Forderungen nach Auszug und Übergabepotokoll

  • Hallo Berny,
    warum ist dann die Funktion angezeigt? Gibt es im Forum jemanden, den man bei Fragen ansprechen kann?


    Natürlich ist die PM-Funktion gegeben, jedoch ist es hier m.W. wohl kaum üblich, privat zu beraten - zumal ein Thema schon längst ausreichend öffentlich durchgekaut wurde.
    Aber bitte, ich will Dir die Funktion nicht madig machen!

  • Hallo Berny,

    danke für die Mitteilung. Ich würde das mit der Art und Weise so mancher Antworten gern mal zur Diskussion stellen. Weiß nur nicht wo.

    Herzliche Grüße (un)glücklich

  • Hallo, glücklich

    eben sehe ich Deine Frage ob es hier im Forum Ansprechpartner gibt? Nein! Hier heißt es "Vogel friss oder stirb". Aber...
    es gibt auch immer wieder mal einen hier zum Anlehnen. Ist halt wie überall.

  • Hallo, glücklich
    eben sehe ich Deine Frage ob es hier im Forum Ansprechpartner gibt? Nein! Hier heißt es "Vogel friss oder stirb".


    Darüber z.Zt. in der ARD ein schöner Film...;)


  • Das Laminat lag schon 7 Jahre- knapp 6 Jahre wohnten die Vormieter in der Wohnung. Es gibt auch Sets im Baumarkt - für 20 Euro, hätte ich ohne Worte bezahlt. Auch wenn wir uns bei der Übergabe auf einen Preis geeinigt hätten, wäre das auch kein Problem. Aber auf meine mehrfachen Fragen nichts antworten und dann hinterher Forderungen stellen........

    Es wurde seitens der Vermieter nie geredet, nur geschrieben - ich weiß, auch zum Nachweis. Wollte das Problem auch mündlich klären, hätte aber nur gesehen, wie die Tür wieder zugemacht wird. Das tue ich mir nicht an. Da muss man sich mit dem Mieter auseinander setzen, ihm in die Augen schauen.

    Das Reparaturen grundsätzlich und immer zu teuer sind, damit sagst du nichts neues. Allerdings glaube ich kaum das du jemanden finden wirst der dir für 20€ anfängt dein Laminat zu reparieren, geschweige denn dafür auch noch das Material stellt? Wer soll das sein?
    Ansonsten besteht auch keinerlei Verpflichtung, auch nicht von deiner Seite, alles nur mündlich zu machen. Es besteht übringens noch nicht mal die Verpflichtung zu einer schriftlichen Abnahme.
    Im Grunde besteht die einzige Verpflichtung darin, das du die Wohnung unbeschädigt und im vereinbarten Zustand zurückgibst. Alles andere ist dann eine Frage des Nachweises.

  • Hallo,

    gestern habe ich eine Rückantwort bekommen, sie haben ihren Anwalt, 4 Zeugen, Klempner geholt. Der Siphon, den wir erneuert haben, wurde auch im Nachhinein bemängelt, bei der Abnahme kontrollierte er ihn - ohne Beanstandungen. Ich hätte überaus unfreundlich und ..... geschrieben. Nur Anschuldigungen mit noch weiteren 10 Schäden. Sie werden mir gegebenenfalls ! alles in Rechnung stellen. Kein Wort zum Übergabeprotokoll.

    Habe ganz sachlich und überaus höflich geantwortet.

    Mein letzter Satz: "Ich verzichte auf die 100 Euro, nebst der mir lt. Gesetz zustehenden Zinsen. Verwenden Sie diesen Betrag bitte für die Entsorgung der Gardine, des Spiegels, des "Schmutzes" in am Rahmen der Fenster..............................

    Der Klageweg steht Ihnen natürlich offen.

    Jetzt liegt der Ball bei den Vermietern. Das Schreiben von Ihnen ist so haltlos, anmaßend. Jetzt kommt wahrscheinlich jeden Tag etwas anderes und die Rechnung nimmt kein Ende. Meine große Tochter war auch bei der Übergabe dabei und hat meine Aussagen bestätigt. Er hat zu ihr - ich war nicht dabei - gesagt, ich ziehe nichts ab.

    Wenn Sie mich verklagen sollten, dann wehre ich mich.


    Herzlichen Dank für eure Hilfe.

    LG (un)glücklich

  • Sie brauchen nicht klagen, die kassieren einfach die ganze Kaution.

    Loese dich bitte von deinem Anstand und vergiss was war und beschränke dich auf was schriftlich ist.
    Die wollen deine kohle abzocken und so wird das auch klappen, wenn du dich nicht angemessen wehrst.

    Und angemessen heißt aufs geschäftliche beschränken.

    Stell mal die Sachen, die es schriftlich gibt online, dann kann man dir auch helfen.

  • Zitat

    Sie brauchen nicht klagen, die kassieren einfach die ganze Kaution

    Wie geht das eigentlich ohne Grund die Kaution einzukassieren.? Es funktioniert nur wenn dafür ein rechtssicherer Grund vorliegt. Ist das nicht der Fall kann der M. die Kaution einklagen.

  • Hallo,

    die Kaution habe ich, es wurden 100 Euro einbehalten. Ich möchte das nicht hochladen, habe Bedenken, da sie ihr erworbenes Fachwissen von Foren haben. Deshalb umschrieb ich das. Fühle mich dadurch sicherer.


    Herzliche Grüße (un)glücklich

  • Kein Ding, dann wird dir aber nur ein Anwalt helfen koennen. ( der braucht dann auch den schriftlichen Kram) lohnt aber nichts für 100€ sondern erst wenn der gegnerische Anwalt Forderungen stellt.

  • Hallo Akkarin,

    bin froh, dass ich die Kaution schon habe. Wenn ich 100 Euro hätte und der Rest würde fehlen, wäre das viel schlimmer. Ich finde das so was von anmaßend. Erst gar nichts abziehen und dann die Rechnung oder Rechnungen. Jetzt warte ich. Sollte er mich verklagen, nehme ich mir einen Anwalt.

    Warum kam nicht gleich ein Brief von seinem Anwalt? Am 6.1. nachmittags habe ich den Brief eingeworfen und laut Brief waren an diesem Tag alle Zeugen, sein Anwalt und der Klempner in der Wohnung - an einem Freitag.

    Aus dem Kratzer wurde "mit Gewalt verursacht". Wegen 100 Euro tu ich mir weiteren Stress nicht an.

    Deshalb auch: "Der Klageweg steht Ihnen natürlich offen".

    LG (un)glücklich

  • Wegen 100 Euro tu ich mir weiteren Stress nicht an.


    Frage ihn doch mal. wieviele Euronen er noch braucht, denn es wäre Dir ein Herzensanliegen, ihn glücklich zu sehen.

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