Hallo zusammen,
ich bin unsicher und hoffe auf Hinweise und Ratschläge. Folgende Situation:
Wir haben den Zuschlag für eine Mietwohnung erhalten. Die Wohnungsbesichtigung fand als Sammeltermin in der noch voll möblierten Wohnung des Vormieters statt (sehr vollgestellt, Beschaffenheit der Böden etc. war nicht ausreichend feststellbar). Der Vermieter drängt auf Abschluss des Mietvertrages sofort mit Mietbeginn 01.11. Eine Besichtigung der besenreinen Wohnung, Übernahmeprotokoll und damit auch Feststellung evtl. Mängel kann erst nach Auszug des Vormieters am 31.10./01.11. erfolgen (der Vermieter strebt selbstverständlich einen nahtlosen Mietvertrag an). Zudem ergibt sich aus Gesprächen, dass der Auszugstermin des Vormieters unsicher ist und sich nach hinten verschieben kann (meine persönliche Befürchtung ist, dass er schlussendlich von der Sozialklausel Gebrauch macht). Die Wohnung gefällt uns ausnehmend gut, trotzdem melden sich bei mir Zweifel an:
1. Sollten wir den Mietvertrag trotz der Unklarheiten sofort unterschreiben?
2. Wäre, auch um uns als künftige Mieter zu sichern, auch eine Art Vorvertrag oder ein entsprechender Passus im Mietvertrag hilfreich und wie könnte dieser aussehen?
3. Was passiert, wenn die Wohnung nicht zum 01.11. nicht für uns beziehbar ist, a) wenn der Vormieter einfach nicht auszieht, b) sich nach Auszug des Vormieters erhebliche Mängel zeigen? Sind wir nach Unterzeichnung des Mietvertrages erst einmal zur Zahlung der Miete am 01.11. verpflichtet, egal, unter welchen Umständen?
Schon mal herzlichen Dank vorab!!