heizkosten nach qm

  • Ich habe eine 60 qm Wohnung. Mein Vermieter rechnet heizkosten nur nach qm ab! Bisher waren nur 2 Wohnungen an die Heizung abgeschlossen und ich habe sogar einen kleinen teil der Nebenkosten zurück bekommen. Seit März 2013 ist noch eine dritte Wohnung dazugekommen und mein Vermieter will weiter nach qm abrechnen. Ich persönlich heitze. Sehr wenig und seh nicht ein für andere mitzuzahlen.

    Meine frage : kann ich bei der nächsten Nebenkosten Abrechnung einfach eine nach verbrauch verlangen? Das wird nicht möglich sein da mein Vermieter keine entsprechenden geräte installiert hat. Kann ich eine nachzahlung einfach nicht zahlen? Eine. Nachzahlung wird aller vorraussicht nach auf jeden Fall kommen weil ich die größte der 3 Wohnungen habe. Und wie verhalte ich mich am besten? Nächste Nebenkosten Abrechnung abwarten und dann eine nach verbrauch verlangen?

    Mfg

  • Jetzt schon den Vermieter darauf hinweisen, dass er laut Heizkostenverordnung (findest du mithilfe von Google) verpflichtet ist, nach Verbrauch abzurechnen. Das wird er wohl selbst nicht können, sondern nur ein entsprechender Dienstleister. Diese Kosten müssen dann die Nutzer (Mieter) bezahlen.

    Die nächste Rechnung kannst du um 15% kürzen, weil nicht ordnungsgemäß abgerechnet wurde. Das findest du aber auch in der Heizkostenverordnung.

  • Zitat

    Jetzt schon den Vermieter darauf hinweisen, dass er laut Heizkostenverordnung (findest du mithilfe von Google) verpflichtet ist

    Jepp


    Hat der VM, als es noch 2 Wohnungen waren, mit in dem Haus gewohnt? Denn nur dann hätte er nicht nach Heizkostenverordnung abrechnen müssen.

  • Nein die andere Wohnung wurde nicht von ihm selbst bewohnt. Habe ihn auch schon darauf hingewiesen das er ja Wärmemengenzähler zb bräuchte nach Heizkostenverordnung, aber er will das anscheinend ohne machen,kann ihn ja auch nicht zwingen. Das sind nicht seine einzigsten Wohnungen, von daher wird er wohl schon wissen das das nicht der Heizkostenverordnung entspricht.

  • Du solltest abwägen.

    Per Gesetz wäre die Abrechnung nach Heizkostenverordnung notwendig, es sei denn die Kosten zur Erfassung sind so hoch, dass dies nicht wirtschaftlich ist.
    Denn wenn erfasst wird kommen mal vorsichtig geschätzt 500 Euro drauf für Erfassung und Abrechnung. Da sollte man sich überlegen ob man das durch die eventuelle Einsparung noch rausbekommt.

  • Zitat

    Denn wenn erfasst wird kommen mal vorsichtig geschätzt 500 Euro drauf für Erfassung und Abrechnung.

    Das wäre aber happig. Ich habe hier eine Abrechnung aus dem Vorjahr für 3 Wohnungen mit insgesamt 268 m².

    Messdienstkosten 163,79
    Miete Messgeräte 81,63

    Das ist also weit entfernt von 500,- Euro.

  • Der VM MUSS nach HKVO abrechnen. Ansonsten kannst Du die auf Dich fallenden Kosten für Heizung (und Warmwasserbereitung durch die Anlage) um 15% kürzen.
    In meinem 5er-MFH sind die jährlichen Kosten 206€.

  • die meisten Objekte mit denen ich zu tun habe haben 10 und mehr Einheiten und liegen so bei 700 Euro, daher war meine vorsichtige Schätzung in Richtung 500, mit 250 kann man ja noch leben, dann sind es aber auch keine Funkmessfühler oder ähnlicher Schnick schnack.

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