Beiträge von Berny

    Und solange keine Unsicherheit oder Streit zwischen den Parteien erfolgt ist, ist die vorbehaltlose Zahlung des Ausgleich ohne weitere Bedeutung. Das kann bedeuten das der Mieter zu viel gezahlte Betraege zurueck fordern kann.


    Bist Du sicher? Ich nicht. Wo kann man das nachlesen?

    ...irgendwie erinnere ich mich wage, dass wir diese Diskussion schon einmal im vergangenen Jahr hatten....


    Jooo, aber man bedenke, dass Gerichtskassen, Anwälte und Sachverständige prima von unklaren oder auch fehlinterpretierten Formulierungen leben ...:cool:

    Bei der Übernahme am Freitag kam der Lebendgefährte der Vermieterin, wohl der Verwalter mit der Forderung, dass wir das Öl im Tank abkaufen müssen, tun wir das nicht stellt er uns die Heizung ab.
    3. Kann der Vermieter uns die Heizung abstellen?


    Letzteres darf er m.E. nicht, denn das wäre wohl verbotene Eigenmacht. Auf dem mitgemieteten(?) Grundstück bzw. in der Mietsache selbst hat er nichts zu suchen..
    Über das vorhandene Öl solltet Ihr Euch einigen.
    Ich würde die VM auch mal fragen, wie sie sich das weitere Mietverhältnis in Bezug auf den profilierungssüchtigen Lebensgefährten so vorstellt.

    Hallo Miasmama,

    hier kann ich nur den Vorschlag machen, auszuziehen, denn das erscheint mir ein unlösbares Problem zu werden. Aus Deinen Angaben kann ich nichts Hoffnungversprechendes erkennen.
    Wenn Der VM bis zum 4.4. die Kündigung mit rechtsgültigen Unterschriften aller Mieter hat, kann sie zum nächstmöglichen Termin, dem 30.06.12 gelten.
    Vergiss' die Mietminderung. Rückwirkend geht sowieso nicht. Und blickt nach vorn, viel Glück!!

    Fam.Kröner:

    "er hat uns den kündigungsgrund mündlich mitgeteilt und in der schriftlichen kündigung steht nichts davon"
    Es bleibt dabei: Die Kündigung ist unwirksam.

    "die wanne war vorher schon abgenutzt wurde aber auch direkt beanstandet und dem sozialdienst da wir beide ja auch pflegestufe haben wurde auch versichert,leider immer nur mündlich, das man eine dusche einbauen würde"
    Hier sehe ich keine Chance für Euch, denn das hätte im MV bzw. Übergabeprotokoll erscheinen müssen (zumindest: sollen).

    "abgemahnt wurden wir nie, das die miete angeblich nie pünktlich wäre"
    Gut für Euch.

    "der lärm geht meistens abends los so gegen 17.30 bis weit nach 22 uhr.."
    Hier wäre das Führen eines Lärmprotokolls und Abmahnungen an den Lärmverursacher sinnvoll gewesen.

    "der vermieter meinte auch schon nachts um 3 uhr das hämmern anfangen zu müssen weil ja am nächsten tag die handwerker kamen und er beim fernschauen eingeschlafen sei"
    Abhilfe schafft Tel. 110.

    "habe ich vielleicht etwas komisch alles ausgedrückt ziemlich verwirrend alles."
    OK

    "die warmwasserleitung in der küche fehlt komplett... fehlte die ganze zeit.... wurde aber auch versprochen das zumindestens ein boiler hinkommt..."
    Das war's.. *andernaseabwisch*

    "die miete steht bei uns im mietvertrag immer am 5ten auf dem konto sein.... das war bisher auch nie ein problem, da wir ja auf der gleichen bank auch noch sind.... nur halt das einmal wo das wochenende dazwischen lag ..da kam die miete zum 6ten"
    Dann wäre das ja gar kein Thema.

    "kann er wenn noch 2 andere parteien im haus mit wohnen
    trotzdem für die wohnung die wir angemietet haben eigenbedarf anmelden ???."
    Anmelden ja, aber ich bezweifle, dass er erfolgreich sein wird - denn das Gericht wägt in solchen Fällen auch die gegnseitigen Interessen (auch Eure Behinderungen) ab.

    Hallo Fam.Kröner:

    "eine kleine 2 zimmer wohnung mit angeblich 50qm.."
    Wv. m² sind es denn wirklich?

    "haben wir einen dauerauftrag eingericht und die miete wird da immer zum 4ten des monats überwiesen."
    Lt. § 556 (1) BGB (und einem ergänzenden Urteil) hat die Miete spätestens am 3. Bankenarbeitstag d.M. wertstellungsmässig auf dem Konto des VM zu sein.

    "nach diversen problemen mit den mietern über uns welches auch der vermieter ist"
    Die Mieter über Euch sind auch gleichzeitig Eure Vermieter...?

