Beiträge von Berny

    Hallo VENUS5,

    "Uns wurde bei Einzug in unsere Wohnung vor 4
    Jahren ein Keller zugeordnet. Der war auch Bestandteil bei der
    Wohnungsbesichtigung. Das ist Keller Nummer 13."
    Soweit mir klar.

    "Wir haben aber Wohnung Nummer 14 und angeblich gehört Keller und Wohnung zusammen."
    Wer sagt das?
    Ist das im MV so vereinbart?

    "Im Mietvertrag steht nur die Zimmer „1 Keller wurde übergeben“ und keine Nummer."
    Ääh, "Zimmer"...?

    Hallo OlliT,

    "Wie weit geht mein "MitVerpflichtungsRecht" als Mieter, auf welches ich via Brief von meinem Vermieter hingewiesen wurde."
    Meinst wohl Mitwirkungspflicht?

    "Er nannte mehrere Beispiele, wo ich nicht umgehend vor Ort war,"
    Ist umgehendes Erscheinen vertraglich vereinbart?

    "wie z. B. Heizkostenabrechnung,"
    Meinste Heizkostenverteiler-Ablesung?

    "SatelittenanlagenReperatur & Co."
    Wurde sie vorher angekündigt?

    "... ich NIEMAND aus dem Mehrfamilienhaus einen Eintritt in meine Wohnung genehmigen möchte."
    Genehmigen oder ermöglichen?
    Hat Dein VM Deine HandyNr.?

    Der VM MUSS nach HKVO abrechnen. Ansonsten kannst Du die auf Dich fallenden Kosten für Heizung (und Warmwasserbereitung durch die Anlage) um 15% kürzen.
    In meinem 5er-MFH sind die jährlichen Kosten 206€.

    namenloser:

    "Soweit ich mich informiert habe, müsste der VM mir doch bei evtl. vorhandenen Mängeln diese nennen und mir eine angemessene Frist zur Nachbesserung geben, oder?"
    Joo, und zwar ist üblich 1/2 Monat, in dem Du eine Nutzungsentschädigung in Höhe der halben Bruttomonatsmiete zu zahlen hast.

    "Nachmieter gibt es m.W. keinen. Jedenfalls hat niemand die Wohnung besichtigt und es stehen 5 weitere Wohnungen leer, 2 davon mit exakt gleichem Grundriss. Es müsste also auch kein Nachmieter darunter leiden, wenn ich noch Mängel nachzubessern haben sollte."
    Spielt alles keine Geige. Es dreht sich hier allein um Deine Noch-Mietsache.

    dennisy:

    "Wenn man nicht vernünftig schlafen kann, hat man keinen Anspruch(oder nur eventuel) auf Minderung? Naja, ich habs ja... Mir gehts nur um die Rechtssache."
    Verstehe. Dafür gibt es Damen und Herren, die daran recht gut verdienen...
    Hier gibt es nur Meinungen und Hilfen, keine (unerlaubte) Rechtsberatungen.

    "Der Mann von der Heizungsfirma meinte, da müssen die Wände aufgerissen werden. "Sind eben alte Rohre""
    Kann sein, muss jedoch nicht. Ein hydraulischer Abgleich des gesamten Systems könnte evtl. helfen. Kann auch sein, dass sich bei Temperaturänderungen (bspw. morgens, wenn aufgeheizt wird) die Rohre ausdehnen.

    dennisy:

    "wie es aussieht, habe ich solange, bis ich raus bin, Anspruch auf Mietminderung."
    Das wage ich nicht zu bestätigen.

    "Habe nicht möbliert gemietet."
    Also kannste jetzt als frühesten Termin zum 28.02.2013 kündigen.

    Heizkörper entlüftet?
    Wasserdruck im System i.O.?

    dennisy:

    "der Mangel wurde mir bei Vertragsabschluss nicht genannt. Also wurde die "geforderte Leistung" nicht erbracht."
    Welche Leistung?

    "Somit habe ich anspruch auf "Ersatz" oder ähnliches. Ungefähr so würde es doch im BGB stehen."
    Hmm, meinste den § 535+536 BGB?
    Hast Du möbliert gemietet?

    Es ist ihn Ihrem Sinne ggf. schon früher mit dem VM mal die Wohnung zu besichtigen, da Sie ggf. noch die Möglichkeit haben sollten Mängeln in Eigenregie zu beheben. Auf den letzten Drücker kann es Ihnen passieren, dass Sie noch weiter Miete zahlen oder Schadensersatz leisten müssen.


