Beiträge von Berny

    Hallo INPH,

    ich empfehle Dir, der Trocknungsfirma keinerlei Anweisungen o.ä. zu geben über den Geräteeinsatz bzw. auszuführende Arbeiten, um nicht zu riskieren, dass bei Dir Rechnungen im Briefkasten landen.
    Den VM trifft die Pflicht, schnellstmöglich die Bewohnbarkeit wieder herzustellen. Der finanzielle Aufwand dafür ist grundsätzlich zweitangig.
    Wir als VM sind für unsere Mieter stets per Handy erreichbar.

    PS: Das Trocknungsgerät muss einen eigenen verplombten Stromzähler haben. Zählerstnd notieren!

    sebastian:

    "Die Erben meines Untervermieters wären in diesem Falle ein Geschwister von mir und ich.
    Nur: Was heißt das nun für mich?"
    Du wärst nun zu 50% Dein eigener VM geworden.

    "1) Könnte mein Geschwister - auch gegen meinen Willen - den gemeinsam geerbten Mietvertrag kündigen?"
    Kündigen können nur alle Mieter bzw. Vermieter.

    "2) Falls ja, könnte ich mich davor mit einem Eintrag im Testament schützen?
    3) Z.B. dadurch, daß der Mietvertrag exclusiv an mich vererbt wird?
    4) Oder durch eine Regelung, die besagt, daß eine Entscheidung bezgl. des Mietvertrages nur im Einvernehmen zwischen meinem Geschwister und mir möglich ist?
    5) Oder noch etwas anderes?..."
    Das wäre Erbrecht, nicht Mietrecht. Hier sollte Dir ein Fachanwalt Auskunft geben können.

    Hallo Ingo,

    "die Preise von Osma werden für den Notfallservice sind monatlich, und für die Wartung werden alle 3 Monate 650 € verlangt."
    Leichter gesagt als getan: Lass' Dir mal Angebote von Wettbewerbern kommen, oder versuche doch mal, über das www das herauszufinden (Fahrstuhlmarke, Baujahr, zul.Gewicht, wv. Etagen, Ort.)

    "Den Grundsteuerbescheid habe ich gesehen die Grundsteuer beträgt 5000 €, im Haus gibt es noch 4 Gewerbe Mieter und 2 Private."
    Korrekt verteilt??

    "Der Wasserpreis setzt sich zusammen aus 1,60€ pro qm³ plus 83 grundgebür"
    plus XX für m³ Abwasser?

    "plus 43€ pro Wohneinheit plus 70€ für das ablesen der Wasseruhr pro Wohneinheit."
    An wen?

    "Also ein Mieter sagte das wäre hier immer so teuer. Die gewerblichen habe ich nicht gefragt."
    Da halte ich eine Beratung beim Mieterverein oder einem Fachanwalt für angebracht. Mehr können wir hier nicht leisten.

    Ich war gerade da und hab mir mit einer Angestellten die Unterlagen angesehen. Da ich noch andere Positionen für zu hoch empfand (Grundsteueranteil 350 €, Wasser für 50qm³ 250€).
    Ist ein OSMA Aufzug mit Notrufgegensprechanlage (20 Telekom + 80 von OSMA für 24 std notfallservice dann noch mal 250 von OSMA für die Wartung)
    Ich wahr auch echt schockiert von den Preisen.


    Den VM trifft das Wirtschaftlichkeitsgebot: [url=http://www.google.de/#hl=de&gs_nf=1…0818fa4a6640ac1]Google[/url]
    Ihr müsstet allerdings nachweisen, dass es andere Anbieter gibt, welche...
    Hiermit "Grundsteueranteil 350 €, Wasser für 50qm³ 250€" kann ich so nichts anfangen. Du könntest vom Versorger den Wasserprei für Frisch- und Abwasser erfragen. Hast Du den Grundsteuerbescheid der Gemeinde gesehen?
    Sind andere Mieter auch so betroffen? Was sagen die?
    Sind die OSMA_Preise Monats- oder Jahrespreise?

    Vielen Dank für die Antwort. Ich werde morgen zur Wohnverwaltung fahren und mir die Unterlagen ansehen.


    Ich empfehle vorherige Terminvereinbarung.
    ("Ach, das tut uns aber leid, die Unterlagen sind gerade beim Steuerberater...")

    Hallo Ingo,

    in einer früheren Wohnung in einem Haus mit 15 WE und 4 Etagen zahlte meine LG zuletzt max. 86,64€ an anteiligen Jahresbetriebskosten für den Aufzug.
    Der von Dir genannte Betrag von 395 € für den Aufzug lässt natürlich aufhorchen.
    Ich würde mir die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen zeigen lassen. Diese dürfen nur Wartung, Pflege, Reinigung und Überprüfung der Anlage umfassen, jedoch KEINE Reparaturen.

    Vielleicht biete ich Ihm an, selber etwas zu dämmen (etwas Glaswolle auf den Dachboden legen sollte ja schon einiges bringen) und Ihm die Kosten für Material in Rechnung zu stellen. Also mit Ihm kann man gut reden, verstehen uns auch mit den Vermietern ganz gut. Vor dem bisschen Arbeit schrecke ich nicht zurück ;)


    Na siehste, Lucas, so kann man auch denken...;)
    Wir haben auch in diesem Monat einen Termin mit unserem Mieter für einem gemeinsamen Arbeitseinsatz. Die Materialkosten übernehmen wir natürlich, werden ja steuerlich abgesetzt.

    Einen Mietvertrag werde ich in den nächsten Tagen unterschreiben.


    Das A und O. Du solltest den MV haargenau mit einem Berater/Zeugen studieren und e.F. nachfragen, bevor Du unterschreibst.
    Hat die Wohnung eine Gasetagenheizung?

    Wir wohnen seit 11 Jahren in diesem Gebäude. Sind allerdings vor vier Jahren von einer 2-Zimmer in eine 3-Zimmer Wohnung umgezogen. Damit haben wir natürlich auch einen neuen Vetrag bekommen. Heisst das nun, dass die vorherigen Jahre auf die Kündigungsfrist nicht angerechnet werden und wir an Stelle von 9 Monaten Frist nur drei bekommen?
    Hat schon einmal jemand von so einem Fall gehört?


    Antwort auf letzten Satz: Nein.
    Aber ich befürchte, dass Euer jetziger Mietvertrag die Messlatte ist.
    Ausserdem betrachte ich es als hinterlistig, uns erst jetzt darüber zu informieren.

    Vermieter:

    "Der Vermieter lässt dies durch einen Fachbetrieb durchführen und klagt bei Euch die Kosten ein. + Gerichtskosten + Anwaltskosten
    wenn aktuell bei Euch nichts zu holen ist, hat er danach 30 Jahre euch regelmässig mal den Gerichtsvollzieher zu schicken und zu schauen ob was zu holen ist.
    Ich habe hier ein Angebot liegen eine Wohnung von 75qm komplett zu streichen, vom Fachbetrieb kostet sowas konkret 4450 Euro ..."
    Das macht also pro Quadratmeter rund 60 Euronen, recht preiswert.
    Ich hatte schonmal ein Angebot von 150 Euronen pro Quadratmeter...

    "Es gibt nur zwei Dinge, die unendlich sind: Das Universum und die menschliche Dummheit Wobei ich mir beim Universum nicht ganz sicher bin... [Albert Einstein]"
    Da stimme ich Herrn Einstein zu in Anbetracht des feiernden beleidigenden TO.

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