Hallo Mieterin78,
"Die Bewegung der Fenster ist stark eingeschränkt da seit wahrscheinlich Anfang an einfach nur fröhlich über die Rahmen lackiert wurde."
Ein altes klemmendes Fenster sollte den User schon zu erhöhter Vorsicht animieren.
"Ich schrieb mein Vermieter an, mit der Vermutung dass es sich um Materialermüdung des Glases handelt."
Du solltest nicht spekulieren, sondern Fakten schildern.
"stimmt das oder ist der Vermieter einfach mal selber zuständig für Fenster die seit der Kriegszeit in den Rahmen sind,"
Ja, § 535 BGB..
"für Rahmen die so schlecht gewartet bzw. lackiert wurden, dass man das Fenster schon beinah eindrückt beim Öffnen und Schließen?"
"Nein, sondern der Mieter, § 535 BGB.
"Darf ein Vermieter eines Altbaus sich auf diese Weise an den Mietern „bereichern“"
Ich sehe hier keine Bereicherung.
"kann ich ihn nicht wenigstens zu einer halbierten Zahlung bewegen?"
Versuche es doch.