Kündigung Eigenbedarf - wer muß einziehen - wie lange darf leer stehen?

  • Hallo Forengemeinde,

    zur Begrüßung erstmal ein Hallo in die Runde!

    Und schon hab ich drei Fragen zum Eigenbedarf und würde mich über ein paar Ideen oder Grundlagen freuen.

    Hintergrund: Mir wurde auf Eigenbedarf gekündigt, der Sohn der Vermieterin möchte das "Anwesen" nutzen. (Ich wohne zur Miete in einem kleinen alten Bauernhäuschen ohne Heizung (Holzofen-beheizt) mit Wiesengrund, die Vermieterin mit Sohn im mind. 3-Familien-Haus direkt das Haus angrenzend.)

    Vermutung liegt nahe, der Sohn benötigt den Wiesengrund für Holzlagerung und die Scheune, die mit dem Häuschen verbunden ist, für seine Werkstatterweiterung - zumal vom "Anwesen" die Rede ist.

    Es trifft mich nicht allzu hart, denn dadurch werde ich nun zu meiner Freundin in eine Wohnung ziehen.

    Mich interessiert dennoch folgendes:

    1. Muss der genannte - und nur der genannte auch tatsächlich einziehen oder darf irgend jemand anderes einquartiert werden?

    2. Gibt es einen Zeitraum bis wann derjenige, für den Eigenbedarf angemeldet wurde, einziehen muss, oder darf das Haus ewig leer stehen bleiben?

    3. Darf nach meinem Auszug komplett saniert werden? Oder gar Abriss oder Neubau. Denn wenn man realistisch bleibt, in ein ca. 80 Jahre altes Haus mit rissigen Mauern ohne Heizung und Warmwasser zieht heutzutage niemand mehr, zumal wenn jemand mit diesem Standard bisher lebt.

    Ich freue mich schonmal auf ein paar Überlegungen.

  • Hallo Sequel,

    "Und schon hab ich drei Fragen zum Eigenbedarf und würde mich über ein paar Ideen oder Grundlagen freuen."
    Hier verweise ich mal auf [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…iw=1170&bih=581]Google[/url] wo Du noch mehr Infos bekommst.

    "Mir wurde auf Eigenbedarf gekündigt, der Sohn der Vermieterin möchte das "Anwesen" nutzen."
    Halte ich für legitim.

    "Vermutung liegt nahe, der Sohn benötigt den Wiesengrund für Holzlagerung und die Scheune, die mit dem Häuschen verbunden ist, für seine Werkstatterweiterung - zumal vom "Anwesen" die Rede ist."
    Auch diese wirtschaftliche Verwertung kann ich nicht beanstanden.
    Anwälte würde m.E. jedoch - je nach der zu vertretenden Partei - u.U. anderer Meinung sein;).

    "1. Muss der genannte - und nur der genannte auch tatsächlich einziehen oder darf irgend jemand anderes einquartiert werden?"
    Nöö, ersteres muss.

    "2. Gibt es einen Zeitraum bis wann derjenige, für den Eigenbedarf angemeldet wurde, einziehen muss, oder darf das Haus ewig leer stehen bleiben?"
    Auch Ersteres, und zwar in absehbarer Zeit (ist dehnbar...).

    "3. Darf nach meinem Auszug komplett saniert werden? Oder gar Abriss oder Neubau."
    Wenn das für den Junior bleibt, weshalb nicht?

    "Ich freue mich schonmal auf ein paar Überlegungen."
    Hier nur meine gaanz persönliche Meinungen zu diesem nicht ganz leichtem Thema.

  • Hallo Sequel,
    folgende Information zum Thema Eigenbedarf.
    Kuendigung von Seiten des Vermieters wegen Eigenbedarf ist in der Regel möglich.
    Der Kuendigungsgrund muss nachvollziehbar und deutlich im Kündigungsschreiben aufgefuehrt sein.
    Eigenbedarf "Anspruch" fuer den Sohn ist moeglich.
    Gedankenstuetzen fuer Ihre Fragen.
    1) Selbstenscheidung ueber Eigentum
    2) Selbstentscheidung ueber Eigentum.
    3) Sollte es so sein, dann kann Eigenbedarfkuendigung auch unter den Kuendigungsgrund "... Verhinderung an einer wirtschaftlichen Verwertung..." gelten. Anmerkung hierbei ist, dass der Vermieter die Eigenbedarfkuendigung mit einen Grund angeben muss !!! "Erst so dann so" > koennte fuer einen Rechtsanwalt interessant werden.

    Tipp: Sollte es sich nach Ihren Auszug ( wegen Eigenbedarfkuendigung ) herausstellen, dass der Wohnraum an einer anderen Person als wie den angegbenen Sohn vermietet oder gar verkauft werden, sollte ein Gang zum Rechtsanwalt nicht zu lange hinausgezoegert werden. Stichpunkt hier: "Vorgeschobener Eigenbedarf"

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Hallo Sequel,
    Selbstentscheidung ueber Eigentum bedeutet in diesen Fall, dass der Sohn der Eigentuemerin - Vermieterin hier selbst ueber die Nutzung des Eigentum entscheiden kann. Ob er jetzt dort einzieht oder leerstehen laesst usw. sind alles freie Entscheidungen des "Eigentuemers"
    Sohn ist "Eigentuemer" da Eigenbedarfkuendigung von Seiten des Eigentuemers erlaubt ist. Dabei genuegt es schon wenn man wie in in Fall "Sohn" ist.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • "Ob er jetzt dort einzieht oder leerstehen laesst usw. sind alles freie Entscheidungen"

    Das sehe ich anders. Wenn man wegen Eigenbedarf kündigt, so muss auch (wie der Name schon sagt) ein Bedarf vorliegen.
    Das Haus künftig leer stehen zu lassen, kann ja wohl kein Bedarf sein, der es rechtfertigt, dafür einem Mieter seinen Lebensmittelpunkt zu kündigen.
    Auch wird es schwer wegen Eigenbedarf zu kündigen, nur um die Räumlichkeiten als Lagerplatz oder für gewerbliche Zwecke zu nutzen.

    Ich denke daher, dass der Sohn auch tatsächlich dort einziehen und leben muss (dann kann ja auch gerne die Nebengelasse als Lager oder Werkstatt nutzen. Klar, dass er vorher auch renovieren darf ;)

  • "Ob er jetzt dort einzieht oder leerstehen laesst usw. sind alles freie Entscheidungen"

    Das sehe ich anders. Wenn man wegen Eigenbedarf kündigt, so muss auch (wie der Name schon sagt) ein Bedarf vorliegen.
    Das Haus künftig leer stehen zu lassen, kann ja wohl kein Bedarf sein, der es rechtfertigt, dafür einem Mieter seinen Lebensmittelpunkt zu kündigen.
    Auch wird es schwer wegen Eigenbedarf zu kündigen, nur um die Räumlichkeiten als Lagerplatz oder für gewerbliche Zwecke zu nutzen.

    Ich denke daher, dass der Sohn auch tatsächlich dort einziehen und leben muss (dann kann ja auch gerne die Nebengelasse als Lager oder Werkstatt nutzen. Klar, dass er vorher auch renovieren darf ;)


    Dem kann ich nur zustimmen.

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