Beiträge von Berny

    BigFudge:

    "Der Eigentümer der Wohnung hatte uns versichert das wir mit unseren Hund einziehen können :-/ .."
    Aber im Mietvertrag steht nichts davon?

    "Wie wird es den jetzt weiter gehen ?"
    Wer hier soll das wissen?

    "Wird die Hausverwaltung den Eigentümer der Wohnung auffordern uns zu Kündigen?"
    Frag' die HV.

    "Haben wir dann trotzdem unsere 3 Monatsfrist??"
    Bei einer rechtsgültigen Kündigung ja, falls nicht je nach Länge der Mietzeit, sogar mehr.


    Bei der wohnungsübergabe haben 3 Leute im Badezimmer gestanden und sich alles angeschaut. Am Ende wurde im Protokoll vermerkt, dass die Fugen und Abdichtungen im Badezimmer in Ordnung sind. Das Protokoll wurde von einem Vertreter der Wohnungsgesellschaft unterschrieben, vom Nachmieter und von mir. Einen Durchschlag habe ich bekommen.


    Dann frage ich mich, was da noch hinter stecken könnte. Ich würde die Wohnungsgesellschaft darüber informieren und, wenn sie sich weiterhin querstellt, einen Fachanwalt konsultieren. Weiterhin könnten dann Gutachter auf den Plan gerufen werden, und der Unterlegende darf dann Prozesskosten im mittleren(?) vierstelligen Eurobereich löhnen...:mad:

    SabrinaH:

    "ich habe vor 2 Wochen meine Wohnung ordnungsgemäß an meinen Nachmieter übergeben."
    Nein, hast Du nicht, sondern an die Gesellschaft. Diese hat dann die Mietsache an den neuen Mieter übergeben.

    "Die Wohnungsgesellschaft war mit 2 Leuten vor Ort und hat das Protokoll geschrieben. Es war alles ok"
    Du hast davon eine Kopie mit allen erforderlichen Unterschriften?

    "am vergangenen Montag habe ich einen Brief bekommen, dass die kaution überwiesen wird. Heute kam allerdings ein Brief, dass in der Dusche Schimmelflecken sind und ich die jetzt innerhalb von 14 Tagen beseitigen soll"
    Also wirst Du Dir am Montag DanClorix, einen Schwamm und Gummihandschuhe besorgen und mit dem Nachmieter einen Termin machen.
    Papier und Stift mitnehmen und nach getaner Arbeit den Nachmieter bestätigen lassen, dass die Reklamation erledigt wurde.
    Den Wisch wirste dann an die Gesellschaft schicken und um zeitnahe Überweisung der Mietsicherheit auf Dein Konto ....BLZ.... bitten.
    Eine Kopie der Nachmieterbescheinigung wirst Du vorsorglicherweise bei Dir behalten.;)
    Es wäre m.E. auch kein Fehler, wenn Du beim Reinigungstermin nicht alleine hingehst.

    Der VM hat juristisch korrekt gehandelt: Da die Oktobermiete am dritten Bankenarbeitstag nicht auf seinem Konto war, waren die Voraussetzungen für die fristlose Kündigung erfüllt. Wie bereits gesagt, die Fristlose kann ausnahmsweise "repariert" werden, wenn SOFORT ausgeglichen wird.
    Ähem....: Hast Du etwa gedacht, beim VM einen Sentimental-Bonus zu haben, weil Du die Bruchbude saniert hast? Willkommen im Leben!:D:mad:

    Hallo gibiji,

    "ich wohne mit meinem Mitbewohner seit 2 Jahren zusammen. Aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten zieht er aus in eine günstigere Wohnung. Unser Mietvertrag hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
    Er hat mit dem Vermieter gesprochen, dass er zum 1.11. auszieht und der dass wohl auch bewilligt hat. Im Mietvertrag haben wir beide unterschrieben."
    Dann gehe ich davon aus, dass (einzige Möglichkeit) der VM ihn auf seine Bitte hin aus dem MV entlassen hat. Aus VM-Sicht unklug.

    "Bin ich verpflichtet die ganze Miete zu zahlen wenn er auszieht"
    Ja, Du haftest voll.

    "Ich hab Ihm schon gesagt, dass wir zusammen kündigen müssen und ich dann ggf. einen neuen Mietvertrag bekomme."
    Nein, Du bist jetzt einziger Mieter mit 100% Rechten und Pflichten.

    "Ich will ihm keine Steine in den Weg legen,"
    Kannste auch nicht mehr...

