Hallo Forengemeinde,
zur Begrüßung erstmal ein Hallo in die Runde!
Und schon hab ich drei Fragen zum Eigenbedarf und würde mich über ein paar Ideen oder Grundlagen freuen.
Hintergrund: Mir wurde auf Eigenbedarf gekündigt, der Sohn der Vermieterin möchte das "Anwesen" nutzen. (Ich wohne zur Miete in einem kleinen alten Bauernhäuschen ohne Heizung (Holzofen-beheizt) mit Wiesengrund, die Vermieterin mit Sohn im mind. 3-Familien-Haus direkt das Haus angrenzend.)
Vermutung liegt nahe, der Sohn benötigt den Wiesengrund für Holzlagerung und die Scheune, die mit dem Häuschen verbunden ist, für seine Werkstatterweiterung - zumal vom "Anwesen" die Rede ist.
Es trifft mich nicht allzu hart, denn dadurch werde ich nun zu meiner Freundin in eine Wohnung ziehen.
Mich interessiert dennoch folgendes:
1. Muss der genannte - und nur der genannte auch tatsächlich einziehen oder darf irgend jemand anderes einquartiert werden?
2. Gibt es einen Zeitraum bis wann derjenige, für den Eigenbedarf angemeldet wurde, einziehen muss, oder darf das Haus ewig leer stehen bleiben?
3. Darf nach meinem Auszug komplett saniert werden? Oder gar Abriss oder Neubau. Denn wenn man realistisch bleibt, in ein ca. 80 Jahre altes Haus mit rissigen Mauern ohne Heizung und Warmwasser zieht heutzutage niemand mehr, zumal wenn jemand mit diesem Standard bisher lebt.
Ich freue mich schonmal auf ein paar Überlegungen.