Irre hohe Heizkosten

  • Hallo Allerseits,

    ich bin immer noch über die irre hohe Heizkostenabrechnung für 2010 verärgert. 6 Parteienhaus. Ich bewohnte eine 65qm-DG-Wohnung. Abrechnungszeitraum damals war der 15.08.2010 bis 31.12.2010. Als Gesamtmenge dersBrennstoffs (Gas) wurde 105.640 kWh für das komplette Haus ermittelt. Das war viel mehr, als von allen Mietern angenommen. Meine damalige Nachzahlung belief sich auf 660€!!!

    Mein "Glück" damals: Die Abrechnung konnte ich pauschal um 15% kürzen, weil die Kosten nur pauschal auf qm-Basis umgelegt wurden, statt eine verbrauchsabhängige Abrechnung (Theromstate) durchzuführen. Die Hausverwaltung versäumte es schlichtweg, Thermostate zu installieren.

    Nun liegt mir seit ein paar Tagen die Abrechnung 2011 vor. Zeitraum 01.01.2011 bis 14.10.2011. Ich bin am 15.10. ausgezogen. Gesamtverbrauch in diesem Zeitraum 72.832 kWh Gas. Also deutlich weniger! Jetzt habe ich sogar ein kleines Guthaben... ;)

    2011 habe ich mich bereits mit der Hausverwaltung über die unglaublichen Heizkosten gestritten. Im rechnerischen Vergleich zur vorher bewohnten 120qm Wohnung, hatten sich meine Heizkosten gar verVIERfacht! Mein Hinweis, dass sowas völlig unrealistisch ist, da sich meine Lebensgewohnheiten und damit mein Heizverhalten geändert hätten, wurde recht schnell "verargumentiert": Beide Wohnungen wären gar nicht vergleichbar, auch wenn ich für 120qm halb so viel Gas verbrauchte, wie später für 65qm. Die 15% Kürzung habe ich durch bekommen. Mehr aber nicht.

    Eigentlich gibt mir die 2011'er Abrechnung recht, dass der damals zugrunde liegende Verbrauch abwegig hoch war und nicht dem normalen Heizverhalten entsprach. Entsprechend würde ich den Fall gerne aufrollen und schauen, ob ich noch was rausschlagen kann.

    Problem könnte allerdings sein, dass die 2010'er Abrechnung bereits zum 05.10.2011 erstellt wurde. Damit mehr als 12 Monate verstrichen sind. Da ich der Abrechnung damals aber schon Widersprochen habe (15% Kürzung), interessiert mich natürlich, ob damit die Frist irgendwie verlängert oder ausgesetzt wird?

    Bzw. wie würdet Ihr nachträglich in meinem Fall vorgehen? Welche rechtlichen Mittel gibt es?

    Danke und Grüße
    Carsten

  • Zitat

    Welche rechtlichen Mittel gibt es?

    Wohl keine. Aber vielleicht findet ein pfiffiger Anwalt für Mietrecht das berühmte Haar in der Suppe und kann etwas erreichen. Aber das macht er nicht umsonst.

    P.S.

    Zitat

    Die Hausverwaltung versäumte es schlichtweg, Thermostate zu installieren.

    Meinst du wirklich die Teile am Heizkörper, mit der du den Duchfluss regelst, oder sind es nicht eher die Messgeräte (Röhrchen, Messfühler, Heizkostenverteiler), die bei dir fehlten?

  • Meinst du wirklich die Teile am Heizkörper, mit der du den Duchfluss regelst, oder sind es nicht eher die Messgeräte (Röhrchen, Messfühler, Heizkostenverteiler), die bei dir fehlten?

    OK, da habe ich wohl einen falschen Begriff verwendet. Natürlich meine ich die Heizkostenverteiler/Messfühler ;)

  • Seit genau wann, bitte?

    10.10.2012. Allerdings ist das die Abrechnung für 2011, die zu meinem Gunsten ausfällt. Mir geht es um die Abrechnung 2010, die das Datum 05.10.2011 trägt.

  • Heißt das, dass die Frist immer zum Ende des Kalenderjahres endet? Ich dachte immer 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung!?


    Jein. Bis ein Jahr nach Beendigung des einjährigen Abrechnungszeitraums, unabhängig von einem evtl. unterjährigen Nutzungszeitraum.

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