Beiträge von Berny

    Mieterhilfe ist da anderer Meinung. Angeblich sind sogar Löcher in Fliesen ohne Zustimmung des Vermieters ok, obwohl die meisten Urteile da andere Sprache sprechen. Und Dübellöcher müssten garnicht geschlossen werden, selbst wenn es explizit im MV steht. Die biegen sich dass Recht gerne wie es der Mandant hören möchte. :)


    Eine Schwarzrockkrähe sticht dem anderen Schwarzkittel kein Auge aus.

    Interessant, Marpesia, was Du alles mit Dir machen lässt bzw. welche Ausreden Du hast...:

    "Leider wurde auch kein Übergabeprotokoll erstellt, da mir ..."
    Dafür gibt es eigentlich keine Erklärung oder Ausrede, denn ein ÜP sollte zur Sicherheit für beide Seiten immer erstellt werden.

    "durch die Arbeitslosigkeit in der vorangehenden Wohnung gekündigt wurde (mit der Begründung, dass die Befürchtung besteht, dass ich mir die Miete nicht mehr leisten kann)"
    Sowas war bzw. ist kein Kündigungsgrund.

    "... der neue Vermieter extra erwähnt hat, wie großherzig er doch ist, eine alleinerziehende, arbeitslose Mutter einziehen zu lassen. Es gäbe noch mehr Interessenten und nur sein Mitleid habe dafür gesorgt, dass ich die Wohnung bekomme."
    Und dieses Geschwafel hast Du ihm abgekauft...?:mad:

    "Da ich frisch renoviert habe, als ich im September 2009 eingezogen bin, habe ich noch keine dieser Fristen erreicht und müsste, dem entsprechend, nicht renovieren, seh ich das richtig ?"
    Ich sehe das genauso, genauer sogar: Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache vertragsgerecht zurückzugeben.
    Sicherlich helfen Dir @Mainschwimmers Links diesbezüglich weiter.

    Hallo DrHibbert,

    ich versuche es mal:

    "Ich für meinen Teil kann einfach nicht glauben, dass ein Gebäude mit einer antik-anmutigen Heizungsanlage die Auflagen für die ESV erfüllt."
    Richtig, und es kommt noch schlimmer: Frage doch mal den Schorni, ob die Heizanlage überhaupt noch bleiben darf. Irgendwo gibt es nämlich eine Regelung, wonach sie ab einem bestimmten Alter bzw. ab dem Überschreiten von bestimmten Emissionswerten auszuwechseln IST.

    "Was ich bisher nur leider nicht verstanden habe ist das mit dem "Dieses gilt für alle Wohnungen in Häusern, die mit Gas oder Öl beheizt werden, bei denen die Heizleitungen gedämmt sind..."
    Es dreht sich wohl darum. Wenn das ein Niedrigenergiehaus bzw. eines, worauf die WSV zutrifft, wäre, bräuchten die Heizleitungen nicht gedämmt zu werden, da der hier entstehende Wärmeverlust wohl innerhalb des Hause verbleiben würde.
    Halte ich persönlich für pillepalle, denn m.E. gehören sie gedämmt, und zwar die üblichen Schaumstoffisolierungsschläuche mit Wandstärken gleich Rohrdurchmessern.
    (bin selbst VM+M)

    das ist falsch, die vorgaben der wärmeschutzverordnung v. 1994 liegen ein vielfaches über dem niedrigenergiehausstaandart


    Ist ja jetzt eigentlich nicht mehr der Diskussionspunkt, sondern der, ob die 50/50 noch angewandt werden dürfen oder nicht.
    Vielleicht hilfst Du uns mal weiter, wie oder wo man mehr über den niedrigenergiehausstaandart erfahren kann.
    Fest steht für mich jedenfalls, dass diese Immobilie nach 30/70 abzurechnen IST.

    Hallo MrNice,

    "Mein Vermieter wurde informiert und die Haftpflichtversicherung meines Gastes ist bereit, 85% vom Kostenvoranschlag zu bezahlen. Der Kostenvoranschlag bezieht sich auf das Abschleifen des kompletten Bodens und dem Ölen. Die Versicherung erstattet 85% und nicht 100%, da hier vom Zeitwert ausgegangen ist (Boden ist 1,5 Jahre alt und wurde leider auch nicht so fachmännisch behandelt wie es sein sollte)."
    Soweit sogut oder auch nicht... dies ist Versicherungsrecht, kein Mietrecht. Btw.: ich finde das Angebot der Versicherung recht grosszügig.

    "Leider will mein Vermieter nun unbedingt, dass der Boden direkt repariert wird."
    Er hat jetzt noch garnichts zu wollen. Was während der Mietzeit mit bzw. in der Mietsache passiert, geht ihn nichts an (es sei denn, Gefahren oder Emissionen sind im Verzuge).

    "a) Kann der Vermieter wirklich von mir verlangen, dass ich diesen ganzen Aufwand betreibe, obwohl ich doch bereit bin, den Schaden bei Auszug zu begleichen?"
    M.W. nein.

    "b) Wenn neue Schäden am Boden entstehen, die durch die Reparatur am Ende der Mietzeit hätten beseitigt werden können, wegen der früheren Reparatur aber nun durch eine erneute Reparatur behoben werden müssen: hat der Vermieter dann gegen §254 BGB verstoßen?"
    Ich kann da keinen Zusammenhang erkennen. Der fragliche § befasst sich übrigens mit einem Beschädigten, nicht mit einem Geschädigten...

