Hallo ich habe folgende Frage, ich hoffe es kann mir jemand helfen!
...
...
Wenn ich sowas lese, kann ich mich ja nur an den Kopf fassen...:(
Schliesse mich meinem Vorredner an.
- Ha Ha Hauptsache, Du zahlst immer schön fleissig die Miete...![]()
Hallo ich habe folgende Frage, ich hoffe es kann mir jemand helfen!
...
...
Wenn ich sowas lese, kann ich mich ja nur an den Kopf fassen...:(
Schliesse mich meinem Vorredner an.
- Ha Ha Hauptsache, Du zahlst immer schön fleissig die Miete...![]()
Wie gesagt, die 99,5 die der VM angibt.
Jetzt wird es schwierig, da mir Erfahrung fehlt:
Siehe II. BV - Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz
und Teil IV
Wohnflächenberechnung
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 42 Wohnfläche...
Lies' mal nach, die 2. Berechnungsverordnung.
Es dreht sich darum, ob die alte Berechnung mit 99,5 (oder zumindest 90,5) weiterhin Bestand hat oder durch eine neue zu ersetzen ist. Das wissen jedoch Profis besser als ich.
Jedenfalls drehen wir uns solange im Kreise, bis die genauen Masse feststehen....:(
Ich selbst bin Mieter und Vermieter und habe alle Masse, millimetergenau. Keine HK-Nischen, Türfüllungen, Säulen! Excel half prima.
In der BKA stehen die zur Basis liegenden qm allerdings drin.
Wieviele stehen drin?
Steht im MV überhaupt drin, dass Du - und wenn ja, welche - Betriebskosten zu zahlen hast?
Wohnraum-ausmessen-GA sollen im unteren 3-stelligen Bereich liegen, habe ich mal irgendwo gelesen.
Auch für heikelein gilt, was Herr Mainschwimmer hierunter geschrieben hat.
Ist bei meiner Altbauwohnung auch nicht anders. Der Grundriss soll im Krieg verloren gegangen sein.
Den kann man nachmessen.
Hallo RatUndFlat,
man/frau kann JEDEN Vertrag "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" ohne Terminangabe kündigen. Der Termin ergibt sich entweder aus dem BGB oder den AGB. Bei Wohnraummietverträgen wäre es, wenn Du jetzt kündigst, der 31.10.2012. Es müssen alle im MV genannten Mieter unterschreiben.
Ich würde das Kündigungsschreiben mit einem Zeugen dem Empfänger persönlich aushändigen und quittieren lassen oder in seinen Briefkasten einlegen und das auf meiner Kopie vermerken.
Dies betrachte ich eher als eine Lebensweisheit als eine Rechtsberatung. In der Tat ist es nur meine persönliche Meinung.
(Die Antwort bzgl. des GV's ist sachlich korrekt.):)
ein typisch meckernder Deutscher!
Zum k o t z e n, pardon!
Denke Dir meinen Kommentar selbst!
Bernd (Deutscher).
Hallo schlonse,
frage doch einfach mal den Nacharn, ob er Lust hat 'rüberzukommen.
Hallo Shredder,
hast Du von Deinem VM ein Mieterhöhungsbegehren bekommen? Falls ja, mit welcher Begründung?
Katl79:
"er möchte das Haus verkaufen,zu einem völlig überteuerten Preis"
Ist völlig egal, ob und wie er das Haus verkauft oder verschenkt oder...
"Zumal geht ja aus der Kündigung nur hervor,das er die Wohnung kündigt!Was ist mit Garagen und Keller,die wir auch gemietet haben?"
EIN Mietvertrag? Falls ja, Teilkündigung(en) gehen nicht.
"Ich werde sicherlich der Kündigung nicht zu Stimmen!"
OK, nicht bangemachen lassen!
"Naja, genau da kommt ja meine Frage rein, einige Räume sind teilweise unter 2m hoch, so dass es evtl noch weniger wären als 90,5m^2 je nachdem wie das denn dann dort zu rechnen ist."
Verstehe.
Jetzt müsste ermittelt werden, wv. unter 2m ist, und die wären dann zu halbieren. Damit kämst Du dann sicherlich auf über 10% Unterschreitung, welches einen Mietmangel bedeuten würden. Aaber: Im MV ist ja keine Mietfläche angegeben...
