Beiträge von Berny

    Tacheles:

    "Er hat mir aber nach kurzer Einsicht in den Mietvertrag und die letzten 2 Abrechnungen bestätigt:
    - Abrechnungen tlw. falsch und damit unwirksam
    - es besteht Verpflichtung zur verbrauchsabh. Abrechnung der HeizK.
    Noch einmal die Frage zu der 30qm Garage unserer Mitbewohner:
    Da bullert nun die Heizung, genauso wie im Hausflur und in deren Flur-WC, taucht aber in keiner qm-Berechnung auf."
    Vier Gründe, weshalb die HeizkAbr. ungültig ist.

    "Wie sähe für Euch hier eine vernünftige Regelung aus ?"
    Abrechnung gem. HeizkVO Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem

    Hallo Stanzi,

    erfahrungsgemäss werden an die rechtssichere fristlose Kündigungsmöglichkeit hohe Anforderungen gestellt, was Dir sicherlich jetzt auch einleuchten dürfte.

    "Bei den meißten kommt sogar noch Marklergebühren mit dazu bzw man bekommt eine Absage, weil man alleinerziehend ist. Ich hasse die Diskreminierung!"
    Tja, Alleinerziehende geben immer wieder Stoff für Probleme, RTL- etc.- Soaps...:(
    Ist wohl auch heutzutage nichts Unübliches (mehr)...

    Ich denke, dass hier gemalert werden muss, denn bis zu höchsten Gerichten ist man der Meinung, dass knallige Farben als Sachbeschädigung einzustufen sind. Und diese Farben müssen beim Auszug gegen neutrale und/oder Pastelltöne geändert werden.


    Richtig, knallige Farben muss niemand akzeptieren.

    janine89:

    "In meinen Mietvertrag steht unter Punkt 15 Rückgabe folgendes
    " Bei Ende des Dauernutzungsverhältnisses hat der Mieter/in die Sache besenrein und vollständig geräumt in dem Zustand zurückzugeben in dem er/sie die Wohnung übernommen hat. "

    Unter Punkt 7 Schönheitsreparaturen steht folgendes
    " 1. Der Mieter/in hat spätestens bis Ende des Dauernutzungverhältnisses alles bis dahin, je nach Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen Arbeiten durchzuführen, um den in Punkt 15 genannten Zustand wiederherzustellen. "
    " 2. Zeitlicher Abstand für Schönheitsreparaturen je nach Abnutzungsgrad der Räume. "

    Habe die Wohnung damals als unrenoviert übernommen, so steht es auch im Übergabeprotokoll. Laut diesen ist der in der Wohnung verlegte Teppichboden abgewohnt.""
    Soweit verstanden.

    "1. Muss ich die Wohnung malern"
    Nein.

    "2. Muss ich Dübellöcher verschließen"
    Ja.

    "3. Muss ich den Teppichboden erstetzen ( sind Farbflecken drauf )"
    Jein, die Ff bieten jedoch Streitpotential...

    "4. Muss ich Heizkörper usw. streichen"
    Nein.

    OlliT:

    "der Vermieter informierte mich darüber, dass jener Mensch am vergangenen Samstagvormittag diese Veränderung an den Heizkörpern vornimmt!"
    So gehört es sich auch.

    "Frage, ob ich dafür die Kosten zu entrichten habe!"
    Nein, das sind Investitionskosten (=Werbekosten) des Vermieters bzw. Hauseigentümers, der die Abrechnungsfirma bestellt bzw. kontraktiert hat, damit die HK_ABrechnungen gemacht werden können.
    Ich hoffe, die Fa. hat jetzt funkende Geräte eingebaut, damit zukünftig nicht mehr persönlich abgelesen werden muss.
    Ein böser Gedanke bringt mich darauf, ob da nicht evtl. der Monteuer für sich ...:mad::D?

    tom_4u:

    "in meinem Mietvertrag ist die Umlage für Kabelfernsehen nicht explizit unter §3 Nr. 2 ..."
    Den § kennt hier niemand auswendig.

    "Allerdings nutzte ich das Kabelfernsehen.
    Darf der Vermieter dennoch die Gebühren für Kabelfernsehen (analog TV) auf mich in der Nebenkostenabrechnung umlegen?"
    Ich meine Ja.

    Hallo flolue,

    "Diese wurde Vermieterseits (schriftlich) genehmigt und im Falle des Todes auf die KLausel im Mietvertrag verwiesen.
    (Tiere auch Haustiere [...] mit Ausnahme von z.b. Zier[...] sind verboten. Anderes muss im Einzelfall von den Parteien getroffen werden)"
    Halte ich für klar und deutlich.

    "Von Anfang an haben wir klar gemacht, dass ..."
    Klar machen bedeutet garnichts. Was zählt, sind schriftliche von beiden Seiten unterschriebene Vereinbarungen. Die kann jeder Richter nachlesen...:o

    "Nun hat die Katze leider nur noch 5 Monate gelebt und wir haben unsere Vermieter darüber informiert und auch mitgeteilt, dass wir uns eine neue Katze anschaffen wollen.
    Völlig überraschend wurde uns nun mitgeteilt, dass dies nicht gewünscht ist."
    Der VM hat von seinem Recht legal Gebrauch gemacht.

