Beiträge von Berny

    Berny
    dein link hilft leider auch nicht weiter, da das Urteil eine andere Problematik behandelt und lediglich nochmal unter 14 die Zulässigkeit einer Mieterhöhung nach Wasserzählereinbau betont....


    Ich weiss, dass dieses Urteil das Thema nicht genau trifft. Da Du nun offensichtlich gut informiert bist und Dir im Prinzip auch nur dieselben Informationsquellen zur Vergnügung stehen wie uns (Laien) auch, brauche ich dazu auch keine Stellung mehr zu beziehen.
    Da wir gerade beim Erbsenzählen sind: Das, was Du bekommen hast, war wohl ein Mieterhöhungsverlangen bzw. -begehren, in welchem um Deine Zustimmung gebeten wurde.

    Franjo:

    "ich habe vor 2 wochen einen neue wohnung bezogen....die neue wohnung 3 km von meiner arbeit weg ist"
    Millionen von Arbeitnehmern in der Republik würden sich freuen, nur 3km Weg zur Arbeit zu haben.
    Willst Du uns verar***en?!:mad:
    Kündigungsfrist 3 Monate.:D

    Zu dem von Kolinum geschriebenen darf ich noch hinzufügen, dass die HV bzw. der Vermieter lediglich einen angemessenen Betrag für die zwei Monate (bitte beachten: mglw. max. Heizungskosten!) zurückbehalten darf.
    Um überhaupt Rückzahlungen zu erhalten, sollte ein Erbschein vorgelegt werden. Es könnte ja sonst passieren, dass der Gegner Dich im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung prima gegen die Wand laufen lässt. Er muss Dich ja nicht drauf aufmerksam machen...:cool::mad:

    WG-Stuttgart:

    "Beim Einzug mussten wir feststellen, dass die Isolierung unseres Internetkabels an manchen stellen Macken aufwies."
    Ihr habt das sicher sofort reklamiert. Was war die Reaktion des Vermieters?

    "Ob dies das Verschulden des Vormieters war ist nicht bekannt. Die Möglichkeit das Kabel beim aufbauen der Möbel beschädigt zu haben möchten wir nicht ausschließen."
    Da habe ich den Eindruck, dass es insofern nicht zur Mietsache gehört, da es wohl auch nicht im MV als Mietgegenstand aufgeführt wird.

    "Nachdem wir nun ein Monat ohne Internet und Fernseher waren, beschlossen wir einen entsprechenden Fachmann zu beauftragen."
    Wer die Musik bestellt, ...

    "Der Fachmann stellte jedoch fest, dass das Signal bereits außerhalb der Wohnung sehr schwach war. Folglich musste das komplette Kabel, ab der Wohnungstür ausgetauscht werden."
    Horch, was kommt von draussen rein... In meiner Wohnung kommt das Kabel aus der Wand, bzw. die Anschlussdose ist in der Wand.

    "Die dadurch entstandene Rechnung in Höhe von 100 € wurde von uns beglichen."
    Richtig.

    "Als wir diese dem Vermieter überreicht haben argumentierte dieser wie folgt:"
    Dem schliesse ich mich an.

    "Welche Ansprüche können wir gegen den Vermieter geltend machen?"
    M.E. keine.

    "Seiner Aussage entsprechend haben sind wir Eigentümer des Kabels und können dieses im Fall des Auszugs mitnehmen?!"
    Wenn es durch die Wohnungstür 'reinkommt, also nicht an einer Dose angeschlossen ist, also mit dem Gebäude fest verbunden ist, gehört es zum Haus.

    Na äändlich... haben wir wieder unser wöchentliches WG-Problemchen...
    Wurde auch Zeit, da bereits Freitag ist.

    Fakt ist unser gemeinsamer Vertrag geht bis zum 1.10.


    Prima: Und bis dahin (genauer: bis zum 30.09.) haftet jeder von Euch beiden voll. Falls Du möchtest, kannste ja intern einen Ausgleich anstreben. Den VM ficht das jedoch nicht an.:cool:
    PS: Sollte sich ein Fremder in Eure Gemächer verirren: Tel. 110.

    Der BGH hat mit Urteil vom 10.11.2010 (VIII ZR 306/09) entschieden, dass von einer Beschaffenheitsvereinbarung gerade nicht auszugehen ist, wenn ein Wohnraummietvertrag zwar eine Wohnflächenangabe enthält, diese Angabe jedoch mit der Einschränkung versehen ist, dass sie nicht zur Festlegung des Mietgegenstands diene. Die Größe einer Wohnung sollte nicht als Beschaffenheit vereinbart werden. Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich vielmehr aus der Anzahl der gemieteten Räume.


    Danke Euch!:)
    Als Vermieter bestätigt das meine Auffassung, dass in meinen Mietverträgen bzw. BK_Abrechnungen die Rede von Miet- bzw. Nutzflächen ist.

    Der Mieter hat einen Teil von den Sachen weggeräumt. Jetzt steht nur noch ein kleiner Teil herum.
    Es gibt gute Nachrichten, der besagte Mieter zieht aus.


