Beiträge von Berny

    Problem ist nur, dass sich von den Anderen niemand dran hält. Weil wir ja die Mieter im EG sind. Grmml!


    Das EG-Problem ist uuuralt. Schon in den 60er Jahren kippte das AG Bonn das "Gewohnheitsrecht", dass EG-Bewohner automatisch für Schneeräumarbeiten zuständig seien.

    Hallo David,

    hier müsste doch eine Menge zurechtgerückt werden...:

    "Vor ein paar Monaten ist mir ein schwerer Gegenstand aus dem Schrank in die Toilette gefallen, welche dadurch zerstört wurde."
    So weit, so klar.

    "Dies habe ich gleich meiner Vermieterin gemeldet und mit ihr vereinbart, dass ich den Schaden über meine Haftpflicht reguliere und eine Handwerkerfirma dafür beauftrage."
    Deine VM ist m.E. keine Verpflichtung eingegangen, denn der von Dir verursachte Schaden muss von Dir bzw. einem von Dir bezahlten Beauftragten i.O. gebracht werden (§823 BGB).

    "Die Rechnung beläuft sich auf €423,31, von denen die Versicherung nur €150 zahlen will (Zeitwert + Handwerkerkosten)."
    Viele Versicherer bieten solche Beträge ohne weitere Prüfung (d.h. Verwaltungsarbeit) an.

    "Die Leistungen des Handwerkers waren:
    Neues Spülbecken, neuer Spülkasten (nötig, weil sonst andersfarbig), Rohrstücke etc., Anfahrt, Handwerkerstunden.]"
    Darüber gab es wohl eine Rechnung an Dich?

    "Als ich das erfahren hatte, war schon die 1. Mahnung vom Handwerker gekommen."
    Na, na, da stimmt doch wohl was nicht!!

    "Meine Versicherung sagte mir jedoch, dass die Vermieterin die geschädigte sei und die Mehrkosten übernehmen müsse."
    Diesen Blödsinn glaube ich Dir nicht.

    "Die Versicherung hat mir auch geraten, erstmal in Bezug auf die Kostendeckung des Handwerkers nichts zu unternehmen, wovon mir mein Vater (selbst vermieter) jedoch dringlichst abgeraten hat, weil mich der Handwerker sonst pfänden hätte können."
    Was bedeutet denn "Kostendeckung des Handwerkers"?
    Die Prozedur ist doch ganz einfach:
    1. Der Handwerker schickt seinem Auftraggeber die Rechnung.
    2. Zahlt der AG nicht oder nur teils, -> Erinnerung.
    3. Zahlt der AG weiterhin nicht, -> Mahnung.
    4. Zahlt der AG weiterhin nicht, -> Gerichtlicher Mahnbescheid.
    4. Zahlt der AG weiterhin nicht, -> Gerichtsvollzieher.
    Der Handwerker hat mit Deinem VM bzw. einer evtl. bestehenden Haftpflichtversicherung NICHTS(!!) zu tun.

    "Auf sein Anraten hin habe ich somit die Mehrkosten mit der Monatsmiete verrechnet (ich konnte die Vermieterin nicht erreichen und fragen, ob das in Ordnung gehe)."
    Das ist überhaupt nicht i.O.

    "Eben hat mich die Vermieterin angerufen und war sehr empört über mein Handeln und verlangt, dass ich ihr die Differenz wieder überweise. Sie fühlt sich im Recht."
    Hat sie auch.

    "ich muss wissen, ob ich im Recht bin (und sie zahlen muss), oder umgekehrt."
    Nee, Du bist einzig und allein für die vollständige Schadensbehebung und Bezahlung zuständig.

    "Ich will mich in keinen Prozess hinein manövrieren;"
    Dann zahlste besser umgehend die Mietrückstände.

    "..., will ich auch sicher wissen, dass ich im Recht bin."
    Rechtsberatung gibt's hier nicht, sondern nur Meinungsäusserungen.

    Wie sollte ich jetzt vorgehen?

    Ich dachte daran einen Brief zu formulieren wo ich den Vermieter auffordere mir das Nebenkostenguthaben zu überweisen. Gibt es da Formulierungen worauf ich achten sollte?


