Hallo PEfin,
"Ich und meine Mitbewohner (alle Erstsemesterstudenten für Wirtschaftswissenschaften) sind vor zwei Wochen in eine Altbauwohnung umgezogen"
Seid wann seid Ihr Mieter (mit schriftlichem Mietvertrag)?
"Als wir gerade am Verlassen der Wohnung waren (22.10Uhr)..."
Komisch... Ich verlasse meine Mietwohnung um 22:10 nicht (mehr).
"Am nächsten Tag stand unser Vermieter - den wir zuvor noch nie gesehen haben - "
Komisch... Meinen Vermieter habe ich bei Abschluss des Mietvertrags sehr wohl gesehen...:eek:
"schon ziemlich komisch dass der Vermieter anscheinend überhaupt keine Ahnung hatte wer eigentlich noch in dieser Wohnung lebt und wer wann eingezogen war,"
Sein Problem.
"...drohte uns mit einem für mich sehr fremdlichen Verhalten:
A) Wir ziehen wieder aus,
LOL
"B) Wir unterschreiben eine Erklärung die besagt dass wir nie wieder wegen einer Ruhestörung auffallen, ansonsten würde er uns mit sofortiger Wirkung am selben Abend/Tag noch aus der Wohnung rausschmeißen,"
Eine Rausschmeissklausel halte ich für wirkungslos.
"C) Eine Einstweilige Verfügung mit Gerichtsverfahren und mehreren Tausend Euro Strafe, etc..."
Lachhaft. Dafür müsste er erst mal einen Richter finden...
"Nun meine Frage: Darf uns der Vermieter mit jeglichen Vorgehen (A,B,C) - auch nach 1 mal Ruhestörung - drohen?"
Drohen "darf" er, es ist jedoch unerheblich.
"Natürlich sagten wir zuerst dass wir eine Erklärung (B) unterschreiben würden (am Montag würde er uns das Schreiben vorbeibringen), jedoch bin ich sehr skeptisch was diese Erklärung angeht und noch nicht bereit solches zu unterschreiben. Muss ich diese Unterschreiben?"
Nein.