    "haben wir ab sofort eine gekürzte miete angekündigt"
    Das könnte rechtswidrig sein.

    "wir haben vorher schon zig mal über den extremen lärm"
    Wer lärmt zu welchen Zeiten und wie laut?

    "dem fehlenden warmwasser in der küche"
    Was heisst "fehlt"? Überhaupt keine Leitung vorhanden? Luft in der Leitung? Leitung abgesperrt?

    "alten abgenutzen badewanne gesprochen"
    Die war doch schon so, als Ihr eingezogen seid?

    "es wurde von denen ihrer seite her immer nur versprochen"
    Rechtsverbindliche beweisbare Zusage?

    "nun kam der vermieter heute wieder zu uns,da es gestern bis heute früh um halb 1 lärm ohne ende war,und meinte ob er nochmal mit uns reden kann.."
    Vielleicht wollte er sich entschuldigen?

    "nun meinte er das wir die miete nie pünktlich gezahlt hätten und wir daher gekündigt würden mit 2 monatiger kündigungsfrist.."
    Wurdet Ihr von ihm diesbzgl. bereits nachweislich abgemahnt?

    "die miete wurde aber immer gezahlt das können wir über die kontoauszüge nachweisen"
    Wurden die Daten der Wertstellung (wie beschrieben) eingehalten?

    "die kündigung hat er uns grad gebracht und dort steht keinerlei kündigungsgrund drin."
    Somit ist sie m.E. rechtsunwirksam.

    "was sollen wir jetzt so auf die schnelle machen"
    Ich würde nichts machen. Denn auch ohne Widerspruch wird eine rechtsunwirksame Kündigung nicht rechtswirksam.

    "darf er überhaupt mit so einem grund, der ja nachweislich nicht ganz stimmt und kündigen"
    Eben hast Du noch geschrieben, dass kein Kündigungsgrund angegeben wurde.

    "angeblich haben wir einmal die miete erst zum 6ten gezahlt(buchungstechnisch, da ein wochenende dazwischen lang )"
    Es gibt ja sehr lange Wochenenden...

    "mieterschutzbund haben wir uns gestern schon angemeldet"
    Schon oder erst? Es ist möglich, dass sie eine extra Gebühr verlangen, da Ihr direkt mit einem Problem kommt.

    Hallo Tina,

    m.E. sind 50m² für zwei Personen durchaus ausreichend, jedoch 5 Zi. 120m² mehr als übertrieben gross.
    Ich würde alle hier geschilderten Eure Argumente tabellarisch (wenn's geht, irgendwie nach Kategorien geordnet) aufschreiben und einen Fachanwalt mitsamt Attesten, Mietvertrag und Kündigung konsultieren.
    Viel Glück Euch! - und lass' bitte wieder von Dir lesen.

    Hallo Bianca,

    ich würde nicht so sehr am Rad drehen, denn, wenn es hart auf hart gehen sollte, wird es am Ende hauptsächlich Verlierer geben und dann obsiegt der, der finanziell mehr im Rücken hat...:o
    Ob dies alles für eine Kündigung ausreicht, weiss ich jedoch nicht.
    Aber, wer den finanziell längeren Atem hat, lässt sich womöglich in seinem Ego noch andere Dinge einfallen...:mad:

    Schade, dass ich hier nur Müll von angepissten Vermietern erhalte und keine brauchbaren Beiträge von Mietern mit ähnlichem Problem. Werde deshalb dieses verseuchte Forum schnell wieder verlassen Asta la Vista...


    Beruhige Dich, Mainschwimmer, solche armseligen Zeitgenossen haben wir hier ja erfahrungsgemäss allmonatlich - im übertragenen Sinne zutreffendes Spiegelbild der bunten Republik.
    Ach, übrigens, Over, es heisst Hasta...:D

    melamarc:

    "Und das Hausmeister diese Leute noch mit Lügen gegen uns aufstachelt ist echt unfassbar ."
    Das behaupten Deine Gegner; aber ob der HM das wirklich macht, ist ja noch garnicht bewiesen.

    "Was soll ich tun ???"
    Ausziehen.

    joschka:

    "letztlich durfte ich selbst die heizung entlüften um fest zu stellen das dies wohl nicht der fehler ist ;)"
    Dann müsste auch gleichzeitig kontrolliert werden, ob Wasservorrat und Druck noch ausreichend sind.

    "kann ich denn nachträglich kohle einfordern als "entschädigung" ?"

    Einfordern kannste was und wieviel Du willst...

    "wäre mietkürzung denn angebracht?"
    Google hilft: [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…iw=1170&bih=581]Google[/url]

    "schriftlich wurde alles festgehalten und mit frist (die im nov. abgelaufen ist) an die hausverwaltung durch gegeben."
    Welches jedoch keine verbndliche Zusage des Vermietrs Dir gegenüber bedeutete.

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