Beiträge von Berny

    space0:

    "Gibt es keine Rechtslücke oder ein Schlupfloch?"
    Sehe auch ich nicht.

    "wurden mündlich als neue Mieter gewählt und haben unsere Unterlagen abgegeben (Gehaltsabrechnungen etc) im Vorfeld war klar..."
    M.E. ist hier noch nicht einmal ein mündlicher MV entstanden.

    "und es hieß "dann mache ich am Wochenende den Mietvertrag fertig"."
    Auch hier noch nicht einmal...

    "Aufeinmal heißt es unser Einkommen währe zu gering für das Haus (Warmmiete 1270€ inkl Heizkosten)."
    Übliche Ausrede...

    "Unser jetziges Haus ist gekündigt,Nachsendeantrag wurde gestellt,telefon und Internet bereits angewiesen für den neuen Anschluss und Kartons gepackt."
    Umso peinlicher, aber im Gesetz gibt es keine Sentimentalitäten.

    "Jetzt frage ich mich ist das rechtlich wirklich ok?"
    M.E. ja.

    "Ich weiß natürlich nicht was unsere derzeitige Vermieterin erzählt hat aber die Maklerin war zu keinem weiteren Gespräch bereit."
    Wen wundert's?

    "Zumal ich jetzt erstmal auf dem stand bin dass wir alle mit 2 Kindern (2,3 Jahre alt) ab dem 01.10.12 auf der Straße wohnen müssen."
    Denke nicht, hoffe nicht.

    "Ich habe eine Rechtschutzversicherung doch leider ist verständlicherweise um diese Uhrzeit eine telefonische Rechtsberatung nicht mehr möglich."
    Entschuldige, aber schon wieder ein Zeichen Deiner Blauäugigkeit: RSV machen 1. keine Rechtsberatung, sondern übernehmen Anwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten, und auch erst dann, wenn sie müssen und eine Aussicht auf Erfolg besteht (meine ich). Du müsstest Dich zunächst mal von einem Fachanwalt beraten lassen, welches aber, da bin ich 100 pro sicher, nichts Erfolgversprechendes bringen wird.

    "Desshalb versuche ich kurzfristig schonmal über diesen Weg irgendwelche infos zu bekommen um überhaupt schlafen zu können.
    Für jeden hilfreichen Hinweis bin ich euch jetzt schon absolut dankbar."
    Tut mir leid.

    PS: Es kommt noch schlimmer, lese gerade Dein zweites Posting: Wenn der Nachmieter am 1.10. nicht einziehen kann, macht Ihr Euch noch schadenersatzpflichtig. Wie teuer Hotels und Räumlichkeiten zur Möbellagerung sind, wirst Du sicher vor Ort besser beurteilen können...

    Alles, wie gesagt, MEINE Meinung.

    Hallo Mr. Ratlos,

    der VM scheint leider recht zu haben:

    Zitat: Kappungsgrenze:
    Es gibt bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung keine "Kappungsgrenze". Der Vermieter kann daher die Miete auch dann um die anteiligen Modersierungskosten (11% pro Jahr) anheben, wenn danach die Gesamtmiete über dem Mietpreis für vergleichbare Wohnungen liegt. Lediglich die Vorschriften über den Mietwucher begrenzen eine zulässige Mieterhöhung. Erst wen die erhöhte Miete die örtlichen Vergleichsmiete um mehr als 20 % überschreitet, wäre die Erhöhung danach unzulässig. In diesem Fall ist eine Erhöhung um einen kleiner Teilbetrag jeodch möglich.
    Quelle, weiter unten unter Kappungsgrenze: Mietrecht: Modernisierungen einer Mietwohnung, Pflichten und Rechte
    ;20343]

    UNd Zitat:
    Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Die bisherige Miete muss also zu dem Zeitpunkt, zu dem die Mieterhöhung eintreten soll, mindestens 15 Monate unverändert sein (§ 558 Abs. 1 BGB). Erhöhungen aufgrund von Modernisierungen sowie von Betriebskosten- und Kapitalkostenerhöhungen sind dabei ohne Belang.
    Quelle: Grundlagen zur zulässigen Mieterhöhung

    ich würde den Vermieter schriftlich auf den Drogenkonsum hinweisen und mit Mietminderung drohen wenn dagegen nichts unternommen wird.


