Tacheles:
"im Mietvertrag (v. 07/2007) steht:
die Verteilung der BK auf die Mieter erfolgt -ausgenommen HK, siehe Seite 19 (im MV)- nach dem Anteil der Wohnflächen."
Na schön.
"abweichend hiervon werden die folgenden Positionen §28, Seite 33) zu 50% nach qm und zu 50% nach Personen verteilt."
Welche -genau- sind das?
"Bei vorhandenen Zähleinrichtungen werden die Meßergebnisse zugrunde gelegt."
Na schön.
"Seite 19[/B] steht: die HK sowohl für die Raumerwärmung als auch für die Warmwasserversorgung werden -sofern nichts anderes vereinbart ist- zu 50% nach ermittelten Verbrauch und zu 50% nach Wohn- oder Nutzfläche der beheizten Räume verteilt."
Halte ich für rechtswidrig. Seit 1.1.2009 zu 30/70% vorgeschrieben.
"Einzelne Vereinbarungen / ausgehandelte Individualabreden:
- Heizkostenverteilung: 50% nach qm und 50% nach Personen"
Auch als Individualabrede rechtswidrig.
"mal abgesehen davon, das neben den HK/Wasserkosten auch die meisten anderen NK nicht nach qm -wie ja im Mietvertrag vorgesehen- abgerechnet werden:"
Und von denen möchte ich wissen, ob sie als umlegbar auf den Mieter im MV vereinbart sind, evtl. auch in einer explizit aufgeführten Rechtsvorschrift.