Beiträge von Berny

    Hallo Chris,

    "Der Mietvertrag besagt, dass wir EINE Kaltmiete als Kaution hinterlegen und EINE Kaltmiete hinterlegen, die für die Beseitigung von Mängeln und Streichen/usw dem Vermieter bei Auszug zur verfügung steht (jeweils 520€/ summa summarum 1040€. Diese Klausel kam mir schon etwas seltsam vor."
    Ihr habt es aber so rechtswirksam vereinbart.

    "Ich habe dann mit der Vermieterin einen Deal ausgemacht, dass bei einwandfreier Übergabe der Wohnung sowohl die Kaltmietkaution Teil 1 (520€) als auch ein Teil der zweiten Kaltmietkaution (220€) zurückerstattet wird."
    Es werden keine "Deals ausgemacht" (woran sich dann jemand nicht mehr erinnern kann), sondern schriftliche Vereinbarungen getroffen.

    "1. ist diese Klausel rechtens?"
    Ja, da sie die Höchstgrenze von drei Kaltmieten nicht überschreitet.

    "2. ist der Betrag von 520€ für Renovierungen in der Wohnung (86qm/ 2 1/2 Zimmer) rechtfertigend?"
    Antwort wie vor.

    "3. muss die Wohnung nach der kurzen Miete (16monate) Renoviert werden?"
    Kommt drauf an, wie die Mieter dort gewohnt/gehaust haben...

    "Des Weiteren wurde im Mietvertrag handschriftlich festgelegt, dass bei "einwandfreier Übergabe" 220€ + 520€ ausgehändigt wird."
    Diese bedürfte m.E. einer rechtlichen Überprüfung durch einen Juristen, ob hier nicht eine Bereicherung durch die Hintertür vorliegen könnte.

    "Einwandfrei ist ein sehr breit gefächerter Begriff...."
    worüber man trefflich streiten kann. Bei Uneinigkeit helfen dann Rechtsanwälte, Gutachter und Gerichte mit vierstelligen Kostenrisiken.

    Seebewohner:

    "holt mich jetzt auch grade wieder meine Bequemlichkeit und Faulheit ein"
    Lass' Dich nicht aufhalten.

    "ich widme mich den wirklich wichtigen Dingen meines Alltages"
    Hoffentlich erkennst Du sie auch!

    "ich wünsche der nächste Post ist hilfreich(er) als meiner"
    Jeder Post hier kann nur noch hilfreicher als Deiner sein...

    Hallo Philipp,

    der Mietvertrag scheint m.E. i.O.zu sein. "Dran" sind also die letzten Mieter, (naja, das mit den Hunden kennst Du ja wohl...). Soweit zum Mietrecht.

    Die unter den jeweiligen Mietern bestehenden Ansprüche bzw. Regelungen sind m.E. eher bürgerliches Recht.
    Ein MV wie dieser ist mir bis jetzt noch nicht untergekommen; ich vermute, dass er von einem Juristen entworfen wurde...

    Heißt das, dass die Frist immer zum Ende des Kalenderjahres endet? Ich dachte immer 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung!?


    Jein. Bis ein Jahr nach Beendigung des einjährigen Abrechnungszeitraums, unabhängig von einem evtl. unterjährigen Nutzungszeitraum.

    In der vergangenen Woche bin ich dann in einem Brief schärfer geworden und habe mit einem Anwalt gedroht.
    Welche Frist ist angemessen bezüglich der Kautionsrückzahlung?


    Drohungen kommen immer "gut"..., sind sie doch hervorragend dazu geeignet, dem Drohenden zu zeigen, wie der Hase läuft...:mad::D
    Falls der Betriebskostenabrechnungszeitraum - wie meist üblich - mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, müsstet Ihr noch äusserstenfalles bis zu vierhundertsechsundzwanzig Tage Geduld haben.:eek::p

    @ Berny.....sind alle Deine Beiträge so ironisch?
    Ich dachte man kann hier kompetente Hilfe und Ratschläge bekommen?
    Bisher jedoch habe ich nur Ironie und Spott zu spüren bekommen wie "Willkommen im Leben" und "Träum weiter".
    Vielen Dank für diese "konstruktiven" Antworten von Dir :(


    ... welches ich hier noch einmal wiederhole. Denke doch einmal darüber nach, was für viele Zeitgenossen das Allerwichtigste ist...:D:mad:

    Hallo Steffko43,

    willkommen in der Gegenwart!:mad:

    "Warum soll ICH ausziehen?"
    Tja, warum wohl?

    "Habe ich als Mieter nicht auch ein Recht auf Sicherheit für mich und mein Kind?"
    Hast Du.

    "Mir wurde bei meinem Einzug zugesichert ..."
    Selten so gelacht äh geweint... - willkommen im Leben!

    "das die M-Praxis verlegt wird..."
    Das kann keine im Mietvertrag zugesicherte Eigenschaft der Immobilie sein.

    "das möchte ich nun nach etlichen negativen Begebenheiten."
    Träum' weiter.

    "Es soll ja nicht die ganze Praxis weg..."
    Nichts, was gute Miete einbringt, wird aufgegeben...

    "Der Vermieter bekommt ja nicht weniger Miete wenn die M-Praxis weg ist.Die Miete für die Gesmeinschaftspraxis bleibt doch bestehen."
    Zerbrich' Dir bitte nicht Dein Köpfchen über anderer Leute Geschäfte.

    "Kann ich als Mieter denn wirklich gar nichts dagegen tun und muss das weiter hin nehmen????"
    Unter Vorbehalt meine ich leider Ja.

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