Beiträge von Berny

    Hallo patruni,

    "als ich in meine Wohnung eingezogen bin, war in der Küche bereits ein Elektroherd vorhanden."
    Ist er im Mietvertrag mit aufgeführt, also ein Teil der Dir vermieteten Mietsache?

    "Ich frage mich, ob dies eine Sache ist, die die Hausverwaltung betrifft"
    Ähem, das fragst Du uns... warte ab.

    "oder ob ich nun selber einen neuen Elektroherd kaufen muss:confused:"
    Muss? Bestimmt (vorerst) nicht.

    "Wie ist die Rechtlage?"
    Ähem, da wären die DamenHerren der rechtsberatenden Berufe kompetent...

    kirsche1158:

    "Reinigung mit Neuanstrich der Treppenhäuser"
    halte ich für allaballa.

    "begleitender Sanierungssmaßnahmen."
    Die sollten genau erklärt werden mit Kostenberechnung der voraussichtlichen Mieterhöhung (afaik).

    "Und scheinber hat der vermieter seine Meinung geändert. Er will jetzt nicht mehr vom ersten Brief wissen denke ich."
    Und deshalb sollst Du böser Mieter jetzt noch mehr zahlen.
    M.E. sind die Kriterien für eine wirksame MEH keineswegs erfüllt.

    Heute ist ... gekommen als Einschreiben. Jetzt will die Hausverwaltung ...


    Das hätten die sich ersparen können, denn es ist genau so, wie Vermieter schreibt: "wenn zum 1.7.2012 eine Erhöhung erfolgt ist kann erst zum 1.10.2013 eine [weitere] Erhöhung erfolgen die dann spätestens bis 1.7.2013 angekündigt werden muss."

    Sternchen82:

    "zu 2. Es wäre Fernsehanschluss vorhanden sagte sie. Das ist ein Haus, wo es keinen Kabelanschluss gibt.
    Sie sagte es sei eine Satellitenschüssel und der Anschluss vorhanden."
    Zeigen lassen.

    "zu 4: Das war nicht mit unserem Wissen. Ich habe es noch nie erlebt, dass es keine Lichtschalter in einer Wohnung gibt, also habe ich leider auch nicht darauf geachtet.
    Meine Eltern, meine Schwester und ihr Mann und mein Freund übrigens auch nicht, da jeder so etwas für selbstverständlich hält."
    Mein Kommentar bleibt.

    "zu 5: könnte man dies nicht auch unter § 535 BGB laufen lassen?
    Ist doch die Instandhaltung der eigenen Mietsache."
    Du hast das Treppenhaus nicht gemietet. Solange es verkehrssicher ist, ist es ok.

    "Mein jetziger Vermieter = Arbeitet bei der Wohngesellschaft wo ich derzeit meine Wohnung habe, er gab mir Tipps, ob es alles rechtens ist, und hat erst am Ende des Gespräches gehört, dass ich mit dem Gedanken spiele, meine jetzige Wohnung zu behalten."
    Deine/Eure Entscheidung...

    "Die Wohnungsgesellschaft hat meine Kündigung bereits zum 1.12.12 schriftlich bestätigt."
    Glaube ich nicht, sondern entweder zum 30.11. oder 31.12. wäre korrekt(er).

    Hallo Sternchen,

    weshalb zwei Threads??

    "Wir haben am Wochenende, als wir zum vierten Mal in der Wohnung waren, einige Mängel festgestellt,
    1. In der Küche gibt es kein Warmwasser"
    Muss auch nicht, wie bereits erläutert wurde.

    "2. es gibt keinen Fernsehanschluss - uns wurde von der Vermieterin gesagt, es liegen Kabel in der Wohnung, die angeschlossen werden können."
    Durch wen und auf wessen Kosten?

    "3. Die Klingel funktioniert, der dazu passende Summer funktioniert nicht"
    Diesen Mangel sollte der VM vor Eurem Einzug i.O. bringen (§ 535 BGB).

    "4. Im Schlafzimmer gibt es keinen Lichtschalter"
    Wenn Ihr mit diesem Wissen die Wohnung so mietet, dann war es das...

    "Wir könnten die Fernbedienung übernehmen,"
    Wäre Eure Privatangelegenheit mit dem Vormieter.

    "5. Die Treppenhalterung ist nicht richtig fest und der obere Teil wackelt."
    Wenn Ihr mit diesem Wissen die Wohnung so mietet, dann war es das...

