Beiträge von Berny

    Hallo LEJ,

    "Dezember 2010 in eine 66qm Mietwohnung im Erdgeschoss gezogen, wo ausser mir auf der Etage noch eine 86 jährige Frau gegenüber des Flurs wohnt."
    Wieviel m²?

    "Alle Parteien über uns haben Gas/Etagen Heizung"
    Wieviele Wohnungen noch?

    "ältere Dame und ich. Wir teilen einen Heizboiler, der im Keller steht."
    Welche Energie? Raumheizung UND Warmwasserbereitung?

    "im April 2011 die Nebenkostenabrechnung vom Zeitraum 01.03.2010 bis 28.02.2011 ins Haus flatterte, wobei mich nur die Monate 01.12.2010 bis 28.02.2011(3 Monate) betrafen. Für diese 3 Monate sollte ich über 1000 Euro nur für Heizung nachzahlen."
    In meinem MFH fallen in diesen drei Monaten durchschnittlich 5,52€ pro Tag und m² Wohnfläche an Heiz- und WW_Bereitungskosten an.

    "Als ich fragte wie das sein kann, hiess es, dass 50% der eigentlicher Verbrauch sei und 50% wird mit der Nachbarin gegenüber durch qm Zahl unserer Wohnungen geteilt."
    Halte ich für rechtswidrig. Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem §7, erster fett gedruckter Satz.
    Wie wird der "eigentliche" Verbrauch denn ermittelt?

    Dirk955:

    "Danke, jetzt hab ich grob verstanden wie man es aufteilt. Die fehlenden 25qm die sich bei meinem Beispiel ergeben haben waren für die gemeinschaftlich genutzten Kellerräume und Treppenhaus (Heizkörper vorhanden) gedacht."
    Und wer bezahlt die...?
    Wenn ich einen HK oder die Rohrverluste nicht zähle, werden diese Verbräuche automatisch prozentual auf die gezählten Heizkörper aufgeteilt.

    "Wie man m³ schreibt weiß ich, bei mir allerdings nicht ALTGR weil ich vom Tablet aus schreibe."
    Alles klar... (siehe auch Dein erster Beitrag):cool:

    Natürlich müsstest Du den Gasverbrauch wissen, falls der VM - was ich befürchte - die Kosten über die Kilowatt-Umwege ermittelt haben sollte, welches ich mich nicht bemühen werde zu beherrschen. afaik machen die Provider das auch nicht, nach dem Motto: Warum schwierig, wenn's auch einfach geht?":)

    Hi Dirk,

    ich versuche es mal, jedoch etwas anders, so wie ich es selbst als Vermieter mache bzw. von einem Profiunternehmen, damit Du das Prinzip verstehst:

    "Vielleicht mache ich mal ein Beispiel mit erfundenen Zahlen und irgend jemand schreibt mal eine Beispiel Rechnung dazu."

    Haus 200qm, Wohnung 1- 75qm , Wohnung 2- 65qm , Wohnung 3- 35qm, Whng 4- 25qm. - Auf diese Wohnflächen sind 30% der Heizkosten anteilmässig zu verteilen. Soweit klar?

    Heizleistung (welche ermittelt wurde aufgrund der Verbräuche der einzelnen Heizkörper): Wohnung 1 - 1000kwh , Wohnung 2 - 1500kwh , Wohnung 3 - 750kwh, Whng 4 - 500kWh - in der Summe sind das 70% der Heizkosten.
    Wichtig: Heizkosten sind hier also die, die für die Heizung der Immobilie verballert werden, über den Daumen meist 75% der Gesamtheizkosten.

    Die restlichen meist 25% gehen in die Warmwasserbereitung:
    Warm Wasserverbrauch , Wohnung 1 - 25m³, Wohnung 2 - 20m³, Wohnung 3 - 15m³, Whng 4 - 10m³. (das hoch drei ³ bekommste durch gleichzeitig AltGr und 3 drücken)
    Die Verteilung findet 70/30 statt, also wie gehabt 30% auf die Einzelwohnungsflächen, 70% auf die Verbräuche der Wohnungen.

    Die o.g. 75% und 25% können am sichersten ermittelt werden, indem je ein Wärmemengenzähler in Heiz- und Warmwasserkreis installiert wurde und die Anzeigen dann zueinander in ein Verhältnis gesetzt werden. Bei meiner Immobilie waren es bspw. im letzten Abrechnungszeitraum 77,31% Hzg und 22,69% WW.

    "Was jetzt wohl noch fehlt ist die Angabe über den Gasverbrauch, ich nehme mal 10000kwh an."
    Und jetzt beginnt der leicht zu vermeidende Trugschluss: Der Gasverbrauch wird nicht in kwh, sondern in Euro angesetzt, ebenso die Kosten für Anlagenwartung, Schorni, Anlagenstrom, Betriebsraumreinigung, Berechnungskosten falls Provider vorhanden.
    So müsste es eigentlich klappen... Irrtum vorbehalten.

    "Gemeinschaftsräumlichkeiten ohne Heizkörper kann man beheizungsmässig weglassen. Allgemeinstrom kann man aufteilen (wenn keine Extrazähler vorhanden sind) 50/50. Wärmeverluste berücksichtige ich nicht (auch mein Provider nicht). Das ganze System basiert eigentlich darauf, dass die Einzelverbräuche+Grundflächen zueinander in's Verhältnis gesetzt werden und die Gesamtheizungskosten erheben.

    Es ist leider immer so!
    Überall trifft man solchen Menschen wie dich, die nichts in der Birne haben!


