Hallo Maggie17,
wie sieht denn die Beweislage aus?
Beiträge von Berny
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Thread kann geschlossen werden.
... und wir freuen uns für Dich!;) -
Hallo esel3000gt,
lass' Dir doch vom Sozialamt einen Beratungsschein für einen Mietrechts-Fachanwalt geben.
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Hallo Michael1984,
diese Argumente "wir heizen nicht so das wir unglaublich warm haben in unserer Wohnung. Max 21-22 grad am Tag." hörte ich vergangene Woche auch von einem meiner Mieter
- und hier lesen wir das sowieso alle Jahre wieder... -
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Auch mich täte interessieren. was ausser diesem ominösen Satz im MV noch vereinbart wurde.
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Hallo Martin_L,
"ich wohne in einer WG und bin Hauptmieter. Meinem Untermieter ist etwas ärgerliches passiert:..."
- Unser "Lieblings"thema: WG...
Du bist für Deine Untermieter, Besucher o.ä. voll verantwortlich."Die Haftpflicht des Verursachers ist bereits kontaktiert. Rückmeldung steht noch aus."
- Dann wartet doch erst mal ab."Zudem haben wir unseren Vermieter kontaktiert. Dieser hat auch gemeint, dass man eventuell den ganzen Parket aus dem Zimmer rausreißen muss."
- Antwort wie vor..."Inwieweit haftet die Haftpflicht des Verursachers wenn die Parkettverlegerfirma sagt: der ganze Boden muss getauscht werden?"
- Antwort wie vor... Ausserdem kann hier nichts über Haftpflicht ausgesagt werden."Muss ich rechtlich bedingt überhaupts den ganzen Boden austauschen?"
- Kannst auf Deine Kosten einen Sachverständigen engagieren..."Ich bin seit ca. 10 Jahren in der Wohnung. Sprich der damals neue Parket ist bereits 10 Jahre alt. Reicht es nicht aus, den Parkettboden nur an den betroffenen Stellen zu tauschen?"
- Antwort wie vor."Natürlich passt die Farbe nicht mehr optimal. Aber bei Auszug muss sowieso der Parkettboden abgeschliffen und neu versiegelt werden. Dann sollte es doch reichen, wenn nur punktuell ausgetauscht wird, oder?"
- Antwort wie vor. -
Hallo,
solange die Tochter Euch keine Vollmacht der Vermieterin vorzeigt, hat sie gar nichts zu sagen.
Meinem Vorproster schliesse ich mich an. -
am 13.12.2016 und eine Woche später die Kündigung am 20.12.2016. Beide laut Beleg einen Tag später in den Briefkasten eingeworfen. Jetzt haben wir mit der Vermietung telefoniert und die sagen uns das der Wiederspruch am 21.12.2016 eingegangen ist und die Kündigung der Wohnung ist nie angekommen.
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Meinen beiden Vorprostern schliesse ich mich grundsätzlich an.
Ich würde jedoch die Vorwürfe bestreiten und eine Gegenüberstellung mit dem Meldehandwerker fordern. -
Hallo --.--,
"Bei der Vermieterin handelt es sich um eine ältere Position die sich klar auf die Seite des Mieters unter uns positioniert. ("Der Herr A. ist ein ordentlicher Mensch und es geht nicht an dass Sie hier in meiner Wohnung Polka tanzen")."
- Ich würde antworten, dass ich bestenfalls langsamen Walzer beherrsche."m Herbst letzten Jahres kam der neue Hausmeister auf uns zu und hat uns gefragt, was er in der Wohnung reparieren kann. Darauf hin haben wir ihn auf mehrere Mängel hingewiesen. (die teils schon seit Einzug bestehen)"
- Das würde ich protokollieren."Dann stand unsere Vermieterin im Dezember plötzlich vor unserer Tür und wollte zusammen mit dem Hausmeister die Mängel durchgehen."
- Das gäbe es bei mir nur nach mindestens 14-tägiger vorheriger Terminvereinbarung,"Im Laufe des Besuchs ist sie sehr beleidigend geworden und ...."
- ich würde sie der Wohnung verweisen und danach nur noch schriftlich verkehren."hat sämtliche Punkte auf eine unsachgemäße Benutzung unsererseits zurückgeführt. Darunter auch mehrere Falschbehauptungen. Z.b. wird behauptet dass der Briefkastenschlitz der Tür fest mit einem Brett verschlossen und verspachtelt war. Uns wird zur Last gelegt diesen herausgebrochen zu haben. Der Briefkastenschlitz war jedoch schon immer offen."
- Soll sie bitte schriftlich machen."Jetzt hat uns die Vermieterin eine Frist gesetzt zu der wir sämtliche Dinge reparieren sollen und an der Sie dies kontrollieren will."
- Würde ich ablehnen und Ihr die Frist auferlegen und auf § 535 BGB hinweisen, wonach sei verpflichtet ist."Außerdem will Sie die Lärmbelästigung durch den Boden testen. Dies habe ich aufgrund des beleidigenden Auftretens beides abgelehnt. Daraufhin möchte sie jetzt eine Kostenschätzung durch einen Handwerker vornehmen und unsere Kaution um diesen Betrag erhöhen."
- Den musst Du nicht in die Wohnung hinein lassen."Kann Sie fristen zur Behebung setzen?"
