Hallo Chris,
"Der Mietvertrag besagt, dass wir EINE Kaltmiete als Kaution hinterlegen und EINE Kaltmiete hinterlegen, die für die Beseitigung von Mängeln und Streichen/usw dem Vermieter bei Auszug zur verfügung steht (jeweils 520€/ summa summarum 1040€. Diese Klausel kam mir schon etwas seltsam vor."
Ihr habt es aber so rechtswirksam vereinbart.
"Ich habe dann mit der Vermieterin einen Deal ausgemacht, dass bei einwandfreier Übergabe der Wohnung sowohl die Kaltmietkaution Teil 1 (520€) als auch ein Teil der zweiten Kaltmietkaution (220€) zurückerstattet wird."
Es werden keine "Deals ausgemacht" (woran sich dann jemand nicht mehr erinnern kann), sondern schriftliche Vereinbarungen getroffen.
"1. ist diese Klausel rechtens?"
Ja, da sie die Höchstgrenze von drei Kaltmieten nicht überschreitet.
"2. ist der Betrag von 520€ für Renovierungen in der Wohnung (86qm/ 2 1/2 Zimmer) rechtfertigend?"
Antwort wie vor.
"3. muss die Wohnung nach der kurzen Miete (16monate) Renoviert werden?"
Kommt drauf an, wie die Mieter dort gewohnt/gehaust haben...
"Des Weiteren wurde im Mietvertrag handschriftlich festgelegt, dass bei "einwandfreier Übergabe" 220€ + 520€ ausgehändigt wird."
Diese bedürfte m.E. einer rechtlichen Überprüfung durch einen Juristen, ob hier nicht eine Bereicherung durch die Hintertür vorliegen könnte.
"Einwandfrei ist ein sehr breit gefächerter Begriff...."
worüber man trefflich streiten kann. Bei Uneinigkeit helfen dann Rechtsanwälte, Gutachter und Gerichte mit vierstelligen Kostenrisiken.