    Manche Schlaumeier stellen die Sachen in einem Karton vor das Haus und schreiben drauf: "Zu verschenken." - Oder warten, bis irgendwo in der Nähe mal eine Sperrmüllabfuhr stattfinden wird. :cool:

    Was fällt Ihnen ein mich so von der Seite anzumachen!!! Ich denke doch schon, dass mein Anliegen hier schon verstanden wird. Davon mal abgesehen bin ich das erste mal hier und wußte nicht, wie man einen neues Thema eröffnet. Bei solch einer herzlichen Begrüßung vergehts mir. Ich zweifele da schon vielmehr an Ihrer Qualität! Sie eingebildetes A........


    Nöö, Willi, solch einen brauchen wir hier nicht.
    Wende Dich doch mal an einen Fachanwalt, dort bekommste für gutes Geld gute Beratung - hoffentlich...:D.

    Warum denn gleich so garstig?
    Hoffentlich bist du beim Ärgern nicht geplatzt. Doch im falschen Forum gelandet?


    Bezugnehmend auf Deine PM muss ich doch den Eindruck gewinnen, dass die Immobilie gegen Hitze wirklich nicht gut isoliert ist.

    Hallo GuterJunge1989,

    "sind in der Wohnung mehrere Rohre geplatz und ca 400l Wasser haben sich verteilt. Okay der Vermieter meinte ja wir haben die Gastherme ausgeschaltet was aber nich sein kann - dann wurden versch. firmen beauftragt die wohnung wieder trocken zu legen, neue rohre zu installieren."
    Wurde die Schäden behoben?

    "Alle dachten die versicherung zahlt den schaden (wie ich vor kurzem erfahren habe, hat die versicherung den schaden abgelehnt weil der teppichboden ca 20jahre alt war)."
    Das interessiert Euch überhaupt nicht.

    "Dann wollte der Vermieter, dass ..."
    "nun zu meiner eigentlichen frage:
    in meinem zimmer war ein laminatboden ...
    - dann meinte meine mutter dass sie damit nich einverstanden ist. dann meinte er dass es 3 möglichkeiten gibt:
    1. wir zahlen den boden selber und alles ist gut
    2. er zahlt den boden und dadurch erhöht sich die miete um 70€ ( er kommt uns in gegen und erhöht die miete nur um 35€/monat.
    3. wir bekommen die kündigung und dürfen ausziehen."

    Die vierte Möglichkeit wäre die, dass Ihr ganz schnell einen Termin bei einem Fachanwalt macht.

    "1. ist das rechtens, dass er die miete erhöhen darf deswegen"
    Nein.

    "2. ist es rechtens uns deshalb zu kündigen"
    Nein.

    "3. kann ich die miete mindern deshalb und wenn ja um wie viel % pro monat?"
    Das wird der Fachanwalt besser als wir hier beurteilen und entsprechend agieren.

    "er macht auch keine neuen fenster rein und das dach ist nicht isoliert - kann man in diese richtung auch mietminderungen durchsetzen?"
    >>> Fachanwalt.

    "ich hoffe ihr könnt uns helfen"
    Niemand kann hier einen Fachanwalt ersetzen; Euer Problem ist einfach zu gross. Sorry.
    PS: Du erleichterst uns das Lesen, wenn Du Dich der Gross- und Kleinschreibung bedienen würdest...;)

    utopia89:

    "Keine Sorge, meine durchschnittliche Abinote hab ich selbst erworben ;)"
    Naja...: 6+1=7:2=3,5

    "Und es geht darum, dass die Notwendigkeit viel zu heizen besteht, was vor der Anmietung zurückgewiesen wurde. Und wenn jemand behauptet, es kommen kaum weitere Kosten auf mich zu, weil das DG so wundervoll isoliert ist, und dann kommt aber eine eindeutige Rechnung, die nur entstanden ist, weil hier offenbar doch nicht alles so super isoliert ist"
    Willkommen im Leben...:D

    "(und ich auch nicht der erste Mieter bin, der hier oben dieses Heizverhalten an den Tag legen muss),"
    Aha, jetzt erst hast Du den Vormieter getroffen?

    "dann brauch ich keine Sozialpädagogik, um das als Betrug einzustufen."
    Tipp: § 631 StGB durchlesen UND verstehen (müsste sogar mit Deiner Abinote klappen).

    "Slavistik, übrigens.
    In dem Sinne, bolschoje spasibo za vaschu pomosch, towarisch!"
    Muchas gracias, tante belle cose, thanks a lot, merci beaucoup, bla guderia, takk, mange takk, takse mygge, dank u wel, muito obrigado, hvala.
    Du mich auch mal.

    Ist Dir/euch evtl. noch irgendetwas bekannt bzgl. Modernisierungsmieterhöhungen in Hinblick auf "Unerheblichkeit"...wenn die Kosten sehr gering sind.... und damit verbundene (Ausnahme-)Regelungen, die von den o.g. abweichen?


    Sehr gering ist relativ. Wo ist lt. Gesetz die Grenze...?
    Merke: Sentimentaltäten gibbet da nicht. Frage doch mal die HV nach der Gesetzesgrundlage für deren Begehrlichkeiten.
    Und den den Einbau eines Wasserzählers für 100€ als umlegbare Modernisierung...? Wieviel sollst Du denn mtl. mehr bezahlen?

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