Beiträge von Berny

    Hallo asking,

    "Im Hinweisblatt steht steht dazu: „Sie haben eine Wohnung aus unserem Programm „Selbst ist der Mann/die Frau“ angemietet. Nun können Sie sich Ihr Zuhause ganz nach Ihren Vorstellungen gestalten.""
    Eine "elegante" Formulierung...

    "Zu welchen Leistungen bin ich nun bei Auszug verpflichtet?"
    M.E. nur, sie besenrein und ohne Beschädigungen zurückzugeben. In einigen Bestimmungen des BGB heisst es, dass Regelungen zum Nachteil des Mieters nichtig sind.

    "Wir hatten die Wände erstmal gespachtelt, alles tapeziert in hellen Pastelltönen (vanille, apricot, heller Schilfton)
    Die Sachbearbeiterin sprach jetzt von neuen weißen Rauhfaserwänden."
    Diese Farbtöne braucht der VM nicht zu akzeptieren, daher wohl deren Antwort.

    "Bin ich verpflichtet, alle Wände mit Raufaser neu zu tapezieren und weiß zu streichen, oder reichen auch überstrichene weiße Wände?"
    Das wird Dir der Hausmeister schon erklären. Du solltest auch bedenken, dass die Verwaltung Dir wahrscheinlich die neue Wohnung verweigert, falls Ihr nicht deren Bedingungen bzgl. der Übergabe der alten Wohnung erfüllt...:p

    Tipp: http://www.google.de/#sclient=psy-ab&hl=de&q=mietrecht+r%C3%BCckgabe+wohnung+mietwohnung&oq=mietrecht+r%C3%BCckgabe+mietwohnung&gs_l=hp.1.1.0i30j0i8i30.4844.10313.1.14157.14.9.1.4.4.2.938.4827.3-1j4j2j2.9.0...0.0...1c.1.EXBAoXL1qIE&pbx=1&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.&fp=ec39e1fafb195376&bpcl=37643589&biw=1170&bih=581

    Tacheles:

    "im Mietvertrag (v. 07/2007) steht:

    die Verteilung der BK auf die Mieter erfolgt -ausgenommen HK, siehe Seite 19 (im MV)- nach dem Anteil der Wohnflächen."
    Na schön.

    "abweichend hiervon werden die folgenden Positionen §28, Seite 33) zu 50% nach qm und zu 50% nach Personen verteilt."
    Welche -genau- sind das?

    "Bei vorhandenen Zähleinrichtungen werden die Meßergebnisse zugrunde gelegt."
    Na schön.

    "Seite 19[/B] steht: die HK sowohl für die Raumerwärmung als auch für die Warmwasserversorgung werden -sofern nichts anderes vereinbart ist- zu 50% nach ermittelten Verbrauch und zu 50% nach Wohn- oder Nutzfläche der beheizten Räume verteilt."
    Halte ich für rechtswidrig. Seit 1.1.2009 zu 30/70% vorgeschrieben.

    "Einzelne Vereinbarungen / ausgehandelte Individualabreden:
    - Heizkostenverteilung: 50% nach qm und 50% nach Personen"
    Auch als Individualabrede rechtswidrig.

    "mal abgesehen davon, das neben den HK/Wasserkosten auch die meisten anderen NK nicht nach qm -wie ja im Mietvertrag vorgesehen- abgerechnet werden:"
    Und von denen möchte ich wissen, ob sie als umlegbar auf den Mieter im MV vereinbart sind, evtl. auch in einer explizit aufgeführten Rechtsvorschrift.

    Hallo bernny,

    schliesse mich meinem Vorredner an.
    Dem Wartungstermin solltest Du Dich jedoch nicht widersetzen. Spätestens, wenn der Monteur kommt (er muss dann auch eine Abgasmessung mit schriftlichem Protokoll machen), wirst Du Dir sicher den Namen, Adresse und TelNr. der Firma notieren um recherchieren zu können, ob es eine zugelassene Firma/Meisterbetrieb ist.
    Das kannste uns hier dann mal gerne mitteilen, da das Verhalten Deiner VM doch etwas befremdlich erscheint.

    Hallo Ulf,

    ich kann Dich beruhigen.
    Der Rücklaufabsperrhahn ist regelmässig unter einer Schraubkappe angebracht und unterliegt zwecks Heizungsbedienung nicht dem Zugriff des Mieters, im Gegensatz von bspw. Thermostatkopf, Tür- oder Fenstergriffen o. dgl.
    Der Thermostatkopf, Preis 10-12€ in jedem Baumarkt, gehört zur einwandfreien Funktion der Heizung, welche gem. § 535 BGB vom VM zu gewährleisten ist.
    Falls Du ihn auswechseln möchtest: Alten abschrauben, evtl. Rohrzange für die Überwurfmutter, Tropfen Öl auf den Stift, ihn mal 2-3 mal reindrücken, neuen ThKopf auf 5 stellen, aufsetzen und die Überwurfmutter mit der Zange leicht anziehen.

    Ergänzend zu meinem Vorredner:

    Es kommt IMMER darauf an, wer mit wem ein Vertragsvehältnis hat.
    Du schreibst "Ich lebe in einer WG mit zwei gleichberechtigten Hauptmietern", also seid Ihr Drei Mieter.

    Du bist ... "leider soweit im Rückstand (2 Monatsmieten)", und das können wohl Deine anteiligen Beträge sein. Den VM ficht das garnicht an, da alle Mieter gleichberechtigt und gleichverpflichtet sind.
    Also können Deine Mitmieter nur im Innenverhältnis finanzielle Forderungen an Dich stellen, sonst nichts.

