Beiträge von Berny

    Schafschaf:

    "Trotz dass im Mietvertrag Tierhaltung untersagt ist, haben die sich ein Kaninchen in einem Käfig geholt. Mittlerweile sind es drei, die in einem riesen Kanickelgehege im Flur rumrennen."
    Geht Euch nichts an.

    "Die Vermieterin hat zu ihnen gesagt, das sei eine Ausnahme, weil die schon länger da wohnen und sich um alles kümmern - quasi Hausmeister spielen."
    Geht Euch auch nichts an.

    "Meine Freundin kann sich die Katze wohl abhaken, aber wenn die sich Kleintiere halten dürfen, dann dürfen wir das doch auch!"
    Nein. Mietverträge anderer Mieter gehen Euch nichts an.

    "ich hab mir schon eine Vogelspinne ausgesucht."
    Hierzu ist die schriftliche Zustimmung Eures Vermieters erforderlich.

    "Normal häte ich längst angerufen und ihr gesagt was ich davon halte, aber wir wollen es uns mit ihr (sonst ist sie wirklich in Ordnung) und unsern Nachbarn nicht verscherzen. Wir haben auch in Erwägung gezogen, die Tiere heimlich zu halten, unangemeldeter Besuch kommt bei uns sowieso nicht rein..."
    Ihr müsst selbst entscheiden, ob Ihr Euch Läuse in den Pelz setzt.

    "Was meint ihr dazu? Was können/sollten wir tun?"
    Euch an rechtliche Vorschriften halten.

    "Im Moment steht in unserem Schlafzimmer so ein lautes Trocknungsgerät, weshalb wir im Wohnzimmer schlafen müssen. Können wir einen Mietnachlass beantragen?"
    Weshalb steht das Gerät dort?

    rosin:

    "Ich unterschrieb die geleistete Arbeit."
    Ich unterschreibe immer mit i.A. Name.

    "Nun habe ich eine Rechnung von der Sanitätsfirma [Sanitär-:)] bekommen und soll 180 Euro zahlen. Bin ich jetzt im Recht, wenn ich dieser Rechnung widerspreche und an den Vermieter verweise?"
    Ja, würde ich (auch) machen, an den Auftraggeber verweisen.

    noch nicht oft post vom anwalt bekommen? ;)
    aber im ernst, ist ein normaler vorgang. der mieter kann sich zur abwehr einer unberechtigten kündigung eines anwalts bedienen, die kosten muss dann der vermieter (der die kündigung zu vertreten hat) tragen. so sehen es die gerichte... umgekehrt ist das nicht so.


    Aber Gerichte können es nur sehen, wenn sie involviert werden. Und dann gibt es ja auch zwangsweise einen Kostenfestsetzungsbeschluss bzw. die Kostenentscheidung.

    Ich habe einfach mal dreist und gottesfürchtig behauptet, so ginge das nicht. Mein Anteil als Mieter, der die Setzrisse ganz gewiss nicht verschuldet hat, würde sich darauf beschränken, den Handwerkern den Zugang zu gestatten und den Renovierungsarbeiten zuzusehen!!

    Lieg' ich richtig oder bin ich total daneben???


    Nöö, daneben liegste bestimmt nicht, denn als 1924 Geborener musste auch nicht mehr machen können tun...:(:)

    klsko:

    "Ich war immer der Meinung, dass es nur bei 2 aufeinander folgenden Monaten geht.[/QUOTE]
    Fast richtig. Richtiger: bei aufeinander folgenden mindestens 1,51(?) MM ("eine MM und wesentliche Teile der zweiten MM" oder: Aus verschiedenen Monaten in der Summe mindestens 2 MM.

    Hallo Borntobiwild,

    "Es handelt sich um eine komplett Generalsaniertes Gebäude und ersteinzug."
    Sagt nichts substantielles aus...

    "die Nebenkosten des Vermieters komplett falsch kalkuliert waren und ich eine große Nachzahlung hatte mit fast 100% Nebenkostenerhöhung."
    Das ist nach meiner Kenntnis nicht rechtswidrig. Es liegt an Dir, die Originalbelege einzusehen.

    "Der Vermieter ... gab mir Anweisungen was renoviert und gemacht werden muss."
    Üblich ist die Anfertigung eines Übergabeprotokolls, von beiden zu unterschreiben, sinnvollerweise mit Zeugen.

    "Mit vielen Sachen war ich nicht einverstanden, er wollte auch keine Unterschrift auf dem To-Do protokoll. Dieses Protokoll gab er mir einen Tag später Maschinell geschrieben zur Post hinzu"
    Unverfälscht?

    "Bsp: 10qm große Wand hatte 4 kleine Löcher durch anbringen eines Wandregals. Ich sollte die komplette Tapete entfernen Löcher Spachteln, tapezieren und neu Weißen."
    Er kann höchstens verlangen, dass Du Beschädigungen beseitigst und je nach Auflagen im Übernahmeprotokoll weisst.

    "mein Hauptproblem womit ich nicht einverstanden bin.
    Es geht um die Dusche. Durch Putzen und reinigen sind leichte Kratzer in der PLasteverglasung und Kalkrückstände und verschleierungen."
    Was sagt das Übernahmeprotokoll?

    "Die Dusche wurde mit den Reinigungsmitteln gereinigt die er im Mietvertrag angegeben hat."
    Durch Kaufbelege beweisbar?

