Wie gesagt es stinkt dermaßen, dass wenn man durch den Mund einatmet man das Gefühl hat man lutscht nen Fishermens Friend.
Die Lampe habe ich bis her auch nicht versucht einzuschalten da der Schirm noch voll mit Flüssigkeit ist und ich keinen Kurzen provozieren möchte.
Also ist die Benutzung des Bades eingeschränkt.
Gestern habe ich die Sache nochmals schriftlich per Fax und E-Mail der Hausverwaltung mitgeteilt.
Die Verwaltung hat sich bis heute nicht bei mir gemeldet.
Da ich ab nächster Woche wieder in der Wohnung wohnen muss, bin ich wohl gezwungen die Sache selbst in die Hand zu nehmen, da ich den ekelerregenden Zustand nicht mehr länger aushalte.
ICH WÜRDE in solch einer Situation (ist die HV auch VM?) meinem Vertragspartner (VM) schriftlich nachweisbar sein früheres passives Verhalten vorhalten und sein jetziges rügen. Dann würde ich ihm den Zustand schildern, auch, seit wann ihm der bekannt ist und unter Hinweis aud § 535 BGB auffordern, die Mietsache zeitnah in vertragsgemässen Zustand zu versetzen, ansonsten würde ich die Miete angemessen mindern.
Wie gesagt, das würde ICH machen, und es ist insofern keine (unzulässige) Rechtsberatung.
For your information: Mietminderungstabelle