Beiträge von Berny

    Wie gesagt es stinkt dermaßen, dass wenn man durch den Mund einatmet man das Gefühl hat man lutscht nen Fishermens Friend.

    Die Lampe habe ich bis her auch nicht versucht einzuschalten da der Schirm noch voll mit Flüssigkeit ist und ich keinen Kurzen provozieren möchte.

    Also ist die Benutzung des Bades eingeschränkt.
    Gestern habe ich die Sache nochmals schriftlich per Fax und E-Mail der Hausverwaltung mitgeteilt.

    Die Verwaltung hat sich bis heute nicht bei mir gemeldet.
    Da ich ab nächster Woche wieder in der Wohnung wohnen muss, bin ich wohl gezwungen die Sache selbst in die Hand zu nehmen, da ich den ekelerregenden Zustand nicht mehr länger aushalte.


    ICH WÜRDE in solch einer Situation (ist die HV auch VM?) meinem Vertragspartner (VM) schriftlich nachweisbar sein früheres passives Verhalten vorhalten und sein jetziges rügen. Dann würde ich ihm den Zustand schildern, auch, seit wann ihm der bekannt ist und unter Hinweis aud § 535 BGB auffordern, die Mietsache zeitnah in vertragsgemässen Zustand zu versetzen, ansonsten würde ich die Miete angemessen mindern.
    Wie gesagt, das würde ICH machen, und es ist insofern keine (unzulässige) Rechtsberatung.
    For your information: Mietminderungstabelle

    Und wieder bestätigt sich: Inkompetenz bleibt Inkompetenz... Erst keine Ahnung haben und dann beschweren, dass man drauf aufmerksam gemacht wird? Das werdet ihr auch noch lernen, wenn ihr die Pubertät hinter euch gelassen habt.


    Zeig' mit einem Finger auf andere, drei Finger zeigen auf Dich zurück.

    Hallo MeisterPetz,

    kurze Antwort auf Deinen Halbroman:
    Ich unterstelle mal, dass der BK_Abrechnungszeitraum mit den Kalenderjahr übereinstimmt.
    Dann hätte der ehemalige VM noch bis zum 31.12.12 Zeit, Dir die BK_Abr. zukommen zu lassen.
    Erteilt er bis dahin keine, kannste sämtliche Vorauszahlungen zurückverlangen.
    Erstellt er doch eine, kann er aber nicht mehr nachfordern.
    Die leisen Andeutungen habe ich schon verstanden. Mal abwarten, und halte uns bitte über den Fortgang informiert.

    Hallo onkelmarco,

    mit scheiße und Quatsch kommen wir hier nicht weiter.
    Ich würde dem VM die Mängel tabellarisch aufgelistet schriftlich nachweislich mitteilen m.d.B. um kurzfristige Behebung, auch im Hinblick auf § 535 BGB.
    Da der VM ja gesundheitlich nicht in der Lage ist, die Mängel zu beheben, würde ich ihm anbieten sie selbst zu beheben für einen Festpreis von xx€.
    Die kurzfristige Reaktion wäre dann erst mal abzuwarten.

    Hallo Bonnymede,

    "Ich weiß auch, dass ich bis zum 30. noch Hauptmieter bin. Aber nach dem 30. eben nicht mehr."
    Jein. Nach dem 30.9. bist Du nicht mehr Mieter, sondern b.a.w. Nutzungsentschädigungszahlender. Du schuldest also weiterhin dem VM die Bruttomiete, und zwar solange, bis der Schmarotzer die Wohnung geräumt haben wird UND Du sie dem VM in vertragsgemässen Zustand zurückgegeben haben wirst.
    Dein VM hat mit dem Schma... keinen Vertrag.
    Tut mir leid, aber WG_Probleme nehmen hier in Forum in letzter Zeit zu...:(

    bernd_rossini:

    "Ja, Betriebskosten sind noch abzurechnen, wenn du damit Nebenkosten meinst. Was könnten sie mir dabei in Rechnung stellen."
    Falls letzter Satz eine Frage sein soll: Das, was abzurechnen ist gem. MV_Vereinbarung und gegengerechneten Vorauszahlungen.