    Das, was Du in Deiner Birne hast, möchte ich nicht geschenkt haben.
    Übrigens, tröste Dich: Solche Zeitgenossen wie Dich haben wir hier durchschnittlich alle ... zwei bis drei Wochen.:mad:
    Der nächste bitte...:D

    Berny, das Problem ist, dass hier bisehr nut Du geantwortet hast und deine Antwort hilft mir nicht weiter!
    Das ist ein Mietrecht-Forum und sicher ist jemand dabei, der mir diese Frage beantwroten kann.
    Grüße


    Ich empfehle Dir, eine Antwort nach Deinen Wünschen einzuklagen. Das Impressum dürfteste schon finden.

    Das der Vermieter das Einschreiben noch nicht abgeholt hat macht die Kündigung nicht ungültig. Sie beginnt halt, wenn er sie Morgen (4.10.) nicht abholt erst mit dem Dezember und endet am 28. Februar.


    Das verstehe ich nicht.

    Kaddel: Sieh' zu, dass das Kündigungsschreiben mit Deiner Originalunterschrift unter Zeugen morgen bis spätestens 18:00 im Empfängerbriefkasten landet. Datum und Uhrzeit des "Einlegens" in den BK auf Umschlag UND Deiner Kopie vermerken. Hierauf noch zusätzlich Unterschrift der/des Zeugen.
    Du brauchst bei der Kündigung noch nicht einmal den Termin anzugeben, sondern nur "zum nächstmöglichen Termin", den jeden Vertrag kann man so kündigen. Der Termin ergibt sich regelässig aus den Gesetzen.

    ja klar kann ich anfragen, ich wollte halt nur wissen wie das so "normalerweise" gehandhabt wird in einer Mieter/Vermieter Beziehung, also ist sowas von Fall zu Fall unterschiedlich und kommt auf die schwere und Menge der Arbeiten ab lese ich hier raus?


    Ja. Sprich' mit ihm!

    Hallo Sternchen82,

    präzise Ausdruckweise, besonders in rechtlichen Dingen, kann das Leben ungemein erleichtern - nervlich und finanziell.

    "ja die kündigung ist zum 30.11!"
    OK, meinst wohl die Kündigungsbestätigung...

    "zum thema treppe: die treppe ist in unserer Wohnung, da sie über 2 etagen geht, hab ich ja geschrieben."
    Und gehört damit zur Mietsache, welche die VM gem. § 535 BGB i.O. zu halten hat.

    "mal ganz abgesehen davon, dass ihr das ganze haus gehört und sie damit ja dann auch für den flur verantwortlich wäre, oder nicht?"
    Sicher, den VM bzw. Grundstückseigentümer trifft die Verkehrssicherungspflicht: [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…iw=1170&bih=581]Google[/url]

    Dirk955i:

    "Diese Veordnungen habe ich schon gelesen, mein Problem ist das ich diese nicht interpretieren kann. Ich weiß das laut Mietvertrag die 70/30 Regel in Frage kommt, trotzdem verstehe ich noch nicht wie ich jetzt meine Heizkosten selber ausrechnen kann."
    Ich auch nicht. Ich vermute, dass die Heizkörper keine HKVs haben und der VM nach irgendwelchen (mir) nicht nachvollziehbaren Schlüsseln die Kosten für Heizung und WW_Bereitung "ermittelt" hat. Ob das so i.O. ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
    Kannst ja mal die Abrechnung scannen und hier einstellen. (Ohne Erfolgsgarantie...)

    Die Abrechnung macht der Vermieter. Ich möchte auch einen Termin mit ihm machen damit erst mir das mal alles erklärt, aber es wäre gut wenn ich dann schon ein bisschen aufgeschlaut bin.


    Hier wirst Du "aufgeschlaut": Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem
    Betriebskostenverordnung, bitte beachten, ob die einzelnen Positionen auch vereinbart wurden oder eben die ganze BetrkVO: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv/gesamt.pdf
    Bei weiteren Fragen, bitte...

    danke für die Antwort!
    Also das heißt, dass nur wenn in jeder Wohnung einen Zähler gibt, wird der Verbrauch entrsprechend berechnet?
    Also, es würde nichts bringen, wenn ich einen Zähler bei mir montieren lasse?


    War ich undeutlich?

    patruni:

    "Ich wohne in einer zwei-Zimmer-Wohnung. Ich wohne allein.
    Im Haus wohnen Familien mit Kindern. Klar, ihe Wohnfläche ist etwas größer als die meiner Wohnung, aber auch in den Wohnungen mit der gleichen Wohnfläche wohnen mindest zwei Personen."
    Soweit verstanden (Worum es jetzt gehen wird, ist mir schon längst klar...)

    "Letztes Jahr war ich über 5 Monate bei meiner Freundin."
    Macht nichts.

    "Also ich verbrauche definitiv weniger Wasser als die anderen Mieter des Hauses, trozdem bezahle ich -sozusagen- für den gesamten Verbrauch mit."
    Ist rechtlich korrekt.

    "So wie ich verstanden habe, ist der Vermieter nicht verpflichtet einen extra Wasserzähler in die Wohnung montieren zu lassen,"
    Richtig.

    "was ist, wenn ich dies selber veranlassen möchte? DArf ich?"
    Nein, ist nicht Dein Haus.

    "Wieviel kostest das ..."
    Die fristlose Kündigung und Schadenersatzforderungen.

    "und habe ich dann Anspruch darauf, dass mein Wasserverbrauch individuell nach meinem Wasserzähler gemessen wird?"
    Njet.
    Nur, wenn für jede Wohnung der Wasserverbrauch durch Zähler gemessen wird, ist entsprechend abzurechnen.

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