    Hi Oli,
    wie bereits gesagt, ist Rechtsberatung hier verboten.
    ICH würde den VM schriftlich bitten, innerhalb einer angemessenen Frist das Guthaben zu erstaten, da es offensichtlich bei der Rückgabe der Mietsache keine versteckten Mängel gab.
    Siehe auch [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…iw=1170&bih=581]Google[/url]

    als der vermieter mir diese nachzahlung überreicht Hatt er mir gesagt das er es spätestens bis ende des jahres haben will

    nun ist es aber so das ich eben mit der frau vom vermieter geredet hab und die das geld bis ende des monats haben wollen sonst bekomme ich eine kündigung

    die zentralheizung langsam den geist aufgibt

    Hallo Kelno,

    um Missverständnisse zu vermeiden, etwas Juristendeutsch:

    Es dürfte sich wohl um die aus der Betriebskostenabrechnung zu Deinen Lasten resultierende Nachzahlung handeln. Wenn Dein Vertragspartner kulanterweise Dir Zeit bis Ende des Jahres gibt, gilt dies.

    Die Androhung der Kündigung halte ich für Pillepalle einer unberechtigten Dritten.

    Wie bereits empfohlen: Beratungsschein und auf Mietrecht spezialisierten RA aufsuchen. Vielleicht besuchste mal vorher einen Mieterverein, MV und Abrechnung nicht vergessen mitzunehmen.
    Sind die in der Abr. aufgeführten Werte korrekt/glaubwürdig/nachvollziehbar? Mit Vorjahresabr. vergleichen.

    Auffüllung durch Abzug von der Kaution? Nicht, wäre eine Zweckentfremdung.

    So, sorry, für die lange Geschichte.


    Hallo KaBa,
    leider muss ich Dich enttäuschen: Deine VM hat mit der Baustelle nichts zu tun, Euer Mietvertrag ebenfalls nicht.
    Auch wenn jemand anders Mietminderung bekommt, kannst Du daraus für Deinen MV keinerlei Rechte ableiten.

    Allerdings haben wir alle die gleichen MV und in jedem steht die "Gartenpflege".
    Doch leider halten sich die anderen nicht daran und der Vermieter meint nun wir müssen das 1. mit den anderen Mietern klären oder 2. diese "Gartenpflege" alleine bewältigen. Und das kann doch nicht sein, dass ich als Mieter Punkt 1 klären muss bzw. als Ausweg nur Punkt 2 habe.


    Hi,
    so sehe ich das auch. Der VM will sich offensichtlich entspannt zurücklehnen/abwälzen.
    Ich würde ihm meine Meinung kurz schriftlich mitteilen.

    Sie haften eventuell nur für verdeckte Mängel.
    Hier handelt es sich um offensichtliche Mängel.
    Die Begründung, das es dunkel war und man das nicht sehen könnte, ist nicht haltbar. Der Vermieter nimmt die Wohnung ab und hat dafür Sorge zu tragen, das das korrekt geschieht.
    Ich würde seine Forderung zurückweisen.


    Schliesse mich an (bin selbst Mieter und auch Vermieter).

    Hallo MacKenzie,
    mit den anderen Mietern bzw. deren Mietverträgen habt Ihr grundsätzlich nichts zu tun. Einzig und allein massgeblich ist das, was in Eurem MV vetrtraglich vereinbart wurde. Es spielt auch keine Rolle, falls Ihr - aus welchen Gründen auch immer - nur wenige Male pro Jahr die Anlagen nutzt.

    Hallo Claudia,

    einzig das, was im MV (oder in beidseitig unterzeichneten Zusatzvereinbarungen) steht, ist massgebend.

    "nach 2 Monaten wurden einige der Wohnungen verkauft,also Umgewandelt in Eigentumswohnungen ( es sollen aber alle 9 verkauft werden)"
    Das tangiert Euch zunächst überhaupt nicht.

    "Nun wurden wir weder mündlich noch schriftlich über dieses Vorhaben in Kenntnis gesetzt"
    Tangiert Euch auch nicht.