"Im MV steht leider keine qm Angabe drin, aber auf der Betriebskostenabrechnung steht diese. (Und danach werden sie auch berechnet, oder was genau meinst du)?"
Ob im MV steht, dass X m² als Grundlage für die BKA herangezogen werden.
apate:
"laut VM 99,5, laut Mieter (mir) 90,5. Ist unabhängig von der Raumhöhe."
99,5 minus 10% machen 89,55m², also ist die Abweichung weniger als 10%, das ist der Knackpunkt...
Was steht denn diesbezüglich im MV?
Wonach werden die BetrKosten berechnet?
Hi Berny,
laut VM 99,5, laut Mieter (mir) 90,5.
vg, apate
PS: Ich meine jetzt unabhängig von der Raumhöhe.
Hallo apate,
wie gross ist die Wohnung lt. VM?
Wie gross lt. Mieter?
PS: Ich meine jetzt unabhängig von der Raumhöhe.
Hallo Katl79,
"aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen müssen wir die von Ihnen angemietete Wohnung zum 31.10.2012 kündigen."
Halte ich lediglich für eine Meinungsäusserung. Richtiger wäre m.E. eine klare Aussage wie: "Wir kündigen den Mietvertrag zum 31.10.2012."
Davon abgesehen, persönliche und wirtschaftliche Gründe erfüllen die rechtlichen Anforderungen in keinster Weise.
"Ich sage gleich dazu,ich heise mit Nachnamen nicht U. sondern ..."
Falls Du dies dem VM nachweislich mal mitgeteilt hattest, könntest Du noch zusätzlich argumentieren, dass Du nicht der Adressat dieser wirkungslosen Kündigung bist. Weiter erläutern/begründen brauchst Du es m.M. nicht.
Hallo Famulzie,
meine hoffentlich aussagekräftigen Meinungen zu Deinem Roman:
"Der Hund:"
Hundehaltung lt. MV gestattet bzw. nachträglich von der VM schriftlich (evtl. mit Einschränkungen) genehmigt?
"Das Bad/die Badewanne:"
Waren die Beschädigungen bei der Übernahme der Mietsache bereits nachweislich vorhanden? Im Übergabeprotokoll aufgeführt?
"am selben Tag habe ich noch einen Wanneninstallateur gerufen,"
Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch.
"Unsere Vermieterin behauptete zu Mal das wir es waren und wir unsere Haftpflichtversicherung anschreiben sollten."
Vor Versicherungsbetrug sei gewarnt (§ 263 StGB).
"Muss ich ernsthaft jetzt das Neu-Verfugen bezahlen, wenn ich beweisen kann das ich es nicht war?"
Ansprechpartner ist Dein VM. Wir können hier kein Urteil fällen.
"Der Garten: Der Garten steht auch im Mietvertrag.
Ich rief direkt die Hausverwaltung an.
Ansprechpartner ist Dein VM.
"Die Frage ist: Kann ich das Geld zurück fordern - vom Vermieter, dass mich der Rasen und meine Rosen gekostet hat?"
Ich würde versuchen, einen Kompromiss zu finden.
"Ich bin ehrlich gesagt genervt und kurz vor einem Nervenzusammenbruch und spiele mit dem Gedanken zu Kündigen und etwas anderes zu suchen.
((P.S.: Das sind nur 3 Teile von den Sachen die so waren))"
Ob ausschliesslich andere schuld sind, vermag hier niemand zu beurteilen.
ist irgendwo bestimmt, wie oft man einen befristeten Mietvertrag verlängern darf (als Vermieter)
Als VM alleine bestimmt nicht. Es gehören immer zwei Parteien dazu.
Hallo MJDean,
zunächst würde ich meinen VM schriftlich nachweislich über den Mangel informieren und auffordern, ihn innerhalb von zwei Wochen zu beheben.
Um mögliche Ausreden gleich abzublocken, auch meine/Deine TelNummern mit angeben.
Sehr freundlich, deshalb hab ich mich ja hier gemeldet weil ich es nicht verstehe....! Herr Mainschwimmer ist nicht jeder so belesen wie du..
Ich verstehe halt die Verlinkungen nicht ganz.. OMG..aber gott sei dank verstehst du es.. da fällt mir echt n Stein vom Herzen..!!Schönen Tag noch..!!![]()
Wenn Du etwas nicht verstehst, hilft Dir Polemik auch nicht weiter.![]()
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!