Beiträge von Berny

    Paste and Copy aus Wikipedia ohne den Thread vorher gelesen zu haben, denn dass war alles schon erklärt.
    Seltsam.


    Und seltsam, dass Chrissie nicht die Quelle angibt, denn das könnte für den Forenbetreiber unangenehm werden.:mad:

    Lt. Mietrechtslexikons gilt:

    In meinem Mietvertrag steht bzgl. Kleinreparaturen nun u.a. folgendes:

    "Der Mieter zahlt dem Vermieter...auch wenn den Mieter kein Verschulden trifft."

    Ist das nicht hinreichend für die Ungültigkeit der gesamten Kleinreparaturklausel?

    Zudem werden auch "Licht- und Klingelanlagen" aufgeführt. Ist das zulässig?

    Danke für Ihre Antworten!

    Du müsstest das näher definieren, also den ganzen diesbzgl. Text abpinnen.
    Grundsätzlich gilt, dass zum Nachteil des Mieters getroffene Vereinbarungen unwirksam sind.

    Wenn der Vermieter die Kündigung zur Kenntnis genommen hat, was ja der Rückschein beweist, reicht das meier Meinung nach. Eine Kündigung ist eine "einseitige Willenserklärung", das muss gar nicht vom Mieter bestätigt werden (hat mir mal ein Anwalt gesagt). Bekommen hat er die Kündigung ja, das reicht meiner Meinung nach eh aus.


    Er hat einen Briefumschlag mit evtl. einem Blatt Papier darin bekommen...:cool:

    Hallo Oktober,

    wieviel Zeit ist vergangen zwischen Rückgabe der Mietsache und der Aufforderung zum Parkettabschleifen?

    "eigentlich müssten wir, wenn ich richtig informiert bin, das Parkett nicht abschleifen."
    Woher die Info?

    "Meine zweite Frage lautet, ob man die Kosten, falls wir zahlen müssen, nicht aufrechnen kann."
    Nein, falls es nicht von vornherein vereinbart war.

    "Hat jemand das Parkettabschleifen schon mal selbst übernommen und wenn ja, ist es eine Arbeit die ein Laie durchführen könnte?"
    Ich kann mir vorstellen, dass ein halbwegs geübter Handwerker das locker kann, selbst habe ich es aber noch nicht gemacht.

    Hallo madameTussaud,

    "Die Emails wo ich ständig Fristen gesetzt habe ..."
    Der "Zweck" von Emails ist, weggeklickt zu werden...
    Teloefonische Anrufe sind belästigend und stören den Angerufenen beim Kaffeetrinken.
    Muss ich noch deutlicher werden?
    Also, mein Vorschlag: Einwurfeinschreiben mit Schilderung des Tatbestandes und Aufforderung, zeitnah die gemeldeten Schaden zu beheben mit Hinweis auf § 535 BGB.
    Jeden Schaden (wegen mglw. unterschiedlicher Zuständigkeiten) auf eigenem Schrieb.
    In einen DIN C6 Umschlag passen 3 Blätter 'rein, bleibt unter 20 Gramm.

    @ Vermieter: Nun ja, es soll nicht an die Firma NEU vermietet werden. Die Firma hat von 06-12/2012 angemietet (hat den MV mit anfangs genannter Pauschalmiete unterzeichnet. 10/2012 bittet sie um einen neuen MV mit der Aufspaltung in Kaltmiete und NK.
    @ Vermieter & Berny: wow! Ist es ratsam, kein Internet anzubieten?


    Du kannst nur zusammen mit dem Mieter, also dieser Firma, den bestehenden MV ändern.
    Internet würde ich nicht anbieten. Dafür gibt es Cafés und andere Möglichkeiten für die, die meinen, es unbedingt zu benötigen.

    Hallo madameTussaud,

    ich ändere jetzt mal Deinen Text so ab, wie ich es machen bzw. schreiben würde:

    1. Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung mit Verweis auf Meldung an Hausverwalter vom [Datum] durch mich und dass Behebung erst Monate später stattfand [am Datum] und unter Ignorieren mehrerer von mir gesetzter Bitten um Termine und Fristen [von Daten].

    2. Auflistung der Punkte der BKA die mir unklar sind (extrem hohe Werte bzw. nicht nachvollziehbare Steigerungen bei Versicherungskosten, Aufzugskostenen, [weiter von Dir zu benennende Kosten] und deren Dokumente/Belege ich gern einsehen möchte.

    Sollte ich die Nachzahlung zur BKA trotzdem unter Vorbehalt zahlen,

    Wie bereits gesagt, ja, und deutlich als solche kennzeichnen.

    Vielen vielen Dank! Dann gehe ich - dank Ihrer Ratschläge - den MV ändern. Einen schönen Tag!


    Du allein wirst den MV nicht ändern können.
    Auch berücksichtigen solltest Du, dass Du sehr leicht in's Schwitzen kommen kannst, wenn Du durch missbräuchliche Verwendung des Internets durch die Mieter Post von Rechtsanwälten, Inkassodiensten und dgl. bekommen solltest.

    Ich habe meinen Vermieter angerufen und der hat jemanden beauftragt, privat, diese zu reparieren und ist erstmal für acht Wochen nach Florida.


    Telefonate sind nichts anderes als Belästigungen...
    Ich würde dem Vermieter den Schaden schriftlich per Einwurfeinschreiben mitteilen und zeitnahe Abhilfe einfordern und evtl. Schadenersatzforderungen nicht ausschliessen. Wo er z.Zt. ist, interessiert mich dabei nicht.

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