Beiträge von Berny

    Taf:

    "Bei uns Zuhause wurde ein Wasserschaden festgestellt, der Trocknungsarbeiten von bisher angesetzten 3 Wochen nach sich zieht.
    Die Arbeiten werden jedoch mit allem drum und dran 6-8 Wochen dauern,"
    Soweit die Substanz.

    "haben wir unseren Vermieter nach einer Mietminderung von 50 Prozent befragt"
    Gleich mit Prozenten ankommen...?:o

    "die seine Versicherung übernehmen müsste,"
    DU entscheidest das bestimmt nicht.

    "die auch grad den Schaden behebt."
    Denke, das machen doch eher Handwerksbetriebe...

    "Er ... Drohte jedoch damit, dass er - im Falle, dass die Versicherung seinen Mietausfall nicht übernimmt - uns eine angeblich vereinbarte jährliche Mieterhöhung, die er sieben Jahre nicht eingefordert hatte - dann gegenrechnen will."
    Solches Unterfangen halte ich für abenteuerlich und nicht durchsetzbar.

    "Ist eine Mietminderung in unserem Fall vertretbar?"
    Zumindestens der Versuch, genaueres könnte eher ein sachkundiger RA einschätzen.

    "Und darf der Vermieter die versäumte Erhöhung nachträglich kassieren?"
    Wenn Ihr dumm, äh, naiv genug seid, ... - also: nein.

    "Der alte Mietvertrag wurde halb mündlich/halb mit Handschlag besiegelt. Das heißt, wir wissen nicht, ob damals eine 2%-tige Mieterhöhung tatsächlich vereinbart wurde."
    Tja, die Beweisbarkeit...:(

    "Im Herbst kam der Vermieter und stockte dann die Miete dann mit einem neuen Vertrag auf."
    Wenn Ihr so dumm (pardon!) wart, zu unterschreiben...?

    "Er will aber an das Geld von vor dieser Zeit."
    Halte ich für Wunschdenken. Gooogle hilft mit "Mieterhöhungsbegehren".

    "Wie stehen wir rechtlich jetzt da?"
    Wenn Dir Meinungen aus dem Forum nicht ausreichen, >>> Mieterschutzverein bzw. Fachanwalt.

    ja schade.. aber so habe ich es mir gedacht. erst kommen ein paar antworten auf mein anliegen.. dann wenn ich in deteils gehe hat keiner im grossen www keine meinung mehr. hätte ich mir auch sparen können,und gleich einen kostenpflichtigen RA einschalten können. ich dachte hier sitzen irgendwelche user die weiterhelfen könnten:mad:


    Wenn Dir das bisher Gesagte nicht gefällt, teile uns doch bitte mit, was Du gerne hören möchtest...:D

    Hallo mausi19785,

    wie Du in diesem Fall feststellen musstest, gibt es im Geschäftsleben so gut wie keine Sentmentalitäten (zu Deinem Leidwesen, aber wer weiss, wofür es mglw. auch gut war...).

    Ich erlaube mir, Dir einige Tipps zu geben:
    1. Auch noch so viele Smileys machen Dein Anliegen weder wichtiger noch anschaulicher oder gar deutlicher.
    2. Das trifft auch zu auf die von Dir verwendeten "Hilfs"wörter, bspw.: also - nun ja - so nun - schön und gut.
    3. Du erleichterst uns das Lesen, wenn Du nach einem Satzende-Punkt die Leertaste betätigst - und noch hilfreicher wäre, wenn Du den folgenden Satz mit einem Grossbuchstaben beginnen würdest.
    Du bist ja noch recht jung, und ich hoffe, Dir geholfen zu haben.

    Vorsicht, Kolinum!:
    "Wenn Sie den Garten nur mitbenutzen, sollten Sie ihn auch nur mitpflegen."
    Sollten; müssen aber keinesfalls, da es nicht rechtsverbindlich vereinbart wurde.

    "Am besten wäre eine Vergütungsregelung mit dem Vermieter vereinbaren."
    Den Anstoss müsste der VM hierzu geben, der M muss sich hierauf aber nicht einlassen.

    "Sollte eine Firma zum Mähen beauftragt werden, passen Sie dann auf, wenn die nächste Betriebskostenabrechnung kommt. Die Kosten sollten Sie anhand der Belege genau prüfen, ob diese auch richtig in der Rechnung berücksichtigt wurden."
    VORSICHT!!! - NUR, wenn zwischenzeitlich zw. VM + M eine rechtsverbiindliche Vereinbarung getroffen wurde (wozu der M, wie bereits gesagt, nicht verpflichtet ist).


    ...nachdem Schreiben vom Rechtsanwalt anflatterte.

