Interessant, Marpesia, was Du alles mit Dir machen lässt bzw. welche Ausreden Du hast...:
"Leider wurde auch kein Übergabeprotokoll erstellt, da mir ..."
Dafür gibt es eigentlich keine Erklärung oder Ausrede, denn ein ÜP sollte zur Sicherheit für beide Seiten immer erstellt werden.
"durch die Arbeitslosigkeit in der vorangehenden Wohnung gekündigt wurde (mit der Begründung, dass die Befürchtung besteht, dass ich mir die Miete nicht mehr leisten kann)"
Sowas war bzw. ist kein Kündigungsgrund.
"... der neue Vermieter extra erwähnt hat, wie großherzig er doch ist, eine alleinerziehende, arbeitslose Mutter einziehen zu lassen. Es gäbe noch mehr Interessenten und nur sein Mitleid habe dafür gesorgt, dass ich die Wohnung bekomme."
Und dieses Geschwafel hast Du ihm abgekauft...?
"Da ich frisch renoviert habe, als ich im September 2009 eingezogen bin, habe ich noch keine dieser Fristen erreicht und müsste, dem entsprechend, nicht renovieren, seh ich das richtig ?"
Ich sehe das genauso, genauer sogar: Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache vertragsgerecht zurückzugeben.
Sicherlich helfen Dir @Mainschwimmers Links diesbezüglich weiter.