Beiträge von Berny

    Hallo, es gilt das, was im Mietvertrag vereinbart wurde und zusätzliche von beiden Seiten unterschriebene Zusatzvereinbarungen.

    die Decken teilweise bis zu 4 Meter hoch, wir wissen ehrlich gesagt gar nicht wie wir das anstellen sollen.


    Das interessiert nicht, denn Ihr habt die Wohnung so übernommen wie besichtigt.

    Hallo silkerei,

    "vielleicht könnt ihr mir mit einigen Fragen aus meinem neuen Mietvertrag helfen."
    Da habe ich aber nur eine, glaube ich, gefunden...
    Vielleicht akzeptierst Du auch Kommentare?

    "1. der Vermieter ist dieses Jahr verstorben, sein Ehepartner führt die Geschäfte weiter ist aber nicht der Vertragspartner"
    Macht vorerst nichts, bis dass die Erbfrage gelöst ist.

    "2. im Abschnitt Betriebskosten gibt es keine klare Aufteilung, lediglich der Hinweis das die Heiz- Warmwasserkosten nach den Vorschriften der Heizkostenverordnung umgelegt werden und die Übrige Verteilung nach Wahl des Vermieters ausfällt"
    Dann haste eben nur die Heiz- Warmwasserkosten, nach den Vorschriften der Heizkostenverordnung berechnet, zu tragen.

    "3. zur Mietkaution, es steht nur da das ich dem Vermieter das Geld geben muss damit er es zum üblichen Zinnssatz mit 3 Monatiger Kündigungsfrist anlegt,"
    So steht es garantiert nicht dort.

    "in der Regel legt doch der Mieter das Geld an mit Verfügung für den Vermieter oder ?"
    Nein. Der VM legt es getrennt von seinem Vermögen an.

    "dazu steht noch darunter das der Vermieter die Kaution in angemessene Höhe zurückbehalten kann für eventuelle Forderungen"
    Korrekt.

    "4. Verkehrssicherungspflicht, mündlich wurde uns mitgeteilt das ein Hausmeister sich um alles kümmert, im Vertrag steht aber nun das der Mieter sich verpflichtet auf und vor dem Grundstück die Gehwege regelmäßig zu reinigen und im Winter zu beräumen..."
    Vertrag ist Vertrag.

    "5. Kleinreparaturen, wir haben die Reparaturen an Dingen, die dem direkten und häufigen Zugriff unterliegen, bis 100€ begrenzt auf 8% der Jahresnettomiete"
    Korrekt, das ist die sog. Kleinreparaturklausel.

    P.S ich zähle mich auch zur arbeitenden Bevölkerung, da ich mein Studium auch finanzieren muss, auch gerade wegen der Arbeit die spätabends stattfindet würde ich gerne mal ausschlafen


    Dan vertreibe doch einfach diese bösen bösen Bauarbeiter!

    Hallo kmb,

    "Schon vor meinem Einzug war jede einzelne Fensterfuge mit Schimmel befallen."
    Du hättest sie mit Hinweis auf § 535 BGB schriftlich nachweislich auffordern sollen, die Mietsache zeitnah i.O. zu bringen.

    "Daraufhin entfernte meine Vermieterin sämtliche Silikonfugen und sagte mir, dass sich eine Glaserin jetzt mit mir einen Termin vereinbaren würde, um neue Fugen einzusetzen. Das war vor drei Wochen und bis heute ist nichts geschehen."
    Dann bleib' "am Ball" (Antwort w.o.).

    "Meist dauert es bis zu 3 Minuten, bis das Wasser überhaupt erst lauwarm wird. ...
    Sie hat mir jetzt eröffnet, dass sie die Umwälzpumpe nun eingeschalten habe, allerdings nur mit einer Zeitschaltuhr."
    Verstehe iuch nicht. Die Stromkosten der U_Pumpe werden doch auch auf die Nutzer umgelegt, oder?

    "Die Mutter der Vermieterin heizt im EG nur die Küche - ..."
    Wie andere Bewohner heizen tangiert Dich nicht. Dir stehen bestimmte Raumtemperaturen zu, Näheres siehe Mietrecht von "A" bis "G" | Stichworte für die Suche im Mietrecht
    und Mietminderungstabelle
    und Go*gle.

    Ist die Vertragsklausel über die Schönheitsreparaturen in Einklang zu bringen mit den vielen Gerichtsurteilen über Schönheitsreparaturen der letzten Jahre, die zu Gunsten der Mieter gesprochen wurden?