- Nein, sondern Du kannst... wie bereits gesagt."Auf welcher Basis kann Sie die Kaution erhöhen?"
- Auf keiner."Wie sollen wir mit der Situation am Besten umgehen?"
- Sie in ihre Schranken verweisen und Ruhe bewahren. Und uns weiterhin informieren. -
Hallo, glücklich
eben sehe ich Deine Frage ob es hier im Forum Ansprechpartner gibt? Nein! Hier heißt es "Vogel friss oder stirb".
Darüber z.Zt. in der ARD ein schöner Film...;) -
Der Rest der Beiträge ist nur noch peinlich....
Na schön, dann haben wir wohl äändlich Ruhe...:o -
Hallo Der Unkreative,
"Als ich heute in den Briefkasten sah, kam das was ich erwartet hatte, die Kündigung aufgrund von Eigenbedarf zum 31.03.2017."
- Wann wurde der Brief in den BK eingelegt?"Das Schreiben scheint wohl von einem Anwalt formuliert worden zu sein, beim ersten überfliegen des Schreibens scheint mir alles aufgeführt was wichtig und richtig ist."
- Was denn bspw.?"In dem Schreiben wird die 18 jährige Tochter benannt und ihr Wunsch nach Eigenständigkeit etcpp."
- Belastbar? Ist dies dem VM erst jetzt eingefallen?"Zitat: "Das Bestehen des Dienstverhältnisses ist Vertragsgrundlage des Mietverhältnisses gewesen, sodass eine Kündigung unsererseits auch bereits deshalb möglich ist und ein berechtigtes Interesse vorliegt.""
- Wo ist das achzulesen??"Das die Eigenbedarfskündigung nur vorgeschoben ist, darüber bin ich mir bewusst. Dagegen werde ich auch nach dem Auszug Anwaltlich vorgehen, sobald ich genug Beweise diesbezüglich vorbringen kann."
- Das bleibt Euch unbelassen. Ihr könntet evtl. auch Schadenersatzansprüche stellen."Widerspricht sich das o.g. Zitat nicht mit dem angegebenen Grund des Eigenbedarfs?"
- Das wird bei Bedarf Euer RA eher beurteilen können."Gilt dennoch die von V gesetzte Frist zum 31.03.2017?"
- Sowieso nicht, siehe § 573a. Das wäre dann zum 31.07.2017."Und wenn nicht, wie lege ich dagegen Einspruch ein?"
- Bestenfalls Widerspruch. Brauchste aber auch nicht, da man einer ungültigen Aktion/Kdg garnicht zu widersprechen braucht...:p"Die Angegebene Person ist die Tochte von V und 18 Jahre jung. Sind 160 qm nicht etwas viel für eine Person?"
- Der Anspruchsteller muss das beweisen können."Das bedeutet, das wir die Wohnung zum 01.05.2017 sowieso gekündigt hätten."
- Ihr könntet jetzt bspw. zum 30.04.2017 fristgerecht kündigen. Wohnraummietverträge enden immer zum Monatsletzten."Die Eigenbedarfskündigung würde für mich einen Zwischenumzug bedeuten."
- Die Kdg. ist ja sowieso rechtsunwirksam."Gilt dies bereits als Härtefall?"
- Nein:)"Ich hoffe ihr könnt mir helfen, in dieser verzwickten Situation, die ..."
- Bitte halte uns über den Fortgang informiert.
PS: Mal sehen, was im Vermieterforum https://www.vermieter-forum.com/threads/kuendi…enbedarf.20958/ geantwortet wird. -
Das hat wohl weniger mit Mietrecht zu tun. Auskunft dürfte es beim Wohnungsamt, bzw. beim Sozialamt geben.
... hätte ich ebenfalls geantwortet. -
Hallo Berny,
warum ist dann die Funktion angezeigt? Gibt es im Forum jemanden, den man bei Fragen ansprechen kann?
Natürlich ist die PM-Funktion gegeben, jedoch ist es hier m.W. wohl kaum üblich, privat zu beraten - zumal ein Thema schon längst ausreichend öffentlich durchgekaut wurde.
Aber bitte, ich will Dir die Funktion nicht madig machen! -
Marlenexxo,
Tipp: Ein Schild an die Wohnungstür: "Warnung vor Selbstschussanlage!" oder "Protected by Smith & Wesson" und "Kill Roy is watching you".:eek: -
Und sonst meine Bemerkung: Der VM hat die Wohnung in ordnungsgemäßen, bewohnbaren Zustand zu halten, ...
Sprich: vertragsgerechten Zustand. -
Das ist alles mit der Hausverwaltung abgesprochen gewesen und diese ...
... kann sich im Zweifelsfalle an nichts erinnern, da bspw. der Sachbearbeiter im Urlaub ist oder sonstwas...:( -
Banane:
"..Ich kenne das so, dass....Sind Sie Ausländerin, bzw. nicht in Deutschland zur Schule gegangen, anitari? Den Namen nach Italienerin."
- Jaa, sie ist Sizilianerin."Heize Deine Wohnung mit Elektroheizer, die Unkosten wie Anschaffung des Heizgerätes und Strom kannst Du dem VM in Rechnung stellen."
- Da wäre ich gaanz vorsichtig. Übrigens, es gibt keine Unkosten.
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