unglücklich,
PMs sind hier unangebracht.
Beiträge von Berny
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...gibst dem Vermieter 14 Tage Zeit nach Datum diesen Mangel zu beheben. Wenn er nicht in die Hufe kommt, dann beauftragst du einen Heizungsfachmann und ziehst dessen Rechnung von der nächsten Miete ab. Auch dieses schreibst du in dem Brief an deinen Vermieter.
Das nennt sich dann wohl "Ersatzvornahme"? -
Die beiden haben jetzt mal bei Nachbarn geklingelt.
Auch bei denen ist die Heizung aus,auch schon gemeldet und nichts passiert.
Scheint also im ganzen Haus nicht zu funktionieren
Somit kann sie ja den betroffenen Nachbarn ausrichten, wie die Mietminderung berechnet wird. Btw, 50% erachte ich mglw. als zu human, jedoch rechtlich i.O. -
Da meine Mieterin Angst hatte, hat sie natürlich nicht sofort die Wohnungstür geöffnet.
... und an ihren Freund und Helfer hatte sie wohl nicht gedacht? -
Vemieter wollte wohl einen klaren Schnitt haben und beauftragt den Mieter die Sonderablesung zu veranlassen.
Wer die Musik bestellt, der ...
Warte doch mal ab, ob Dir die Kosten der Zwischenablesung berechnet werden. -
Moin anitari,
danke Dir, dass Du meine Meinung gleich mitgepostet hast...
Nichtmitmir: Das Mietrecht kennt ausschliesslich Vermieter und Mieter, nachzulesen im BGB ab § 535. -
Das sei ihm auch gegönnt, aber wie oft sollte denn so ein Mensch zur Wartung kommen?
Das macht bei uns der Mieter selbst: 1 x jährlich mit dem Besenstiel drunter drücken, dann käme ein Piepton.
Zur Abrechnung:
Wohngebäude, Haftpflicht, Brand, Elementar - Was bedeutet das, soll ich raten?
Satellitenfernsehen: entstehen diese Kosten tatsächlich?
Sonderzahlungen: Rechenwege fehlen. -
Ich habe aber Fotos gemacht, mit den Zählerständen. Der Servicemitarbeiter der Ablesefirma sagte mir, dass einmal im Monat der aktuelle Wert gespeichert wird. Ich würde dann die Heizkosten bis November zahlen. Der Nachmieter dann ab Dezember. Der Vermieter müsse lediglich die Ablesefirma über den Mieterwechsel informieren.
Der Ableser sagt vieles... DU solltest aber die Abrechnungen genauestens überprüfen. -
Hallo celtav,
was sagte denn der Vermieter, den Du sicherlich schon konsultiert hast, zu der Angelegenheit? -
heute kam mal wieder die Nebenkostenabrechnung unseres Vermieters.
Sie weist m.E. einige Mängel auf und ist für mich nicht schlüssig nachvollziehbar. -
Jedoch bin ich durch die Sache mit meinem Nachbarn und der Angelegenheit der Sonderablesung für die Heizkostenabrechnung beim Auszug, die laut Ablesefirma nicht nötig und sowieso Sache des Vermieters sei, doch etwas stutzig geworden,
Hallo,
ich hoffe, dass Ihr bei der Erstellung des Übergabeprotokolls bei Rückgabe der Mietsache auch die Werte der HKVs aufgelistet hattet. -
Also, Einschreiben ist dort vor zwei Tagen angekommen.Bis jetzt noch keine Antwort.
Was würdet Ihr machen, wenn bis zur festgelegten Frist am 17.01.17, keine Abrechnung geschickt wurde ?
Warte doch erstmal ab... -
Schick das mal lieber nicht weg, das hat was von Schaufel und eigenes Grab.
Inwiefern? Finde ich gar nicht.
Die TO hat das m.E. ganz prima geschrieben. Die Zinsen wären auch noch zu erwähnen. Und dann ab per Einwurfeinschreiben.
- und uns weiterhin informiert halten. -
Hallo unglücklich,
ich würde die arme, arme Ex-VMn fragen, ob ich noch mehr tun kann, um sie glücklich zu sehen.
PS: Ernsthaft, wenn die VMn die "Mängel" bei der Übergabe hätte sehen können, würde ich widersprechen und um Rückerstattung des fehlenden Betrages bitten.
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Antworte der Verwaltung einfach, dass dir unklar waere, ...
Halte ich für unklug, denn dann würden sie sich sicherlich mit dem Fall befassen und bemerken, was sie für ein dummes Zeugs geschrieben haben und dies korrigieren.God is busy, and time is money...
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Hallo thokü,
ich kann Dir bzw. Deiner Meinung nur zustimmen. Ich würde überhaupt nicht reagieren. Halte uns bitte weiterhin informiert. -
verfügbar bedeutet in diesem Fall, er könnte einen Teil beibehalten?
Nur wenn er berechtigte Ansprüche hat (bspw. Mietrückstände, Betriebskostenrückstände, Instandsetzungen). -
Balnoj:
"Daraufhin sagt er aber, dass er ja für Dez eine ganze miete haben will."
- Wen interessiert's, was er will. Was ihm zusteht, sollte er im MV nachlesen."Dies wurde nicht im vertrag oder der mietzusicherung festgehalten. Könnte er darauf hin ein Teil der Kaution beibehalten?"
- Nein, die Mietsicherheit ("Kaution") ist an die Mietsache gebunden und erst nach Mietende verfügbar. -
Balnoj,
was jemand möchte bzw. angesprochen hat, ist unerheblich. Es zählen ausschliesslich schriftliche Vereinbarungen (da Du ja auch einen schriftlichen MV hast). Zu dem übrigen Geplänkel möchte ich mich nicht äussern, das ist wohl kaum Mietrecht. -
Hallo Ralf,
sagt Dir der Ausdruck "gesamtschuldnerisch" etwas?
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