    Ja, gut und schön, "früher", also lediglich gut 7 Stunden früher...:confused:
    Kann ja auch eine Hinterlist des VM dahinter stecken.
    Übrigens, gemietet und bezahlt ist bis 24:00...
    Ich halte es für sinnvoll, eine Woche vorab eine Vorbesichtigung mit dem VM zu machen.

    Danke für die schnelle Antwort!
    Gibt es dazu auch einen rechtlichen Hintergrund auf den ich mich berufen kann? (Ich fürchte nämlich, dass sich die Dame nicht damit zufrieden gibt, wenn ich es ihr so sage).


    Schliesse mich meinem Vorredner an. Falls die VM sich nochmal meldet, teilste uns dieses ruhig mit. Dann sehen wir weiter mit unseren Meinungen.

    bayrer:

    "mein Vater hat den Mietvertrag gekündigt bis zum 31.01.12"
    Meinst wohl 31.12.2012?

    "Jetzt ist sind Streitereien ausgeartet so das die Polizei kommen musste und hat mir gestern einen Platz verweiß bis Samstag 12 Uhr erteilt wo ich nicht ihn meine Wohnung darf und musste auch die schlüssel abgeben."
    Das ist nicht mehr Mietrecht, sondern zw. Vater und Sohn zu klären.
    Wünsche Frieden und Erfolg.

    Ich habe mich zwischenzeitlich mal mit dem Sohn des Vermieters unterhalten und erfahren das wohl tatsächlich im Heizungsraum ein WMZ für unser Haus existiert. Ob für das andere Haus auch einer existiert wußte er allerdings nicht. Das erklärt jetzt schonmal wo die 24183 kWh herkommen.......bloß frage ich mich jetzt wie ich denn von den 37670 kWh Gesamtverbrauch 24183 kWh verbraucht haben soll. Wir haben ja wie gesagt bis März alleine in dem Haus gewohnt und der Rest war definitiv nicht beheizt. Da hätten wir ja alleine fast doppelt soviel verbraucht wie die 3 Wohnungen nebenan zusammen:eek: Das die Fußbodenheizungen sparsamer sein können leuchtet mir ja noch ein, aber doch niemals soviel. Und von Seiten der Vermieter bekomme ich immer nur zu hören das alles schon 3 mal nachgerechnet wurde und da ne Profifirma dahintersteckt.


    ... womit mal wieder bewiesen ist, dass ein VM nicht unbedingt mit Fachkenntnis gesegnet sein muss... (leider fällt mir intelligenteres bzw. zielführenderes nicht ein, ausser ... Gutachter, Anwalt etc.).
    Da haben es meine Mieter gut...

    im Untermietvertrag bin ich Mieterin und mein Mitbewohner der Vermieter. In seinem Mietvetrag ist er Hauptmieter und ich stehe da gar nicht drin.


    Dann kannst Du Euren MV zum nächstmöglichen Termin kündigen, das wäre dann der 28.02.2013. Niemand hält Dich davon ab, bereits früher auszuziehen, Deinen Zahlungsverpflichtungen hast Du aber bis zum 28.2. nachzukommen.

    Fronak:

    " Berny: Vielen Dank. Nach dieser Aussage haben wir im Mietvertrag also dummerweise doch zugestimmt, falls Kabelfernsehgebühren anfallen auch diese mitzutragen."
    Dann ist doch alles klar...

    "Ich werde jetzt versuchen, dass wir wenigstens für die ersten 11 Monate, in denen wir nicht informiert worden sind, eine Rückzahlung zu verhandeln."
    Ich würde mir diese Blösse nicht geben.

    "Ist es denn möglich, wenn man seinen Anschluss unzugänglich machen lässt, beim Vermieter eine Ausnahme für die Beteiligung an den Grundgebühren geltend machen zu lassen, da die Nichtnutzung des Kabelanschlusses dann garantiert ist?"
    Ungeachtet dessen hat der VM an den Provider die vollen Entgelte zu zahlen.

    Gute Idee, wenn der Hausmeister euer Vermieter wäre. Aber bei Problemen und Mängeln an der Mietsache wendet man sich nur an den Vermieter. Und zwar schriftlich und beweisbar (Einwurfeinschreiben).


    Und wenn die Kellerräume in den Mietverträgen als mitgemietet aufgeführt sind, sind die Chancen durch Druckausübung noch grösser.

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