Hallo A.Steinert,
dass drei Mietparteien sich einen Stromzähler "teilen", höre (auch) ich zum ersten Mal. Wer solch eine Wohnung anmietet, muss zwangsläufig mit Problemen rechnen.
Im Wohnraummietrecht sind Barkautionen zwingend lt. BGB zu verzinsen.
Hallo A.Steinert,
dass drei Mietparteien sich einen Stromzähler "teilen", höre (auch) ich zum ersten Mal. Wer solch eine Wohnung anmietet, muss zwangsläufig mit Problemen rechnen.
Im Wohnraummietrecht sind Barkautionen zwingend lt. BGB zu verzinsen.
Wenn ...
... kann das noch ein Problem geben?
Das, Willi, sollteste rechtzeitig vorher mit dem VM besprechen.
Merke: Eine Verbesserung ggü dem Anmietzustand kann er nicht verlangen.
Ich weiss auch nicht, ob er gerne pokert...![]()
sunny_day:
"Die Heizkostenabrechnung konnte er gerade nicht finden."
Ts ts ts, "Zufälle" gibt es...:eek:
"Ah also soll die Zahl bei "IHR ANTEIL " nicht Euro sein sondern einmal qm und Personen anzahl ?"
Falls meine Vermutung nicht zutrifft, frage den VM!
"Das mit den 365 Tagen ( in der Tabelle) versteh ich auch nicht da oben der Abrechnungszeitraum vom 16.07.10 bis 10.05.11 ist doch kein Jahr ?!"
Das betrifft doch die HK-Brechnung, oder?
"Jetzt kann man nichts mehr machen oder ?"
Jetzt kämen wir einer (unzulässigen) Rechtsberatung näher.
Anwaltlicher Rat wäre hier angebracht.
Hallo Sequel,
"Und schon hab ich drei Fragen zum Eigenbedarf und würde mich über ein paar Ideen oder Grundlagen freuen."
Hier verweise ich mal auf [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…iw=1170&bih=581]Google[/url] wo Du noch mehr Infos bekommst.
"Mir wurde auf Eigenbedarf gekündigt, der Sohn der Vermieterin möchte das "Anwesen" nutzen."
Halte ich für legitim.
"Vermutung liegt nahe, der Sohn benötigt den Wiesengrund für Holzlagerung und die Scheune, die mit dem Häuschen verbunden ist, für seine Werkstatterweiterung - zumal vom "Anwesen" die Rede ist."
Auch diese wirtschaftliche Verwertung kann ich nicht beanstanden.
Anwälte würde m.E. jedoch - je nach der zu vertretenden Partei - u.U. anderer Meinung sein;).
"1. Muss der genannte - und nur der genannte auch tatsächlich einziehen oder darf irgend jemand anderes einquartiert werden?"
Nöö, ersteres muss.
"2. Gibt es einen Zeitraum bis wann derjenige, für den Eigenbedarf angemeldet wurde, einziehen muss, oder darf das Haus ewig leer stehen bleiben?"
Auch Ersteres, und zwar in absehbarer Zeit (ist dehnbar...).
"3. Darf nach meinem Auszug komplett saniert werden? Oder gar Abriss oder Neubau."
Wenn das für den Junior bleibt, weshalb nicht?
"Ich freue mich schonmal auf ein paar Überlegungen."
Hier nur meine gaanz persönliche Meinungen zu diesem nicht ganz leichtem Thema.
Hallo sunny_day (heute hier leider nicht...),
"ob die so aussehen kann ? Mir passt es einfach nicht da fehlen auch die im Mietvertrag angegebenen Gartenpfelge, TV Kabel etc. -Kosten"
Dann hat Dein VM diese Posten eben nicht berechnet, freu' Dich doch!
Den obigen Teil (mietflächenanteilige Berechnung) kann ich nicht beanstanden.
"Die Abrechnung wurde zum 23.01.12 gestellt da hab ich aber noch nicht mit meinem Freund zusammen gewohnt."
Hier beanstande ich 1., dass es unwahrscheinlich ist, dass die ganze Immobilie mit 337m² von 220 Personen bewohnt wird, wobei Deine Mietwohnung mit 45m² von 20 Personen bewohnt wird. So sagen es jedenfalls die Zahlen, und nur DAS zählt.:D
2. Ausserdem stimmt die Rechnung nicht, da Dein Anteil von 20/220 nach Adam Ries 1/11 beträgt, Dir aber 1/10 der Kosten berechnet werden. Also insgesamt zwei eklatante Fehler, wovon ich also vorerst keinen Cent zahlen würde.