    Du warst jetzt zu schnell...
    Der VM "kann" nichts gegen den Konsum unternehmen, sondern eher um die Auswirkungen auf andere.

    naja treiben wir den Fall auf die Spitze, ein Eingang zwei Treppenhäuser, ein Aufzug ... aber ist jetzt müssig .. ja es ist ungerecht aber möglich dass auch der mitzahlen muss der keinen Nutzen von hat...


    ... und schliesslich wohnt die Hausfreundin ja dort, wo's den Fahrstuhl gibt...:D

    Ja ich wohne im EG mit Aufzug, die Problematik ist mir durchaus bewusst. :)
    Aber Beispiel, ein Mietshaus mit zwei Eingängen ... ein Treppenhaus hat Aufzug und das andere nicht.


    WENN die zwei verschiedene HsNrn hätten UND als zwei Wirtschaftseinheiten abgerechnet würden...?:confused:

    Muss er nicht schneller für Abhilfe sorgen?


    Ja. Ich würde im den Missstand schriftlich nachweisbar mitteilen, ihn auf die Bestimmungen des § 535 BGB und seine Verkehrssicherungspflicht hinweisen, ferner, seit wan ihm dieser Zustand bekannt ist und wann er von mir darauf hingewiesen wurde und ihn auffordern, die Sache i.O. zu bringen.
    Wie ich gerade festgestellt habe, sind hier Mietminderungen von gerade mal 1% gerechtfertigt: Mietminderungstabelle
    Übrigens: Das Gesetz nimmt keine Rücksicht auf mangelnde finanzielle Leistungsbereitschaft (Wollen oder Können).

    stevehofmann:

    "Da ich neu hier bin, wusste ich nicht, dass die Mitglieder sich keine unverbindliche Rechtsberatung (Gesetzestexte etc.) geben dürfen."
    Wir User dieses Forums tauschen Meinungen und Ratschläge aus, jedoch Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsmissbrauchsgesetzes darf es hier nicht geben.

    "Mit diesen ganzen Regelungen wird einem als Normalbürger das Leben absichtlich nicht leicht gemacht.
    Sie will das ganze hauptsächlich machen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden."
    Obiges gilt auch für Steuerberatung.

    wenn keine Nutzung durch den Mieter erfolgt, können imho auch keine Kosten in Rechnung gestellt werden.


    Da würde ich mal ganz vorsichtig sein: Auch wenn der Mieter eine EG-Wohnung niemals den Aufzug benutzt, hat er trotzdem mitzuzahlen. Fiel mir so als Beispiel gerade ein.

    Hallo Makube,

    wenn Dir das Gesundheitsamt attestiert, dass diese Wohnung gesundheitsgefährdend bzw. eben nicht zumuutbar sei, sollteste Dich noch einmal an das Sozialamt wenden.
    Falls das nichts bringt, beantragste beim AG einen Beratungsschein für einen auf Sozialrecht spezialisierten RA.

    Hallo alteglucke,

    "Noch vor dem Einzug wurde mir gesagt, der Kellerraum sei noch nicht fertig. Da ich aus privaten Gründen aber so schnell wie möglich umziehen wollte und die Wohnung frei war, habe ich zugesagt, einen Monat auf den Keller zu warten. Ein paar Wochen später habe ich gefragt, wann ich den Keller bekommen würde."
    Das sehe ich als ausreichend für eine sofortige Mietminderung an, da Du die Mietsache nicht in vollem zugesagten Umfang nutzen kannst.
    Zitat: Anstelle eines vereinbarten abgeschlossenen Kellerraums wurde dem Mieter nur eine Abstellfläche zur Verfügung gestellt.
    LG Hamburg, Urteil vom 14.11.1974 - 7 S 64/74. Minderung 10 %.
    Quelle: Mietminderungstabelle

    "Frage meiner Vermieterin: "Welcher Keller? Wozu brauchen Sie überhaupt einen Keller?""
    Eine Frage kann man/frau nicht mit einer Gegenfrage beantworten.

    "Vor ein paar Tagen habe ich dann meinen Vermieter gebeten, die Rechnung für einen neuen Kaltwasserhahn im Bad zu übernehmen, da der alte Hahn nach geschätzten 50 Jahren Benutzung schlicht verkalkt und verrostet war."
    Hattest Du die Musik äh den Installateur bestellt?

    "Zusätzlich hat er mir noch schreiend mitgeteilt, was ihm sonst alles an mir nicht passt: mein Balkon sähe scheiße aus, meine Wohnung auch und, wichtigstes Anliegen, er lasse sich nun nicht mehr gefallen, dass ich meine Wäsche in der Wohnung trockne"
    Geht ihn alles nichts an.

