Hallo MrsF,
schau' mal bitte in Deinen Mietvertrag:
Wer ist/sind Mieter, und wer Dein/Euer Vermieter?
Hallo MrsF,
schau' mal bitte in Deinen Mietvertrag:
Wer ist/sind Mieter, und wer Dein/Euer Vermieter?
Du glaubst doch nicht, dass diese Klientel einen eigenen Stromvertrag macht ![]()
Machen wollen schon...:o
Und böse Zungen behaupten, dass man oft vom Nick auf die Person schliessen kann. Muss was dran sein...
Thorsten85,
es bleibt bei dem Vorwurf, dass Du Infos scheibchenweise lieferst und Fragen nicht beantwortest.
Auch wenn Du es nicht begreifen willst, die Frage nach dem (üblichen) BK_Abrechnungszeitraum dieser Immobilie war nicht aus Jux und Dollerei gestellt worden.
".....zieh morgen mal los....."
Dann zieh mal...
"die letzte haben wir nicht bekommen. Wurden an eine falsche Adresse geschickt - ist nie angekommen.
Und mehr gab es nicht - also konnte ich auch nicht vergleichen...."
Und sie nochmals anzufordern war ja mit Arbeit verbunden...
Sollte ich ernsthaft erst einen Brief verfassen und dann 2 Wochen abwarten ob sich jemand bei mir meldet während es aus meiner Leuchte im WC funkt und brummt und nach verbrannten Kabeln riecht?
Und wie sieht es mit der Behebung der Mängel aus? was wenn der Vermieter nichts unternimmt? Kann ich die Miete mindern und muss ich auch dies einfach hinnehmen dass meine Wohnung jederzeit abfackeln könnte?
Kannst es auch sein lassen und auf ein Wunder warten - oder darauf, dass nix passiert.
Stoppt Tierversuche, nehmt BMW Fahrer!! ![]()
Nee danke, das gestern morgen bei Lahr / A5 war einer...![]()
..., dass ich dringend ein Studentenschließfach brauchte ...
Ich lach' mich weg... wieder was hinzugelernt.:D
Auch das die Vergleichswohnugen allesamt dem Vermieter gehören?
Ja, nach meinen letzten Erkenntnissen schon. Zumindest, wenn keine Notlage ausgenutzt wurde.
Hallo homme,
ich halte das für i.O.
der Hund ginge täglich in die Schule (4 Tage/Woche, da Teilzeit).
Kein Wunder, dass wir im PISA soo schlecht abgeschnitten hatten...:eek:
Eine Rolle Schaumstoffklebeband bekommste im 1€-Shop für 1€.
Alternativ schauen Sie sich nach einer anderen Wohnung um. Traurig aber wahr.
Würde ich auch vorschlagen...:(
Hallo fiedler,
bitte hol' Deinen rauchenden Freund von der Toilette 'runter und lass' ihn Deine Anfrage schreiben.
Falls ich richtig geraten haben sollte: Das Türschloss kann ein Mieter während der Mietzeit gegen ein eigenes austauschen. Rauchen kann vom VM nicht verboten werden.
mein Kombiventiel unter meinem Waschbecken im Badezimmer undicht geworden
Gehört zur Mietsache und ist gem. § 535 BGB vom VM i.O. zu halten.
Mag mir jemand seine Einschätzung geben, ob und was hier rechtlich unternommen werden könnte, daß mein Vater wieder Frieden findet?
Ja, ein flotter Dreier (Gespräch zw. Vater, anderem Mieter und dem Vermieter).
Also entweder das auto weiter kaputt machen oder es kann sich jeder auf meinen stellplatz stellen. Das kann es doch nicht sein oder?
Naiiin, dass kann es ja wirklich nicht sein! Gehe man ruhig davon aus, dass sich andere an Deinem heissgeliebten tiefer gelegten Autochen orientieren müssen.
Der Räumungstitel müßte also gegen beide Personen gerichtet werden.
Der Ausdruck Mitbesitz war mir bisher nicht geläufig.
Ein Besitzer oder Mitbesitzer ist nicht Eigentümer...:o
Nimmst Du im Geschäft eine Apfelsine in die Hand, biste vorübergehend Besitzer, mehr nicht.
Tut mir leid, cbo, dass ich Dich enttäuschen muss:
"Vergangene Woche war ein Elektriker bei uns wegen verbranntem Geruch aus einer Leuchte. ..."
Du hattest ihn (ähem, also die Musik) bestellt, also...:(
"Meiner Vermieterin habe ich eine sms geschrieben (Sie ist sehr schwer erreichbar) worauf keine Reaktion kam."
Emails, sms etc. sind alles Dinge, welche tunlichst im (virtuellen) Papierkorb landen. Richtig wäre gewesen, schriftlich nachweislich dem VM den Schaden zu schildern und zeitnahe Behebung einzufordern, möglichst mit Hinweis auf § 535 BGB.
"wenn ich die Rechnung selbst zahle (130 euro) kann ich sie dann einfach von der nächsten Miete abziehen?"
Nein.
Hallo MaFa1986,
die Fliesenlöcher würde ich nachträglich verschliessen, dies muss Dir der VM ermöglichen.
Bei den Laminatschäden kann man m.E. davon ausgehen, dass es sich nicht um versteckte Mängel handelt, welche man noch bis zu sechs Monate nach der Rückgabe eiiner Mietsache reklamieren kann.
Auf die früh einsetzende Dunkelheit sollte sich ein mitdenkender seinen Interessen nachgehender Zeitgenosse schon durch Verwendung einer Lampe einstellen können.
Meine klar gestellte Frage wurde nicht beantwortet...
Wann ward Ihr dort eingezogen?
Wie war der Abrechnungszeitraum auf der vorletzten BK_Abrechnung?
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