Wo ist denn die Heizkostenabrechnung?
muss ich nun die Teppiche raus machen und alles neu tapezieren???
Nein, Willi, brauchste nicht. Besenrein und ohne Beschädigungen genügt.
Deine ex-Vermieterin hat unklug gehandelt. Sie hätte evtl. Mängel bei der Rücknahme der Mietsache rügen müssen um mit Dir eine Einigung über die Behebung zu erzielen.
Ich würde an Deiner Stelle warten, bis sie mit einer schriftlichen Forderung an Dich herantritt. Dann solltest Du einen Anwalt aufsuchen.
Jetzt schon mal Beweise sichern (Fotos, Zeugenaussagen).
Zitat von pk01:
"wir haben unsere Wohung fristgerecht gekündigt und der Vermieter hat uns irgendwie falsch verstanden und dachte wir wären 1 Woche vor Mietende komplett aus der Wohnung raus,"
Sein Problem.
"Erst als wir auf ihn zu sind meinte er nur "Schlüssel bis Ende des Monats in den Briefkasen, ein Freund nimmt diese dann und macht Fotos von der Whg. Wenn er dann wieder da ist dann machen wir den Rest"."
Halte ich für unseriös. Die Übergabe hat i.d.R. am Ende des Mietverhältnisses oder an einem vereinbarten Termin zu geschehen mit dem Vermieter selbst oder einem von ihm Bevollmächtigten zu geschehen.
"dann können wir auch erst unseren Strom abmelden!"
Falsch, wie bereits kommentiert.
"Er kommt erst in vier Wochen wieder und fährt heute. Ich weiß jetzt nicht ob ich die Schlüssel reinschmeißen soll oder nicht, da es rechtlich keine Übergabe ist. Aber die hätten uns auch nichts gesagt und wären einfach in den Urlaub gefahren."
Wurde auch schon kommentiert.
"Was nun?"
Ist der VM telefonisch erreichbar?
Meinen Vorrednern kann ich mich nur anschliessen.
Fakt ist, dass die vorliegende "Kündigung" rechtsunwirksam ist, und ihr bräuchte noch nicht einmal widersprochen zu werden. Dann würden nämlich nur schlafende Hunde geweckt werden.
Soll der VM sich wundern, wenn ich nicht ausziehe...:o
Somit kann man die Angelegenheit schöön nach hinten schieben, bis ich etwas Neues gefunden habe - UND freiwillig gegen eine gute Abstandszahlung ausziehe...:D
(Ich weiss, dass ich ein Schweinehund bin...)
PS Chris: Die vielen Satzzeichen machen Deinen Beitrag wirklichweder besser noch wichtiger noch interessanter oder gar eindrucksvoller.
Hallo zitrone,
der Name passt...
"fiel die Entscheidung letzlich auf eine Wohnung, deren einziger Mangel es offenbar war, dass keine Heizung vorhanden war"
Du hast die Wohnung aber bewusst und freiwillig SO gemietet. Daraus resultierende Konsequenzen hast Du Dir selber zuzuschreiben.
"Die Maklerin sagte mir und meiner Schwester damals zu, dass das ja kein Problem sei"
Welcher Kaufmann macht denn seine Produkte schlecht...?![]()
Im Mietvertrag stehen übliche Kündigungsfristen von 3 Monaten beidseitig.
Demnach hast Du also einen Gewerbemietvertrag?
Agrabah:
"Es war 22:15 und ich musste raus wegen meinem Hund, es wollten außerdem später noch Leute in ihre Wohnungen, deshalb war es NOTWENDIG."
Entschuldige, aber das sind alles Sentimentalitäten.
"Jemand anderer hat gemeint ich soll die Rechnung nicht bezahlen , also inklusive Inkasso gebühren..."
VORSICHT bei solchen "Beratern"!!!
"ich frage mich wie es nun mit der Rechtlichen Grundlage aussieht,"
Das musst DU DICH wirklich selbst fragen, denn wir hier werden keine (verbotene) Rechtsberatung leisten.
"sogesehen musste ich den Schlüsseldienst holen weil ich einfach ein Recht habe aus dem Wohngebäude nach draussen zu gehen !!"
Das ist Dein Rechtfertigungsversuch... In einem echten Notfall wäre die Feuerwehr unter Tel. 112 auch hilfsbereit gewesen.
Hallo Agrabah,
wer die Musik bestellt, ...:eek:
"soll ich die Rechnung bezahlen und dann bei der Hausverwaltung einfordern ?"
