Berny
dein link hilft leider auch nicht weiter, da das Urteil eine andere Problematik behandelt und lediglich nochmal unter 14 die Zulässigkeit einer Mieterhöhung nach Wasserzählereinbau betont....
Ich weiss, dass dieses Urteil das Thema nicht genau trifft. Da Du nun offensichtlich gut informiert bist und Dir im Prinzip auch nur dieselben Informationsquellen zur Vergnügung stehen wie uns (Laien) auch, brauche ich dazu auch keine Stellung mehr zu beziehen.
Da wir gerade beim Erbsenzählen sind: Das, was Du bekommen hast, war wohl ein Mieterhöhungsverlangen bzw. -begehren, in welchem um Deine Zustimmung gebeten wurde.