    "In Zukunft werde ich alles schriftlich regeln. Das wird er allerdings sicher schon als Kriegserklärung sehen."
    Take it easy...

    "Nun befürchte ich, dass ich in den nächsten Monaten über die Kleinreparaturenregelung in meinem Mietvertrag die Sanierung des uralten Bads bezahlen darf. Kann ich da irgendwas gegen machen?"
    Nun mal gaaaaanz laaaangsam, so schnell funktioniert das auch nicht.

    YvonneAusHH:

    "Nein die Tür ist nicht 100%ig dicht.
    Da können Gerüche und Qualm mal eben so ungehindert durch."
    Habe neulich im 1€-Shop einige Rollen Dichtungs-Schaumstreifen gekauft.
    Vor meiner Wohnungstür hatte ich nach dem Einzug ein Brett mit Schaumgummistreifen davor (und darunter) angebracht, das wirkt sehr gut.

    "Also sollte ich meinen VM bitten am Abend, wenn es am stärksten ist, mal rum zu kommen um ne Prise zu nehmen? *grins....ob das funzt?"
    Gute Idee. Ob der auch Hasch anbaut? Dürfte dann auch die Blauen interessieren...

    Also ich nutze das Haupthaus garnicht,hab dort weder noch einen Kelleraum oder sonst irgendwas.Ich muss nicht mal durch das Haus durch.Auch der Briefkasten hängt auf der anderen Seite.Bin einfach nur verwundert,da in der Nebenkostenabrechnung von 2010 noch kein Einzelpunkt zum Thema Treppenhausreinigung zu finden war.


    Da hat vlt. jemand von der HV eine Erleuchtung gehabt...
    Wird denn im MV auf die BetrkVO Bezug genommen? Das ist das A+O.

    dinja:

    "... und die hat gesagt: Ihnen muss doch wohl klar sein dass sie da nicht auf lebenszeit drin wohnen können."
    Das ist dummes Zeugs. Die sollte sich besser mit Nägellackieren, Schminken etc. beschäftigen.

    "Nun geh ich morgen zum Anwalt."
    Solltes bei Beginn sagen, dass Du eine Anfangsberatung wünscht (das ist preiswerter).

    "Text der Kündigung:
    leider müssen ..."
    Zwei Wörter, zwei Lügen:
    Leider für den VM garnicht, da er ja nach Erfüllung seines frommen Wunschdenkens reicher wird.
    Müssen sowieso nicht, denn WER zwingt ihn?

    "Eine ähnlich gleich große Wohnung wäre zurzeit im Dachgeschoß frei und könnte ihnen zur Verfügung gestellt werden."
    Hier würde ich einmal nachdenken... und mich so teuer wie möglich "verkaufen".:p - speziell, wenn der VM weiss, dass er vorerst auf Granit beisst.

    PS: Ist übrigens ein interessanter "Fall", dieses, halte uns doch bitte auf dem Laufenden.

    Hallo Yvonne,
    ich würde mal mit dem VM vor Ort sprechen und ihn nach seiner Meinung befragen.
    Wenn Euer Fussboden tatsächlich durchlässig ist, so trifft den VM der § 535 BGB.
    Ist denn Eure Wohnungseingangstür unten (einigermassen) dicht?

    In meinem Mietvertrag sind sämtliche Nebenkosten detailiert aufgelistet,jedoch ist dort kein Punkt zum Thema Treppenhausreinigung zu finden.


    Ich würde der Betriebskostenabrechnung in diesem Punkt widersprechen mit der von Dir genannten Begründung und um Nennung einer Rechtsgrundlage bitten, nach der ich verpflichtet bin, die Kosten mitzutragen.

    Ich habe definitiv kein Mieterhöhungsverlangen, sondern eine Mieterhöhungserklärung erhalten!
    Bei einer Mieterhöhung wegen Modernisierung gibt es nichts "zu verlangen" - diese bedarf keiner Zustimmung!
    Anders bei einer Mieterhöhung z.B. wegen Anhebung an die ortsübliche Miete.


    Nee, der VM schickt dem M i.d.R. ein (zustimmungspflichtiges) ME_Verlangen bzw. _Begehren, dem der M dann (immer) zustimmen muss/soll. Den Grund hat der VM darzulegen.

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