Das kannst Du zumindest versuchen.
Hallo TattooedAngel,
der ehemalige VM hat recht: BEIDE Mieter sind für die Erfüllung des Mietvertrags verantwortlich. Der VM kann seine Forderung bei dem Mieter, wo er sich am meisten Erfolg verspricht, geltend machen.
Interne Querelen bei den (auch ehemaligen) Mietern interessieren den VM nicht.
im meinem Mietvertrag wurde auf meinem Wunsch damal die Schönheitsreperaturen durchgestrichen und vom vermieter unterzeichnet.
Jetzt habe ich die Wohung gekündigt und der vermieter will das ich die Wohung Streiche, dies muss ich doch jetzt nicht tun oder?
Aufgrund welcher (noch) gültigen mietvertraglichen Vereinbarung bzw. Rechtsvorschrift verlangt der VM dies?
ich habe den Handwerkern heute morgen die Tür NICHT aufgemacht,weil ich mich nicht mehr unter Druck setzen lassen wollte.
Das hast Du völlig richtig gemacht: Umso schneller werden die Arbeiten erledigt, und Du kannst wieder auf den Topf und die Dusche benutzen.
Hallo DeeroxX,
meinem Vorredner schliesse ich mich an.
Ihr könnt Euch m.M. vorerst entspannt zurücklehnen, da der mdl. MV nur schriftlich gekündigt werden kann. Und soo einfach ist es überhaupt nicht für einen VM, einen MV rechtswirksam zu kündigen, da ich bis jetzt keine Kündigungsgründe erkennen kann. § 573 BGB Ordentliche Kündigung des Vermieters - dejure.org
"Gestern bekamen wir einen Brief ihres Anwalts für Mietrecht und sonstigem Kram. Wir sollen bitte bis zum 24.06 die Wohnung komplett Räumen"
Das ist keine Kündigung. Der RA (Auftragnehmer) hat das zu schreiben (auch gegen seine eigene Überzeugung), was sein Mandant (Auftrag-+"Brötchen"geber) von ihm verlangt.
"da sonst Räumungsklage gegen uns erhoben wird."
Bangemachen, Säbelrasseln...
Ich schätze, dass solch eine Klage - wenn sie überhaupt vom Gericht angenommen wird - von vornherein zum Scheitern verurteilt ist, da offensichtlich unbegründet.
"Sollte dies nicht der Fall sein werden alle anfallenden Kosten für die Räumung uns zur last fallen."
Erst dann, falls ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
"Der Anwalt schreibte noch so schön das wir uns das in diesem Fall selbst zuzuschreiben hätten."
Bangemachen, Säbelrasseln...
"Erneute Wohnungsuche, Räumung und Auszug in 5 Tagen ???"
Selten so gelacht...
"Wir haben einen kleinen Sohn der gerade mal 5 Monate alt ist"
Auch sowas bewertet i.d.R. ein Gericht positiv für die Beklagten.
PS: Bitte halte uns unbedingt auf dem Laufenden.
Hallo rogi100,
"sodass wir ca. 940€ pro Jahr an Gebäudeversicherung zahlen."
Diese Summe halte auch ich für deutlich zu hoch. Meine Mieter zahlen jährlich knapp 100€, und ich in meiner Mietwohnung 145€, und alles jeweils für Gebäude- und Grundbesitzerhaftpflichtung zusammen.
"Zumal im Haus 2 Gastronomische Einrichtungen vorhanden sind, die ja sehr wahrscheinlich für die hohe Summe verantworlich sind."
Mit Sicherheit...
"Nun meine Frage, ist die Verteilung der Gebäudeversicherung durch den Vermieter gerechfertigt oder lassen wir uns hier über den Tisch ziehen und sollten dagegen angehen, da der Besitzer der Gastronomischen Einrichtungen einen größeren Anteil zahlen müsste?"
Bin Deiner Meinung.
"Wie wird denn genrell die Gebäudeversicherung auf die Mieter umgelegt? Nach Quadratmetern "
I.d.R ja, mietflächenanteilig, WENN es sich um gleichartige Mieteinheiten handelt.
@ Berny..danke für deine tipps .aber wie ich schreibe bleibt ja mir überlassen..
Richtig. Jeder ist seines "Glückes" Schmied.
Aber Sie sind von der Sorte n icht der Einzige. Solchen bleibt nur weiterhin viel Pech und Ungemach mit den Vermietern zu wünschen.
Brauchste nicht, kommt automatisch...:D
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