    Ahnungslos:

    "Somit kann man sich Fragen in Diesem Forum wohl schenken ?"
    Jaa, natürlich! Denn, wenn Du allein nur fragst: "Wie spät ist es?" und ich Dir antworte: "23:10", so wäre das schon verbotene Rechtsberatung.

    "Und Tschüss"
    Ebenso - und "geniesse" weiterhin die derzeitigen Temperaturen...:D

    stelle aber mitlerweile fest das hier vermehrt auf Fragen die
    eigentlich ( wie ich auf anderem Wege beantwortet bekommen habe) immer
    mehr mit Antworten wie : fragen Sie einen Anwalt usw. geantwortet wird.
    In anderen Foren wo ich selbst auch aktiv bin, wird einem Fragesteller
    mit so einer simplen Frage nicht in dieser "lächerlichen" Art geantwortet.
    Habe das Gefühl hier möchte man sich etwas " hervorheben"
    Das musste mal gesagt werden .


    ... und bleibt trotzdem dummes Zeugs, weil Dir bekannt sein dürfte, dass Meinungsäusserungen und Ratschläge hier noch legal sind, jedoch bei Rechtsberatung an die "Angehörigen der rechtsberatenden Berufe" verwiesen werden muss (siehe Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz).

    anitari:

    "Bei wirklich wichtigen Sachen die gute alte Post nutzen."
    Und zwar per Einwurfeinschreiben oder Übergabe mit Zeugen.

    "E-Mails können im Spamordner landen, aus versehen ganz oder der Inhalt gelöscht/geändert werden."
    Und - um mal gaaanz genau zu sein - Es wird mit dem VM wohl nicht vertraglich vereinbart worden sein, dass Emails oder sms geeignete Kommunikationsmittel sind.

    Hallo Goldmund,

    Du kannst ruhig in der Ich-Form schreiben.
    Zur mietvertraglichen Nutzung eines Bades gehört auch, dass der Mieter in Kacheln die für seine Nutzung erforderliche Menge an Löcher für Dübel bohren darf. Natürlich sind diese beim Auszug wieder ordentlich zu verschliessen.
    Aldi Süd hatte neulich, Kodi und Baumärkte haben ständig Paste in Tuben im Programm.

    "Die Badewanne hat 4 schwarze Stellen der Abnutzung"
    Das sollteste doch näher erklären.

    "Ich habe Kontakt mit den Vormietern, die mir als Zeugen aussagen werden, dass diese Schäden im Bad schon vor ihrer Zeit gab."
    Mit Foto, Datum und Unterschriften bitte, als Munition für alle Fälle...
    So würde ich es machen.

    BGB § 554 wird hier wohl nicht anzuwenden sein.
    Der Raum für die Waschmaschine wurde nicht mitvermietet.


    Hmm, richtig. Unser Fragesteller sollte im MV mal nachschauen, ob da von einem Stellplatz für Wamas die Rede ist.

    Dazu ist von Gesetz her auch verpflichtet, das fällt unter §554 BGB, erstaunlich das er keine Umlage erhebt.


    Ich weiss jetzt nicht, was das mit einer Umlage zu tun haben soll.
    Viel wichtiger scheint mir, dass die Modernisierungsmassnahme nicht rechtzeitig 1/4 Jahr vorher gem. § 554 Abs. 3 BGB angekündigt wurde und somit b.a.w. nicht illegal wäre mit voller Schadenersatzpflicht des VM.

    Hallo Helmchen,

    in einem Haus mit mehreren Wohnungen müssen die Bewohner gewisse Beeinträchtigungen hinnehmen.
    Wenn Dein Spross nun besonders lebhaft ist UND gerade an dieser Stelle das Haus besonders schwach, so liegt es an Dir, für schalldämpfende Massnahmen zu sorgen. Deine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bzw. -bereitschaft ist hierbei kein Kriterium. Einen dicken Teppich bzw. Bodenbelag wirst Du mit etwas Eigenitiative schon bekommen können, bspw. bei Obdachlosen-Lager [url=http://www.google.de/#hl=de&gs_nf=1…iw=1170&bih=581]Google[/url]
    Du wirst Dich wundern, was es dort sonst noch alles so gibt für kleines Geld.

    Mieter_in_Dortmund:

    "Ich dachte, das hier sei ein Forum in dem es um Recht geht."
    Jein, um Hilfe im Mietrecht. Rechtsberatung gibt es bei dafür zugelassenen Institutionen gem. Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz.

    "Ich weiß, dass ich mich mit meinen Mitbewohnern einigen kann; Das strebe ich auch an,"
    Dann gib' Gas.

    "Leider hilft es mir wenig weiter, wenn hier Bob Dylan zitiert wird, weil ich das Problem schon als ernst betrachte."
    Und ein weiteres ernsthaftes Zitat: Vor Gericht und auf hoher See bist Du allein in Gottes Hand.
    Btw.: 25 zu 27m², das sind weniger als 10% Abweichung, und die bleiben mietrechtlich unberücksichtigt, siehe [url=http://www.google.de/#hl=de&gs_nf=1…iw=1170&bih=581]Google[/url]
    Eure Interna müsst Ihr selbst regeln.

    Mieter_in_Dortmund:

    "In der "Lapalie" geht es immerhin um mehrere hundert Euro."
    Es wurden schon Prozesse für einen halben Euro geführt.

    "lässt sich auf dieser Grundlage überhaupt ein Prozess lostreten"
    Aber ja! Anwälte, Gutachter und Gerichtskassen reiben sich schon die Hände...

    "welchen Ausgang würde dieser haben?"
    Wie heisst es in dem einen Lied: "The answer, my friend, is blowing in the wind.

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