    "dennoch sehe ich es nicht ein [im Übergang] die komplette Miete zu tragen"
    Musste aber als alleiniger Mieter.
    Dass Entlassungen aus einem MV auch (dreimonats-)fristgebunden sind, wäre mir neu.

    Vermieter:

    "wobei ich da sagen würde, mitgehangen mitgefangen, dass kann auch ein Eigentor werden."
    Meinst Beihilfe zur Steuerhinterziehung? Nöö, ich zahle die VM_Forderungen an den VM, über das diesbzgl. Steuerrecht muss ich nichts wissen, nicht meine Angelegenheit.

    "dass man mit Verwandtschaft als Vermieter oder Mieter nicht unbedingt gut fährt, auch wenns günstig sein kann, ist altbekannt."
    Yeah...:D

    Hallo Dirk,
    da hier womöglich noch mehr granhängt, empfehle ich Dir, mit sämtlichen Unterlagen einen Fachanwalt aufzusuchen.
    Hier endet nämlich die legale Möglichkeit der Meinungsäusserung, und (unerlaubte) Rechtsberatung würde beginnen.

    "...ich bzw. meine Freundin die letzten Jahre richtig übers Ohr gehauen wurden. Nun besteht natürlich die Frage der Einspruchsfrist bzw. der Verjährung. Mir sind die Unterschiede nicht ganz klar, kann ich zu viel gezahltes Geld nur 12 Monate nach Rechnungseingang zurück fordern oder gelten diese 3 Jahre Verjährungsfrist? Zum Glück sind in der 12 Monatsfrist noch 2 Abrechnungen, trotzdem hat meine Freundin auch die Jahre zuvor wohl viel zu viel bezahlt."
    Einsprüche sind immer "gut" bzw. ratsam in diesen Fällen.
    Dein RA sollte auch mal den Sachstand einer strafrechtlichen Bewertung unterziehen.

    Kleine Info, der nur Rückschein wurde mir unterschrieben wieder zugestellt. :confused: Der Empfang ist quittiert mit 4.10. Reicht das noch für den 31.12. oder ist das schon 31.01.? Ich bin hier grad etwas verwirrt...


    Reicht aus.;)

    Hallo Eisig,
    m.W. kann die Miete bis zu 100% gemindert werden, wenn die Heizung nachweislich laufen müsste, es aber nicht tut.

    Die Sonderzahlungen sind finanzjuristisch zu versteuernde Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Mehr sage ich nicht und verweise lieber an einen Rechtsanwalt, welcher die Anglegenheit auch einer strafrechtlichen Überprüfung zuführen kann...

    Ich habe die Möbel für mein Zimmer selbst mitgebracht bzw. von meiner Vormieterin übernommen. Im Rest der Wohnung gehören die Möbel zur Hälfte ihr und zur Hälfte mir.
    Gilt das als möbliert?


    Mi dispiace, aber ich kann das mangels Erfahrung leider nicht beurteilen...:o

    Hallo Waldi,

    Substanz entscheidet, also bitte kein Gesülze, sondern Fakten, kurz und knapp:

    "Irgendwann kam dann die Nachricht"
    Per Rohrpost oder Buschtrommel, von wem und an welchem Datum?

    "ich solle den beauftragen Maler bezahlen, da ich nicht schön genug gestrichen hätte."
    War die Rechnung dabei?
    Wer hat den Maler beauftragt?

    "7 Monate später kamen dann noch weitere seltsame Zahlungsaufforderungen (Lediglich nach dem Motto "sie müssen noch Summe X für Nebenkosten und Schönheitsreperaturen bezahlen") Aber keine Konkrete Abrechnung. Auf Nachfragen meinerseits kam immer noch keine Auskunft."
    OK.

    "Usw.."
    Hä?

    "Muss ich dort zu meiner Person Auskunft geben? Wenn ja was?"
    Ist die Frage ernst gemeint?:mad:

    "Muss ich überhaupt aussagen oder kann ich auch verweigern?"
    Richtig, kannst auch Aussagen verweigern, wenn Du ohne Rechtsverteter dort bist und den Prozess garantiert verlieren willst.

    "Kann ich einfach auf meine Stellungnahme (oder wie das heisst) verweisen?"
    Kannst Du, aber der Richter möchte es wohl nochmals von Dir hören.

