Hallo MarcoR,
je klarer Du Dich ausdrückst, desto weniger muss nachgefragt werden...:
"... konnten wir 2monatsmieten nicht vollständig zahlen und haben dies bei der vermieterin angekündigt.
... bekamen wir vom anwalt die ausserordentliche kündigung,"
Wann?
"hierfür wurde ein termin gemacht,"
Wer mit wem machte einen Termin zu welchem Datum?
"..., da wir vorher schon ausgezogen sind..."
Wann?
"haben im november vor dem anwaltsschreiben die kündigung auf ende januar ausgesprochen und die kündigung der vm auf ende januar akzeptiert."
Wann hat die VM selbst gekündigt?
"der anwalt droht bei gericht seine kosten und die ausstehenden mietschulden einzuklagen"
Dazu bedarf es einer Klageschrift.
"wobei wir nun schon zigmal dem gericht mitteilten, dass wir unsere mietschulden in raten zahlen, da ich jetzt eine neue arbeitsstelle und somit finanzielle ressourcen habe."
Das interessiert das Gericht nicht, denn es ist kein Korrespondenzverein.
"es kann als imho nicht mehr zur räumungsklage kommen, da wir ja das schuldeingeständnis in bezug auf die miete gegeben haben und auch den ratenzahlungsplan des anwalts zustimmen was die miete und nk betrifft."
Sind wohl völlig verschiedene Dinge, oder?
"seine rechnung möchte ich aber nciht übernehmen, da sein einschreiten nicht nötig war."
Das würde ich dann dem Gericht mitteilen, wenn seine Klageschrift vorliegt.
"ich habe jetzt noch eine woche mich bei gericht zu melden,"
Wer hat das geschrieben?
"welche möglichkeiten haben wir????"
Falls wirklich Post vom Gericht kommt und Ihr mit der Erwiderung (mit Antrag auf Ablehnung der Klage) nicht zurechtkommt, solltet Ihr Euch von einem spezialisierten RA beraten lassen.
Hier im Forum können/dürfen ja nur Meinungen kundgetan werden.