    "Auf die Nachfrage was denn mit 4 Meerschweinchen..."
    Sind wegen ihrer Grösse kein Thema bzgl. Haustierhaltung.

    "Wir sind bereit (Rechtsschutzversicherung sei Dank) die Katze einzuklagen. Wie seht ihr das?"
    Bevor Ihr Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen wollt, solltet Ihr Euch ein Deckungszusage einholen.

    Hallo elektron,

    "am 14 September habe ich meine defekte Heizung bei meiner Wohnungsfirma (börsennotierte Wohnungsunternehmen) gemeldet."
    Ist sie also Dein Vermieter?

    "Eine andere Firma wurde für die Reperatur sofort beauftragt. Seit 8 Wochen hieß es bei der Reparaturfirma, dass man auf die Ersatzteile wartet."
    Eine von hier inzwischen leidlich bekannten Ausreden...

    "Bei meinen Anrufen bei der technischen Hotline ziehen sich die Mitarbeiter aus jeglicher Verantwortung und meinen, dass das Wohnungsunternehmen nichts machen könne wenn die beauftragte Firma die Ersatzteile nicht liefern könne."
    Auch eine von hier inzwischen leidlich bekannten Ausreden...

    "Vor Kurzem habe ich per Einschreiben nochmal beim Wohnungsunternehmen gemeldet und angefordet, so dass eine neue Heiztherme eingebaut werden sollte, wenn die Ersatzteile nicht vorhanden sind."
    Das kannst Du nicht.
    Du kannst lediglich fordern, den Fehler zeitnah zu beheben und den vertraglichen Zustand wiederherzustellen. Ich würde zudem auch noch auf § 535 BGB bezug nehmen. Und das alles per Einwurfeinschreiben.

    "Meine Frage ist, wie ich jetzt hier vorgehen sollte ?"
    Ich gab Dir hier nun Ideen, keine Rechtsberatung, denn das wäre Sache einen Fachanwalts.

    "Kann man den Mietbetrag ohne Antwaltunterstützung zurück buchen ?"
    Davon rate ich dringend ab, denn Du hast das richtige Prozedere nicht durchgeführt.

    OT-Tipp: Plenk ? Wikipedia

    Hallo PEfin,

    "Ich und meine Mitbewohner (alle Erstsemesterstudenten für Wirtschaftswissenschaften) sind vor zwei Wochen in eine Altbauwohnung umgezogen"
    Seid wann seid Ihr Mieter (mit schriftlichem Mietvertrag)?

    "Als wir gerade am Verlassen der Wohnung waren (22.10Uhr)..."
    Komisch... Ich verlasse meine Mietwohnung um 22:10 nicht (mehr).

    "Am nächsten Tag stand unser Vermieter - den wir zuvor noch nie gesehen haben - "
    Komisch... Meinen Vermieter habe ich bei Abschluss des Mietvertrags sehr wohl gesehen...:eek:

    "schon ziemlich komisch dass der Vermieter anscheinend überhaupt keine Ahnung hatte wer eigentlich noch in dieser Wohnung lebt und wer wann eingezogen war,"
    Sein Problem.

    "...drohte uns mit einem für mich sehr fremdlichen Verhalten:
    A) Wir ziehen wieder aus,
    LOL

    "B) Wir unterschreiben eine Erklärung die besagt dass wir nie wieder wegen einer Ruhestörung auffallen, ansonsten würde er uns mit sofortiger Wirkung am selben Abend/Tag noch aus der Wohnung rausschmeißen,"
    Eine Rausschmeissklausel halte ich für wirkungslos.

    "C) Eine Einstweilige Verfügung mit Gerichtsverfahren und mehreren Tausend Euro Strafe, etc..."
    Lachhaft. Dafür müsste er erst mal einen Richter finden...

    "Nun meine Frage: Darf uns der Vermieter mit jeglichen Vorgehen (A,B,C) - auch nach 1 mal Ruhestörung - drohen?"
    Drohen "darf" er, es ist jedoch unerheblich.

    "Natürlich sagten wir zuerst dass wir eine Erklärung (B) unterschreiben würden (am Montag würde er uns das Schreiben vorbeibringen), jedoch bin ich sehr skeptisch was diese Erklärung angeht und noch nicht bereit solches zu unterschreiben. Muss ich diese Unterschreiben?"
    Nein.

    ich habe ein dreijahres mietsvertrag wo ich danach kündigen kann. ich wohne 1,5 halbes jahr in der wohnung kann ich durch den fall mein mietsvertrag eher kündigen?


    Hallo,
    auch ich meine: Nein.
    Wenn Du vorzeitig ausziehen möchtest, sollteste versuchen, zusammen mit Deinem Vermieter eine Lösung zu finden.

    anitari:

    "Ganz simpel gesagt, alles was hinter der Wohnungstür ist zählt zur Wohnfläche."
    Genauer: Miet- bzw. Nutzfläche (es gibt ja nicht nur Wohnraum-, sondern auch Gewerberaummietverträge).:p

    "Übrigens auch eine Terrasse oder ein Balkon darf zu 25 - 50 % dazu gerechnet werden."
    Richtig. Oder auch eine Loggia.:)

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