    "Was könnten für Fragen auf mich zukommen? Wie lange könnte es dauern?"
    Frag den Abendwind... (ist ein Lied)

    "Kann man sich noch kurzfristig einen Anwalt besorgen"
    Yoo, die gibt's an jeder zweiten Strassenecke zu kaufen...:cool:

    "(ich möchte dem Vermieter eigentlich nicht mehr sehen..)"
    Du musst nicht zum Termin erscheinen, falls Dein RA alles weiss. Kann ich Dir jedoch nicht empfehlen.

    "Habe dem Vermieter schon angeboten, einen Teilbetrag zu bezahlen, dies wurde aber auch nicht angekommen (Sollte ich das erwähnen, oder besser nicht?)."
    Ggü Deinem RA ja.

    "Sollte ich doch verlieren, was für Kosten kommen ca auf mich zu?"
    Deine und Deines Gegners RA-Kosten, Gerichtskosten, evt. Zeugen, Gutachter.

    "Ich versteh überhaupt nicht, wie solche Sachen vor Gericht landen können.."
    Ich verstehe auch nicht, dass schon mal für 50 Cent prozessiert wurde.

    Ciao Bella,

    "Ist hier ein Mietvertrag / Untermietvertrag zustande gekommen?"
    Ja, ein mündlicher UnterMV.

    "welche Kündigungsfrist habe ich (14 Tage oder drei Monate)?"
    Zimmer war möbliert, 14 Tage zum Monatsende.
    Hast Du eigene Möbel mitgebracht, 3 Monate (zum 31.01.13).

    Haus mit 6 Mieteinheiten, Kosten für Fassadendämmung : 80.000,-€
    Zinsgünstiger Kredit durch KfW-Förderung;
    11% davon (8.800,-€) werden jährlich auf die 6 Mieter umgelegt. Die Mieter zahlen monatlich eine Modernisierungsumlage (ca. 122,-€, Kappungsgrenze entfällt), die in keiner vernünftigen Relation zur Energieersparnis stehen muss. Nach etwa 10 bis 12 Jahren haben die Mieter den Kredit und damit die Fassade bezahlt. Der Vermieter hat keinen Cent aufgewendet.
    Und der absolute Hammer ist: Für die „Wohnwerterhöhung“ des Gebäudes, die die Mieter finanziert haben, dürfen sie weiterhin, bis zum St. Nimmerleinstag, die Modernisierungsumlage in Höhe von ca. 122,- € an den Vermieter abdrücken.


    Falls Du einen Anbrechpartner suchst, wendeste Dich sinnvollerweise an die politische Opposition... (hast ja nicht unrecht!).

    Du bist mir wirklich so ein "zauberwald"...:mad:

    "normalerweise bekomme ich immer gesagt, ich erzähle zuviel ;)"
    Richtig, Du erzählst zuviel und vor allem das, was niemand hören will. Aber die wichtige Substanz lässt Du andere erraten.

    "Also: Im Mietvertrag
    Kaltmiete: 660,-
    Heizung und Warmwasser "Vorauszahlung": 100,-
    sonstige Betriebskosten "Vorauszahlung": 95,- (z.B. Müll, Versicherung, Schornsteinfeger, Abwasser usw.
    pauschale Nebenkosten
    Gartenpflege 40,-
    Antenne: 15,-
    Garage 40,-"

    Also:
    Kaltmiete 660€
    Betriebskosten in der Summe 290€, wovon Garten, Antenne und Garage mit 95€ nicht variabel sind, die HK+NK (195€) jedoch individuell abzurechnen sind.
    Macht Bruttomiete 950€.

    Wo ist nun das mietrechtliche Problem?

    "Leider scheint es jetzt wirklich unser Problem zu sein, das ich nicht nachweisen kann, das die Kaltmiete damals in der Anzeige weniger war. Als wir damals den Vertrag unterschrieben haben, wurde uns gesagt, dass ..."
    Kennst Du den Spruch: "Was Du schwarz auf weiss besitzt, kannst Du getrost nach Hause tragen."?

    "Aber laut Abrechnung zieht er die pauschalen Nebenkosten (40,-Gartenpflege + 15,-Antenne )von den 95,-€ sonstigen Betriebskosten ab. Da bleiben dann für die oben genannten Betriebskosten nur noch 45,-€ übrig"
    Mathematik 6, setzen!
    Ausserdem: Machmal ist die Garage bei Deinen Romanen dabei, machmal nicht...

    "weil es total liebe Vermieter sind, und deshalb jetzt was im Raume steht, wo die Vermieter sagen ich würde was behaupten, was nicht stimmt."
    Aha, sooo lieb... Du bist ja noch jung, und Deine Menschenkenntnisse sind noch entwicklungsfähig...;)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!