Ergänzung, Ancilla:
"Ist das rechtens? Darf mir mein Vermeiter jezt einfach die 84 € mit abbuchen?"
Nein, darf er nicht, sind weder Miete noch Betriebskosten.
"Ich möchte nicht das mein Vermieter einfach so entscheidet das er mal eben die Rechnung abbucht."
Kannst bei der Bank widersprechen.
"Zumal ich das garnicht auf einmal zahlen kann."
Es spielt grundsätzlich keine Rolle, ob Du zahlungsfähig oder -willig bist. In diesem Falle DARF er nicht.
"( Alleinerziehend, gerad angefangen zu arbeiten auf 400 € Basis, Harz 4 )"
Das Gesetz kennt keine Sentimentalitäten...
"Wenn ich das Lastschriftverfahren stoppe, was kann mir dann passieren? Ist das ein Kündigungsgrund?"
Nein, aber ein Verstoss gegen den Mietvertrag. Der unberechtigten Abbuchung kannst Du freilich widersprechen. Sollte sie zusammen mit der Miete geschehen, müsstest Du dann sogleich die Miete überweisen.