    "kann mein Vermieter beide Türrahmen erneuern lassen und sich eine komplett Neue Dusche anbringen lassen auf meine Kautionskosten?"
    Ich sage mal: Nein, bestenfalls, wenn feststeht, dass Du Schadenverursacher bist und von ihm vergeblich mit Fristsetzung aufgefordert wurdest, die Schäden zu beheben.

    "Zählt die Dusche nicht als Gebrauchsgegenstand und darf abnutzungen aufweisen?"
    Ja, genauso wie durch bestimmungsgemässen Gebrauch bspw. Griffe, Fussböden.

    "Ich bin weder im Mieterbund noch Privat rechtschutzversichert"
    Wenn es eskalieren sollte, sollteste doch MB oder einen RA konsultieren.

    "Kann ich die Türrahmen über meinen Umzugshelfer seiner Haftpflicht laufen lassen?"
    Versuch mach kluch.

    Man hat ein Haus gemietet. Da denke ich, das für die Winterfestmachung der Mieter verantwortlich [ist].


    Der Mieter war/ist ja noch nicht mal in der Lage, einen Schaden korrekt zu melden, geschweige denn ihn nachvollziehbar zu beschreiben...

    Acid-Junky:

    "Ich schätze ich suche trotz der Differenzen mit dem Vermieter das Gespräch und versuche Ihn zunächst mit "gutem" dazu zu bewegen, uns die Zeit zu geben, die wir brauchen um eine passende Wohnung zu finden."
    Würde ich wohl auch machen.

    "Sollte er uns hier nicht entgegenkommen werde ich wohl zum Anwalt gehen müssen."
    Müssen... weiss ich nicht, es könnte aber sinnvoll sein.

    "1. Muss ich hier innerhalb irgendwelcher Fristen handeln/widersprechen um die Unwirksamkeit der Kündigung offen zu legen, oder ist diese von sich aus ohne mein weiteres Zutun unwirksam?"
    Nöö, musst Du nicht.:D Sie bleibt auch unwirksam.

    "2. Was kann ich befürchten (und wie könnte ich dann handeln) wenn der Vermieter mitten im Oktober meint er müsse mich sofort raus haben wollen, egal ob rechtens oder nicht?"
    Wir haben Meinungsfreiheit...
    Ich meine bspw., dass ich Schweinehund einen unbelehrbaren Idioten voll gegen die Wand laufen lassen kann.

    "z.B. ausräumen der Wohnung, Strom, Wasser oder Heizung abstellen."
    Tel. 110 anrufen.

    "Wenn Ihr mir noch diese zwei Fragen beantwortet könntet, dann kann ich beruhigter in die Flitterwochen fliegen."
    Yooo, aber vergiss nicht, Deine Frau mitzunehmen... Wohin geht es denn?

    Ich würde im Telefon-Einzelverbindungsnachweis nachschauen, wann ich ihn angerufen habe. Diese Erkenntnis ihm schriftlich per Einwurfeinschreiben oder Boten/Zeugen mitteilen und ausserdem, dass ich, da ich davon ausgehe, dass ihm wohl daran gelegen sein dürfte, dass Schaden von seiner Immobilie abgewendet wird, er doch geschickterweise eine Instandsetzung veranlassen möge. Nebenbei sei auch ein Hinweis auf §535 BGB erlaubt.
    Manche Zeitgenossen kannste in ihrer Selbstgefälligkeit nur drankriegen durch Süffisanz leicht unter der Gürtellinie.:o

    klsko:

    "Kriege den Beratungsschein erst, wenn ich die Kündigung habe."
    Toll... :(

    "Wie lange hat er Kündigungsfrist bei Eigenbedarf ?"
    Bei begründetem...: [url=http://www.google.de/#hl=de&gs_nf=1…iw=1170&bih=581]Google[/url]

    Ihr seid ja erst 1 MM im Rückstand. Wenn Ihr (wie auch immer...) die Juli-Miete bis zum Mittwoch gezahlt haben werdet, besteht keine Rechtsgrundlage für eine fristlose Kdg.
    Dein Ansprech-/Vertragspartner ist Dein Vermieter, nicht irgendwelche Familienangehörige dessen.
    Vielleicht könnt Ihr vom Amt eine Überbrückungshilfe bekommen?

    Meine Recherchen ergaben, dass es sich hier wohl um einen Gas-DE mit 27,8kW Anschlusswert handelt, der gegen einen Elektro-DE ausgewechselt werden soll.
    Dabei wäre zunächst festzustellen, ob eine genügend starke Anschlussleitung vorhanden ist, also 3-phasig mit je 9kW, bei 230V machen das mindestens 40(!) Ampère Absicherung, verdammt viel... Hier http://www.energiegemeinschaften.de/web/cms/mediab…klinghausen.pdf kannste Infos bekommen. Auf Blatt 22 stehen auch Preise.
    Alternative wäre ein Speicher, der ständig oder nach zeitigem vorherigen Einschalten eine bestimmte Menge Wasser erhitzt.
    Hierbei wäre aber auch zu unterscheiden zw. Druck- und drucklosen Geräten, welche aber wiederum spezielle Armaturen benötigen...

    Nochmals Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wir werden nochmals unseren Vermieter kontaktieren. Der soll sich dann mit dem Verwalter rumstreiten.


    Ich würde gegen diesen plötzlich auftauchenden Posten der BetrkAbr. Widerspruch einlegen und ihn (vorerst) nicht bezahlen.
    Meinem Vorredner schliesse ich mich an. Noch nie sowas gehört...
    Es ist rechnerisch doch überhaupt kein Mehraufwand für den Ersteller der BetrkAbrechnung.

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