben den Restbetrag der 3 MM anteilig zu bezahlen oder? Da mir momentan keine Mittel zu Verfügung stehen."
    Nicht, dass ich wüsste. Gibt es eine nachweisbare interne Vereinbarung?Innenverhältnis ist Privatrecht.

    "Theoretisch müsste der VM dann ja das Geld bei ihr..."
    Er muss nicht, sondern er kann es sich bei jedem, der den MV unterschrieben hat, holen (wollen).

    "Im Innenverhältnis könnte ich ja sagen, du wolltest dich hier rausstehlen, dass sehe ich als arglistige Täuschung an und bezahle nichts, oder?"
    Dummes Zeugs!

    Hallo Cola,

    finde ich ganz "toll":mad:, dass Du Dich über Preissteigerungen beschwerst und uns nicht mitteilst, dass Du im Laufe des Abrechnungsjahres umgezogen bist.
    Wenn Kosten nach Mietflächen berechnet werden (was meistens der Fall ist) UND Du in eine grössere Wohnung umgezogen bist, sind Preissteigerungen zwangsläufig.

    Mein Kollege kommt gerade mit einem Ausdruck "... können unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebskosten umgelegt werden ...":
    Überprüfung der Betriebssicherheit sind umlagefähige Betriebskosten | RECHT + URTEIL
    Muss ich mal den Mietvertrag im Detail noch einmal prüfen.


    Zitat daraus: "In vorliegenden Fall hatten die Parteien im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart, dass Kosten für die Revision von Elektroanlagen, Gasgeräten, brandschutztechnischen Einrichtungen sowie weiterer installierter Haustechnik als "sonstige Betriebskosten" im Sinne von Paragraf 2 Nr.17 Betriebskostenverordnung (bzw. Anlage 3 Nr 17 zu Paragraf 27 der II. Berechnungsverordnung) umgelegt werden können."
    Interessant, danke für die Info!:)

    Mal wieder ein typischer Wulff-Thread:
    Informationen müssen die hilfreichen Geister nach und nach erfragen, und der Hilfesuchende rückt sie auch nur (bewusst?) scheibchenweise heraus.

    Übrigens bin ich der Meinung, dass ich erst dann gegnerische Anwaltskosten zahlen MUSS, wenn ich durch Gerichtsurteil letztendlich dazu verdonnert wurde.

    "die ausserordentliche kündigung kam mitte november."
    zum Datum?

    "der termin zur räumungsklage kam im januar"
    von wem?

    "ausgezogen sind wir dann ende februar"
    OK.

    "die vm und wir haben telefonisch zur gleichen zeit die kündigung ausgesprochen wobei wir innerhalb des gespräches dies als erstes taten"
    Papperlapapp. Eine Kündigung MUSS schriftlich erfolgen und Originalunterschrift(en) tragen.

    "für die ra- kosten, die von uns gefordert werden, muss also eine neue klage vom anwalt erhoben werden,"
    Ja.

    Hallo MarcoR,

    je klarer Du Dich ausdrückst, desto weniger muss nachgefragt werden...:

    "... konnten wir 2monatsmieten nicht vollständig zahlen und haben dies bei der vermieterin angekündigt.
    ... bekamen wir vom anwalt die ausserordentliche kündigung,"
    Wann?

    "hierfür wurde ein termin gemacht,"
    Wer mit wem machte einen Termin zu welchem Datum?

    "..., da wir vorher schon ausgezogen sind..."
    Wann?

    "haben im november vor dem anwaltsschreiben die kündigung auf ende januar ausgesprochen und die kündigung der vm auf ende januar akzeptiert."
    Wann hat die VM selbst gekündigt?

    "der anwalt droht bei gericht seine kosten und die ausstehenden mietschulden einzuklagen"
    Dazu bedarf es einer Klageschrift.

    "wobei wir nun schon zigmal dem gericht mitteilten, dass wir unsere mietschulden in raten zahlen, da ich jetzt eine neue arbeitsstelle und somit finanzielle ressourcen habe."
    Das interessiert das Gericht nicht, denn es ist kein Korrespondenzverein.

    "es kann als imho nicht mehr zur räumungsklage kommen, da wir ja das schuldeingeständnis in bezug auf die miete gegeben haben und auch den ratenzahlungsplan des anwalts zustimmen was die miete und nk betrifft."
    Sind wohl völlig verschiedene Dinge, oder?

    "seine rechnung möchte ich aber nciht übernehmen, da sein einschreiten nicht nötig war."
    Das würde ich dann dem Gericht mitteilen, wenn seine Klageschrift vorliegt.

    "ich habe jetzt noch eine woche mich bei gericht zu melden,"
    Wer hat das geschrieben?

    "welche möglichkeiten haben wir????"
    Falls wirklich Post vom Gericht kommt und Ihr mit der Erwiderung (mit Antrag auf Ablehnung der Klage) nicht zurechtkommt, solltet Ihr Euch von einem spezialisierten RA beraten lassen.
    Hier im Forum können/dürfen ja nur Meinungen kundgetan werden.

    beppolein:

    "die Polizei hat schon eine Wohnungsdurchsuchung gemacht und auch Drogen gefunden. Nur stört das meinen Nachbarn nicht.
    Da ich ganz gute persönliche Kontakte zur Polizei habe, weiß ich da einiges. Ich als direkter Nachbar möchte aber nicht als Zeuge etc. genannt werden"
    Wenn Du tatsächlich guten Kontakt zur Polizei hast, nutze ihn doch aus und teile Deine neueren Beobachtungen mit m.d.B. nochmals eine unangekündigte Wohnungsdurchsuchung zu machen.