    Hi Ginger,

    "habe heute am 06.11.2012 eine Miterhöhung von unserem Vermieter bekommen.
    Sie zahlen seit dem 1.12.2006 für die o.g. genannte Wohnung eine Monatliche Grundmiete von 300,00€ zzgl. Betriebs- und Nebenkosten.
    In Anlehnung an den Verbraucherpreisindex erhöhen wir Ihre Grundmiete um 40,00€ auf 340,00€ ab dem 01.12.2012.
    Was ist der Verbraucherpreisindex?(hab schon gesucht aber nix verstanden)."
    Google half Dir nicht?: Indexmiete - Mieterhöhung nach Verbraucherpreisindex
    und BGB - Einzelnorm
    Ist Mietanpassung gem. Index vereinbart?

    "Kann mein Vermieter mit so einer kurzen Frist die Miete erhöhen?"
    Nein, diese Vorgehensweise entsprach überhaupt nicht den rechtlichen Anforderungen.

    Soll ich dies mit einer Fristsetzung und einer drohenden Mietminderung tun?
    Oder wie ist der gangbare Weg.
    Soll ich mich im Schreiben direkt auf das Urteil berufen?


    Am besten wäre, wenn Du ein Sachverständigengutachten beifügen würdest (kostet ja nur vierstellig).

    So die Briefe wurden gestern bei allen 3 Vermietern eingeworfen^^ sind einmal die Mutter und ihre 2 Töchter und der mann einer tochter managt das alles.
    ich habe auch ein schreiben zugelegt wegen der nebenkosten voraus zahlung die bei mir ja 170 eu ist, das ich da nur noch 140 zahlen will da es ja dicke reicht,(bei der 50/50, und wenn er nun die 30/70 nimmt will ich noch weniger zahlen^^) darf ich diese gleich bei der neuen miete weglassn, oder muss ich auf eine bestätigung warten?


    Warte mal bis 30.11. ab.

    Also der eine sagt er darf es und der andere er darf es nicht. Wird sehr interessant werden. Ich schreib ihm einfach das ich auf die richtige Abrechnung warten will und hoffe das Beste...


    In Ordnung, mach' das und halte uns bitte gelegentlich auf dem Laufenden.

    Darf der Vermieter sagen: "Ich weis zwar nicht wie viel Betriebskosten Sie für das Jahr 2012 nachzahlen müssen aber will zur Sicherheit einfach mal so 1000,00 € SOFORT von Ihnen haben. Die richtige Abrechnung folgt 2013 und dann bekommen sie die Differenz wieder."
    IST DAS ERLAUBT???


    Nein, ist es nicht.

    Wichtig für Mieter die ausziehen:
    Grundsätzlich endet der Abrechnungszeitraum mit dem Ende des Mietverhältnisses und die Nebenkostenabrechnung hat anteilig zu erfolgen.


    "Toll", dass Du Unwissende hier schon Ratschläge für andere Ratsuchende gibst...:mad: - auch, wenn er falsch ist...
    Vielleicht hast Du aber inzwischen doch begriffen, was der Unterschied zw. Abrechnungs- und Nutzungszeitraum ist...?

    Hat man da keine Chance? Also außer ausziehen, was bei mir oberste Priorität hat, sobald ich etwas passendes gefunden habe. Aber bis dahin?


    Klemmst Du einen Filz dazwischen.
    Und machst etwas Fett an die Schliessklinke (gerade und schräge Seite), sodass die sich leichter und leise hineindrücken lässt. Kann aus eigener Erfahrung Wunder wirken.

    Ein Mitverschulden trifft m.E. auch den VM, denn ich halte es für rechtlich bedenklich bzw. unüblich, während der Mietzeit Forderungen des VM aus der Kaution zu befriedigen. - Hatte mal einer meiner Mieter versucht, aber wir hatten uns dann auf zukünftige leicht erhöhte Mietezahlungen bis zum Ausgleich verständigt.
    Wenn der VM jedoch zu träge/unbeholfen/unfähig oder blöd ist, korrekte Betrk-Vorauszahlungen zu berechnen, bitteschön...

    Meine Frage ist jetzt eigentlich nur, ob der Vermieter sich in dieser Spanne einen Betrag aussuchen darf oder ob er sich an die 9,78 € halten muss?
    Ich lese oft, dass er einen Betrag an der Obergrenze der Spanne begründen muss.


    Wir haben freie Marktwirtschaft...
    Wenn der VM meint, er könne an die Obergrenze gehen, bitteschön, soll er es versuchen, auch mit dem Risiko der öfteren Mieterwechsel.
    Schon ein einziger Monat Leerstand im Jahr oder innerhalb von zwei Jahren würde die Performancekalkulation kippen. Ich sehe es an meiner Immobilie (toi toi toi) und an der nachbarlichen...:cool:

    Gibt es hierzu vielleicht bereits eine eindeutige Gesetzeslage oder müsste man das ggf. gesondert vereinbaren und falls dem so ist, wie könnte so eine Vereinbarung aussehen?


    Hallo,
    wenn in den Mietverträgen keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden oder geeignete Messeinrichtungen vorhanden sind, so ist nach Wohnflächenanteilen zu berechnen, egal, wieviele Personen da wohnen.
    Zu einer evtl. genehmigungspflichtigen kommerziellen Betreuungstätigkeit kann ich mich nicht äussern.

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