    Was kann ich hinsichtlich des TV-Lärms unternehmen?

    Was kann ich hinsichtlich des Waschmaschinenlärms unternehmen?

    Was kann ich hinsichtlich Uriniergeräusch unternehmen?

    Was nützt mir rechtzeitiges informieren des Vermieters und Protokollführung und Bestätigung über Lärm, ...


    Ich sehe da mehrere Möglichkeiten:

    1. ebenfalls RA einschalten und, um Gewinnchancen zu erhöhen, Gutachterkosten akzeptieren. Dein Kostenrisiko dürfte u.U. in den oberen fünfstelligen Eurobereich gehen.

    2. Ausziehen, wenn es Dir das wert ist.

    3. Weniger empfindlich sein.


    der mietvertrag wurde nur von meinem ex-mann vor der ehe unterschrieben, er ist ausgezogen und ich habe nur die vermieter mündlich informiert, daß ich dort wohnen bleibe und weiterhin die miete zahle, jetzt habe ich gekündigt, welche pflichten habe ich nun?


    Hallo,
    hast Du bereits schriftliche Forderungen vorliegen?
    Bei mündlichen Vereinbarungen kommt es auf die Beweisbarkeit an, ebenfalls auf konkludentes Verhalten, woraus man eine Rechtslage erkennen oder konstruieren kann.
    Ich würde, sobald mir Forderungen vorliegen, welche mir nicht passen bzw. zu hoch erscheinen, einen Anwalt aufsuchen.
    Gibt es nachweisliche Vereinbarungen mit Deinem Ex?

    Ich mein wenn es da zu einem Brand oder so kommt, nicht das es heißt dass ich dafür die kosten bezahlen muss, da der Vertrag auf meinen namen lief


    Ist überhaupt kein Thema.
    Ich würde mir eher überlegen, ob ich mich vom Vermieter weiterhin verar...en lasse oder Nägel mit Köpfen machen sollte.

    Hallo hobbit;

    "ich denke das ich nun genug meine Vermieter darauf hingewiesen habe,,dass es diese Mängel gibt und Sie auch es begutachtet haben."
    Nachweisbar? Gibt es etwas Schriftliches?

    "die typischen schlagwörter von Vermietern,,richtig Heizen richtig lüften."
    Der VM hat recht (auch wenn es ein oft gebrauchtes Argument ist).

    "Gastherme..die es nicht geschafft hat die Wohnung auf 29 grad raumtemperatur zu bringen."
    29° oder 20°?

    "das höchste war bis ca 18,06 grad."
    Wo gemessen?

    "Monate lang liefen in der Wohnung Turboheizer.um die Wohnung Trocken zubekommen.zeit mit Sanierung ca 6 Monate"
    Mit Restfeuchte ist immer zu rechnen.

    "Türen Verzogen sich"
    Mängel sollten umgehend nachweislich dem VM angezeigt werden m.d.B., diese in Bezug auf § 535 BGB zeitnah zu beseitigen.

    "an vielen Ecken unterhalb der Wände Schimmel, insbesonders die Wand am Schlafbereich,"
    Ist (fast) normal. Wenn Du wüsstest, dass der Mensch nächtlich bis zu 1,5L(!) (Kondens-)Wasser an die Luft abgibt, welche sich hervorragend an kalten Wänden niederschlägt.

    "wegen der Heizleistung der alten Gastherme im Winter gefroren habe, auch darüber habe ich meine Vermieter in kenntniss gesetzt."
    Mängel sollten umgehend nachweislich dem VM angezeigt werden m.d.B., diese in Bezug auf § 535 BGB zeitnah zu beseitigen.

    Die Preise für Wasser z. B. sind in Deutschland extrem unterschiedlich. Das geht von lumpige ca. 2 € pro m², über ca. 5 € bis hin zu stolzen 10 €.


    Naja, abgesehen davon, dass es sich um m³, nicht um m², handelt, sollte man aber auch mit erwähnen, dass über den Daumen die Abwassergebühr der wirklich teure Part ist, nicht das Frischwasser.
    Bei (m)einem Versorger bspw. kostet der m³ Frischwasser brutto 2€10, der m³ Schmutzwasser 3€10.

    aber da gibt es doch Sonderkündigungsrechte und ich kann eine Kündigung mit vielfacher nächtlicher Ruhestörung und persönlicher Beleidigung begründen.


    Ein Sonderkündigungsrecht würde m.M. erst dann gegeben sein, wenn Dir ein Amtsarzt schriftlich ernsthafte Gesundheitsstörungen bzw. -gefährdungen bescheinigt aufgrund dieser (von Dir genannten Pillepalle-) Argumente.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!