    "Im Moment sind wir dabei, ein Schreiben mit den Mängeln aufzusetzen, damit diese bis zur Wohnungsübergabe beseitigt werden können."
    Wäre dann Goodwill des VM.

    "Das mit dem Fernsehen habe ich mir gedacht, steht leider auch nicht im Mietertrag drin, dass wir einen haben."
    In keinem Mietvertrag auf Erden steht, dass die Mieter einen FS haben.

    "Trotzdem wurde uns versichert, dass wir Fernsehen empfangen können, was eine falsche Information war."
    Schriftlich zugesicherte Eigenschaft der Mietsache?

    "Bei dem Lichtschalter dachte ich, dass es selbstverständlich ist."
    Nöö, selbstverständlich ist, dass die Mietsache grundsätzlich so gemietet wird wie besichtigt.

    "Leider haben wir den Mietvertrag schon unterschrieben."
    Aha...:o

    "Mein jetziger Vermieter sagte, wenn ich bis zum 15.10.12 kündige, komme ich am 15.12.12 raus, was allerdings ..."
    recht ungewöhnlich ist, wie bereits geschrieben wurde. Hfftl. kann Dein jetziger VM sich dann noch dran erinnern. Hast Du bereits nachweislich korrekt gekündigt?

    "trotzdem bedeutet, dass wir eine Monatsmiete bezahlen müssen"
    Überschneidungen sind immer zwangsläufig.

    Hallo Sternchen82,

    bei Neuabschluss eines MV brauchst Du m.E. nicht gleich auf irgendwelche Mängel hinzuweisen. Es gilt ganz einfach das, was im MV und evtl. in einer Anlage bzw. Übergabeprotokoll schriftlich vereinbart wird.
    Habt Ihr denn den neuen MV bereits vorliegen?
    Falls ja, was steht darin bzgl. der vom Mieter zu übernehmenden Betriebskosten?

    Wie bereits mein Vorredner sagte, könntet Ihr beide mieten, welches die Sicherheit des Vermieters entscheidend erhöhen dürfte.
    Kopien von Dokumenten würde ich nicht aus der Hand geben.
    Wir hatten es seinerzeit so gemacht:
    Beider Nettoeinkommen und deren Quellen und die festen Abzüge in Excel aufgelistet, sodass erkennbar war, was mtl. übrig bleibt.
    Erforderliche Belege, Kontoauszüge und Ausweise zur Einsicht vorgelegt, dto SchufaAuskunft.

    Meinen Vorrednern schliesse ich mich an.
    Mir fiel noch auf:

    Begründung: sie ist im 5. Monat Schwanger und fühlt sich in ihrem neuen Haus nicht wohl,


    Ist natürlich ein stichhaltiges Argument.... nur leider finde ich weder im Mietrecht noch im Bürgelichen Recht einen Wohlfühlparagraphen...:cool:

    Noch ein kleiner Tipp wenn das Thermostat defekt ist, oft haben Heizkörper noch ein zusätzliches Absperrventil im Eckventil, welches mit einem Imbusschlüssel geschlossen werden kann. Dient dazu den Heizkörper austauschen zu können, ohne die Heizung komplett ablassen zu müssen.
    Wenn nun das Thermostat bollert wie doof und sich nicht mehr abschalten lässt, einfach das Eckventil schliessen bis das Thermostat ausgetauscht wird.


    Das absperrbare Eckventil - sofern eines vorhanden ist - befindet sich i.d.R. im Ablauf des HK hinter einer Schraubkappe.

    Klar prinzipiell schon, mich wundert nur, dass die neuen Vorauszahlungen auf einer theoretischen Abrechnung für 2013 basieren :confused: ... Müsste als Basis für die Erhöhung nicht eine tatsächlich existierende Abrechnung (bspw. 2011) verwendet werden?


    Hallo,
    Du schriebst ja selbst "1. Ich muss auch noch eine Nachzahlung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung leisten (75 € für 3 Monate) und gleichzeitig wird die monatliche BK Vorauszahlung um 30€ angehoben.", also gelten die "ermittelten" zukünftigen Vorauszahlungen ab dem übernächsten Monat nach Zustellung der BK_ABr. Eine Berechnungsgrundlage von nur 3 Monaten ist zwar knapp, jedoch m.E. nicht zu beanstanstanden. Sicherlich möchtest Du zukünftig nicht mit hohen jährlichen Nachforderungen beglückt werden. Bin selbst Vermieter eines MFH.
    Den offensichtlich unrichtig berechneten Posten würde ich widersprechen und evtl. Nachzahlungen zusagen nach deren Klärung.

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