    Diese Frage kann nur ein Fachanwalt beantworten.
    Falls es ein Übergabeprotokoll vom Mietbeginn mit klar definiertem Zustand gibt, kann dem Grundsatz, dass eine Vereinbarung zum Nachteil des Mieters nichtig ist, bzw. eine Verbesserung der Mietache nicht gefordert werden darf, leichter gefolgt werden.
    http://www.google.de/#sclient=psy-ab&hl=de&q=r%C3%BCckgabe+der+mietsache+wohnung&oq=r%C3%BCckgabe+der+Mietsache&gs_l=hp.1.1.0l4.1469.7891.0.11328.22.12.0.8.8.1.891.4438.0j4j2j1j1j3j1.12.0...0.0...1c.1.Imc9gfq58ig&pbx=1&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.&fp=ac29c045ee5fe25b&bpcl=35243188&biw=1170&bih=581

    HABE gerade herausgefunden das der Heizkessel der vor kurzem ausgetauscht wurden ist, schon seit 1977 in Betrieb war, laut einer sogenannten verordnung hätte dieser bis 2006 ausgetauscht werden müssen , kann ich diese Information gebrauchen oder ist es eher nebensächlich?


    Ich halte nichts davon, in der Kac*e zu rühren, dann dann fängt es an zu stinken.
    Konzentriere Dich besser auf die jetzigen Probleme.

    Armer Nikecounter,

    kannste jetzt nicht mehr ausschlafen...?:mad:
    Eine Unverschämtheit, die sich die arbeitende Bevölkerung da erlaubt!! Naja, erklärlich, da es sich womöglich um keine Studierten handelt...
    Ich würde die Miete ab sofort um 100% mindern.


    1. Meine Vermieterin hat in meinem Mietvertrag angegeben, dass die von mir z.Zt. bewohnte Wohnung eine Nichtraucherwohnung sei.

    2. Ist der Mietvertrag durch diese von mir benannte Klausel unwirksam und könnte ich somit fristlos kündigen ?


    Zu 1.:
    1. Die Wortwahl "Meine Vermieterin hat in meinem Mietvertrag angegeben" ist falsch, denn 1. kann eine Partei im (gemeinsamen) Vertrag nichts angeben, denn der Vertrag ist beidseitig, d.h. dass der MV auch von Dir entworfen sein konnte.
    2. die Beschreibung als NR_Wohnung bedeutet garnichts. Auch, wenn im MV vereinbart wurde, dass in der Wohnung nicht geraucht werden dürfe, wäre diese Vereinbarung rechtlich nichtig.

    Zu 2.:
    Der MV ist normal wirksam, KdgFrist ist wie vom Mainschwimmer benannt.


    Letztes jahr war der verbrauch vom heizöl 4200 Liter und in der Abrechnung vom 1.6,2009-31.05.2010 nur bei 2400 Liter heizöl. Im Jahr davor also 1.6.2008-31.5.2009 lag der Verbrauch bei 5400 Liter.Enorme Schwankungen die für mich nicht nachvollziehbar sind.
    Mir ist aufgefallen das in der letzten Abrechnung zweimal etwas über 1000liter heizöl gekauft wurden ist obwohlder Anfanhsbestand bei 4800 liter lag, wurde drei Monate später 1005 liter dazu gekauft und sechs Monate später nochmals 1550 dazugekauft. Dies erfolgt im Jahr 2010/2011 ähnlich, Bestand 1.6.2010 5000Liter
    15.10.2010 3003Liter gekauft
    06.05.2011 1005 liter gekauft
    Restbestand 4800 Liter 31.05.12

    Aus meiner Sicht ist hier ein Betrug


    Ach ich warne hier.

    Wie bereits gesagt, mit allen Unterlagen zu einem Fachmann gehen. Vorher solltest Du noch herausfinden, wieviel Fassungsvermögen der Tank hat.

    (der Vermieter strebt selbstverständlich einen nahtlosen Mietvertrag an).


    Hallo,
    das kann für alle Beteiligten gaanz problematisch werden, Beispiel:
    Der Vormieter zieht nicht aus. Ihr müsst im Hotel wohnen, Eure Möbelzwischenlagern, wer zahlt die Verluste...?
    Lass' mal Deine Phantasie gehen.
    Bin selbst Vermieter. Bei den letzten beiden Mieterwechseln lagen immer zwei Monate dazwischen, welche ich handwerklich voll ausgenutzt hatte. Und..., positive Resultate zählen.:)
    Also. wie meine Vorredner schon schrieben...: Klare Verhältnisse, Übergabeprotokoll mir Unterschriften von Mieter und Vermieter.
    Mit den Vormietern habt Ihr überhaupt nichts zu tun!

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