    "Rein von den Nebenkosten sind mir die Vermieter noch 280€ Rückzahlungen von den letzten 2 Jahren schuldig."
    Hast Du Geld zuviel?:mad:

    mikesch91:

    "ich habe von meinem Mitbewohner kurzfristig erfahren, das er nächsten Monat auszieht"
    Das kann er, ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass er mit allen Rechten und Pflichten im Mietvertrag verbleibt.

    "Außerdem möchte der Vermieter keinen weiteren Studenten im Haus haben"
    Verständlich, wenn man in diesem Forum über WG_Probleme liest...:mad:

    "ob ich verpflichtet bin die kompletten Kosten der Wohnung zu übernehmen wenn sich mein Mitbewohner einfach aus dem Staub macht. Wir sind beide Hauptmieter der Wohnung und der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit."
    Ja, Du bist dem VM ggü voll in der Pflicht.

    Hallo Sammy23,

    Vergangenen Dienstag (31.07) ... - also neue Uhrzeit 15.30 Uhr.
    ...gefordert wurde das die Fenster zu putzen seien, ein neuer Filter in die Dunsthaube einzusetzen ist und noch so ein paar Kleinigkeiten.
    VM stimmte sogar zu das die Wohnung, wie im Mietvertrag steht, besenrein ist."
    Halte ich für Bagatellen, welche keine Nutzungsdauerverlängerung begründen.

    "Ehrlich gesagt ist sie mehr als das! Alle Räume frisch gestrichen und 3 von 7 neu tapeziert."
    War wohl nicht vertraglich vereinbart, also: Gutheit ist Dummheit. Und Rechte oder sentimentale Zugeständnisse kannste daraus nicht ableiten.

    "Am Ende der 1 1/2 h Auseinandersetzung schlug ich vor am Folgetag [1.8.] gegen Spätnachmittag / Abend die endgültige Übergabe zu machen und gewisse Dinge behoben zu haben.
    Das ging von seiner Seite aus nicht. Sein Vorschlag war dann Freitag 03.08. was von meiner Seite aus nicht ging."
    Warum nicht Sa oder So?

    "Zum Schluss haben wir uns auf Montag 06.08 geeinigt."
    Also ist der spätere Termin nicht allein von Dir verschuldet.

    "Gegen Ende dieser erneuten Auseinandersetzung gestand ich ihm zu, die im voraus bezahlte Küchennutzungsgebühr von 75 € ( für August bis Dezember) einzubehalten und mir die komplette Kaution auf meine Konto zu überweisen.
    Erst kam es mir so vor als wäre es für ihn in Ordnung... doch er hat eben mal kurz aufgerundet und 150 € daraus gemacht.
    FÜR MIETE VOM 01.08. - 06.08.!"
    Hä...?

    "Nach meinem Einwand hat er dann 10 € abgezogen und wir mir nun die Kaution - 140 € (hoffentlich bald) überweisen."
    Komische "Geschäfte"...

    "Darf er für diese 6 Tage nachträglich noch Miete kassieren? :confused:
    Immerhin wurde mein Vorschlag, die Abnahme einen Tag später zu machen - von seiner Seite aus abgeschmettert."
    Nicht abgeschmettert, sondern abgelehnt.
    Wenn ich dies alles nicht für zu kleinkariert und kindisch halten würde, würde ich mir überlegen, einen vereinbarten Betrag (gab es Zeugen bei den Treffen?) zu ermitteln und diesen zu fordern.
    Steigerungen wären Mahnbescheid, Rechtsanwalt, Gericht...
    Ein dreistelliger Streitwert würde dann beim Verlieren vierstellig kosten.

    Wie Berny schon schreibt, zahlen oder bis zum Sanktnimmerleinstag in der Haftung bleiben. Das gilt auch wenn die anderen Mitmieter nicht zahlen.


    Richtig, haften, nicht bürgen. Kam nur nicht drauf...:o
    Wie heisst es - wenn auch abgedroschen - so schön treffend: "Mitgegangen, mitgehangen"...

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