Guten Abend...
kurz zum Sachverhalt.
Es wurde mit dem VM mündlich vereinbart, das Strom bereits in der Miete sei. Jede Mieteinheit hatte zwar einen Zähler, es wurde jedoch mit dem Stromlieferanten über einen Hauptzähler abgerechnet.
Im Mietvertrag sind neben den in der Betriebskostenverordnung vereinbarten Posten keine weiteren angegeben bzw. vereinbart.
VM verstirbt. Nachfolger rechnet den Stromverbrauch über die Nebenkostenabrechnung ab.
Es gibt keinen schriftlichen Nachweis bezüglich der Stromregelung, der Mietvertrag vereinbart aber auch keine Abrechnung über die Betriebskosten.
Zulässig, oder nicht?
Danke