    "Ich muss des öfteren durch eine "Kiff"-Wolke die ganz fies stinkt zu meiner Wohnung. Kann ich da nicht dem Vermieter mit einer Mietminderung kommen?"
    Wird wohl nicht schwerwiegend genug sein.

    Mattner:

    "Nun möchte er ja seine Kaution ( 1 Monat 345€) wiederhaben."
    Das ist Privatrecht. Den VM ficht's nichts an, denn die Kaution ist an die Wohnung gebunden.

    "Desweiteren gibt es Streitfälle wegen den Kosten.
    Bin mir da unsicher, was ich Ihm berechnen kann:
    Kabel Deutschland Anschlussgebühr+Monatliche Kosten
    Anteilmäßig GEZ
    Er meinte die Anschlussgebühr könnte ich ihm nicht berechnen da ich es ja weiternutze."
    Hattest Du ihm nicht neulich noch fünf Euro geliehen...?

    Hallo Michael,

    "der Vermieter hat u. a. uns mitgeteilt, dass er die elektrischen Anlagen in allen Mietwohnungen prÜfen lässt."
    Bei uns sind es kommende Woche die Gasleitungen.

    "a.) Zwecks überprÜfung mÜssen ALLE Steckdosen, Lichtschalter und der Elektroverteiler zugänglich sein."
    Ist klar, also macht Ihr soviel frei, wie einfach möglich.

    "Aber alle Steckdosen zugänglich machen, bedeutet 70% des Wohnungsinventars abrÜcken oder umräumen. (Darunter auch 3 Uralt- bzw. Antikschränke 200-300 kg je StÜck + Schrankinhalte, KÜhlschränke, SpÜlmaschine, Waschmaschine, Spiegelschrank Badezimmer, Großaquarium usw..) Ist das vom Aufwand her dem Mieter Überhaupt zumutbar?"
    Würde ich (wohl auch) nicht machen.

    "was gibt es Überhaupt an Lichtschaltern und Standard-Steckdosen zu prÜfen?"
    Nicht Dein "Problem".

    "Dazu kommt, dass uns mitgeteilt wird, dass wir an diesem Tage im Zeitraum von 9.00 - 15.00 Uhr fÜr die Monteure (30 Minuten ca. Arbeitszeit) verfÜgbar sein müssen."
    Trotzdem wirst Du mit der Firma einen individuellen Termin abmachen können (müssen).

    "Frage, worunter das fällt. Reparaturen, Instandhaltungsmaßnahmen,"
    welche lt. § 535 BGB der VM zu trgen hat.

    "darf so etwas in den Nebenkosten verrechnet werden."
    Njet; es sei denn, diese Überprüfung wurde explizit im MV individuell vereinbart.

    ich habe mir auch überlegt die anderen mieter einen zettel zu schreiben und darin aufzufordern den genannten mieter zu melden. ist das rechtens oder begebe ich mich da in schwierigkeiten??


    Das würde ich KEINESFALLS machen. Der Lärmverursacher hätte dann Argumente in der Hand vonwegen aufhetzen.
    Ich weiss, dass bspw. die Polizei in MG spätestens beim dritten Besuch die Musike mitnimmt.

    Cola:

    "der Vermieter hat jetzt die Belege geschickt, wir haben die soweit geprüft. Aus der Schornsteinfegerrechnung wird keiner so richtig schlau"
    Dann würde ich sie entweder rügen oder den Schornie mal fragen.

    "1. Bei der ersten Abrechnung fehlte beim Gemeinschaftsstrom die Umsatzsteuer und nun ist sie da, müssen wir die bezahlen?"
    In der BK_Abrechnung werden grundsätzlich die dem VM entstandenen (Gesamt-)Kosten, soweit vereinbart, auf die Mieter umgelegt.

    "2. Ich bin im August von Wohnung Sechs in Wohnung Zwei gezogen. Mir liegt die Wasserabrechnung des Versorgers vor, von Wohnung zwei auf dem ein Zeitraum vom 05/10 bis 05/11. Lt. dieser vorliegenden Rechnung hatten wir auch andere Preise, nun sind da handschriftlich Beträge eingetragen und die wurden bei der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt. Muss ich das so akzeptieren?"
    Wenn klar ersichtlich ist, für welchen Zeitraum welche Kosten für welche Immobilie bzw. Verbrauchsstelle entstanden sind, ja.

    "3. Im Mietvertrag steht, das der Vermieter die Erhöhung der Betriebskosten vorher ankündigen muss,"
    Falsch. Lies' bitte nochmals. Das ist bestimmt anders formuliert...

    "müssen wir diese Erhöhungen, die ja teilweise mehr als das doppelte sind, so hin nehmen?"
    Ja. Manche Änderungen bzw. Erhöhungen erfährt der VM ja auch erst nach der Jahresabrechnung des EVU.

    Hallo Akeba,

    ich werde mich hüten, Dir hier die Leviten zu lesen, denn dafür ist es zu spät.
    Halte Dich bitte weiter an die Ratschläge Deiner Anwältin.
    Ich darf noch hinzufügen, dass eine unrechtmässige Kündigung nicht dadurch rechtlich wirksam wird, wenn Du ihr nicht widersprichst.

    Hallo Andy,

    das Thema ist uralt. Gib' es bei Google ein, und Du bekommst Lesestoff bis ...
    Um Energie zu sparen, drehen die Leute die Heizungen 'runter. Dadurch werden die Wände kälter und warme (Atem-)Luft kondensiert: Die Wände werden feucht, und der Schimmel freut sich. Die Bausubstanz leidet, der Mensch auch, jedoch die Ärzte und Pharmaproduzenten etc. nicht...:mad:

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