    "vor ca.4 Wochen Familie X abends um 20:30 Uhr mit einer Kündigung vor meiner Haustüre steht!"
    Ich dachte, Ihr habt einen Mietvertrag mit Eurem Vermieter...?

    "dieser haben wir dann schriftlich widersprochen und uns auf folgenden § gestürzt 577a BGB."
    War nicht nötig, aber sei es drum.

    "Nun bekommen ich heute ein Schriftstück von der Hausverwaltung mit der Bitte,ab dem 01.05.12 die Kaltmiete an die neuen Eigentümer zu überweisen und wir sollten uns bitte mit diesen in Verbindung setzten wegen der Bankdaten??? und die Umlagen weiterhin monatlich an die Hausverwaltung."
    Moment mal:
    1. Falls Eure Wohnung verkauft wurde, hat Euch der bisherige VM schriftlich dies mitgeteilt, auch, an wen?
    2. Der rechtmässige neue VM müsste Euch das selbst schriftlich mitteilen.

    "Ich kenne mich in solchen Sachen nicht wirklich aus,weiß aber,das ich als Mieter nicht verpflichtet bin,den Bankdaten der neuen VM hinterher zu jagen"
    Luschtich...:rolleyes:

    "das Überweisen der Umlagen an die Hausverwaltung ??? Ist dies Rechtens so??"
    M.E. nicht, es sei denn, Euer (derzeitig rechtmässiger) VM Hat Euch schriftlich darum gebeten.

    "Für mich klingt dies etwas ungewöhnlich."
    Für mich auch.
    Ich habe schon von Fällen gehört, da waren Mieter prima auf etwas hereingefallen, sodass sie doppelt Miete gezahlt hatten...

    schrieb ich: "...so schnell wie möglich..."


    und das bedeutet juristisch "zum nächstmöglichen Termin", also lt. § 573c BGB 3 Monate, egal, wie lange der Mieter dort schon wohnt. Google kann helfen...;)

    Hallo mexoric,

    Deine Fragen sind soo einfach nicht zu beantworten...:

    Habe nun im Feb 2012 die Nebenkostennachzahlung für Nov11+Dez11 bekommen
    Du meinst, die Betriebskostenabrechnung 1.11.-31.12.2011 bekommen.

    Es wurde festgestellt, dass da im Mietvertrag nicht klar festgelegt ist, welche Kosten unter Nebenkosten fallen.
    Wurden denn explizit Kosten gem. § 2 BKVO als umlegbar vereinbart?

    die Heizkosten waren nicht nachzurechnen, da zwar alle Kosten irgendwie miteinander verrechnet wurden, aber nicht daraus zu entnehmen war, was am Ende noch im Tank war.
    Der VM muss Dir schon beweisen, wv. an Öl im Abrechnungszeitraum bzw. Deinem Zeitraum verbraucht wurde ODER nach dem (Geld-)Abflussprinzip gezahlt wurde. Das ist - zugegeben - nicht leicht und sorgt immer wieder für Diskussions- bzw. Streitstoff.

    Es wurde einfach so gerechnet, als wäre alles verbraucht worden.
    So easy?

    mein Vermieter erhielt daraufhin Post, dass er seine Abrechnung neu machen soll und mir kopien der Rechnungen aushändigen soll. Die Rechnungen kamen dann heute auch.
    Reichten die Kopien aus, um die BK-Abr. erneut zu überprüfen? Mit welchem Resultat?

    Anbei eine Vertragsergänzung, welche auflistet, welche Kosten unter Nebenkosten fallen.
    "Vertragsergänzung" ist "gut"... Sowas gibt es einseitig (unterschrieben) nicht, ist also m.E. Wunschdenken.

    Außerdem listete mir der Vermieter auf, welche Kosten monatlich in den einzelnen Bereichen entstehen(auf mich bezogen).
    Ich hab vorher 100 euro Nk bezahlt + 30 euro Strom. Nun verlangt er 180 euro Nk und 35euro Strom monatlich. Geht das so einfach?
    Ja, wenn die zukünftige mtl. à Kontozahlung korrekt errechnet wurde gem. § 560 BGB und § 4 MHG, müsstest Du ab übernächsten Monat den errechneten Betrag zahlen.

    Muss ich das unterzeichnen?
    Nein.

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