Beiträge von Berny

    Xodl:

    "war heute beim anwalt er sagte klarer fall es muss 30/70 abgerechnet werden."
    Auch meine Meinung.

    "mein vermieter meine nun das die freiliegenden leitungen nicht alle gedammt sind"
    Bedeutet lediglich nachlässige Arbeitsweise der Installateure.

    "nach meiner neuen selber errechneten abrechnung habe ich statt dem guthaben von 375 nun 673 eu diese soll ich ihm mitteilen, und dann einfach keine nebenkosten mehr zahlen biss mein guthaben aufgebraucht ist,"
    Aber dem VM schriftlich vorher nachweislich mitteilen.


    Nun sollen wir nachdem Verursacherprinzip zahlen.
    Also nach m³ Wasserverbrauch wird der Strompreis, die Zählerkosten und die Wartungen (2mal jährlich)berechnet.


    Richtig so. Wenn geeignete Messeinrichtungen vorhanden sind, kann die mietflächenbezoge Abrechnung entfallen. Und der VM hat das angekündigt: auch korrekt:

    Der gute Mann macht es sich wohl recht leicht...:eek:
    Ich würde mir das nicht gefallen lassen, sondern feststellen, dass wegen Ausfall der Heizung die üblichen Mindest-Raumtemperaturen nicht mehr erreicht werden und die Miete demnach in krassen Fällen sogar bis zu 100% gekürzt werden kann (aber Vorsicht! Wenn zwei Monatsmieten fehlen, könnte er fristlos kündigen, ob rechtmässig oder nicht, steht auf einem anderen Blatt).
    Und mit dem VM habe ich keinen Vertrag über die Bedienung einer Heizungsanlage (Holz hacken als 87-jährige Rentnerin etwa...?)

    Das ist auch zum Teil so wenn nach der Heizkostenverordnung abgerechnet wird. 30 oder 50 %, die sog. Grundkosten, werden auch dann nach der Wohnfläche abgerechnet.


    Genauer: mietflächenanteilig.
    Und hier: Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem mal den §7, ersten fett gedruckten Satz lesen.... also wohl eher 30/70er Aufteilung.
    Und, wenn nicht vorschriftsgemäss abgerechnet wird, kann man afaik 15% des HK_Abrechnungsbetrages kürzen.

    Obwohl in meinem Mietvertrag nichts expliziet für Kabelfernsehen drin steht (nur Gemeinschaftsantenne bzw. Breitbandanschluss),


    Eigentlich gibt es kein Kabel"fernsehen", sondern nur einen Breitbandanschluss: Breites Band bedeutet breites Frequenzband, i.d.R. angeliefert per Koaxialkabel. Über verschiedene Frequenzbänder werden bspw. bei mir angeliefert: TV, Rundfunk, Internet, Telefon+Fax.

    ah danke
    Zu den unterschiedlichen Anzahlen an Parteien durch die geteilt wird kann also auch nur die Hausverwaltung was sagen... dann geh ich da nächste Woche mal vorbei :)
    Danke


    Nicht nur "vorbei"...
    Sondern gezielte Fragen VORHER notieren UND die der Abrechnung zugrunde liegenden Originalbelege einsehen (steht Dir zu). Vorher tel. Termin machen.
    Vorerfassung bedeutet, dass der Gewerbebetrieb herauszurechnen ist wegen seiner höheren Anteile.

    Hallo ylva,
    Dein grosser Freund hilft auch Dir: [url=http://www.google.de/#hl=de&gs_nf=3…iw=1170&bih=581]Google[/url]

    Ich kenne es so:
    "In meinem Mietvertrag steht wortwörtlich: Als Umlegungsmaßstab für die Nebenkosten gilt als vereinbart das Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen des Hauses."
    Trifft zu.

    Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung, Hausstrom, Oberflächenentwässerung und Reinigungsmittel wie oben.

    Kosten für Schornsteinfeger gehören gem HeizkostenVO hierzu,
    Kabelanschluß eigentlich nach WE, kann aber bei Vereinbarung auch nach WFlAnteilen abgerechnet werden. Ich würde diesbezgl. nichts beanstanden.

    Mein Vermieter hat bei der letzten Nebenkostenabrechnung seine Mitgliedschaft bei "Haus und Grund" als Nebenkostenbetrag aufgeführt. Ist das rechtens?
    Gruß von Cirotzky


    Hi, der Witz war "guut".
    Ich würde mal die in Rechnung gestellten BetrK mit dem Mietvertrag vergleichen. Vielleicht kommen noch mehr Kuckuckseier zutage.

    Hallo Simone,

    so einfach mal die BKAbrechnung an "das Amt" schicken ist nicht, zumindest so wie ich es kenne.
    Sondern die BKAbr. sollte sofort, nachdem Du sie erhalten und geprüft hast, persönlich beim Amt mit dem Antrag abgegeben werden.
    Wenn das Amt acht Wochen braucht, dann isses eben so, kannst ja eine Dienstaufsichtsbeschwerde starten.... dann werden sie Dich in freudiger Erinnerung zukünftig ganz bevorzugt bedienen und Dir womöglich noch den Ar*** hinterhertragen... mit evtl. Zinsen.:D

    Desweiteren droht sie, wenn wir nicht richtig Müll trennen, das wir eine 2te Mülltonne bezahlen müssen. Also mein Mitschüler und ich. Nur es benutzen Wir + 2 Parteien + Vermieterin diese Mülltonne. Sie kann es also nicht beweisen das wir es waren. Ist das rechtens, das sie mit Kosten für eine neue Mülltonne droht?


    Hallo Marvin,
    wirklich prima, mal vernünftiges Deutsch lesen zu können.
    Meinem Vorredner schliesse ich mich an.
    Trennt den Müll (notfalls unter Zeugen) vernünftig, so, wie die Gemeine es vorschreibt, und Euch kann keiner was. Dem Gegner sollte man keine Munition liefern.
    Jeder Mieter hat das Recht, ohne den VM zu fragen das Türschloss seiner Mietsache auszuwechseln bzw. durch Einsetzen eines kleinen Teils für andere unbenutzbar zu machen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses natürlich wieder Rücktausch.

    Das habe ich ja auch vor. Leider ist die neue Wohnung erst ab 01.04.13 frei. Ich habe ja nur zugestimmt, da ich davon ausgegangen bin, dass mein MV gültig ist. Kann sie mich den jetzt einfach rausschmeißen? Ich habe gelesen, da sie ja seit 3 Jahren die Miete von mir stillschweigend erhält ist ein sogenanter mündlicher Mietvertrag zustande gekommen. Wie sind den da die Kündigungsfristen?


    Wie die gesetzlichen.

    Jetzt droht sie mich auf die Straße zu setzten. Ich habe der Mieterhöhung ja zugestimmt, dann ist sie doch von einem gültigen Mietvertrag ausgegangen und kann doch nicht einfach sagen, nur weil ich mich ans BGB halte, wenn du nicht sofort bezahlst bekommst du halt einen neuen MV wo Kaltmiete und die Nebenkosten viel höher sind.


    Einer MEH zustimmen, ohne einen MV zu haben... grübel...
    Da es sich um Deine ExSchwippSchwiegermutter handelt und unter Anbetracht, dessen, dass Ihr Euch anscheinend sowieso nicht ganz grün zu sein scheint, würde ich... ausziehen.

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