Beiträge von Berny

    §15.1 in unserem Mietvertrag lautet wie folgt:
    "Da in der Miete für Schönheitsreperaturen keine Kosten kalkuliert sind, ist der Mieter verpflichtet, die Schönheitsreperaturen selbst vorzunehmen. In keinem Fall ist die Vermieterin zur Durchführung von Schönheitsreperaturen verpflichtet."


    Hallo Timm,
    Schönheits"reparaturen" innerhalb der Mieträume sind natürlich Mietersache.
    Instandsetzungen der Immobilie (§ 535 BGB) sind Vermietersache.

    Schön, das ich in kurzer Zeit so viele Antworten bekommen habe, nur schade das viele nach dem Aufstehen schlechte Laune haben.
    Ich wollte eher erfragen, ob ich vom Studentenwerk fordern kann eine Klimaanlage eingebaut zu bekommen, oder eine Mietminderung erwirken kann.


    Frage sie doch.

    Nach dem Vormieter suche ich schon. Wenn es bei seiner letzten BK-Vorauszahlung ne deutliche Differenz zu meiner Vorauszahlung gibt, kann man rechtlich was gegen den Vermieter tun? Im Sinne von Betrug durch falsche Angaben oder so.


    Ohne jetzt den gesamten Thread gelesen zuhaben: Vergiss' es!
    Die Kriterien, wonach die Höhe angemessener Vorauszahlungen zu bemessen ist, dürfte nun klar sein.
    Und was Du mit Betrug meinst, das kann nur dann vorkommen, wenn der Vermieter Dir bei der Betriebskostenabrechnung falsche Kosten berechnet.

    Vakuole:

    "Mein Vermieter, meine Hausverwaltung und ich haben uns geeinigt.
    Die Heizkosten wurden zum Teil gemindert.
    Was die Klemmen angeht, die Rechnung wurde zurück gezogen."
    Schön zu hören.

    "Ich finde die User dieses Forums sehr unfreundlich,"
    Ich nicht.

    "hier kommen Leute hin die sich Hilfe und Rat erhoffen."
    Richtig. Den allerallermeisten Ratsuchenden gelingt es auch, die Helferlein hier sich nicht mit Halbwahrheiten verar***t zu fühlen.

    Wenn Sie generell ein gutes Bauchgefühl haben, würde ich an Ihrer Stelle den mündlichen Vertrag eingehen. Die Gründe sind nachvollziehbar und im Notfall haben Sie diese Fakten (Steuerbetrug!) ja gegen den Vermieter in der Hand, also sitzen eigentlich Sie am längeren Hebel.


    In Deutschland "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung", Anlage VV zur EStErklärung...:)

    Sie können hier alles Mögliche erzählen. Wir können immer nur von dem Berichteten unsere Schlüsse ziehen.


    ... und wenn ich an den anderen Thread bzgl. der fehlenden Herdanschlussdose und lüsternen Klemme denke, halte ich mich hier mal geschlossen.

    Vakuole:

    "Puuhh, lassen Sie mich nachdenken."
    Das hättest Du besser vor dem Eröffnungsposting gemacht.

    "Das Ding was zum Herd gehört war nicht an der Wand, sondern an der Innenseite meiner Rückwand des Hereinbausschranks befestigt (weshalb ich auch davon ausginge, dass sie mit zu meiner Küche gehörte)"
    Das hatte offensichtlich der Mitarbeiter der HV (kein Techniker) nicht gecheckt.
    Später hat dann ein Elektriker diese fehlenden Teile bemerkt.
    Ergo handelt es sich hier um versteckte Mängel, welche die HV Dir noch 6 Monate nach Übergabe der Mietsache in Rechnung stellen darf.:mad::D

    Ich verstehe Ihre Antwort jetzt nicht genau, was Sie meinen was ich tun soll. Bezahlen?
    Oben hat es sich noch so angehört, als ob ich alles richtig gemacht hätte und ich nicht bezahlen muss.
    Ich verstehe auch nicht, warum Sie auf ein Mal so unfreundlich werden. Ich habe doch nur Ihre Fragen beantwortet. Außerdem will ich Ihm gar keinen Gefallen tun, es gibt da eine ziemlich nervige Geschichte, aus der ich ihm keinen Cent geben würde, wenn ich es nicht muss.


    Amtsgericht(e) haben sich auch schon mal mit 0,50€ Forderung(en) befasst.
    Gib mir deren Bankverbindung, dann ...;)

    Der Vermieter hat sein Innenausstattungsbüro im Erdgeschoss des Gebäudes. Wenn er für 20 Treppenstufen Wegkosten verlangen würde wäre das schon etwas komisch. ;)
    Und Montiert hat das wahrscheinlich der hauseigene (also ein fester Mitarbeiter des Innenausstatterbüros) Elektriker oder mein Vermieter selbst.
    Ist das wichtig?
    Ich will ja die Dinger nicht bezahlen. Weil sie ja nicht als fehlend im Übernahmeprotokoll stehen.


    Ich nahm jetzt an, dass die Lüsterklemmen mit der HAD zu tun hatte und ein Elektrounternehmen die Sachen ersetzt hatte.
    Wie dem auch sei...
    Wie war denn das Anschlusskabel an der HAD abmontiert worden? Irgendwie ist der Sachverhalt doch komisch.
    Bin selbst gelernter Elektriker, und eine HAD gehört in der Wand verbleibend. Und Lüsterklemmen an den Enden von aus der Wand kommenden Leitungen.

    Danke für die schnelle Antwort:
    Natürlich hab ich nicht ärgern geschrieben.
    Ich habe gesagt, er soll sich an seine Hausverwaltung wenden.
    Diese hätten die Wohnung ja abgenommen.
    In Auftrag gegeben hab ich schon mal gar nichts. Aber ist wohl Standardtext.


    Luschtisch: Keine Wege- und Montagekosten...:confused:

    Ich habe jetzt geantwortet, dass ich die Rechnung nicht zahlen werde, weil im Übernahmeprotokoll die Wohnung ja im vorhanden Zustand übernommen wurde und er sich doch bitte mit seiner Hausverwaltung darum ärger soll.


    Ich hätte letzteres unsachliches weggelassen und lediglich geantwortet, dass gem. Übergabeprotokoll die Forderung zu unrecht besteht.
    (und die blanken Drähte mit 400 Volt waren lose in der Dose...?):confused:
    Bitte noch Rechnungstext und Preise.

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