Beiträge von Berny

    Leider nicht. Ich wohne in einem Hochhaus und wir haben hier solche Sicherheitsschlösser.. Doof gelaufen ;). Aber das letzte Wort ist ja längst noch nicht darüber gesprochen worden.


    Das ist wirklich dumm gelaufen, da es sich wohl um ein Schliesssysrem handeln dürfte. Damit habe ich jedoch keine Erfahrung...:cool:

    Sie sind ein wahrer Pechvogel. Mir ist es leider in meinen schon sehr vorgerückten Alter bisher noch nicht gelungen jemals mit meinem Nachbarn Ärger gehabt zu haben.


    Auch mir in meinem verrückten, äh, vorgerücktem Alter und zu später, äh, früher Stunde noch nicht...:D

    Mpodnar:

    "Der Vermieter hat uns wegen Rueckkehr aus dem Ausland gekuendigt. Zum 1 Juli per Vermieterverein."
    Ich denke nicht, dass ein VM_Verein so dilletantisch handelt.

    "Wor haben ein aertztliches Attest geschickt im Juni, dass wir wegen Krankheit erst zum August ausziehen koennen. Den Termin haben wir auch nicht ganz geschafft und so haben wir die Wohnung erst zum 4 August die Wohnung uebergeben. Nun verlangt der Vermieter die Miete fuer die vier Tage im August"
    Zurecht.

    "... sowie die Unterstellkosten sowie Ab und Antransport seiner Moebel. Der Grund dafuer ist. dass ihm die Wohnung ueber uns auch gehoert hat under sie zu. 1 August verkauft hatte. Er hatte es so geplant, dass der Umzug von der oberen in die untere Wohnung stattfindet aber da wir nicht ausgezogen sind musste er sie unterstellen lassen. Ist das rechtmaessig, dass wir ihm die Moebelkosten erstatten sollen?
    Das wäre nicht Mietrecht, sondern Bürgerliches Recht (Schadensersatz).

    Ergänzung, Ancilla:

    "Ist das rechtens? Darf mir mein Vermeiter jezt einfach die 84 € mit abbuchen?"
    Nein, darf er nicht, sind weder Miete noch Betriebskosten.

    "Ich möchte nicht das mein Vermieter einfach so entscheidet das er mal eben die Rechnung abbucht."
    Kannst bei der Bank widersprechen.

    "Zumal ich das garnicht auf einmal zahlen kann."
    Es spielt grundsätzlich keine Rolle, ob Du zahlungsfähig oder -willig bist. In diesem Falle DARF er nicht.

    "( Alleinerziehend, gerad angefangen zu arbeiten auf 400 € Basis, Harz 4 )"
    Das Gesetz kennt keine Sentimentalitäten...

    "Wenn ich das Lastschriftverfahren stoppe, was kann mir dann passieren? Ist das ein Kündigungsgrund?"
    Nein, aber ein Verstoss gegen den Mietvertrag. Der unberechtigten Abbuchung kannst Du freilich widersprechen. Sollte sie zusammen mit der Miete geschehen, müsstest Du dann sogleich die Miete überweisen.

    Ancilla:

    "Ich wohne erst ca 1 Jahr hier. Habe Holzrahmen.
    Unten am Rahmen fehlt ein Stück..es ist eine große Kerbe drinne. Die Glaser sagen das sei wohl witterungsbedingt.
    Wasser tritt ein bei starkem Regen."
    Das sind m.E. Mängel an der Mietsache, welche nicht durch Dich entstanden sind bzw. durch den bestimmungsgemässen Gebrauch verursacht wurden.
    Lt. § 535 BGB ist der VM verpflichtet, die Mietsache i.O. zu halten.
    Dies hat auch mit einer evtl. Kleinreparaturklausel nichts zu tun.

    "Ich habe das bei meiner Vermietung angegeben und die haben dann die Glaserei beauftragt."
    Hast Du schriftlich, dass die Mängel bereits bei der Anmietung vorhanden waren?

    "Reparatur ist noch nicht erfolgt. Am Montag soll der Glaser nochmals herkommen und vermessen. Erst dann bekomm ich ein enues Fenster.
    Soll aber jezt den ersten Besuch der Glaserei bei mir zahlen."
    Was hast Du damit zu tun? Das würde ich nicht machen.
    Die Definition des Sachmangels im Mietrecht

    Hallo Stefan,

    bitte genauere Infos.

    "ich habe gehört, dass ein Vermieter meine Kaution separat & verzinst aufbewahren muss."
    Richtig gehört, anlegen muss, und zwar zum Zinssatz für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist.

    "Die Betriebskostenabrechnung habe ich bereits bekommen & bezahlt."
    Für - genau - welchen Zeitraum?

    "Kann ich nach Abrechnung der Betriebskosten jetzt auf meine Kaution bestehen bzw. dem Vermieter eine Frist einräumen?"
    Erst mal bitte vorherige Frage beantworten.

    Heute wird immer erstmal angezeigt, obs Sinn macht oder nicht, auch gerne mal einfach so aus Boshaftigkeit. Dieses Verhalten wird leider viel zu wenig geahndet wenn sich rausstellt, dass die Anzeige ungerechtfertigt bzw. böswillig war. Von Sachverstand darfst Du dabei nicht ausgehen.


    Richtig. Und somit darf man sich nicht wundern, wenn Anzeigen (oft/grundsätzlich) erst mal abgelehnt werden. Selbst erlebt. Dann dagegen Einspruch bei der Oberstaatsanwaltschaft eingelegt, und dann wurden Nägel mit Köpfen gemacht...:D

    "Partyraum" bzw. "Gästewohnung" sind ja im Mietspiegel nur beispielhaft aufgeführt. Insofern müssten auch andere Räume dazu zählen, die in angemessenem Umfang (?) außerhalb der Wohnung nutzbar sind. Aber was ist "angemessener Umfang"?
    Zählt auch besagter Kellerraum dazu?


    In dem von mir bewohnten Altbau stehen im Gang die Mülltonnen, jede Wohnung hat einen Lattenverhaukellerraum, dann noch einen Fahrradraum und einen Waschmaschinenraum.
    In dem von mir vermieteten Altbau stehen im Gang die Mülltonnen, jede Wohnung hat einen Lattenverhaukellerraum, dann noch einen Waschmaschinenraum.
    Alles ohne Mehrpreise.

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